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KFZ Versicherung erhöht selbstständig die jährliche Fahrleistung (mit Beitragserhöhung)

Themenstarteram 19. Juni 2023 um 13:03

Hallo zusammen,

ich habe ein neues Auto gekauft und am 05.05.2023 eine Vollkaskoversicherung abgeschlossen mit einer jährlichen Fahrleistung von 12.000 km. Ich arbeite im Homeoffice und muss nur 1x im Monat 500 km zur Firma fahren.

Jetzt hatte ich am 08.06.2023 einen Steinschlag und die Windschutzscheibe musste ausgetauscht werden. In dem Zuge hat die Werkstatt den Kilometerstand an die Versicherung gemeldet. Ich bin in dem ersten Monat 2.000 km gefahren. Ich habe den Wagen neu gekauft und alleine 800 km waren der Weg vom Händler nach Hause. Und natürlich fährt man im ersten Monat mehr als sonst üblich. Ich werde aber die jährliche Fahrleistung von 12.000 km nicht überschreiten.

Die KFZ Versicherung hat daraufhin selbständig die jährliche Fahrleistung auf 30.000 km erhöht. Vorher war ich bei 440 € Jahresbeitrag, jetzt soll ich 790 € zahlen. Die Beitragsnachzahlung von 350 € wird von meinem Konto eingezogen. Ein Anruf bei der Versicherung war leider erfolglos. Der Mitarbeiter sagte mir das System würde das so vorschlagen und eine Änderung wäre nicht möglich. Auch meine Erklärung wie es zu den 2.000 km im ersten Monat gekommen ist hat nichts gebracht.

Meine Frage: Darf die Versicherung die jährliche Fahrleistung selbständig einfach ändern? Was kann ich jetzt tun? Hat man ein Sonderkündigungsrecht?

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124 Antworten

Zitat:

@Moorteufelchen schrieb am 19. Juni 2023 um 16:41:19 Uhr:

Es wäre neu das Versicherungen in D einseitig Vertragsänderungen durchsetzen dürfen.

Wenn es im Vertrag so vereinbart ist, dass unter bestimmten Umständen angepasst werden darf, wäre das keine einseitige Änderung.

Zitat:

@NDLimit schrieb am 19. Juni 2023 um 16:28:23 Uhr:

Buchhaltung und Vertragsbearbeitung sind in der Regel getrennt. Eine retournierte Lastschrift kann ganz schnell das automatisierte Mahnverfahren in Gang setzen.

Die Internen Verfahren können nicht zum Nachteil des Versicherten führen.

Das da Probleme und Schwierigkeiten generiert werden ist klar.

Die Beitragserhöhung des TE ist aber durchaus etwas wo man sich klar drüber auseinandersetzen muss.

Ein Blick in die AKB hilft meist....

Das Stichwort heißt: Obliegenheiten....

Zitat:

@Holgernilsson schrieb am 19. Juni 2023 um 16:43:16 Uhr:

Wenn es im Vertrag so vereinbart ist, dass unter bestimmten Umständen angepasst werden darf, wäre das keine einseitige Änderung.

Gibt es diesen Passus standartmässig?

Als Anlage einen Auszug der entsprechenden AKB der HUK.

Da steht nichts von Rückzahlung, gleichwohl wird es ausnahmslos praktiziert.

Akb-jahresfahrleistung

Zitat:

@Moorteufelchen schrieb am 19. Juni 2023 um 16:46:11 Uhr:

Zitat:

@NDLimit schrieb am 19. Juni 2023 um 16:28:23 Uhr:

Buchhaltung und Vertragsbearbeitung sind in der Regel getrennt. Eine retournierte Lastschrift kann ganz schnell das automatisierte Mahnverfahren in Gang setzen.

Die Internen Verfahren können nicht zum Nachteil des Versicherten führen.

Das da Probleme und Schwierigkeiten generiert werden ist klar.

Die Beitragserhöhung des TE ist aber durchaus etwas wo man sich klar drüber auseinandersetzen muss.

Nun, aus mir spricht eine gewisse Lebenserfahrung und fundierte Kenntnis der Materie. Daher habe ich mir erlaubt, Dir dahingehend zu widersprechen.

Zitat:

@NDLimit schrieb am 19. Juni 2023 um 16:36:01 Uhr:

Käptn, da stimme ich Dir zu.

