KFZ Versicherung zahlt nicht- nun Klage gegen mich und Versicherung

Moin,

Ich September 2019 habe ich einen Unfall verursacht, als ich von der Innenspur eines Kreisverkehrs diesen verlassen wollte. Der Geschädigte fuhr in mich hinein, ich habe diesen leider nicht wahrgenommen.

Der Unfall wurde von mir an meine Versicherung gemeldet, da die Polizei den Unfall aufgenommen hat musste ich auch ein Ordnungsgeld zahlen.

Nun habe ich vergangene Woche Post bekommen, das mein Unfallgegner gegen mich und meine Versicherung Klage eingereicht hat. Die Versicherung hat bisher nichts reguliert.

Nun würde ich gerne einmal wissen, wie ich mich verhalten soll. Muss ich nun ebenfalls einem Anwalt einschalten? Oder bin ich über die Versicherung mit abgesichert? Habe eine Teilkasko, wo seine Schäden ja abgedeckt sein sollten.

Danke für eure Hilfe

Beste Antwort im Thema

Ein Blick in deine AKB verrät dir, dass Du umgehend Rücksprache mit der Versicherung zu nehmen hast und ihr dazu eigentlich auch die Klageschrift in Kopie übermitteln musst. Bis zur Mitteilung der HP, dass sie einen gemeinsamen Anwalt beauftragt haben oder sie Dir die Weisung erteilen nichts zu tun, bist Du auch für die Einhaltung der Frist zur Anzeige der Verteidigungsbereitschaft und der Klageerwiderungsfrist zuständig. Also morgen direkt Kontakt mit deiner HP aufnehmen.

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Klar, das werde ich auch auf jeden Fall machen.

Meine Sorge ist halt, dass ich die Kosten tragen muss (trotz Versicherung). Ist das möglich, obwohl ich alles angegeben habe?

Zitat:

@Aledic schrieb am 20. Januar 2020 um 06:15:15 Uhr:


Klar, das werde ich auch auf jeden Fall machen.

Meine Sorge ist halt, dass ich die Kosten tragen muss (trotz Versicherung). Ist das möglich, obwohl ich alles angegeben habe?

Nein, schlimmstenfalls entscheidet das Gericht gegen euch.
Dann ist jedoch die HP zahlungspflichtig.

Den Fahrer verklagt man gerne gleich mit, denn dann kann der wohl nicht mehr als Zeuge aussagen.

Ok, also heißt es gibt 2 Szenarien:

1.) Versicherung akzeptiert Klage, dann ist das Thema erledigt. Sie zahlt kosten und alles ist erledigt.

2.) Versicherung akzeptiert Klage nicht. Dann geht es vor Gericht, dort wird entschieden ob gezahlt werden muss

Sollte es zu einer Entscheidung kommen wo die Versicherung zahlen, würde diese die Kosten tragen müssen? Und ich brauch keinen eigenen Anwalt?

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Zitat:

Ok, also heißt es gibt 2 Szenarien:

1.) Versicherung akzeptiert Klage, dann ist das Thema erledigt. Sie zahlt kosten und alles ist erledigt.

2.) Versicherung akzeptiert Klage nicht. Dann geht es vor Gericht, dort wird entschieden ob gezahlt werden muss

Sollte es zu einer Entscheidung kommen wo die Versicherung zahlen, würde diese die Kosten tragen müssen? Und ich brauch keinen eigenen Anwalt?

Genau SO sieht's aus.
War bei mir bei einem 2016er-Unfall das selbe Spiel.

Zitat:

@onzlaught schrieb am 20. Januar 2020 um 06:37:11 Uhr:


Den Fahrer verklagt man gerne gleich mit, denn dann kann der wohl nicht mehr als Zeuge aussagen.

Falsch!
Als Beklagter hat er kein Verweigerungsrecht mehr und muss aussagen.

Mein Unfall aus 2016 läuft meine Klage noch.
Bei der Verhandlung im Sommer 2018 musste er aussagen.
Damals wurde wg der gegenteiligen Aussagen ein Verkehrsunfallgutachten vom Gericht eingefordert. Das ist jetzt endlich zu meinen Gunsten fertig und die Gegnerschaft darf bis Heute noch Kommentieren. Das Gericht hat aber schon angeregt, besser in die Regulierung einzutreten.

Zitat:

@schleuti schrieb am 20. Januar 2020 um 07:26:56 Uhr:



Zitat:

Ok, also heißt es gibt 2 Szenarien:

1.) Versicherung akzeptiert Klage, dann ist das Thema erledigt. Sie zahlt kosten und alles ist erledigt.

2.) Versicherung akzeptiert Klage nicht. Dann geht es vor Gericht, dort wird entschieden ob gezahlt werden muss

Sollte es zu einer Entscheidung kommen wo die Versicherung zahlen, würde diese die Kosten tragen müssen? Und ich brauch keinen eigenen Anwalt?

Genau SO sieht's aus.
War bei mir bei einem 2016er-Unfall das selbe Spiel.

Zitat:

@schleuti schrieb am 20. Januar 2020 um 07:26:56 Uhr:



Zitat:

@onzlaught schrieb am 20. Januar 2020 um 06:37:11 Uhr:


Den Fahrer verklagt man gerne gleich mit, denn dann kann der wohl nicht mehr als Zeuge aussagen.

Falsch!
Als Beklagter hat er kein Verweigerungsrecht mehr und muss aussagen.

