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KFZ Versicherung gesucht, welche private Autovermietung erlauben

Themenstarteram 13. Juni 2021 um 14:22

Hallo alle zusammen,

 

ich suche eine KFZ Versicherung, welche die private Vermietung meines Fahrzeugs erlaubt.

 

Ich möchte gerne mein Auto, welches von mir höchstens zwei mal wöchentlich bewegt wird auf Plattformen wie z.B. SnappCar oder GetAround privat vermieten. Diese Plattformen versichern das Auto über die gesamte Miete mit der Flottenversicherung von der Allianz, sodass im Schadensfall diese Versicherung von der Plattform greift und nicht die eigene private Versicherung.

 

Meine derzeitige Versicherung (Allianz Direct) verbietet mir, dass ich mein Auto über diese Plattformen vermieten kann, obwohl sie theoretisch während der Miete nicht greifen sondern die Versicherung der jeweiligen Plattform.

 

Kennt ihr vielleicht KFZ-Versicherungen, welche einem die private Vermietung erlauben?

 

Wäre über jede Antwort sehr dankbar.

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45 Antworten

Wenn das Fahrzeug vermietet werden soll, ist dies bei der Zulassung anzugeben und wird auch in die ZB1 eingetragen. Zusätzlich ist das Fahrzeug jährlich zur HU vorzustellen

Völlig richtig. Das hatten wir hier alles schon.

Nur die Carsharing-Freaks wollen es nicht glauben.

Dann sollte der gesetzgeber da noch mal ran, weil grundsätzlich ist das Konzept vom Auto teilen wünschenswert ...

Hatte mal eine Zahl gelesen, zumindest für Ballungsräume, da steht das durchschnittliche private Auto zu 23 Stunden und 11 Minuten per 24 h/7 d nur doof rum, und belegt wertvollen öffentlichen Raum... sinnvoll ist das wirklich nicht ...

Und wer für Owi's verantwortlich ist, weiß dann auch wieder keiner.

Da müssten dann explizit Regelungen her.

? derjenige der es verursacht hat ... Ist bei den p2p sharing Anbietern richtig einfach, da wird mit der App eh alles getrackt, wann, wer, wo, da sehe ich am wenigsten Probleme ...

Irgendeinen Drops muss man halt lutschen ... dann muss der "Vermieter" halt mal in den Verlauf schaen und die Daten vom Mieter in den Anhörungsbogen eintragen ... gibt wohl schlimmeres ... letztendlich erhält man auch Geld dafür und kann die persönlichen Autokosten drücken ...

Ich würde es auch nicht machen, aber die grundiddee ist schon gut, hier in Berlin gibt es durchaus genug Anbieter, ich habe mal geschaut also vom Prius bis zum Bully ist da alles vertreten ...

Man sieht,wer den Wagen gemietet hat. Das heißt nicht,dass derjenige auch der Fahrer war

Das ist dann aber Sache der Behörde und so neu dürfte diese Situation für´s Amt nicht sein ... Mietwagen und gemeinsamme Nutzung innerhalb Family/Freunden u.s.w. gibt es schon so lange es Autos gibt ...:D

Verstehe nicht wo das jetzt hinführen soll, irgendein Haar in der suppe findet man immer wenn man lange genug sucht ...:confused:

Wenn das für einen nicht halal & koscher genug ist und man überall immer nur die Probleme sieht, dann lässt man es einfach ... wird keiner zu gezwungen;)

Zitat:

@tartra schrieb am 23. Juli 2021 um 18:54:39 Uhr:

Das ist dann aber Sache der Behörde und so neu dürfte diese Situation für´s Amt nicht sein ... Mietwagen und gemeinsamme Nutzung innerhalb Family/Freunden u.s.w. gibt es schon so lange es Autos gibt ...:D

Das stimmt natürlich. Der Haken ist nur wenn du den Fahrer nicht benennen kannst oder willst geht das nicht oft dann darfst du für jeden Kilometer ein Fahrtenbuch führen. Auch für die selbst gefahrenen. Das ist dann die Reaktion der Behörde.

