KFZ Versicherung hat keinen Vertrag angelegt, trotz gültiger eVB

Hallo,

ich bräuchte Hilfe bei Fragen zur KFZ Versicherung. Habe 2008 ein Motorrad versichert, aber durch einen Fehler der Zulassungstelle oder Versicherung wurde die eVB nicht an die Versicherung übertragen.

Ich habe bei der Zulassungstelle mein Nummernschild bekommen und alles war meiner Meinung nach in Ordnung. Auch wurde mir auf der Zulassungstelle mitgeteilt das mein Motorrad bei der Versicherung gemeldet ist. Nur meine Versicherung weiss davon nichts.

Habe aufgrund meiner Steuererklärung die Rechnung von 2014 und 2015 von meiner Versicherung angefordert, darauf wurde mir gesagt das keine Versicherung bei diesem Versicherer besteht. Jetzt hat die Versicherung im Nachhinein meinen Vertrag angenommen und möchte von mir die Beiträge von 2014 bis 2017 einziehen (über 640€) zahlbar am 06.06.2016 und 07.06.2016.
Darf die Versicherung diese Beiträge einfach verlangen ? Oder muss erst ein neuer Antrag gestellt werden ?

Bin für jede Hilfe dankbar

Beste Antwort im Thema

Erst mal eine Frage.
Hast du damals keine Police erhalten, seit 2008 keine Versicherungsbeiträge gezahlt und ist dir beides nicht aufgefallen?

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Zitat:

@steini111 schrieb am 28. Mai 2016 um 13:58:35 Uhr:


Du bist die Beiträge ja schuldig da du das Motorrad ja wahrscheinlich genutzt hast.

Genutz oder nicht.

Es war angemeldet und damit auch versicherungspflichtig.

Selbst wenn es die ganze Zeit in der Garage geständen wäre.

Zitat:

@vanguardboy schrieb am 28. Mai 2016 um 14:32:03 Uhr:


Aber auch nur ein Teil , wenn man das Auto für die Arbeit nutzt. Da der meiste teil durch die entfernungspauschale abgedeckt ist. Ah verstehe daher lohnt es nicht bei mir 😉

Vollkommen falsch!
Genau das Gegenteil ist der Fall!

Nur der Teil, der mit der Entfernungspauschale abgerechnet wird und der Teil der privat ist, kann abgesetzt werden.

Rein berufliche Fahrten, die mit der Reisekostenpauschale abgerechnet werden, sind nicht absetzbar!

Du kannst auch z.B. deine Hundehaftpflicht absetzen.

Der Grund, warum in den meisten Fällen das Absetzen der Haftplficht nichts mehr bringt, liegt daran, dass Vorsorgeaufwendungen nur begrenzt absetzbar sind und die Freibeträge durch die gesetzlichen Versicherungen schon ausgeschöpft werden.

@rrwraith schrieb am 28. Mai 2016 um 16:34:11 Uhr[/url]:

Mit welchem Recht will die Versicherung Geld für einen Vertrag, den es nach eigener Aussage nicht gibt?
Im Schadenfall hätte sie auf Grund dessen mit Sicherheit die Leistung verweigert.
Es ist aber typisch, für nichts Geld zu verlangen, genauso wie die reflexartige Reaktion einiger User hier:
Die Versicherung hat nichts falsch gemacht!

Ja, da hast du von der Logig her eigentlich Recht. Aber ob die aufgrund der eVB da so einfach verweigern könnten,
vermag ich nicht so Recht zu glauben.

Aber das ist nicht mein Fachgebiet und daher nur meine persönliche Meinung.

Zitat:

@rrwraith schrieb am 28. Mai 2016 um 16:34:11 Uhr:


Mit welchem Recht will die Versicherung Geld für einen Vertrag, den es nach eigener Aussage nicht gibt?
Im Schadenfall hätte sie auf Grund dessen mit Sicherheit jede Leistung verweigert.
Es ist aber typisch, für nichts Geld zu verlangen,

Was genau war jetzt an dem Text zu kompliziert für dich:

Zitat:

@phaetoninteressent schrieb am 28. Mai 2016 um 14:37:57 Uhr:



Eine eVb bzw. bei dessen Verwendung kommt bereits ein Vertrag zustande.
Der sogenannte Vertrag über die vorläufigen Deckung (49ff VVG).

Zitat:

@zille1976 schrieb am 28. Mai 2016 um 16:40:59 Uhr:



Was genau war jetzt an dem Text zu kompliziert für dich:

Für mich ist nichts zu kompliziert. 🙂
"Die vorläufige Deckungszusage endet mit dem Ablauf der hierfür vereinbarten Dauer, mit dem Scheitern der Vertragsverhandlungen, mit der Ablehnung des endgültigen Hauptvertrags, bei einer neuen Deckungszusage, bei Kündigung oder Zahlungsverzug sowie mit dem Abschluss des endgültigen Vertrags."
Laut Aussage des TE ist es die Behauptung der Versicherung, "es gibt keinen Vertrag".
Und ohne Vertrag besteht kein Anspruch auf Prämie.

