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KFZ Versicherung hat keinen Vertrag angelegt, trotz gültiger eVB

Themenstarteram 28. Mai 2016 um 11:40

Hallo,

ich bräuchte Hilfe bei Fragen zur KFZ Versicherung. Habe 2008 ein Motorrad versichert, aber durch einen Fehler der Zulassungstelle oder Versicherung wurde die eVB nicht an die Versicherung übertragen.

Ich habe bei der Zulassungstelle mein Nummernschild bekommen und alles war meiner Meinung nach in Ordnung. Auch wurde mir auf der Zulassungstelle mitgeteilt das mein Motorrad bei der Versicherung gemeldet ist. Nur meine Versicherung weiss davon nichts.

Habe aufgrund meiner Steuererklärung die Rechnung von 2014 und 2015 von meiner Versicherung angefordert, darauf wurde mir gesagt das keine Versicherung bei diesem Versicherer besteht. Jetzt hat die Versicherung im Nachhinein meinen Vertrag angenommen und möchte von mir die Beiträge von 2014 bis 2017 einziehen (über 640€) zahlbar am 06.06.2016 und 07.06.2016.

Darf die Versicherung diese Beiträge einfach verlangen ? Oder muss erst ein neuer Antrag gestellt werden ?

Bin für jede Hilfe dankbar

Beste Antwort im Thema

Erst mal eine Frage.

Hast du damals keine Police erhalten, seit 2008 keine Versicherungsbeiträge gezahlt und ist dir beides nicht aufgefallen?

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Sei froh, dass sie nicht noch die Beiträge von 2008 an einfordern.

Erst mal eine Frage.

Hast du damals keine Police erhalten, seit 2008 keine Versicherungsbeiträge gezahlt und ist dir beides nicht aufgefallen?

Hmm, sehr seltsam....

Du bist die Beiträge ja schuldig da du das Motorrad ja wahrscheinlich genutzt hast.

Ist dir denn seit 2008 nie aufgefallen dass die Versicherung weder eine Police noch eine Rechnung sendet noch einen Beitrag abbucht?

Du kannst, je nach Fehlerkonstellation, echt froh sein dass es nicht zu nem Unfall kam :eek:

Grüße

Steini

Es gibt immer wieder mal solche Situationen.

Ende der 90er hat ein Kunde für einen seiner PKW auch keine Police und Rechnung erhalten. Die Sache kam erst heraus, als der PKW verkauft wurde und ein anderer PKW angeschafft wurde.

Da der Kunde aber noch 4 weitere PKW Verträge hatte, ist das innerhalb von 15 Monaten nicht aufgefallen.

Den nicht eingeforderten Beitrag für die 15 Monate mußte er natürlich nachzahlen.

Wo der Fehler gemacht wurde, konnte im Nachherein nicht geklärt werden.

Seit wann bringt die Kfz Versicherung , steuervorteil?

zumindest die Haftpflichtbeiträge kann man steuerlich geltend machen

Zitat:

@vanguardboy schrieb am 28. Mai 2016 um 14:19:31 Uhr:

Seit wann bringt die Kfz Versicherung , steuervorteil?

Jede Haftpflichtversicherung kann als Vorsorgeaufwendung geltend gemacht werden.

Aber auch nur ein Teil , wenn man das Auto für die Arbeit nutzt. Da der meiste teil durch die entfernungspauschale abgedeckt ist. Ah verstehe daher lohnt es nicht bei mir ;)

Zitat:

@vanguardboy schrieb am 28. Mai 2016 um 14:32:03 Uhr:

Aber auch nur ein Teil , wenn man das Auto für die Arbeit nutzt. Da der meiste teil durch die entfernungspauschale abgedeckt ist. Ah verstehe daher lohnt es nicht bei mir ;)

wo steht das?

am 28. Mai 2016 um 12:37

Zitat:

@blaxx80 schrieb am 28. Mai 2016 um 13:40:56 Uhr:

Jetzt hat die Versicherung im Nachhinein meinen Vertrag angenommen und möchte von mir die Beiträge von 2014 bis 2017 einziehen (über 640€) zahlbar am 06.06.2016 und 07.06.2016.

Darf die Versicherung diese Beiträge einfach verlangen ? Oder muss erst ein neuer Antrag gestellt werden ?

Bin für jede Hilfe dankbar

Eine eVb bzw. bei dessen Verwendung kommt bereits ein Vertrag zustande.

Der sogenannte Vertrag über die vorläufigen Deckung (49ff VVG).

Die Versicherung handelt hier völlig seriös und erhebt im Rahmen von dem was sie darf (allgemeine Verjährungsfrist) die Prämie nach.

Zu dem anderen sag ich mal nichts...

9 Jahre fahren und 3 jahre bezahlen wo gibt es das noch!!!

am 28. Mai 2016 um 13:23

naja 2008 kamm eben die eVB..... dem technischen umbruch geschuldet sind vermutlich paar Datensätze verloren gegangen. Ich weiß noch wie haben sogar damals extra Briefkonserven entwickelt, weil es falsche und unvollständige Datensätze gab.

und der versicherer hat ja im normalfall nur zwei Informationswege, nämlich

  • die Zulassungsbehörde und
  • den Antragsteller

Die ZuLa hat ein Fehler gemacht und der Antragssteller günstigstenfalls gepennt.

Zitat:

@vanguardboy schrieb am 28. Mai 2016 um 14:32:03 Uhr:

Aber auch nur ein Teil , wenn man das Auto für die Arbeit nutzt. Da der meiste teil durch die entfernungspauschale abgedeckt ist. Ah verstehe daher lohnt es nicht bei mir ;)

Das ist Unsinn, das hat mit Arbeit gar nichts zu tun.

Probiers einfach mal aus.

Aber jetzt zurück zum Thema.

Zitat:

@blaxx80 schrieb am 28. Mai 2016 um 13:40:56 Uhr:

 

darauf wurde mir gesagt das keine Versicherung bei diesem Versicherer besteht.

Mit welchem Recht will die Versicherung Geld für einen Vertrag, den es nach eigener Aussage nicht gibt?

Im Schadenfall hätte sie auf Grund dessen mit Sicherheit jede Leistung verweigert.

Es ist aber typisch, für nichts Geld zu verlangen, genauso wie die reflexartige Reaktion einiger User hier:

Die Versicherung hat nichts falsch gemacht!

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