Statt eines Anrufs empfehle ich zur Beweissicherung den schriftlichen Weg. (Brief/Mail oder Oldscool-Fax)

Da gehe ich mit!

 

Aber wenn er tatsächlich telefoniert hat und die nicht einlenken hat er doch ein Sonderkündigungsrecht wenn er das nicht schon verpennt hat.

Wenn nicht ziehen und anderen VS suchen.

Bei mir reicht ein Anruf bei der VS und wir einigen uns und dann läuft das auch so wie das verabredet wurde.

Kommt immer auf die VS an die man gewählt hat. Gibt solche und solche.

Zitat:

@Moorteufelchen schrieb am 19. Juni 2023 um 16:49:01 Uhr:

Zitat:

@Holgernilsson schrieb am 19. Juni 2023 um 16:43:16 Uhr:

Wenn es im Vertrag so vereinbart ist, dass unter bestimmten Umständen angepasst werden darf, wäre das keine einseitige Änderung.

Gibt es diesen Passus standartmässig?

Nein. Dieser Passus ist nicht Standard, aber durchaus denkbar.

Zitat:

@germania47 schrieb am 19. Juni 2023 um 16:49:11 Uhr:

Als Anlage einen Auszug der entsprechenden AKB der HUK.

Da steht nichts von Rückzahlung, gleichwohl wird es ausnahmslos praktiziert.

Ergänzend dazu:

Sehr viele Versicherer folgen, wie auch die HUK, den Empfehlungen des GDV inkl. deren Musterbedingungen.

 

Aber gut.... manche meinen es ja immer besser zu wissen.

Zitat:

@germania47 schrieb am 19. Juni 2023 um 16:49:11 Uhr:

Als Anlage einen Auszug der entsprechenden AKB der HUK.

Da steht nichts von Rückzahlung, gleichwohl wird es ausnahmslos praktiziert.

Natürlich. Selbstverständlich. Gerade die HUK....

Bitte, lieber User, nicht alles glauben was hier geschrieben wird. Immer schön selbst informieren....

Aha. Sehr viele Versicherungen folgen. Sehr viele sind nicht alle. Und daher gilt meine Empfehlung, sich sehr genau zu informieren, wie es die eigene Versicherung macht.

Zitat:

@Holgernilsson schrieb am 19. Juni 2023 um 16:52:28 Uhr:

Zitat:

@germania47 schrieb am 19. Juni 2023 um 16:49:11 Uhr:

Als Anlage einen Auszug der entsprechenden AKB der HUK.

Da steht nichts von Rückzahlung, gleichwohl wird es ausnahmslos praktiziert.

Natürlich. Selbstverständlich. Gerade die HUK....

Bitte, lieber User, nicht alles glauben was hier geschrieben wird. Immer schön selbst informieren....

https://www.motor-talk.de/.../...t-beitragserhoehung-t7481632.html?...

Zitat:

@Holgernilsson schrieb am 19. Juni 2023 um 16:52:28 Uhr:

Zitat:

@germania47 schrieb am 19. Juni 2023 um 16:49:11 Uhr:

Als Anlage einen Auszug der entsprechenden AKB der HUK.

Da steht nichts von Rückzahlung, gleichwohl wird es ausnahmslos praktiziert.

Natürlich. Selbstverständlich. Gerade die HUK....

Bitte, lieber User, nicht alles glauben was hier geschrieben wird. Immer schön selbst informieren....

Wie soll ich das verstehen?

Meinst Du, ich habe die AKB selber geschrieben und dann gescannt??

Zitat:

@germania47 schrieb am 19. Juni 2023 um 16:55:29 Uhr:

 

Wie soll ich das verstehen?

Meinst Du, ich habe die AKB selber geschrieben und dann gescannt??

Ist die Frage ernst gemeint? Dann bin ich hier raus, weil das wirklich keinen Sinn macht. Ich dachte, wir wollen hier logisch argumentieren.

Naa Holger.........

Die schreiben : wir unterstellen eine gleichmässige Fahrleistung.

Da haben wir es also.

Wiedersprechen und am Ende glatt sein. Dann geht es.

Wenn du jeden Monat 200 Km fährst und im Urlaub einmal 5000 nach Portugal machst ist eine gleichmässige Erhöhung einfach nicht möglich. )

Der Vertrag sagt Jahresfahrleistung, da kommt die VS nicht raus. Der Beweis das es nicht passt ist für die einfach nicht zu erbringen.

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