Mein Unfall aus 2016 läuft meine Klage noch.
Bei der Verhandlung im Sommer 2018 musste er aussagen.
Damals wurde wg der gegenteiligen Aussagen ein Verkehrsunfallgutachten vom Gericht eingefordert. Das ist jetzt endlich zu meinen Gunsten fertig und die Gegnerschaft darf bis Heute noch Kommentieren. Das Gericht hat aber schon angeregt, besser in die Regulierung einzutreten.

Waren Sie denn Verursacher oder Geschädigter? Was mich wundert ist die relativ lange Bearbeitungszeit.
Habe ja damals alles angegeben, und trotzdem ist bis heute nichts gemacht worden.

Also egal in welche Richtung es ausgeht: Mir als Person entstehen keine Kosten? (Außer dem erhöhten Beitrag der Versicherung)

Zitat:

@Aledic [url=https://www.motor-talk.de/.../...ung-zahlt-nicht-nun-klage-gegen-mich-

Waren Sie denn Verursacher oder Geschädigter? Was mich wundert ist die relativ lange Bearbeitungszeit.
Habe ja damals alles angegeben, und trotzdem ist bis heute nichts gemacht worden.

Also egal in welche Richtung es ausgeht: Mir als Person entstehen keine Kosten? (Außer dem erhöhten Beitrag der Versicherung)

Ich bin Geschädigter.
Der Schaden war gar nicht mal hoch, da damals 50% geleistet wurden.
Jetzt bekomm ich noch etwa 1100€+Zinsen für bald vier Jahre.

Im Parallel-Verfahren hat meine VS die Forderung der Gegner niederschlagen können.

Achso... also wenn das Gericht gegen uns entscheidet, würde die Versicherung die Kosten tragen müssen?

Zitat:

@Aledic schrieb am 20. Januar 2020 um 11:14:02 Uhr:


Achso... also wenn das Gericht gegen uns entscheidet, würde die Versicherung die Kosten tragen müssen?

Wenn das Gericht zu der Entscheidung kommt, dass Du haftest, muss Deine Haftpflichtversicherung dafür eintreten, sofern Du Deine Obliegenheiten erfüllt hast und das Gericht keine Tatsachen feststellt, die einen Ausschluss der Deckung (z.B. grobe Fahrlässigkeit) zur Folge haben.

Zitat:

@Hannes1971 schrieb am 20. Januar 2020 um 11:25:47 Uhr:



Zitat:

@Aledic schrieb am 20. Januar 2020 um 11:14:02 Uhr:


Achso... also wenn das Gericht gegen uns entscheidet, würde die Versicherung die Kosten tragen müssen?

Wenn das Gericht zu der Entscheidung kommt, dass Du haftest, muss Deine Haftpflichtversicherung dafür eintreten, sofern Du Deine Obliegenheiten erfüllt hast und das Gericht keine Tatsachen feststellt, die einen Ausschluss der Deckung (z.B. grobe Fahrlässigkeit) zur Folge haben.

Also das Bußgeld habe ich ja schon gezahlt, ist ja wegen der Verletzung der vorfahrtsregelung verhängt worden ??

Zitat:

@Aledic schrieb am 20. Januar 2020 um 11:45:06 Uhr:



Zitat:

@Hannes1971 schrieb am 20. Januar 2020 um 11:25:47 Uhr:


Wenn das Gericht zu der Entscheidung kommt, dass Du haftest, muss Deine Haftpflichtversicherung dafür eintreten, sofern Du Deine Obliegenheiten erfüllt hast und das Gericht keine Tatsachen feststellt, die einen Ausschluss der Deckung (z.B. grobe Fahrlässigkeit) zur Folge haben.

Also das Bußgeld habe ich ja schon gezahlt, ist ja wegen der Verletzung der vorfahrtsregelung verhängt worden ??

Das Bußgeld hat ja mit dem Schaden nichts zu tun. Eine einfache Vorfahrtverletzung ist auch noch keine grobe Fahrlässigkeit.

Ok... warte dann einfach mal ab. Mal sehen was sich daraus entwickelt.. Hauptsache ich muss nicht privat für den Schaden aufkommen

Nein , sicher nicht. Es sei denn Du warst extrem besoffen oder bekifft oder hattest keine FE oder die Versicherunghprämie ewig nicht mehr bezahlt oder hattest das Auto von jemanden geklaut usw.

Also lauzer so unwahrscheinliche Sachen, aber das weiß Du selbst am besten.

@schleuti

„Falsch!
Als Beklagter hat er kein Verweigerungsrecht mehr und muss aussagen.“

Ist das nicht unkorrekt? Es heisst doch immer,bei Beschuldigten: sie haben das recht die Aussage zu verweigern,keine Angaben zur Sache zu mechen oder sowas in der Art?

Zitat:

@Kornpeter schrieb am 20. Januar 2020 um 15:32:40 Uhr:


@schleuti

„Falsch!
Als Beklagter hat er kein Verweigerungsrecht mehr und muss aussagen.“

Ist das nicht unkorrekt? Es heisst doch immer,bei Beschuldigten: sie haben das recht die Aussage zu verweigern,keine Angaben zur Sache zu mechen oder sowas in der Art?

Es gibt da Unterschiede zwische Strafverfahren und Zivilgerichten.
Als Angeklagter hat man Verweigerungsrecht, als Beklagter nicht.

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