KFZ Verischerungswechsel - muss ich kündigen?
Hallo,
ich wollte für das kommende Jahr meine KFZ Versicherung wechseln, da in meinen Augen die Beiträge immer höher werden.
Meine Frage ist, ob es Anbieter gibt, die automatisch meine alte KFZ Versicherung kündigen?
MfG
24 Antworten
Kündigung bedarf einer Willesnerklärung und damit ist diese in Schriftform mit Unterschrift zu erledigen.
Die Kündigung muss 1 Monat vor Ablauf dem Versicherer zugegangen sein. Bei Ablauf 01.01. wäre das somit der 30.11.! Sollte sich die Prämie ändern, hat man ein sogenanntes Sonderkündigungsrecht, ab Zugang der Mitteilung über die neue Prämie 1 Monat.
Wer kündigen will, kann dies aber auch schon früher machen. Einfach mit dem Hinweis zum Ablauf oder zum nächstmöglichen Termin.
Normal bekommt man recht schnell eine Kündigungsbestätigung in der drinn steht ab wann man aus dem Vertrag kommt.
Spätestens dann sollte man sich um eine neue Versicherung eventell auch um ein neues Angebot der alten Versicherung kümmer. Aber wer kündigt schon ohne dass er weis, dass es woanders günstiger wird?
Zitat:
@GustavSturm schrieb am 6. Oktober 2015 um 09:41:38 Uhr:
... Aber wer kündigt schon ohne dass er weis, dass es woanders günstiger wird?
Ich😁
Seit dem ich mal ein Fahrzeug zerlegen+verkaufen wollte inkl. Außerbetriebsetzung und es ein 3/4 Jahr später doch wieder zugelassen habe, natürlich mit der zu dem Zeitpunkt günstigsten Versicherung. Hat sich doch glatt die alte Versicherung 1 Monat später gemeldet inkl. Kontoabuchung. Natürlich 200 EUR teurer im Jahr als die neue Versicherung. Stichwort: Ältere Rechte. Gut hab mich informiert, haben sie recht gehabt, kann man ja nicht ahnen, Wi...er😠😁
Kurz, seit dem kündige ich immer vorsorglich im Sommer, dann bin ich safe, sowas passiert mir nicht noch mal.
Hab hier auch schön ordentlich die Kündigungsbestätigungen inkl. dem Versicherungsablaufdatum für alle fahrzeuge abgeheftet, kurz vor Ende wird mal ein Tarifcheck gemacht und entschieden ob ich wechsel oder doch bleibe.
😛
Zitat:
Kurz, seit dem kündige ich immer vorsorglich im Sommer, dann bin ich safe, sowas passiert mir nicht noch mal.
Hab hier auch schön ordentlich die Kündigungsbestätigungen inkl. dem Versicherungsablaufdatum für alle fahrzeuge abgeheftet, kurz vor Ende wird mal ein Tarifcheck gemacht und entschieden ob ich wechsel oder doch bleibe.
😛
Aufpassen, wer gekündigt hat, den muss die alte Versicherung nicht mehr nehmen, zumindest nicht nach den alten Konditionen! Das Einverständniss einer Kündigungsrücknahme kann vom Versicherer verwehrt werden! Meistens zwar kein Problem, aber es muss gesagt werden! 😉
Zitat:
@tartra schrieb am 5. Oktober 2015 um 14:28:34 Uhr:
Nein, habe selber 1 Kfz Versicherung die einen anderen Zeitpunkt hat, ist mitten im Jahr.Versicherungsjahr 21.11, Kündigungsstichtag: 21.10 bei meiner zum Beispiel.
Jaja, die lieben Versicherungen....hinterhältig sind die schon😁😠😠 Da ich eh fast jedes Jahr wechsel, geht eine Proformakündigung schon immer im ca. April,Mai raus, dann können die mich mal mit ihren Stichtagen, so!😛
Naja. Beim Erstabschluss. Wenn man mitten im Jahr ein Auto neu zuläßt. Aber die gehen doch auch immer nur bis zum 31.12. ??? Oder nicht? Guck nochmal rein. So eine Versicherung kenne ich bisher nicht, welche sogar mitten im Monat endet. Wäre mir neu, aber man lernt immer dazu... 😁😁😁😁
Bei der KFZ-Steuer ist das richtig. Da ist es so.
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Zitat:
@tartra [url=http://www.motor-talk.de/.../...l-muss-ich-kuendigen-t5456047.html?...]
Jaja, die lieben Versicherungen....hinterhältig sind die schon😁😠😠 Da ich eh fast jedes Jahr wechsel, geht eine Proformakündigung schon immer im ca. April,Mai raus, dann können die mich mal mit ihren Stichtagen, so!😛
Was ist daran hinterhältig, wenn sie dir den Tag der Hauptfälligkeit selber wählen lassen?
Ich kann mir bei meimem Versicherer jeden x-beliebigen Tag aussuchen.
Kurz um:
Klassische Variante: Hauptfälligkeit = 01.01.
Nicht klassiche Variante (modern will ich nicht sagen): Hautfälligkeit = Tag der Zulassung
Eine Hauptfälligkeit lässt sich natürlich immer auch frei vereinbaren.
Aber ob das im Breitengeschäft so ohne weiteres bei jedem Versicherer möglich ist, wage ich doch zu bezweifen. Gerne genommen bei Branchen, die saisonal tätig oder Firmen die einen unterjährigen Abschlussstichtag haben.
Gruß
Die Haupfälligkeit ist frei wählbar, ausser bei einigen Direktversicherern.
Sinnvoll bei einem Fahrzeug mit einer SF-Staffel ist der 01.01. eines Jahres, da man immer zur 1. Fälligkeit im Folgejahr mit dem Schadenfreiheitsrabatt weitergestuft wird.
Bei zum Beispiel einem Anhänger ist es egal.
Manche Menschen suchen sich gezielt eine andere Hauptfälligkeit aus, um nicht zum Beispiel alle Rechnungen am 01.01. zahlen zu müssen.
Prima. Was dazu gelernt.
Sorry für meine Aussage: Also nicht immer der 30.11. Aber immer gilt, 1 Monat vor Ende.
Bei den meisten Versicherungen ist das Versicherungsjahr mit dem Kalenderjahr identisch. Es beginnt am 01.01 und endet am 31.12. Bei einem Monat Kündigungsfrist kommt man auf den 30.11. Es gibt jedoch einige Vericherungen, wo das Versicherungsjahr nicht mit dem Kalenderjahr identisch ist. Aber für die meisten gilt der 30.11! Und dann gibt es noch die Sonderkündigungsrechte. Habe dazu mal ein kurzes E-Book diesen Sommer verfasst. Mit kurzen und knappen Spartipps. Kann man sich kostenlos auf meiner Webseite downloaden. gutundguenstigversichert.com
Zitat:
@Nic87 schrieb am 15. Oktober 2015 um 17:33:22 Uhr:
Bei den meisten Versicherungen ist das Versicherungsjahr mit dem Kalenderjahr identisch. Es beginnt am 01.01 und endet am 31.12.
Falsch ist veraltet. Es endet am 01.01. um 0.00 Uhr. Früher war es der 31.12. um 24.00 Uhr. 😉
Da gibt es eine theoretische Versicherungslücke, wenn der Schaden zwischen 31.12.; 24.00 Uhr und 01.01., 0.00 Uhr passiert, also genau zu Silvester! 😉
Das ist aber Gott sei Dank nur theoretisch! 🙂
Da somit Beginn und Ablauf der 01.01. um 0.00 Uhr ist, besteht auch keine Versicherungslücke. 😉