KFZ Versicherung hat mich zum 01.01.2019 gekündigt frist gerecht,

Hallo,
Gibt es hier Leute die sich mit sowas auskennen und mir sagen können was ich noch tun kan?
Am 26.09.2019 erhielt ich eine Nachricht per e mail von meiner KFZ Versicherung mit der Kündigung zum 01.01.2019.
Zuerst, ich weiss selber das Versicherungen auch Frist gerecht kündigen können, wie Versicherungsnehmer.
Das Problem ist weswegen ich auch schreiben tue, ich denke mir das jeder weiss es ist ein riesengrosser Unterschied ob Versicherungsnehmer kündigt oder gekündigt wird von Versicherung. Von Versicherung gekündigt heißt du kriegst fast nirgendswo eine Versicherung. Um all die Fragen vorweg zunehmen die bestimmt kommen werden. Nein, es gab keine Zahlungsrückstände. Beiträge wurden betone ich immer pünktlich abgebucht von Versicherung. Nein, es gab seit 6 Jahren keine Unfall Schäden Schäden dergleichen bei mir.Auch keine Flensburg Punkte. Nach mehrmaligen Anfragen bei meiner Versicherung weil mir das keine Ruhe lässt, hat man mir das mitgeteilt.

Die Kündigung erfolgte Aufgrund interner geschäftspolitischen Entscheidung. Weiter sind die nicht drauf eingegangen.
Wie ist das zu verstehen?

Ich habe noch einen weiteren Anlauf unternommen gehabt, habe in Internet von Kündigungsumkehr gelesen gehabt. Wurde abgelehnt.

Ich kriege jetzt nicht eine neue Versicherung mehr. Bin vermutlich in ein Mühlenrad , raster reingeraten und weiss kein Ausweg mehr, oder was meint Ihr? Problem ist bei einer neuen Versicherung muss ja angegeben werden ob selbst gekündigt oder Versicherung gekündigt hat. Und ich bin sofort unten durch, krieg nichts mehr. Weil überall nur von negativsten ausgegangen wird was es gibt.
Das es auch Kündigungen gibt wofür ein Versicherungsnehmer überhaubt nichts kann wird nirgendswo erwähnt.

Ich bin von Berufswegen auf Auto und das angewiesen. Aber kan mich arbeitslos melden weil nirgendswo was krieg.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@raimond729 schrieb am 5. Oktober 2018 um 19:39:39 Uhr:



Und check 24 nur 2 Versicherungen. Und da soll ich mehr bezahlen als sonst. Die stuffen mich einfach hoch.

Dass nach der Kündigung durch den Versicherer die künftigen Konditionen nicht die besten sind ist zu erwarten.

Und dieser als "Vergleichsportal" getarnte Makler Check 24 wäre so ungefähr die letzte Adresse wo ich irgendetwas außer dem gestrigen Tag suchen würde ...

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Gute Idee. Und selbstverständlich darf der VN eine Eigenkündigung trotz Kündigung durch die Vers. vornehmen und somit wahrheitsgemäß angeben, dass die Kündigung vom VN erklärt wurde.

Als Versicherungsnehmer ist man für die Versicherung eine Kostenstelle.
Versicherungen kündigen in der Regel auf Grund von Pflichtverletzungen der Versicherungsnehmer oder auf Grund eines ungünstigen Verlaufs der Kostenstelle für die Versicherung.

Nehmen wir an der Versicherungsnehmer hat alle Pflichten erfüllt, dann wird es an der Kostenstelle liegen.

Hier in diesem Fall ist vom letzten Schadensfall vor 6 Jahren, was nun wirlich kein langer Zeitraum ist, die Rede.

Wie hoch war der Schaden ?
Gab es Schadensfälle davor ?

Mir fällt kein Grund ein, warum eine Versicherung eine Kündigung ausspricht, wenn der Verlauf der Kostenstelle für sie positiv ist.

Gibt es da Gründe ?

Aber nicht mehr nach 6 Jahren, wenn dann machen die das zum Folgejahr oder spätestens 1 Jahr danach. So meine Erfahrung.

Entweder ist gleich das Risiko zu hoch oder die Kostenstelle platt oder gar nicht.

Ich würde ja die nachträgliche und somit unwirksame Kündigung eines bereits von der Versicherung wirksam gekündigten Vertrages zum Zwecke der Behauptung einer Eigenkündigung als Betrugsversuch betrachten.

Ich vermute auch mal das dies die neue Versicherung ähnlich sieht mit entsprechenden Folgen für den Neuvertrag. Danach hat man dann ein ernsthaftes Problem.

Keine Ahnung warum hier solche "Tips" abgegeben werden.

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Bisher hat man noch keinen erkennbaren Nachteil bei Kündigung durch den VS genannt, außer man findet mit Check 24 keinen und das muss kein Nachteil sein

Zitat:

@weiss-blau schrieb am 11. Oktober 2018 um 12:26:22 Uhr:


Ich würde ja die nachträgliche und somit unwirksame Kündigung eines bereits von der Versicherung wirksam gekündigten Vertrages zum Zwecke der Behauptung einer Eigenkündigung als Betrugsversuch betrachten.

