KFZ Versicherung zahlt nicht- nun Klage gegen mich und Versicherung
Moin,
Ich September 2019 habe ich einen Unfall verursacht, als ich von der Innenspur eines Kreisverkehrs diesen verlassen wollte. Der Geschädigte fuhr in mich hinein, ich habe diesen leider nicht wahrgenommen.
Der Unfall wurde von mir an meine Versicherung gemeldet, da die Polizei den Unfall aufgenommen hat musste ich auch ein Ordnungsgeld zahlen.
Nun habe ich vergangene Woche Post bekommen, das mein Unfallgegner gegen mich und meine Versicherung Klage eingereicht hat. Die Versicherung hat bisher nichts reguliert.
Nun würde ich gerne einmal wissen, wie ich mich verhalten soll. Muss ich nun ebenfalls einem Anwalt einschalten? Oder bin ich über die Versicherung mit abgesichert? Habe eine Teilkasko, wo seine Schäden ja abgedeckt sein sollten.
Danke für eure Hilfe
Beste Antwort im Thema
Ein Blick in deine AKB verrät dir, dass Du umgehend Rücksprache mit der Versicherung zu nehmen hast und ihr dazu eigentlich auch die Klageschrift in Kopie übermitteln musst. Bis zur Mitteilung der HP, dass sie einen gemeinsamen Anwalt beauftragt haben oder sie Dir die Weisung erteilen nichts zu tun, bist Du auch für die Einhaltung der Frist zur Anzeige der Verteidigungsbereitschaft und der Klageerwiderungsfrist zuständig. Also morgen direkt Kontakt mit deiner HP aufnehmen.
112 Antworten
Auch als Beklagter im Zivilprozess kann er die Einlassung verweigern. Gezwungen wird da nicht, sofern kein Auskunftsanspruch besteht. Die ZPO hat allerdings bestimmte prozessuale Folgen vorgesehen, wenn man sich zu relevantem Vortrag nicht äußern will.
Zitat:
@Kornpeter schrieb am 20. Januar 2020 um 15:28:05 Uhr:
Nein , sicher nicht. Es sei denn Du warst extrem besoffen oder bekifft oder hattest keine FE oder die Versicherunghprämie ewig nicht mehr bezahlt oder hattest das Auto von jemanden geklaut usw.Also lauzer so unwahrscheinliche Sachen, aber das weiß Du selbst am besten.
Das wären dann die Obliegenheitsverletzungen bzw. grobe Fahrlässigkeit.
Zitat:
@schleuti schrieb am 20. Januar 2020 um 15:41:35 Uhr:
Zitat:
@Kornpeter schrieb am 20. Januar 2020 um 15:32:40 Uhr:
@schleuti„Falsch!
Als Beklagter hat er kein Verweigerungsrecht mehr und muss aussagen.“Ist das nicht unkorrekt? Es heisst doch immer,bei Beschuldigten: sie haben das recht die Aussage zu verweigern,keine Angaben zur Sache zu mechen oder sowas in der Art?
Es gibt da Unterschiede zwische Strafverfahren und Zivilgerichten.
Als Angeklagter hat man Verweigerungsrecht, als Beklagter nicht.
Wie kommst Du da drauf? Ich muss mich niemals selbst belasten.
peso
Habe Rückmeldung von der Versicherung:
Sie nehmen den Prozess auf und vertreten mich auf dem Weg der Nebenintervention.
Was bedeutet das für mich?
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Dass du keinen eigenen Anwalt benötigst, jedoch als Beklagter zum Gerichtstermin erscheinen musst.
Und es bedeutet auch, dass die Versicherung von der Klage bisher garnichts wusste. Deshalb war diese Mitteilung des TE an die Versicherung hier ganz besonders wichtig.
Ok.
Nun meinte die Frau von der Versicherung, dass es sein kann, dass die Versicherung gegen mich Forderungen stellen kann, falls der Prozess verloren geht. Stimmt das?
Und falls sie den Prozess gewinnt, dass ich mich dann mit dem Unfallgegner einigen muss.
