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KFZ-Versicherungspflicht in Österreich?

Themenstarteram 1. April 2015 um 21:06

Hallo zusammen,

gerne würde ich eure Meinung zu folgendem Sachverhalt einholen:

Seit kurzem bin ich beruflich in Liechtenstein tätig. Momentan wohne ich noch in einer Ferienwohnung, werde aber demnächst eine Wohnung in Österreich beziehen.

Nun zum eigentlichen Thema. Ich besitze 2 Autos. Diese sind beide Aufgrund der günstigen Versicherungseinstufung auf meine Eltern versichert, ich bin "nur" als Fahrer eingetragen.

Kosten wie Versicherung, Steuer, Benzin usw. trage ich natürlich selbst.

Wie ist es nun, wenn ich meinen Hauptwohnsitz in Österreich anmelde - Kann ich die Fahrzeuge mit deutschem Kennzeichen (Mit meinen Eltern als Haltern) in Österreich als eingetragener Fahrer einfach so weiterfahren und für meinen täglichen Gebrauch nutzen? Oder muss ich mich bei beiden als Halter eintragen lassen und in Österreich versichern. Ich fahre jedes Wochenende zu Besuch nach Deutschland.

Was gibt es hier für Möglichkeiten? Natürlich würde ich gerne die günstigen Versicherungskonditionen aufrecht erhalten.

Eines der Fahrzeuge hat ein Saisonfahrzeug und wird somit nur halbjährlich genutzt. Das andere ist das ganze Jahr zugelassen. Grundsätzlich steht immer ein Fahrzeug in DE und eins in AT, je nachdem wie ich Lust hab wähle ich das Auto, mit dem ich die Woche in AT verbringe.

Ich freue mich auf Antworten/Statements etc.

Vielen Dank

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18 Antworten

In Österreich kannst du m.W. zwei Fahrzeuge mit Wechselkennzeichen fahren, natürlich immer nur eins. Dort ist das besser gelöst als bei uns. Vielleicht eine Alternative?

Österreicher werden ist quasi Selbstdiskriminerung- denn zu so einem räuberischen Abzockerstamm möchte ich nie gehören!

am 2. April 2015 um 5:59

Zitat:

@Goettwerner123 schrieb am 1. April 2015 um 23:06:36 Uhr:

Hallo zusammen,

gerne würde ich eure Meinung zu folgendem Sachverhalt einholen:

Seit kurzem bin ich beruflich in Liechtenstein tätig. Momentan wohne ich noch in einer Ferienwohnung, werde aber demnächst eine Wohnung in Österreich beziehen.

Nun zum eigentlichen Thema. Ich besitze 2 Autos. Diese sind beide Aufgrund der günstigen Versicherungseinstufung auf meine Eltern versichert, ich bin "nur" als Fahrer eingetragen.

Kosten wie Versicherung, Steuer, Benzin usw. trage ich natürlich selbst.

Wie ist es nun, wenn ich meinen Hauptwohnsitz in Österreich anmelde - Kann ich die Fahrzeuge mit deutschem Kennzeichen (Mit meinen Eltern als Haltern) in Österreich als eingetragener Fahrer einfach so weiterfahren und für meinen täglichen Gebrauch nutzen? Oder muss ich mich bei beiden als Halter eintragen lassen und in Österreich versichern. Ich fahre jedes Wochenende zu Besuch nach Deutschland.

Was gibt es hier für Möglichkeiten? Natürlich würde ich gerne die günstigen Versicherungskonditionen aufrecht erhalten.

Eines der Fahrzeuge hat ein Saisonfahrzeug und wird somit nur halbjährlich genutzt. Das andere ist das ganze Jahr zugelassen. Grundsätzlich steht immer ein Fahrzeug in DE und eins in AT, je nachdem wie ich Lust hab wähle ich das Auto, mit dem ich die Woche in AT verbringe.

Ich freue mich auf Antworten/Statements etc.

Vielen Dank

Lasse es so wie es ist. SOLLTE einmal jemand murren, so kannst DU immer noch reagieren.

Mit Hauptwohnsitz in Österreich darfst du ein Auto mit ausländischen Kennzeichen überhaupt nicht fahren (bzw. nur sehr eingeschränkt über eine kurze Zeit). Hat aber nichts mit der Versicherung zu tun, sondern damit, dass sonst jeder ein Auto im Ausland anmelden würde, um sich die österreichischen Steuern (Normverbrauchsabgabe) zu sparen. Wenn du erwischt wirst, sind die Strafen ziemlich hoch (Steuervergehen).

