Kfz-Versicherungsvertrag für Zweitwagen seit 2009 aufgehoben - Übertragung SF-Klassen
Hallo liebe Community,
ich hoffe hier jemanden zu finden, der mir bei folgender Situation behilflich sein kann, da mein Vater und ich uns da etwas genervt gegenüberstehen:
Meine Eltern sind mit zwei PKWs langjährige Kunden bei der WGV. Den über meinen Vater laufenden Zweitwagen bin ich seit meinem Führerschein in 2004 als eingetragener Mitbenutzer hauptsächlich gefahren. Im Jahr 2009 hat mein Vater den Zweitwagen verkauft und den Vertrag aufheben lassen. In weiser Voraussicht hatte er das so geregelt, damit ich die SF-Klassen der Haftpflicht- und Vollkasko-Versicherung des Zweitwagens irgendwann übernehmen kann. Nun möchte ich genau das mit meinem Neuwagen tun und stehe vor dem Problem, dass das Versicherungsangebot der WGV im Vergleich zur Konkurrenz viel zu hoch ist. Ich weiß nicht, ob es daran liegt, dass nach mehr als sieben Jahre langer Versicherungsunterbrechung der Schadensfreiheitsrabatt verloren geht. Jedenfalls würde ich jetzt gern zu einem anderen Anbieter wechseln, weiß jedoch nicht, ob die WGV dann da nicht mitmacht, dem anderen Versicherer die Übertragung untersagt und den alten Vertrag einfach wieder reaktiviert, was ja bei Ruheversicherungen der Fall ist.
Mein Vater, der eher davon ausgeht, dass die WGV mich da in der Hand hat, rät mir nun, in den sauren Apfel zu beißen, bevor ich irgendwie die SF-Klassen aufs Spiel setze und komplett neu eingestuft werde (hatte nie eine eigene Kfz-Versicherung und ab Berufseintritt nur Dienstfahrzeuge), wenn ich die Versicherung hintergehe, indem ich eine Übertragung der SF-Klassen durch einen anderen Anbieter veranlasse. Wir wissen beide nicht, welchen vertragsrechtlichen Spielraum die Versicherung da tatsächlich hat und welche AGBs dem alten Vertrag zu Grunde liegen, um da evtl. ein bisschen mehr Licht ins Dunkel zu bringen. Gleichzeitig wollen wir auch nicht schlafende Hunde wecken, indem wir bei der Versicherung anklingen lassen bzw den Eindruck erwecken, den Anbieter wechseln zu wollen - so nach dem Motto "wenn ihr bei uns nicht die Übertragung macht, dann lassen wir die SF-Klassen halt verfallen" oder, dass dann eben der bereits beschriebene Move wie bei der Ruheversicherung gemacht wird und sie mich gezwungenermaßen in den sauren Apfel beißen lassen.
Ich persönlich sehe es natürlich erst mal nicht ein, in den sauren Apfel zu beißen, solange ich nicht weiß, ob tatsächlich was dagegen spricht, die Übertragung einfach bei einem anderen Versicherer durchführen zu lassen.
Wie seht ihr das?
Ich bedanke mich vorab über eure Antworten und hoffe, dass ich hier auch den einen oder anderen vom Fach erreiche - oder jemanden, der eine ähnliche Erfahrung gemacht hat und darüber berichten kann.
VG,
BenS
31 Antworten
Bei Ehepartnern und Kindern mit Behinderung wird i.d.R. bei keiner Versicherung ein Beitragszuschlag erhoben. Ansonsten gibt es bei vielen (den meißten?) Versicherungen den Zuschlag für andere abweichende Halter.
Zitat:
@BenS86 schrieb am 28. Mai 2024 um 23:36:32 Uhr:
ok nun weiß man nicht, ob das Problem an HUK oder ADAC lag. Wie warst du denn dann in der Zwischenzeit mit dem privat übernommenen Firmenwagen versichert?
Bei der HUK auf SF4 mit Sondereinstufung, da ich ja die SF22 am Cabrio schon hatte und man hat die Klassen getauscht. Nachdem die Klassen geklärt waren, kam die Anpassung und dann tatsächlich auch erst die Abbuchung. Insgesamt alles sehr kulant.