1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. KFZ Versicherung falsch berechnet?

KFZ Versicherung falsch berechnet?

Hallo zusammen,

vielleicht könnt ihr mich aufklären.

Ich habe eine Motorradversicherung am 25.08.2015 abgeschlossen.
Haftpflicht 96,50 Euro Teilkasko 79,80 Euro = 176,30 Euro pro Jahr.
Abgebucht wurde für den Zeitraum vom 25.08.2015 bis 01.01.2016 ein Betrag von 61,71 Euro.
Das ist der erste Betrag den ich nicht nachvollziehen kann!

Jetzt bin ich drei Tage später umgezogen und die Beträge haben sich dementsprechend angepasst
Jetzt kostet es
Haftpflicht 83,90 Euro Teilkastko 34,30 Euro = 118,20 Euro im Jahr
Jetzt wurden mir 15,02 Euro mit der folgenden Rechnung zurückerstattet

Beitrag vom 28.09 bis 01.01 kostet jetzt 30,53 Euro
Rückbeitrag vom 28.09 bis 01.01 45,55 Euro
====================================
ergibt 15,02 Euro

Versicherung ist die Bayerische.
Könnt ihr mir helfen, dass nachzuvollziehen? Ich weiß beim besten Willen nicht wie die auf den ersten Betrag kommen. Dann hätten ich die drei Tag im alten Wohnort über 15 Euro gekostet. Meiner Meinung nach ist der erste Beitrag falsch, die anderen könnten ja stimmen. Rechnen die das pro Tag oder pro Monat? Werden 30 Tage pro Monat angesetzt?

Meine Rechnung sähe wie folgt aus
25.08 bis 01.01 -> 3*30 + 6 Tage = 96 Tage
28.08 bis 01.01 -> 3*30 + 3 Tage = 93 Tage

alter Beitrag 96/360*176,30 = 47,01 Euro
neuer Beitrag 93/360*118,20 = 30,54 Euro
Rückbeitrag 93/360*176,30 = 45,54 Eruo

Übersehe ich was, oder haben die mir zu viel beim ersten mal abgebucht.

Dank und Gruß
Johannes

Ähnliche Themen
16 Antworten

176,30 / 360 x 126 = 61,71
Du hast drei statt vier volle Monate gerechnet

Neuer Beitrag hängt von den Regionalklassen und SF ab.

Ok Danke. Da stand ich wohl auf dem Schlauch. Dann ist die Rückerstattung falsch bzw. die haben angenommen, dass der Umzugstermin am 28.09 war. Das hat mich verwirrt, da ich am 28.08 umgezogen bin.

Vielen Dank dir!
LG Johannes

naja, maßgeblich ist der verwaltungsakt. Wann hast du das fahrzeug umgemeldet?

Es zählt der Tag des Umzuges.

Zitat:

@olmo12 schrieb am 10. Oktober 2015 um 18:11:03 Uhr:


Es zählt der Tag des Umzuges.

regelmäßig steht in den Vertragsbestimmungen folgender Passus:

Zitat:

J.2 AKB des GDV 2015 (siehe hier):


J.2 Regionalklasse
Richtet sich der Versicherungsbeitrag nach dem Wohnsitz des Halters, wird Ihr Fahrzeug einer Regionalklasse zugeordnet. Maßgeblich ist der Wohnsitz, den uns die Zulassungsbehörde zu Ihrem Fahrzeug mitteilt. Ihrem Versicherungsschein können Sie entnehmen, welcher Regionalklasse Ihr Fahrzeugzu Beginn des Vertrags zugeordnet worden ist.

Wenn er anruft und einen anderen Wohnort meldet, dann verwendet die Versicherung diesen ab sofort.

ja, dies ist gängige Praxis.

Wenn aber vertragskonform gearbeitet wird gilt obiges.

Und anscheinend hat die versicherung in diesem Fall tatsächlich nach der amtlichichen Mitteilung zum Wohnortwechsel abgerechnet.

Gruß

Das eine ist Teorie, das andere die gelebte Praxis.

naja, aber eben doch augescheinlich hier passiert und darum geht es doch 😉

Es geht doch darum, dass der TE den "28.09" im Nachtrag aus der Regionalklassenänderung nicht versteht.
Und dieser wird halt darin begründet sein, dass der TE sich vermutlich ein Monat mit der Ummeldung Zeit gelassen hat. Um mehr geht es doch garnicht.

Insofern doch vielleicht relevant :-)

Zitat:

@ChristianHa. schrieb am 10. Oktober 2015 um 20:00:48 Uhr:


Wenn er anruft und einen anderen Wohnort meldet, dann verwendet die Versicherung diesen ab sofort.

Das hatte ich auch mal.

Die geänderte Adresse nach Telefonat hat die Versicherung sofort geändert,

den günstigeren Regionaltarif aber erst nach der Ummeldung bei der Zulassungsstelle.

Also zwei verschiedene Datumszeiten.

naja we gesagt - genau so ist es vertragskonform.
Man regelt es explizit, um Willkür zu vermeiden.

Zitat:

@ChristianHa. schrieb am 10. Oktober 2015 um 20:00:48 Uhr:


Wenn er anruft und einen anderen Wohnort meldet, dann verwendet die Versicherung diesen ab sofort.
Falsch!

Es gibt einmal die VN-Adresse die ist nicht Prämienrelevant und dann die Halteradresse, nach dieser wird die Prämie berechnet. Die Halteradresse wird nur geändert, wenn von der Zulassungsstelle eine neue Halteradresse mitgeteilt wird.

Die tägliche Praxis zeigt, dass sehr wohl die VN Adresse genommen wird!

Zitat:

@olmo12 schrieb am 12. Oktober 2015 um 11:49:07 Uhr:


Die tägliche Praxis zeigt, dass sehr wohl die VN Adresse genommen wird!

Für die Versicherung zählt weder der Tag des Umzugs des VN, noch die VN-Adresse, sondern der Tag der Ummeldung bei der Zulassungsstelle und die dort vermerkte Halteradresse.

Deine Antwort
Ähnliche Themen