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KFZ Versicherung falsch berechnet?

Hallo zusammen,

vielleicht könnt ihr mich aufklären.

Ich habe eine Motorradversicherung am 25.08.2015 abgeschlossen.
Haftpflicht 96,50 Euro Teilkasko 79,80 Euro = 176,30 Euro pro Jahr.
Abgebucht wurde für den Zeitraum vom 25.08.2015 bis 01.01.2016 ein Betrag von 61,71 Euro.
Das ist der erste Betrag den ich nicht nachvollziehen kann!

Jetzt bin ich drei Tage später umgezogen und die Beträge haben sich dementsprechend angepasst
Jetzt kostet es
Haftpflicht 83,90 Euro Teilkastko 34,30 Euro = 118,20 Euro im Jahr
Jetzt wurden mir 15,02 Euro mit der folgenden Rechnung zurückerstattet

Beitrag vom 28.09 bis 01.01 kostet jetzt 30,53 Euro
Rückbeitrag vom 28.09 bis 01.01 45,55 Euro
====================================
ergibt 15,02 Euro

Versicherung ist die Bayerische.
Könnt ihr mir helfen, dass nachzuvollziehen? Ich weiß beim besten Willen nicht wie die auf den ersten Betrag kommen. Dann hätten ich die drei Tag im alten Wohnort über 15 Euro gekostet. Meiner Meinung nach ist der erste Beitrag falsch, die anderen könnten ja stimmen. Rechnen die das pro Tag oder pro Monat? Werden 30 Tage pro Monat angesetzt?

Meine Rechnung sähe wie folgt aus
25.08 bis 01.01 -> 3*30 + 6 Tage = 96 Tage
28.08 bis 01.01 -> 3*30 + 3 Tage = 93 Tage

alter Beitrag 96/360*176,30 = 47,01 Euro
neuer Beitrag 93/360*118,20 = 30,54 Euro
Rückbeitrag 93/360*176,30 = 45,54 Eruo

Übersehe ich was, oder haben die mir zu viel beim ersten mal abgebucht.

Dank und Gruß
Johannes

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16 Antworten

Zitat:

@olmo12 schrieb am 12. Oktober 2015 um 11:49:07 Uhr:


Die tägliche Praxis zeigt, dass sehr wohl die VN Adresse genommen wird!

Falsch! Früher war es das amtliche Kennzeichen (Zulassungsbezirk) und nun ist es die Halter-Adresse, weil man ja das Kennzeichen mitnehmen kann. Umzug von Hamburg nach München und man behält HH für Hamburg. Wegen der Frist aus einem anderen Post:

Zitat:

Ganz wichtig: Fristen beachten

Wie schon gesagt, das Ummelden des Autos ist kein Akt der Freiwilligkeit. Wer sein Auto nicht ummeldet, begeht einen Verstoß und kann mit einem Bußgeld belegt werden! Problem: Keiner kennt die genauen Fristen. Der Gesetzgeber selbst spricht von „unverzüglich“ – doch wann endet „unverzüglich“? Da es hierfür keine genaue Festlegung gibt, liegt es im Ermessen des zuständigen Beamten, ob und wann er ein Bußgeld verhängt. Wobei dann auch die Höhe der Bußgelder von Ort zu Ort verschieden ausfällt, denn die KFZ-Steuer ist Ländersache – und somit auch alles andere, was damit zusammenhängt.

So beginnen die meisten Bußgeldkataloge bei 15,00 Euro und sehen für extreme Fälle ein Verwarngeld von über 100,00 Euro vor. Gewöhnlich werden Zeiträume von einem Monat bis zur Ummeldung des KFZ nicht geahndet. Viele Beamte sind kulant und belassen es auch bei einer Fristüberschreitung von bis zu drei Monaten bei einer Ermahnung. Wartet man aber mehr als sechs Monate mit der Ummeldung seines Fahrzeugs, ist in jedem Fall ein Bußgeld von ungefähr 40,00 bis 50,00 Euro fällig.

Entschuldigungen und Ausreden wie Terminstress und zu lange Wartezeiten auf dem Amt ziehen dann nicht mehr. Ab acht bis neun Monaten wird es dann richtig kostspielig. Je nach Land werden bis zu 100 Euro oder mehr fällig. Wichtig für alle, die es Richtung Hamburg zieht: Hier gilt seit einiger Zeit der reformierte Bußgeldkatalog – und der ist richtig teuer. In diesem neuen Katalog werden erstmals konkrete Fristen genannt, innerhalb derer die Ummeldung zu erfolgen hat.

Generell gilt: Es liegt immer im Ermessen des zuständigen Beamten, ob ein Bußgeld verhängt wird oder nicht – und da man um die Ummeldung sowieso nicht herumkommt, sollte man sie besser gleich erledigen (lassen).

Zitat:

können wir uns darauf einigen, dass wir uns einig sind, das vertraglich die Regionalklassen auf Basis der von der Zulassungsbehörde mitgeteilten Halteradressdaten zu ermitteln sind (J.2.).

Wie das in der Praxis aussehen mag ist wohl anscheinend nicht pauschalisierbar.
Das kommt wohl auf die internen Prozesse und die Bestandsführungssysteme der jeweiligen Gesellschaften an und jeder von uns hier arbeitet wohl für/mit verschiedenen Gesellschaften (zusammen).

Insofern um noch mal beim Thema zu bleiben: Hier hat wohl die Versicherung per dem Datum abgerechnet, ab dem das Fahrzeug tatsächlich umgemeldet wurde.

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