KFZ Versicherung erhöht selbstständig die jährliche Fahrleistung (mit Beitragserhöhung)
Hallo zusammen,
ich habe ein neues Auto gekauft und am 05.05.2023 eine Vollkaskoversicherung abgeschlossen mit einer jährlichen Fahrleistung von 12.000 km. Ich arbeite im Homeoffice und muss nur 1x im Monat 500 km zur Firma fahren.
Jetzt hatte ich am 08.06.2023 einen Steinschlag und die Windschutzscheibe musste ausgetauscht werden. In dem Zuge hat die Werkstatt den Kilometerstand an die Versicherung gemeldet. Ich bin in dem ersten Monat 2.000 km gefahren. Ich habe den Wagen neu gekauft und alleine 800 km waren der Weg vom Händler nach Hause. Und natürlich fährt man im ersten Monat mehr als sonst üblich. Ich werde aber die jährliche Fahrleistung von 12.000 km nicht überschreiten.
Die KFZ Versicherung hat daraufhin selbständig die jährliche Fahrleistung auf 30.000 km erhöht. Vorher war ich bei 440 € Jahresbeitrag, jetzt soll ich 790 € zahlen. Die Beitragsnachzahlung von 350 € wird von meinem Konto eingezogen. Ein Anruf bei der Versicherung war leider erfolglos. Der Mitarbeiter sagte mir das System würde das so vorschlagen und eine Änderung wäre nicht möglich. Auch meine Erklärung wie es zu den 2.000 km im ersten Monat gekommen ist hat nichts gebracht.
Meine Frage: Darf die Versicherung die jährliche Fahrleistung selbständig einfach ändern? Was kann ich jetzt tun? Hat man ein Sonderkündigungsrecht?
124 Antworten
Es handelt sich ja hier nicht um eine einseitige Beitragserhöhung.
Es wird ja nur der Beitrag verlangt, der den tatsächlichen Tarifmerkmalen entspricht.
Ich würde einfach, wenn der aktuelle KM-Stand die erstmals angegeben Jahreskilometer ungefähr entspricht, eine Änderung der Jahreskilometer beantragen. Dies muss aber vor Ende des Versicherungsjahres passieren.
Die Versicherung unterstellt i.d.R. eine gleichmäßige Nutzung des Fahrzeuges während des Berechnungszeitraumes
Bei der Versicherung handelt es sich um die BavariaDirekt. Die Versicherung läuft 12 Monate vom 05.05.2023 bis 05.05.2024. Die Änderung der Fahrleistung mit dem neuen Versicherungsschein und Beitrag kam heute.
In den AKB habe ich nur diesen Passus zur Fahrleistung gefunden:
Zitat:
J.2 Risikobestimmende Tarif- und Gefahrenmerkmale
Die Beitragsberechnung richtet sich nach den risikobestimmenden Tarif- und Gefahrenmerkmalen. Hierzu zählen alle Umstände, zu denen wir im Antrag Angaben verlangen und die wir im Versicherungsschein unter der Überschrift "Tarifierungsmerkmale" ausweisen.
Die jährliche Fahrleistung ergibt sich aus dem 12fachen Wert der durchschnittlichen monatlichen Fahrleistung, wenn die Vertragsdauer kürzer als ein Jahr ist oder der Pkw mit einem Saisonkennzeichen zugelassen ist.
Zitat:
L.2.5 Erhöht oder reduziert sich die im Versicherungsschein aufgeführte Jahresfahrleistung, gilt abweichend von L.2.2 der neue Beitrag rückwirkend ab Beginn des laufenden Versicherungsjahres.
Da steht aber nicht, ob die Versicherung die Fahrleistung selbstständig anpassen darf.
Am Telefon sagte mir die Mitarbeiterin ich kann am 05.05.2024 die tatsächliche Fahrleistung mitteilen und würde dann eine Erstattung erhalten. D. h. aber ich gebe der Versicherung jetzt ein zinsloses Darlehen. Das möchte ich nicht und am Ende muss ich der Erstattung hinterherlaufen.
