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KFZ Versicherung reguliert falsch

Themenstarteram 11. Dezember 2018 um 11:50

Hallo,

besteht eigentlich die Möglichkeit, Schadenersatz gegenüber den Unfallgegner einzuklagen, wenn nachweislich die Regulierungsquote nicht korrekt von der eigenen Versicherung ermittelt wurde und die die Schadenssumme zu Unrecht voll durchgewunken hat?

Laut Gesetzgebung hätte eine volle Regulierung niemals stattfinden dürfen, eher 50/50 oder was am meisten angenommen wird, keine Schadensregulierung vorgenommen werden dürfen.

Danke schon mal, LG

Beste Antwort im Thema

Dann hast Du das hier nicht verstanden. Schade.

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Themenstarteram 11. Dezember 2018 um 13:33

klar kann ich euch den Fall schildern, aber letzendlich wird das ein Gericht entscheiden, wer mit wieviel die Haftungsquote verteilt wird. Letzendlich geht es um die Frage der Möglichkeit, wegen der Hochstufung der Schadenfreiheitsklasse einen Schadenersatz einklagen zu können.

Zitat:

@rufus608 schrieb am 11. Dezember 2018 um 13:47:19 Uhr:

@berlin-paul

Das ist ja ein Ding.

Und wenn der Klagende 50% Schuld hat?

Wie soll das gehen, wenn ich meine Unschuld ggü. der gegnerischen Versich. des Unfallverursachers nicht beweisen kann habe ich doch gegen die eigene auch keine Argumente.

Oder denke ich da zu einfach?

Die Berechtigung der Prämienanpassung im Tarif muss letztlich die Versicherung darlegen. Es schadet natürlich nicht, wenn man den realen Ablauf klar nachweisen kann.

Themenstarteram 11. Dezember 2018 um 13:41

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 11. Dezember 2018 um 14:34:28 Uhr:

Zitat:

@rufus608 schrieb am 11. Dezember 2018 um 13:47:19 Uhr:

@berlin-paul

Das ist ja ein Ding.

Und wenn der Klagende 50% Schuld hat?

Wie soll das gehen, wenn ich meine Unschuld ggü. der gegnerischen Versich. des Unfallverursachers nicht beweisen kann habe ich doch gegen die eigene auch keine Argumente.

Oder denke ich da zu einfach?

Die Berechtigung der Prämienanpassung im Tarif muss letztlich die Versicherung darlegen. Es schadet natürlich nicht, wenn man den realen Ablauf klar nachweisen kann.

und diese kann man einklagen?

Die schlechtere Einstufung bekommst du immer dann, wenn dich eine Mitschuld trifft und daher deine Versicherung Leistungen an die Gegenseite erbracht hat.

Ob du den Schaden zurückkaufen kannst, hängt von der Schadenhöhe und den AKB ab.

Wäre ich an einem Unfall schuldlos, meine Versicherung sähe das aber anders, würde ich Klage erheben.

Die Klage würde ich aber zunächst gegen den Unfallgegner richten, damit ein Gericht die Schuldfrage klärt.

Wurden deine Ansprüche überhaupt bei der gegnerischen Versicherung angemeldet und hat diese den Anspruch abgewiesen?

Zitat:

@musikstar schrieb am 11. Dezember 2018 um 14:41:12 Uhr:

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 11. Dezember 2018 um 14:34:28 Uhr:

 

Die Berechtigung der Prämienanpassung im Tarif muss letztlich die Versicherung darlegen. Es schadet natürlich nicht, wenn man den realen Ablauf klar nachweisen kann.

und diese kann man einklagen?

Ja, so wie ich es weiter oben schrobte.

Themenstarteram 11. Dezember 2018 um 14:22

Zitat:

@Oetteken schrieb am 11. Dezember 2018 um 14:50:19 Uhr:

Die schlechtere Einstufung bekommst du immer dann, wenn dich eine Mitschuld trifft und daher deine Versicherung Leistungen an die Gegenseite erbracht hat.

Ob du den Schaden zurückkaufen kannst, hängt von der Schadenhöhe und den AKB ab.

Wäre ich an einem Unfall schuldlos, meine Versicherung sähe das aber anders, würde ich Klage erheben.

Die Klage würde ich aber zunächst gegen den Unfallgegner richten, damit ein Gericht die Schuldfrage klärt.

Wurden deine Ansprüche überhaupt bei der gegnerischen Versicherung angemeldet und hat diese den Anspruch abgewiesen?

Ja die gegnerische Versicherung möchte keine ausergerichtliche Zahlung tätigen.

Ja die schlechte Einstufung wurde getätigt, ich kann Sie allerdings zurückkaufen. Allerdings kann ich nicht gegen meine eigene Versicherung klagen. Das zumindest habe ich bereits herausgefunden.

Dann hast Du das hier nicht verstanden. Schade.

Die Schuldfrage muss gerichtlich geklärt werden.

Wenn ein Gericht die alleinige Schuld beim Unfallgegner tituliert und das Urteil Rechtskraft erlangt, kannst du von der Gegenseite die Regulierung verlangen und auch durchsetzen.

Der Rest ergäbe sich dann.

Themenstarteram 11. Dezember 2018 um 14:31

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 11. Dezember 2018 um 15:25:38 Uhr:

Dann hast Du das hier nicht verstanden. Schade.

ok, tut mir Leid...

Berlin Paul meinte daß Du gegen Deine eigene Haftpflichtversicherung wegen der SFR Verschlechterung klagen musst .

...eine Klage auf Ersatz des Schaden ist unsinnig, weil er dafür ja eine Versicherung hat...und die übernimmt bekannterweise die Abwicklung... Wenn du klagst, gibt der Unfallgegner das an sein VU...und die kümmern sich dann drum...

Themenstarteram 11. Dezember 2018 um 19:42

Zitat:

@Mopedmongo schrieb am 11. Dezember 2018 um 17:25:57 Uhr:

Berlin Paul meinte daß Du gegen Deine eigene Haftpflichtversicherung wegen der SFR Verschlechterung klagen musst .

Achso, dass heißt ich darf den Unfallgegner nicht verklagen, weil er das Geld zu unrecht bekommen hat, sondern ich muss letzendlich meine eigene Versicherung verklagen.

1. wegen der eigenen SF-Klasse --> die eigene HP-Versicherung verklagen

2. wegen des eigenen Schadens --> die gegnerische HP nebst Fahrer verklagen

3. Was die eigene HP unberechtigt ausgetütet hat, ist allein deren Sache.

Für die Klage zu 1. müsste der TE dann aber auch beweisen können, wie hoch sein Schaden ist, wenn die Versicherung zu 100% reguliert hat statt wie "gesetzlich geregelt" zu 50% ;)

Themenstarteram 12. Dezember 2018 um 17:18

Zitat:

@hk_do schrieb am 11. Dezember 2018 um 22:59:55 Uhr:

Für die Klage zu 1. müsste der TE dann aber auch beweisen können, wie hoch sein Schaden ist, wenn die Versicherung zu 100% reguliert hat statt wie "gesetzlich geregelt" zu 50% ;)

Sorry, für den Ausdruck "gesetzlich geregelt". Habe leider nicht Jura studiert und sind daher nicht exakt Fachbegriffkundig.

Ja der Schaden ist halt die Entschädigungsleistung, die ich meiner KFZ Haftpflichtversicherung zahlen muss, um nicht zurückgestuft zu werden.

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