Heißt das, dass er dann gegen mich allein klagen kann seinen Schaden zu zahlen?
Zitat:
@Aledic schrieb am 22. Januar 2020 um 12:35:47 Uhr:
Ok.Nun meinte die Frau von der Versicherung, dass es sein kann, dass die Versicherung gegen mich Forderungen stellen kann, falls der Prozess verloren geht. Stimmt das?
....
Eher nicht, denn dafür hat man ja die Versicherung. Ausser Du warst z.B. besoffen & bekifft unterwegs.
Zitat:
@Aledic schrieb am 22. Januar 2020 um 12:35:47 Uhr:
....
Und falls sie den Prozess gewinnt, dass ich mich dann mit dem Unfallgegner einigen muss.
Heißt das, dass er dann gegen mich allein klagen kann seinen Schaden zu zahlen?
Die Klage geht wohl um die Zahlung der Schäden am anderen Auto. Wenn Du (Deine Versicherung) aber gewinnst bist Du wohl nicht Schuld am Unfall und der Unfallgegner/ dessen Verischeurng hat Deine Schäden zu ersetzen.
Hier wird es um eine Mitschuld gehen, ist den Versicherungen immer am liebsten...
Zitat:
@onzlaught schrieb am 22. Januar 2020 um 14:21:37 Uhr:
Zitat:
@Aledic schrieb am 22. Januar 2020 um 12:35:47 Uhr:
Ok.Nun meinte die Frau von der Versicherung, dass es sein kann, dass die Versicherung gegen mich Forderungen stellen kann, falls der Prozess verloren geht. Stimmt das?
....Eher nicht, denn dafür hat man ja die Versicherung. Ausser Du warst z.B. besoffen & bekifft unterwegs.
Zitat:
@onzlaught schrieb am 22. Januar 2020 um 14:21:37 Uhr:
Zitat:
@Aledic schrieb am 22. Januar 2020 um 12:35:47 Uhr:
....
Und falls sie den Prozess gewinnt, dass ich mich dann mit dem Unfallgegner einigen muss.
Heißt das, dass er dann gegen mich allein klagen kann seinen Schaden zu zahlen?Die Klage geht wohl um die Zahlung der Schäden am anderen Auto. Wenn Du (Deine Versicherung) aber gewinnst bist Du wohl nicht Schuld am Unfall und der Unfallgegner/ dessen Verischeurng hat Deine Schäden zu ersetzen.
Ok, also heißt dann, wenn meine Versicherung gewinnt, dass mein Unfallgegner nicht gegen mich privat klagen kann, sondern den Schaden eher bei seiner Versicherung geltend machen kann?
Du wirst doch bereits verklagt. Wenn Du und deine Versicherung im Rchtsstreit obsiegen sollten, dann ist der Dropps damit gelutscht.
Kommen wir jetzt dem wahren Grund der Klage etwa einen Schritt näher?
Zitat:
@Aledic schrieb am 23. Januar 2020 um 09:03:00 Uhr:
Besteht ein Versicherungsschutz auch mit der eVB?
Zitat:
@Aledic schrieb am 23. Januar 2020 um 09:03:00 Uhr:
Besteht ein Versicherungsschutz auch mit der eVB?
Na klar, dafür ist die doch da. Sollte natürlich irgendwann mal durch einen Vertrag abgelöst werden (bzw. worden sein).
Gruß Metalhead
Zitat:
@schwarzeBandit schrieb am 23. Januar 2020 um 09:07:12 Uhr:
Kommen wir jetzt dem wahren Grund der Klage etwa einen Schritt näher?
Zitat:
@schwarzeBandit schrieb am 23. Januar 2020 um 09:07:12 Uhr:
Zitat:
@Aledic schrieb am 23. Januar 2020 um 09:03:00 Uhr:
Besteht ein Versicherungsschutz auch mit der eVB?
Wie lange "lief" denn schon die evb ohne dass eine entsprechende Versicherung abgeschlossen wurde?