KFZ Versicherung hat keinen Vertrag angelegt, trotz gültiger eVB

Hallo,

ich bräuchte Hilfe bei Fragen zur KFZ Versicherung. Habe 2008 ein Motorrad versichert, aber durch einen Fehler der Zulassungstelle oder Versicherung wurde die eVB nicht an die Versicherung übertragen.

Ich habe bei der Zulassungstelle mein Nummernschild bekommen und alles war meiner Meinung nach in Ordnung. Auch wurde mir auf der Zulassungstelle mitgeteilt das mein Motorrad bei der Versicherung gemeldet ist. Nur meine Versicherung weiss davon nichts.

Habe aufgrund meiner Steuererklärung die Rechnung von 2014 und 2015 von meiner Versicherung angefordert, darauf wurde mir gesagt das keine Versicherung bei diesem Versicherer besteht. Jetzt hat die Versicherung im Nachhinein meinen Vertrag angenommen und möchte von mir die Beiträge von 2014 bis 2017 einziehen (über 640€) zahlbar am 06.06.2016 und 07.06.2016.
Darf die Versicherung diese Beiträge einfach verlangen ? Oder muss erst ein neuer Antrag gestellt werden ?

Bin für jede Hilfe dankbar

Beste Antwort im Thema

Erst mal eine Frage.
Hast du damals keine Police erhalten, seit 2008 keine Versicherungsbeiträge gezahlt und ist dir beides nicht aufgefallen?

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Zitat:

@Oetteken schrieb am 29. Mai 2016 um 13:45:55 Uhr:


Man kann das auch mal so sehen, dass man für Leistungen, die man erhalten hat, auch gerne bezahlt.
Mir wäre es nicht recht, wenn ich jemandem etwas schuldig bliebe und würde freiwillig alle Haftpflichtbeiträge nachzahlen, auch die bereits verjährten.
Aber vielleicht bin ich auch zu naiv für diese Welt.

In einem Forum schreiben kann man viel.

Möchte sehen, was du in der Praxis machst, wenn eine ca. 2000,- € Rechnung für die Beiträge ab 2008 dir unerwarteterweise ins Haus flattert.

Unerwartet? Ich glaube man sollte so etwas schon bemerken ... wie groß wäre denn das Geschrei vom TE, wenn was passiert wäre und die Versicherung verständlicherweise Schwierigkeiten macht. Zumal es "bloß" 640 € und keine 2000 € sind. Sicher sind 640 € für einige auch ne Menge Geld. Wer sich aus Jux & Dollerei aber nen Motorrad leistet, sollte da nicht ganz so laut klagen.

Wenn mal irgendwo eine Beitragszahlung fehlt, fällt das nicht auf, aber bei allen will ich das nicht glauben.

immerhin fast ein jahrzehnt. es fällt mir zugegebenermaßen auch schwer zuglauben, dass man sowas nicht merkt.
aber man sollte jetzt auch niemanden etwas böses unterstellen.

Zitat:

@DrDumont schrieb am 29. Mai 2016 um 15:03:17 Uhr:


Möchte sehen, was du in der Praxis machst, wenn eine ca. 2000,- € Rechnung für die Beiträge ab 2008 dir unerwarteterweise ins Haus flattert.

Was rechtlich natürlich völliger Unsinn ist und deswegen in der Praxis so nie passieren würde.

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Zitat:

@DrDumont schrieb am 29. Mai 2016 um 15:03:17 Uhr:


In einem Forum schreiben kann man viel.

Möchte sehen, was du in der Praxis machst, wenn eine ca. 2000,- € Rechnung für die Beiträge ab 2008 dir unerwarteterweise ins Haus flattert.

Mal abgesehen davon, dass mir so etwas wie hier thematisiert nicht passieren würde, weil ich weiß, wem ich was schulde, würde ich den Betrag umgehend zahlen und nicht nach Auswegen suchen, die Verpflichtung zu umgehen.

Ansonsten hab ich schon wesentlich höhere und absolut nicht zu erwartende Forderungen bedienen müssen, aber vielleicht schreibe ich das ja nur so dahin, kann ja keiner nachprüfen.

Zitat:

@phaetoninteressent schrieb am 29. Mai 2016 um 17:30:22 Uhr:


immerhin fast ein jahrzehnt. es fällt mir zugegebenermaßen auch schwer zuglauben, dass man sowas nicht merkt.
aber man sollte jetzt auch niemanden etwas böses unterstellen.

Du kennst doch sicherlich das System der Versicherer, wer mal einen falschen Knopf drückt, kann eine Policierung auch verhindern.

Ich kann mich noch an eine Systemumstellung erinnern, 1 Woche war alles tot.

Und wie viel Datensätze dabei ins Nirvana gelaufen sind, will ich nicht wissen.

mach dir keine Sorgen. Die Datensätze sind nicht weg; nur woanders :-)

Sicherlich kann auch ein Systemfehler / Bedienungsfehler diese Situation erzeugt haben.