Gruss

Christian

Themenstarteram 2. April 2015 um 10:58

Hallo zusammen, danke für eure bisherigen Statements.

@Christian1976 , sowas in der Art habe ich auch schon gelesen. ABER - auf dem Papier habe ich ja kein "eigenes" Fahrzeug. Somit kann ich doch auch keines anmelden und versichern. Theoretisch könnte ich ja sagen, ich kann mir kein eigenes Auto leisten also bin ich auf das von meinen Eltern angewiesen. Und wo die ihr Auto versichern und Zugelassen haben bleibt ja Ihnen überlassen.

Wie siehst du/ihr das?

Viele Grüsse

Mit der Begründung wirst du in Österreich nicht weit kommen

Es ist egal, wem das Fahrzeug gehört. Es ist nicht erlaubt.

am 7. April 2015 um 20:03

Zitat:

@Goettwerner123 schrieb am 1. April 2015 um 23:06:36 Uhr:

 

Wie ist es nun, wenn ich meinen Hauptwohnsitz in Österreich anmelde - Kann ich die Fahrzeuge mit deutschem Kennzeichen (Mit meinen Eltern als Haltern) in Österreich als eingetragener Fahrer einfach so weiterfahren und für meinen täglichen Gebrauch nutzen?

Du musst hier sehr genaue differenzieren. Du musst deutsches Recht und Österreichisches Recht im Augen haben. Zudem die Vertragsbestimmungen von Deinen Versicherungsverträgen.

die Kfz-Versicherung:

Ich fange mal mit dem "Leichtesten" an. Gängige Versicherungsbedingungen sehen - ohne zeitliche Begrenzung - für den Geltungsbereich der Versicherung die geographischen Grenzen Europas vor.

Versicherungsseitig somit kein Problem.

dt. Kfz-Steuerrecht:

Da Du das Fahrzeug nicht mehr innerdeutsch verwendest, entfällt die Steuerpflicht. Du bist nachweispflichtig, dass das Fahrzeug sich nicht mehr (regelmäßig) in Deutschland befindet. In Praxi wird es also darauf hinauslaufen, dass die Steuer bezahlen musst, solange das Fahrzeug hier angemeldet ist.

dt. Zulassungsrecht:

Ich kenne keine Norm, die Dich nach deutschem Recht zu Ummeldung des Fahrzeuges (ich rede nicht von einer Neuanmeldung) zwingt; lasse mich gerne eines besseren beleehren :-)

österreichisches Versicherungs- / Steuer- und Zulassungsrecht:

Kanne ich mangels Expertise nichts zu sagen.

Fazit: Gegen dt. Recht verstößt Du m.E. nicht; Versicherungsschutz besteht. Ob der österreichische Rechtsrahmen Deinem Vorhaben entgegensteht kann ich nicht beurteilen. Ich würde einfach mal bei der Zulassungsbehörde in Österreich anrufen und nachfragen, wenn Du es denn richtig machen möchtest.

Gruß Phaeti

Ich finde das zuvor geschriebende trifft nicht zu, denn der TE hat ja gar kein Auto. Es ist ja nur "geliehen".

Ein Österreicher wird ja wohl auch einen Mietwagen aus Italien, Deutschland u.s.w. in Österreich bewegen dürfen.

Sollte der TE die Leihgabe der Eltern länger nutzten, wär der Wohnort ein wichtiges Entscheidungsmerkmal. Um Ärger gar nicht erst aufkommen zu lassen.;)

Großstadt? --> anonyme Wohngegend immer andere Parkplätze, keiner kann da eine langfristigen Zusammenhang herstellen.

oder

Dorf 100 Einwohner --> nach 1 Tag weiß jeder wo das böse Steuersparmodel mit D-Kennzeichen hingehört.:D:D

 

 

Hier können wir spekulieren, wie wir wollen. Genaue Auskunft kann nur die österreichische Behörde geben. Auch in der Großstadt ist im Falle eines Unfalles die seine Anonymität vorbei.

In Österreich gilt: Personen mit Hauptwohnsitz in Österreich dürfen ein Fahrzeug mit ausländischem Kennzeichen, egal ob Mietwagen, Firmenfahrzeug oder das Auto der Eltern, nur sehr begrenzt bewegen.

