Freiwilliges Kfz Steuer beim Finanzamt bezahlen

Hallo und schönen guten Tag,

Wie im Thema, ich habe ein Auto von meinem Opa aus Polen geliehen bekommen. Ich werde es wahrscheinlich nächste 2 Jahre damit hier fahren. Von einen bekannten habe ich gehört dass es Möglichkeit besteht ein freiwilliges Steuer zu bezahlen sprich, mein Wohnort ist in Deutschland und das Auto ist auf meinem Opa in Polen zugelassen also ist nicht mein Auto. Daher damit ich keine schlechte Gedanken haben könnte will ich für das Auto hier Steuer bezahlen also nicht ummelden sondern Steuer bezahlen, dass es hier benutzt wird. Mit diese frage wende ich mich an euch.

P.s ich habe einen Ansprechpartner von eine Versicherungsform angerufen er hat mr mitgeteilt dass ich mit den Fahrzeug hier fahren kann und immer wenn es eine Kontrolle geben wird, immer sagen dass mein Opa zu Besuch ist.

MfG enkelinho

17 Antworten

Gemäß § 3 Nr. 13 KraftStG sind ausländische Fahrzeuge, die sich für einen maximalen Zeitraum von einem Jahr in Deutschland befinden, von der Kfz-Steuer befreit. Dies gilt aber nur, wenn die betreffenden Fahrzeuge von Personen gefahren werden, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt NICHT in Deutschland haben. Die Ausrede mit dem Opa, der zu Besuch ist, wird dir bei einer von einem gewissenhaften Ordnungshüter durchgeführten Kontrolle also nichts bringen.

Um herauszufinden, wie das Besteuerungsverfahren eines ausländischen Fahrzeugs in Deutschland funktioniert, würde ich mich telefonisch bei der Kfz-Steuer-Stelle meines Wohnsitzfinanzamts informieren. Das Internet gibt zu diesem seltenen Fall nämlich nicht viel her. Im Übrigen ist das Wort "freiwillig" in deinem konkreten Fall falsch, da definitiv und vom ersten Tag an Kfz-Steuerpflicht besteht, wenn du das Auto in Deutschland fährst.

Hallo,

das Thema hatten wir schon:
http://www.motor-talk.de/.../...n-deutschland-fahren-t4677857.html?...

Liebe Grüße
Herbert

Zitat:

Original geschrieben von Oetteken


Hallo,

das Thema hatten wir schon:
http://www.motor-talk.de/.../...n-deutschland-fahren-t4677857.html?...

Liebe Grüße
Herbert

also wie ich es gut verstanden habe, sprich aus deinem Link Oetteken mit dem Mann aus Spanien, kann ich das Fahrzeug hier ganz normal nutzen, nur muss ich für ihn einfach die steuer bezahlen und beim meinem Renault Megane 1996 1.6e würden es 118 euro sein für ein Jahr also das wärs ja?

Das würde ich in jedem Fall, weil die Nutzung über einen langen Zeitraum gehen soll, mit der Kfz-Versicherung, dem Zoll (Kfz-Steuer und ggf. Einfuhr-Abgaben) und vielleicht auch mit der Kfz-Zulassungsstelle abklären.

Nur zur Information, ab dem 1. Juli 2014 wird die Bundesfinanzverwaltung (Zoll) für die Erhebung der Kraftfahrzeugsteuer zuständig sein, weil diese bereits seit dem 1. Juli 2009 eine Bundessteuer ist.

http://www.zoll.de/.../allgemeine-fragen_node.html

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Das habe ich bereits getan, ich warte jetzt auf die Antwort von Zall.
Ich melde mich einfach, wenn ich was mehr wissen werde.
Ich danke euch nochmals für Wertvolle Informationen.

Habe noch was gefunden, ist zwar für Österreich, aber die allgemeinen EU-Bestimmungen werden dann auch für Polen Anwendung finden.