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Ja, es gibt keinen Hauptvertrag.

In dem Moment wo ich zur Versicherung gehe und eine eVB erbitte und diese dann bekomme ist ein Rechtsgeschäft entstanden (=Vertrag). Versicherungverträge benötigen nicht die Schriftform.

Und da keiner der hier von dir so schön aufgeführten Punkte eingetreten ist (die Versicherung hat auf die Kündigung wegen Zahlungsverzug aus Unwissenheit verzichtet) läuft dieser vorläufige Vertrag noch im Jahr 2016.

Anscheinend war das dann doch zu kompliziert 😉

Wenn keine Daten an die Versicherung übertragen worden sind.

Wie berechnet die Versicherungsgesellschaft dann die Prämie?

Welche SF nimmt die Gesellschaft an und vor allem welches Motorrad?

früher kurztarif / schlechteste merkmale.

heute: mit den besten merkmalen und sf 0 ggf. sf1/2 wenn der FS-besitz in entsprechender laufzeit anzunehmen ist.
damit nimmt sie das beste an von den daten die sie hat.
fahrzeugdaten hat sich ja (jetzt) von der zulassungsbehörde.

Zitat:

@Dellenzaehler schrieb am 28. Mai 2016 um 16:40:27 Uhr:


@rrwraith schrieb am 28. Mai 2016 um 16:34:11 Uhr[/url]:

Mit welchem Recht will die Versicherung Geld für einen Vertrag, den es nach eigener Aussage nicht gibt?
Im Schadenfall hätte sie auf Grund dessen mit Sicherheit die Leistung verweigert.
Es ist aber typisch, für nichts Geld zu verlangen, genauso wie die reflexartige Reaktion einiger User hier:
Die Versicherung hat nichts falsch gemacht!

Ja, da hast du von der Logig her eigentlich Recht. Aber ob die aufgrund der eVB da so einfach verweigern könnten,
vermag ich nicht so Recht zu glauben.

Aber das ist nicht mein Fachgebiet und daher nur meine persönliche Meinung.

Ging ja nicht mit den verweigern, der Zulassungsstelle lag eine Deckung vor (sonst keine Zulassung).
Klar der Kaskobereich war nicht abgesichert.

Man kann das Thema kein Vertrag = keine Zahlung auch mal weiter denken.

Dann spricht ja auch nix dagegen, dass der Versicherer der Zulassungsstelle mitteilt, dass das Motorrad in den letzten 9 Jahren nicht bei ihm versichert war...

... womit dann auch der SFR weg wäre. Bist du mit noch mehr Verträgen bei dieser Versicherung? Spätestens, wenn die weitere Fahrzeugverträge gekündigt werden, hast du ein großes Problem.

würde aber nicht stimmen.

Mag sein, Phaeton, aber einen Tod muss der TE sterben...

Man kann das auch mal so sehen, dass man für Leistungen, die man erhalten hat, auch gerne bezahlt.
Mir wäre es nicht recht, wenn ich jemandem etwas schuldig bliebe und würde freiwillig alle Haftpflichtbeiträge nachzahlen, auch die bereits verjährten.
Aber vielleicht bin ich auch zu naiv für diese Welt.

Zitat:

@Sause4711 schrieb am 29. Mai 2016 um 13:26:07 Uhr:


Man kann das Thema kein Vertrag = keine Zahlung auch mal weiter denken.

Dann spricht ja auch nix dagegen, dass der Versicherer der Zulassungsstelle mitteilt, dass das Motorrad in den letzten 9 Jahren nicht bei ihm versichert war...

Dann sagt der SB von der Zulassungsstelle, dass kann nicht sein, denn Deckung ist vorhanden und diese wurde auch nicht widerrufen.

So vielleicht noch mal zum aufräumen:
Es besteht Versicherungsschutz und auch ein Versicherungsvertrag. Der Vertrag über den vorläufigen Versicherungsschutz. Er kam durch Ausgabe der eVb und Verwendung dieser konkludent zu stande.
Wurde Kaskoschutz in der vorläufigen Deckung vereinbart gilt dieser auch entsprechend.
Es gelten nach §49 II VVG die AKB des Versicherer.
Es besteht kein Zahlungsverzug nach 37 VVG / 33 VVG.

Das Verhalten des TE finde ich auch nicht korrekt, aber letztlich sind Moral und Recht sind zwei paar Schuhe.

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