Ich wohne in Österreich, arbeite in der Schweiz. Wenn ich mit einem Firmenfahrzeug (Zulassung Schweiz) auf Geschäftsreise nach Österreich fahre, benötige ich für jede einzelne Fahrt eine Bestätigung der Firma mit Angabe Ort, Dauer und Zweck der Fahrt. Nur so ist es zulässig.

Einfach mal googeln: "Kraftfahrzeug mit ausländischem Kennzeichen in Österreich", da kommen einige Links dazu.

Die Strafen, wenn man erwischt wird, sind empfindlich, Stichwort "Nova-Sünder".

Zitat:

@Christian1976 schrieb am 8. April 2015 um 12:54:05 Uhr:

In Österreich gilt: Personen mit Hauptwohnsitz in Österreich dürfen ein Fahrzeug mit ausländischem Kennzeichen, egal ob Mietwagen, Firmenfahrzeug oder das Auto der Eltern, nur sehr begrenzt bewegen.

Ich wohne in Österreich, arbeite in der Schweiz. Wenn ich mit einem Firmenfahrzeug (Zulassung Schweiz) auf Geschäftsreise nach Österreich fahre, benötige ich für jede einzelne Fahrt eine Bestätigung der Firma mit Angabe Ort, Dauer und Zweck der Fahrt. Nur so ist es zulässig.

Einfach mal googeln: "Kraftfahrzeug mit ausländischem Kennzeichen in Österreich", da kommen einige Links dazu.

Die Strafen, wenn man erwischt wird, sind empfindlich, Stichwort "Nova-Sünder".

Das bezieht sich aber meiner Meinung nach alles auf Fahrzeuge die auf den Fahrer zugelassen sind oder siehe Firmenwagen im Zusammenhang mit dem Namen. Firmenwagen ist ja oftmals praktisch der "Privatwagen", doof sind die Össis ja nicht.:D Das "begrenzt" ist doch das Interessante:p

Da sehe ich keine Probleme wenn sich der TE "mal" das Auto von Papa leiht. Und da kann dann auch ein Unfall passieren, wo ist das Problem? @PeterBH

 

Wenn man in AT bleibt macht eine AT Zulassung auf Dauer natürlich Sinn.

Ich entnehme dem Text, dass alles länger als 1 Monat Probleme macht, siehe Beispiel Dorf <-->Stadt. Dann wurde das Auto nur zum "Umzug" benutzt, dass muss dann schon Pech sein, wenn der Beamte da weiter nachfragt, oder mehr wissen möchte.

Und damit ist die Aussage "Ist verboten" einfach falsch. Und das Leben besteht halt immer aus ein wenig Ausdehnung der Möglichkeiten.:D:D

Was soll es, kann lange Zeit gut gehen, ja man kann auch Pech haben und der Spass ist schnell beendet.:cool:

 

Zitat nach google link. wko.at

Wer als Inländer ein ausländisches Fahrzeug länger als ein Monat in Österreich verwendet, bei dem wird vermutet, dass das Fahrzeug einen dauernden Standort in Österreich hat. Diese Vermutung bewirkt, dass so ein Fahrzeug binnen einem Monat auch in Österreich zum Verkehr zugelassen werden muss (österreichisches Kennzeichen) und alle nötigen Steuern (Nova, Kfz-Steuer etc.) bezahlt werden müssen. Oder dass das Fahrzeug wieder ausgeführt werden muss. Diese Vermutung gilt bis zum Gegenbeweis, den der von der Behörde beschuldigte Lenker dann zu führen hat. Diese gesetzliche Bestimmung (Beweislastumkehr durch die Vermutung des dauernden Standortes des Fahrzeuges in Österreich) führt dazu, dass der Lenker schon bei der ersten Überprüfung glaubhaft machen muss, dass das Fahrzeug keinen dauernden Standort im Inland hat oder dass das Monat noch nicht abgelaufen ist. Oft kann man aber einen solchen Gegenbeweis nicht führen.

Dennoch ist es in bestimmten Fällen möglich, dass Inländer im Ausland zugelassene Fahrzeuge in Österreich legal verwenden können.

Natürlich kann man mit dem alleinigen Motto "no risk, no fun" leben, nur hat mich das Leben gelehrt, dass der Bürger im Kampf gegen Behörden oft den Kürzeren zieht. Und dass es durchaus Sinn macht, unnötige Risiken zu vermeiden.

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