Die Mitnahme oder der Kauf/ Verkauf eines gebrauchten Fahrzeuges ist innerhalb der EU kein Zoll- und Mehrwertsteuervorgang mehr.

Nur für Neufahrzeuge, die in einem Land der EU gekauft und in einem anderen zugelassen werden sollen, gilt eine mehrwertsteuerliche Sonderregelung, wonach die Mehrwertsteuer nicht im Kaufland zu zahlen ist, sondern erst dort, wo der Halter/Benutzer seinen „gewöhnlichen Wohnsitz“ hat und es erstmals regulär zulässt (Bestimmungsland). Als neu im steuerlichen Sinne gilt ein Fahrzeug, das noch keine 6 Monate Inbetriebnahme hinter sich hat oder keine 6000 km gefahren ist. Als gebraucht gilt es folglich erst dann, wenn beide Kriterien erfüllt sind.

Nach dem Territorial- oder Wohnsitzprinzip besteht die Verpflichtung, ein Fahrzeug dort zuzulassen und zu versteuern, wo sein Halter/Benutzer seinen hauptsächlichen Wohnsitz hat, d.h. sich üblicherweise mehr als 185 Tage pro Jahr aufhält und seinen Lebensmittelpunkt hat.
Eine notarielle Beglaubigung des Kaufvertrages ist nicht mehr zwingend vorgeschrieben, kann aber von der österreichischen Zulassungsstelle im Zweifelsfall verlangt werden.

http://www.adac.de/.../default.aspx?prevPageNFB=1

Also heißt es auch wenn ich jetzt ihn hier vesteuert habe, und mein Opa der halter ist, muss ich ihm auf mich zulassen?

Das lese ich so und fände das auch logisch, bin mir aber nicht absolut sicher, weshalb ich dir die Empfehlung gegeben habe, das mit der Kfz-Versicherung, dem Zoll und vielleicht auch mit der Kfz-Zulassungsstelle abzuklären.
Es geht um die Definition Halter / Benutzer.
Du wärst zwar nicht Halter, aber Benutzer und daher vermute ich, dass da die 185 Tage gelten werden.

Ob die Zulassung dann so einfach ist wäre zu prüfen, bzw. mit dem TÜV und der Zulassungsstelle abzuklären.

Ok, werde mich auf jeden Fall erkündigen und dann euch berichten wie es abgelaufen ist.

MfG Enkelinho

Kann auch was zum Thema sagen, und zwar hatte ein Arbeitskollege dein Fahrzeug in Polen gemeldet und wohnte hier. Ging alles gut bis zu einem Unfall: Es folgte eine fette Anzeige zwecks Steuerhinterziehung, weil er hier schon 7 Jahre offziell gemeldet war.

Zitat:

Original geschrieben von Joehlinger


Kann auch was zum Thema sagen, und zwar hatte ein Arbeitskollege dein Fahrzeug in Polen gemeldet und wohnte hier. Ging alles gut bis zu einem Unfall: Es folgte eine fette Anzeige zwecks Steuerhinterziehung, weil er hier schon 7 Jahre offziell gemeldet war.

Danke für deine Antwort,

Eine Frage, hat dein Arbeitskollege auf Auto sich angemeldet gehabt oder auf jemanden von seiner Familie..

Lg Enkel

Muss ich Morgen Fragen! Das weiß ich nicht!

Hallo, also ich hab mich beim Zollamt schlau gemacht und so gehts es

Bis einem Jahr kann der Fahrzeug fahren, wenn der opa nach deutschland kommt und wenn der hier nicht angemeldet ist muss der bis 1 jahr keinnen steuer zahlen danach aber wenn sich der Fahrzeug hier dauerhaft befindet muss entweder

1. Komplett angemeldet sein (Versicherung, KFZ steuer)
2. Oder nur ein schreiben zum Zollamt schicken wegem den Steuer und dann das Auto versteuern

lg Enkelinho

So hat es mir mein Arbeitskollege auch erklärt. Aber hat das eben micht so gemacht! Deswegen die Anzeige!

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