Den Fahrer ermitteln die nicht für dich.

Wenn es dumm läuft fällt dabei auch noch auf dass dein Mietwagen nicht als solcher angemeldet ist.

Da kann ich nur sagen, Frauen und Autos vermietet man(n) nicht! Den Fehler hatte ich mal 1988, da habe ich mein Auto für eine Fahrt nach Berlin vermietet und bekam es mit einem Frontschaden zurück. Teures Lehrgeld!

Zitat:

@Gerry0309 schrieb am 23. Juli 2021 um 19:26:56 Uhr:

Zitat:

@tartra schrieb am 23. Juli 2021 um 18:54:39 Uhr:

Das ist dann aber Sache der Behörde und so neu dürfte diese Situation für´s Amt nicht sein ... Mietwagen und gemeinsamme Nutzung innerhalb Family/Freunden u.s.w. gibt es schon so lange es Autos gibt ...:D

Das stimmt natürlich. Der Haken ist nur wenn du den Fahrer nicht benennen kannst oder willst geht das nicht oft dann darfst du für jeden Kilometer ein Fahrtenbuch führen. Auch für die selbst gefahrenen. Das ist dann die Reaktion der Behörde.

Den Fahrer ermitteln die nicht für dich.

Wenn es dumm läuft fällt dabei auch noch auf dass dein Mietwagen nicht als solcher angemeldet ist.

So sieht's aus.

Zitat:

@tartra schrieb am 23. Juli 2021 um 18:24:23 Uhr:

Dann sollte der gesetzgeber da noch mal ran, weil grundsätzlich ist das Konzept vom Auto teilen wünschenswert ...

Hatte mal eine Zahl gelesen, zumindest für Ballungsräume, da steht das durchschnittliche private Auto zu 23 Stunden und 11 Minuten per 24 h/7 d nur doof rum, und belegt wertvollen öffentlichen Raum... sinnvoll ist das wirklich nicht ...

Jetzt liest mal noch mal Deinen Absatz und überlege, warum Du 2 Jahre TüV bekommst. Genau deswegen.

Fahrzeuge, die mehr belastet werden: LKW über 40kmH, Busse aber eben auch Taxen und Selberfahrervermietfahrzeuge müssen eben öfter zum TüV, weil sie mehr beansprucht werden. Mehr und fremde Fahrer ohne Bezug zum Eigentum am Fahrzeug, mehr KM, Fahrweise, usw... Genau deswegen sehen die Hersteller in der Regel auch verkürzte Wartungsinvervalle vor. Stichwort Long-Life Öl-Interval im Taxi.

Nein, nein, hier wird sich irgendwas schön geredet und Fakten versucht zu verharmlosen. Geld = Gier macht leider oft ein Stückweit "situationdumm". Der Gesetzgeber hat sich sehr wohl schon etwas dabei gedacht und das ist auch schlüssig.

Und wenn man Fahrzeug mehr bewegt ist eben auch das Risiko höher zu verunfallen. Es sind i.d.R. wildfremder Fahrer ohne Bezug zum Fahrzeug bzw. Eigentum daran, deren es auch egal ob die Kiste danach platt ist. In der Regel ist auch der Fahrerkreis ofen - also 18-99 sonstige Fahrer.

Zudem unterscheidet sich auch das moralisches Risiko, was jeder Versicherung durch Risikoübernahme anhaftet, auch wenn (und weswegen) der Selbstbehalt in der Regel vierstellig ist.