Doch... das steht da so...
Die VS ist aufgrund der Schadenregulierung zur Kenntnis der erhöhten KM-Leistung gekommen.
Zitat:
@genesis123 schrieb am 19. Juni 2023 um 15:03:04 Uhr:
Hallo zusammen,ich habe ein neues Auto gekauft und am 05.05.2023 eine Vollkaskoversicherung abgeschlossen mit einer jährlichen Fahrleistung von 12.000 km. Ich arbeite im Homeoffice und muss nur 1x im Monat 500 km zur Firma fahren.
Jetzt hatte ich am 08.06.2023 einen Steinschlag und die Windschutzscheibe musste ausgetauscht werden. In dem Zuge hat die Werkstatt den Kilometerstand an die Versicherung gemeldet. Ich bin in dem ersten Monat 2.000 km gefahren. Ich habe den Wagen neu gekauft und alleine 800 km waren der Weg vom Händler nach Hause. Und natürlich fährt man im ersten Monat mehr als sonst üblich. Ich werde aber die jährliche Fahrleistung von 12.000 km nicht überschreiten.
Die KFZ Versicherung hat daraufhin selbständig die jährliche Fahrleistung auf 30.000 km erhöht. Vorher war ich bei 440 € Jahresbeitrag, jetzt soll ich 790 € zahlen. Die Beitragsnachzahlung von 350 € wird von meinem Konto eingezogen. Ein Anruf bei der Versicherung war leider erfolglos. Der Mitarbeiter sagte mir das System würde das so vorschlagen und eine Änderung wäre nicht möglich. Auch meine Erklärung wie es zu den 2.000 km im ersten Monat gekommen ist hat nichts gebracht.
Meine Frage: Darf die Versicherung die jährliche Fahrleistung selbständig einfach ändern? Was kann ich jetzt tun? Hat man ein Sonderkündigungsrecht?
Jede Versicherung darf die Prämie bei Änderung der vom Versicherungsnehmer mitgeteilten Tarifierungsmerkmale anpassen und das in allen Versicherungsarten. Der Versicherte darf das auch korrigieren und zwar sowohl rückwirkend als auch für die Zukunf. Das ergibt sich entgegen der gegenteilig geäußerten Vermutungen aus dem VVG und bei manchen Versicherungen (lediglich wiederholend) auch aus den AKB. Eine Erstattung muss also jede Kfz-HP-Versicherung nach ihrem Tarifwerk berechnen und gewähren. Das ist ganz normal und geht eben auch in die andere Richtung.
Die Jahresfahrleistung ist ein prämienrelevantes Tarifierungsmerkmal. Deshalb wird das bei der Vertragsbeantragung abgefragt. Stellt sich nun heraus, dass diese Fahrleistung höher oder niedriger ist, ist für das Jahr der geänderten Laufleistung rückwirkend zu berechnen. D.h. wenn der Tarif vorsieht in der Stufe 10-15tkm p.a. kostet es Summe X1 und in der Stufe 15-20 tkm Summe X1+X2 usw., dann muss der Gesamtbetrag auch rückwirkend für das betroffene Jahr nach der hierfür vereinbarten Tariftabelle gezahlt werden. In gleicher Weise wird der Beitrag reduziert, wenn die angenommene Fahrleistung nicht erreicht wird oder nur innerhalb der Toleranz überzogen ist. In den meisten Tarifen sind gewisse Toleranzen vorgesehen. Häufig sind das plus/minus 2tkm.
Am Telefonsupport wirst du häufig scheitern. Das ist deren Aufgabe, denn sie sind dafür extra nicht geschult und lesen nur vor was auf dem Bildschirm steht. Am besten wendest du dch an die Vertragsabteilung der Versicherung per Mail/Fax/Brief und machst deine Angaben mit der Bitte um Vertragsanpassung. Sinnvolle Wartezeit dürfte bei so einem dezent verrutschten Verlauf wie deinem 1x nach 3 Monaten und zum 2x nach 6 Monaten sein. Da müsste aus den Zahlen hinreichend klar sein, dass deine Angaben stimmen. Einfach geglaubt wird nach einer vom Reparaturbetrieb übermittelten überzogenen Laufleistung logischer Weise erstmal wenig. Versuchen kannst du das natürlich trotzdem. Würrde ich wohl auch so machen.
