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KFZ Versicherung hat keinen Vertrag angelegt, trotz gültiger eVB

Themenstarteram 28. Mai 2016 um 11:40

Hallo,

ich bräuchte Hilfe bei Fragen zur KFZ Versicherung. Habe 2008 ein Motorrad versichert, aber durch einen Fehler der Zulassungstelle oder Versicherung wurde die eVB nicht an die Versicherung übertragen.

Ich habe bei der Zulassungstelle mein Nummernschild bekommen und alles war meiner Meinung nach in Ordnung. Auch wurde mir auf der Zulassungstelle mitgeteilt das mein Motorrad bei der Versicherung gemeldet ist. Nur meine Versicherung weiss davon nichts.

Habe aufgrund meiner Steuererklärung die Rechnung von 2014 und 2015 von meiner Versicherung angefordert, darauf wurde mir gesagt das keine Versicherung bei diesem Versicherer besteht. Jetzt hat die Versicherung im Nachhinein meinen Vertrag angenommen und möchte von mir die Beiträge von 2014 bis 2017 einziehen (über 640€) zahlbar am 06.06.2016 und 07.06.2016.

Darf die Versicherung diese Beiträge einfach verlangen ? Oder muss erst ein neuer Antrag gestellt werden ?

Bin für jede Hilfe dankbar

Beste Antwort im Thema

Erst mal eine Frage.

Hast du damals keine Police erhalten, seit 2008 keine Versicherungsbeiträge gezahlt und ist dir beides nicht aufgefallen?

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Zitat:

@gammoncrack schrieb am 31. Mai 2016 um 11:38:03 Uhr:

Na klar! Und die vorläufige Deckung verschwindet in einem Schwarzen Loch!

Dort ist sie, laut Aussage des Versicherers, doch längst verschwunden!:D

Zitat:

@rrwraith schrieb am 31. Mai 2016 um 11:06:21 Uhr:

Zitat:

@Bloedbaer schrieb am 31. Mai 2016 um 08:36:47 Uhr:

Dann hast du nicht alles gelesen:

Doch, doch, ich habe schon alles gelesen. Allerdings muss ich mir wohl den Vorwurf gefallen lassen, bei jedem Anderen ein Mindestmaß an Intelligenz vorauszusetzen.

Zitat:

@rrwraith schrieb am 31. Mai 2016 um 11:06:21 Uhr:

Zitat:

Nachdem der TE die Rechnung anforderte, erteilte die Versicherung ihm die Auskunft dass kein Vertrag bestünde.

Bei dieser Information decke ich dann unverzüglich das Fahrzeug ein, bei diesem Versicherer, oder einem anderen. Aber doch selbstverständlich zum aktuellen Zeitpunkt und nicht völlig unsinnig für Jahre rückwirkend!

Ich könnte mir vorstellen, dass dann der SFR nicht beim neuen Versicherer bestätigt werden kann, denn da war ja kein Vertrag seit 2008 ;)

Außerdem sollte man sich nicht auf die telefonische Auskunft eines MA verlassen, nur schwarz auf weiß zählt.

Zitat:

@Oetteken schrieb am 31. Mai 2016 um 09:30:40 Uhr:

 

Jeder Jeck ist anders.

Ich kann dir jetzt schon sagen, was Weihnachten abgezogen wird und ich führe eine entsprechende Liste, in der alle Posten aufgeführt sind und abgehakt werden, sobald die Buchung erfolgt ist.

Ist so wie eine kleine Buchführung, aber ich bin wohl eher eine Ausnahme ;)

Klar, das soll mal jeder so machen wie er will.

Ich könnte dir (ohne explizit nachzusehen) nichtmal sagen was im Mai abgebucht wurde, geschweige denn was Weihnachten so alles fällig ist.

Ich führe auch keine Liste und hake keine Positionen ab.

Und nein, ich halte diejenigen die das wie Du machen nicht für bescheuert, mir ist lediglich meine Zeit zu schade dafür.

Daher verstehe ich, wenn jemand sowas übersieht, ohne Anspruch darauf erhenem zu wollen, dass das bei allen Menschen so sein muss.

Schmeißen wir doch den § 52 VVG einfach auf den Müll!

am 31. Mai 2016 um 15:14

warum denn nur 52?

Habe ich geschrieben "nur den § 52 VVG auf den Müll"?

am 31. Mai 2016 um 15:31

Da wollte der TE ganz schlau sein. Zahlt 8 Jahre keine Versicherung und merkt es angeblich nicht.

Aber dann schön Rechnungen anfordern.

Wer 8 Jahre nicht merkt das keine Versicherung für sein Moped gibt, der vergisst auch seine Kinder am Rastplatz.

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