Zitat:

Ein moralisches Risiko droht, wenn Individuen davon befreit werden, für potentiell kostspielige Folgen ihres Handelns selbst einzustehen, weil diese Kosten anderweitig getragen werden. Das individuelle Risiko wird kollektiviert, also von einem Risiko für den handelnden Einzelnen zu einem Risiko für das betroffene Kollektiv. Kurz: Ein moralisches Risiko ist in diesem Fall die Förderung leichtfertigen oder kriminellen Verhaltens aufgrund der Abdeckungsgewissheit des resultierenden Schadensrisikos.

Nein, nein das passt schon. Wenn nichts passiert wird der Versicherungsbeitrag sich auch schnell reduzieren. Die SFR Staffel für solche Risiko ist nämlich deutlich prograssiver abnehmend. Aber 1, 2 Jahre durchhalten muss man halt schon.

Na ja ... irgendwie wieder typisch deutsch, oder ihr versteht das Prinzip nicht ... warum sollte denn ein privates Auto jetzt so viel mehr belastet werden, wenn es mal ein paar Tage im Monat von anderen gefahren wird? man kann alles irgendwie komplizierter machen als es ist ....

Aber auch an die Bedenkenträger, da könnte eine Regelung eingeführt werden, das der Wagen 1jährlich einen check braucht, um weiterhin in der App gelistet zu werden ... muss ja keine HU sein, da würde auch ein check in einer Partnerwerkstatt reichen, aber grundsätzlich könnte auch ein check bei einer Prüfstelle Pflicht sein ...

Die Resterampekarre findet man dort eh nicht, es gibt bereits jetzt schon Vorgaben ... wie maximal Alter/km-Stand...

Und was das Geschwubbel mit der Versicherung soll, verstehe ich auch nicht, ihr habt euch mal die Anbieterseiten angeschaut ? In der Zeit der Vermietung übernimmt eine extra Versicherung, dann ist die eigene raus, in dieser Zeit ...

Also irgendwie wirkt das von den Vorschreibern, wie alles Mist, Lösungen ne alles zu kompliziert ... wir lassen jetzt mal lieber alles so wie es ist ....nur weil man es selber nicht versteht/gut findet???

Im Prinzip ist es typisch, man möchte mit dem eigenen Wagen Geld verdienen, aber die negativen Folgen nicht wahrhaben.

Also, entweder Gewerbe anmelden und alle Konsequenzen tragen (Versicherung, Steuern, HU-Frequenz, Gewinne machen etc.) oder es sein lassen mit dem Auto verleihen gegen Geld. Wasch mich aber mach mich nicht nass, hätte mein Großvater gesagt bei den Wünschen hier.

Die Rechtslage gibt es eben nicht wie gewünscht her.

Zitat:

@JumpingJack schrieb am 25. Juli 2021 um 12:31:56 Uhr:

...

Die Rechtslage gibt es eben nicht wie gewünscht her.

Noch nicht, darum geht es hier in den letzten Antworten, das man dort ansetzen könnte/muss ... sofern man das Problem der größtenteils nur doof rumstehenden und Platz verschwendenen Privatautos angehen möchte....;)

 

Ja und sicherlich, wenn ich bereit bin/wär mein Auto zu teilen, dann möchte ich davon schon im Gewissen maße profitieren, belohnt werden ...;)

Anderseits, die Platformen gibt es bereits seit Jahren und es wird zumindest in Städten auch genutz, also ich bin kein Jurist um zu sagen, das die das alle illigal machen ...

Sie nutzen die Lücke des nicht erkannt werden's.

Die einfache Haftpflichtversicherung des Halters lässt eine gewerbliche Vermietung nicht zu.

Wer das Fahrzeug vermietet und damit Einnahmen generiert, handelt gewerblich. Demzufolge ist es anzugeben und demzufolge in der ZB einzutragen.

Und inwieweit die Versicherer der Plattform die Schäden tatsächlich abdecken, müsste erst mal geklärt werden.

Wenn ich meine Karre über so eine Plattform vermietet, und der Mieter den versenkt, bezahlt die Versicherung meinen gesamten Wagen?

Ich glaub das mal nicht

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