Ich vermute auch mal das dies die neue Versicherung ähnlich sieht mit entsprechenden Folgen für den Neuvertrag. Danach hat man dann ein ernsthaftes Problem.

Keine Ahnung warum hier solche "Tips" abgegeben werden.

Gut, Du gibst an keine Ahnung zu haben. Darin kann man Dir zustimmen.

Die Versicherung kündigt im Sommer zum Ablauf des 31.12.xx. Erst zum Ablauf des 31.12.xx wird die Kündigung wirksam. Im Herbst kündigt der Versicherungsnehmer ebenfalls ordentlich zum Ablauf des 31.12.xx oder - bei Leistungsstörungen des Vertrages - fristlos auch zu einem früheren Zeitpunkt aus einem wichtigem Grund. Jede der Kündigungen ist in der wirksamen Vertragslaufzeit fristgerecht abgegeben und die beiden ordentlichen Kündigungen beenden diesen zum 31.12.xx.

Die Wahrnehmung der eigenen Rechte setzt deren Kenntnis voraus. Sowas als Betrugsversuch zu betiteln ist einfach nur dumm.

Wenn die Kündigung erst zum 31.12 wirksam wird, bestünde dann nicht auch die Möglichkeit durch Abmelden des Fzg. der Kündigung durch die Versicherung zuvorzukommen?

Gruß M

Durch Abmelden alleine ist der Vertrag nicht erloschen, sondern geht für max 18 Monate in eine Ruheversicherung über

Wenn ich abmelde bekomme ich eine Mail, in der gefragt wird ob das Fzg.verkauft wird oder eine Ruheversichrung für die künftige Anmeldung bestehen bleiben soll. Wenn ich das verneine, hab ich meißt keine Woche später den übrig gebliebenen Versicherungsbeitrag gutgeschrieben.

Gruß M

Das geht natürlich auch. Aber es müsste wohl ein Halterwechsel mit Versicherungwechsel erfolgen, wenn man den Wagen weiterhin benutzen will.

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 11. Oktober 2018 um 13:01:38 Uhr:


Die Wahrnehmung der eigenen Rechte setzt deren Kenntnis voraus. Sowas als Betrugsversuch zu betiteln ist einfach nur dumm.

Deine eigenen Rechte spielen keine Rolle. Auf die Frage "Wurden Sie durch Ihre letzte Versicherung gekündigt" gibt es trotzdem nur eine richtige Antwort. Und die lautet nunmal "ja". Die Die Kündigung der Versicherung wird zum 31.12.xxxx trotzdem grundsätzlich gültig.

Und dann gibt's noch die Kündigung nach Schadenfall, WSS z.B.

so was soll ja allsemal schnell gehen..............😉

Zitat:

@guruhu schrieb am 11. Oktober 2018 um 13:46:53 Uhr:



Zitat:

@berlin-paul schrieb am 11. Oktober 2018 um 13:01:38 Uhr:


Die Wahrnehmung der eigenen Rechte setzt deren Kenntnis voraus. Sowas als Betrugsversuch zu betiteln ist einfach nur dumm.

Deine eigenen Rechte spielen keine Rolle. Auf die Frage "Wurden Sie durch Ihre letzte Versicherung gekündigt" gibt es trotzdem nur eine richtige Antwort. Und die lautet nunmal "ja". Die Die Kündigung der Versicherung wird zum 31.12.xxxx trotzdem grundsätzlich gültig.

1. Die großen Versicherer fragen nicht danach, ob die Vorversicherung gekündigt wurde.

2. Wenn gefragt wird, dann wird die Frage anders gestellt.
a) Wurde die Vorversicherung gekündigt ja/nein
b) falls a bejaht wurde, die Versicherung wurde
aa) vom VN gekündigt
bb) vom Versicherer gekündigt.

3. Manche Vergleichsportale stellen solche Fragen.

4. Deine Vermutungen spielen keine Rolle. 🙂

Das mag stimmen. Wer bei 2.b) allerdings nicht bb) angibt, lügt. Verschafft er sich dadurch einen Vorteil betrügt er auch.

Wird die Frage nicht gestellt, ok. Habe nicht behauptet, dass sie gestellt wird.

Info.

Hab neue Versicherung. Heute in Briefkasten gewesen.
Was ich nicht verstehen tue, Versicherungsbeginn ist ja 01.01.2019. Die schreiben mir neue Versicherrung , der Beitrag ist nach erhalt Versicherungsschein und das fällig. Also sol ich obwohl die Versicherung noch gar nicht aktiv ist für mich, trotzdem über 2 Monate in voraus schon Beitrag bezahlen? Und andere Frage, bei der alten Versicherung bin ich dieses Jahr mit SFB 4. Da keine Schäden und das hatte nächstes Jahr SFB 5 muss berechnet werden?

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