"Habe aufgrund meiner Steuererklärung die Rechnung von 2014 und 2015 von meiner Versicherung angefordert"

...die du vorher nie bekommen und bezahlt hast? Das ist dir nicht aufgefallen - spätestens jetzt hätte es dir auffallen müssen...? Du wolltest etwas absetzen, was du nicht bezahlt hast, hast du das vorher auch schon gemacht? Riecht ein wenig merkwürdig... lass das mal das Finanzamt lesen.

"...und möchte von mir die Beiträge von 2014 bis 2017 einziehen..."

Warum sollte die Versicherung für 2017 die Beiträge einziehen dürfen?
Wir befinden uns noch in 2016.

dftt

Naja ganz ehrlich: Ich kann schon nachvollziehen dass einem das nicht unbedingt auffällt.
Was passiert denn üblicherweise: Man erteilt eine Einzugsermächtigung und denkt nie mehr dran.

Ich könnte dir jetzt as dem Stegreif sicher nicht sagen, ob all meine Versicherungsbeiträge des letzten Jahrzehnts korrekt verbucht wurden.

Zitat:

@rrwraith schrieb am 28. Mai 2016 um 16:34:11 Uhr:



Zitat:

@blaxx80 schrieb am 28. Mai 2016 um 13:40:56 Uhr:



darauf wurde mir gesagt das keine Versicherung bei diesem Versicherer besteht.

Mit welchem Recht will die Versicherung Geld für einen Vertrag, den es nach eigener Aussage nicht gibt?

Dann hast du nicht alles gelesen:

"Habe aufgrund meiner Steuererklärung die Rechnung von 2014 und 2015 von meiner Versicherung angefordert, darauf wurde mir gesagt das keine Versicherung bei diesem Versicherer besteht. Jetzt hat die Versicherung im Nachhinein meinen Vertrag angenommen und möchte von mir die Beiträge..."

Nachdem der TE die Rechnung anforderte, erteilte die Versicherung ihm die Auskunft dass kein Vertrag bestünde.

Dann wurde die Sache geprüft und die Versicherung hat den Vertrag nachträglich angenommen. Damit ist die Aussage "es besteht kein Vertrag" hinfällig und sie will ihr Geld.

Zitat:

@kaburs schrieb am 30. Mai 2016 um 08:44:25 Uhr:



"...und möchte von mir die Beiträge von 2014 bis 2017 einziehen..."

Warum sollte die Versicherung für 2017 die Beiträge einziehen dürfen?
Wir befinden uns noch in 2016.

dftt

Ist doch klar:
Ende 2013 wird Rechnung für Jahr 2014 gestellt.
Ende 2015 wird Rechnung für Jahr 2016 gestellt.

Beiträge für die Jahre 2008 bis 2013 sind verjährt ( Verjährungsfrist drei Jahre nach Ende des Jahres, in dem die Prämienrechnung gestellt wurde)

Liegt der Versicherungsbeginn zu Beginn eines Monates im 1. Halbjahr, dann liegt auch schon eine Prämienforderung für einen Teil des Jahres 2017 vor.

O.

Zitat:

@Matsches schrieb am 31. Mai 2016 um 07:16:01 Uhr:


Naja ganz ehrlich: Ich kann schon nachvollziehen dass einem das nicht unbedingt auffällt.
Was passiert denn üblicherweise: Man erteilt eine Einzugsermächtigung und denkt nie mehr dran.

Ich könnte dir jetzt as dem Stegreif sicher nicht sagen, ob all meine Versicherungsbeiträge des letzten Jahrzehnts korrekt verbucht wurden.

Jeder Jeck ist anders.
Ich kann dir jetzt schon sagen, was Weihnachten abgezogen wird und ich führe eine entsprechende Liste, in der alle Posten aufgeführt sind und abgehakt werden, sobald die Buchung erfolgt ist.
Ist so wie eine kleine Buchführung, aber ich bin wohl eher eine Ausnahme 😉

Mache ich auch so. Habe mir eine Excel-Tabelle angelegt. Hat man immer den vollen Überblick.

Die entsprechende Formel eingearbeitet und man sieht auch immer was übrig bleibt.

Zitat:

@Bloedbaer schrieb am 31. Mai 2016 um 08:36:47 Uhr:


Dann hast du nicht alles gelesen:

Doch, doch, ich habe schon alles gelesen. Allerdings muss ich mir wohl den Vorwurf gefallen lassen, bei jedem Anderen ein Mindestmaß an Intelligenz vorauszusetzen.

Zitat:

Nachdem der TE die Rechnung anforderte, erteilte die Versicherung ihm die Auskunft dass kein Vertrag bestünde.

Bei dieser Information decke ich dann unverzüglich das Fahrzeug ein, bei diesem Versicherer, oder einem anderen. Aber doch selbstverständlich zum aktuellen Zeitpunkt und nicht völlig unsinnig für Jahre rückwirkend!

Na klar! Und die vorläufige Deckung verschwindet in einem Schwarzen Loch!

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