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Kann man die Versicherung nicht aufgrund dieser Beitragserhöhung kündigen? Der Versicherungsbeitrag hat sich ja jetzt einfach mal verdoppelt.
Ein Sonderkündigungsrecht Aufgrund der geänderten Tarifierungsmerkmale ist m. E. nicht möglich.
Ich halte fast alle hier gegebenen Antworten für falsch, sorry.
Es wurde als Tariferkmal eine JAHRES-Fahrleistung vereinbart. Diese hat die Versicherung nicht auf Monate oder gar Tage runterzurechnen! Und schon gar nicht den Tarif selbstständig anzupassen. Das gibt keine der AGBs etc. her.
Wenn ich z.B. 12.000 km Jahres(!) Fahrleistung vereinbart habe, steht es mir frei, 11 Monate gar nicht zu fahren, im 12. Monat aber dann die 12.000 km. und umgekehrt genauso. Also in der ersten Zeit monatlich viel mehr als 1000 km zu fahren und bei Erreichen der 12.000 km das Auto für den Rest des Jahres stehenzulassen.
Gründe für so ein unregelmäßiges Nutzungsverhalten gibt es viele, z.B. ein Schlechtwetter-Auto für die kalten Monate und ein Cabrio, oder im Sommer nur Rad fahren. Aber geht die Versicherung nix an.
Erst wenn 1 Jahr rum ist kann die Versicherung den aktuellen km-Stand abfragen und DANN den Tarif anpassen. Oder z.b. nach einen Schadenereignis NACH Ablauf eines Jahres.
Bei Steigerungen von mehr als 10% ist eine Kündigung möglich. Der Versicherer muss hierauf gesondert hinweisen und über die Frist belehren. Versäumt er dies, kann man natürlich auch später noch kündigen. Aber diese Frustkündigung wird keinen Sinn machen. Der Versicherungswechsel erfordert die Änderung der eVB, wobei viel schiefgehen kann und einiges an Stress drohen kann (nicht muss). Und am Ende wirst du diese Versicherung gewählt haben, weil sie für dich günstig ist. Das ist sie auch mit der anderen Fahrleistung. Eine andere wird vermutlich teurer sein. Ich würde nicht kündigen und lieber im System mitschwimmen und die Kilometer step by steo korrigieren. Gibt schließlich jedes mal auch das Geld zurück.
Klarer Fall von falscher Versicherungswahl.
Nein Nogel, da irrst Du leider. Die Thematik hatten wir aber schon mehrfach hier im Forum.
Wo steht das in der AKB mit den 10%.
Da es hier keine Beitragserhöhung ist, gibt es auch kein Sonderkündigungsrecht.
In den AKB steht es vermutlich nicht. Es ist in § 25II VVG geregelt.
Ich sehe hier keine Gefahrenerhöhung....
Offenbar besteht beim TE die Möglichkeit einer rückwirkenden Erstattung. Diese telefonische Auskunft würde ich mir schriftlich geben lassen.
Wer denkt, dass alle Versicherungen rückwirkend erstatten würden, denkt auch, dass Zitronenfalter Zitronen falten.
Ein Sonderkündigungsrecht besteht nur bei einer echten Steigerung der Beiträge bei gleichen Parametern. Ändern sich die Parameter und erhöht sich daher der Beitrag, handelt es sich nicht um eine Steigerung, die ein Sonderkündigungsrecht rechtfertigen würde. Das werden mir alle bestätigen können, die sich ein wenig mit der Materie auskennen.
Eine Gefahrenerhöhung wäre z.B.
Motortuning oder eine andere Nutzung
Bei der Jahreskilometerleistung handelt es sich um ein Tarifierungsmerkmal.