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KFZ Verischerungswechsel - muss ich kündigen?

Themenstarteram 4. Oktober 2015 um 22:15

Hallo,

ich wollte für das kommende Jahr meine KFZ Versicherung wechseln, da in meinen Augen die Beiträge immer höher werden.

Meine Frage ist, ob es Anbieter gibt, die automatisch meine alte KFZ Versicherung kündigen?

MfG

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24 Antworten
am 4. Oktober 2015 um 23:05

Das machen fast alle Anbieter du musst also nicht Kündigen das macht dann die neue Versicherung

am 4. Oktober 2015 um 23:28

Du kannst natürlich trotzdem deine jetzige Versicherung kündigen, möglicherweise bieten sie dir dann einen besseren Tarif an, kostet dich ja nicht viel Zeit so ein einfaches Schreiben aufzusetzen.

Falls du eine Versicherung mit Ansprechpartner hast könntest du dort auch mal nachhaken und deutlich machen, dass du die Preiserhöhungen nicht akzeptierst und einen günstigeren Tarif haben möchtest, in den letzten Jahren haben viele Versicherungen neue Tarife eingeführt und möglicherweise werden die alten immer teurer gemacht damit alle in den neuen Tarif wechseln.

Würde trotzdem selber kündigen , nicht das dein Antrag bei der "neuen" Versicherung zu lange liegen bleibt, und der Stichtag nicht eingehalten wird.

Selber kündigen! Da gibt es genug Musterkündigungen im Netz, ist idotensicher auszufüllen und ab per FAX kostet keine 5 min.

Beispiel Musterkündigung

Es ist ja nach Vertragsrecht ein Vertrag. Wenn man nicht kündigt, verlängert sich dieser Vertrag automatisch. Also kündigen. Wie Du es wahrscheinlich aus dem Fernsehen alle Jahre wieder kennst, haben die KFZ Versicherungen so einen Stichtag. Das ist der 30. November. Zu diesem Tag muss die Versicherung Deine Kündigung vorliegen haben, sonst läuft Dein Vertrag weiter. Man kann auch vorher kündigen, nicht erst zum Stichtag.

 

Mit dem neuen Vertrag kann man dann bis Ende Dezember warten. Die eVB muss aber am 02.01.2016 in der Zulassungsstelle vorliegen, sonst geht dort Alarm an, weil Du dann ein UNversichertes Fahrzeug laufen hast. Die neue Verischerung schickt die eVB automatisch an die Zulöassungsstelle.

 

Oft werden die neuen Tarife je nach Versicherung für nächstes Jahr erst kurz vor Schluss veröffentlicht. Wenn man jetzt mit einem Rechner den Beitrag durchrechnet, nimmt der die Tarife für 2015. 2016 kann es billiger oder teurer sein. Also lieber damit noch etwas warten.

am 5. Oktober 2015 um 11:22

Festen Stichtag gibts nicht.

Kündigungsfrist 1 Monat vor Vertragsende. Da sie immer jährlich sind, 30.11.

Nein, habe selber 1 Kfz Versicherung die einen anderen Zeitpunkt hat, ist mitten im Jahr.

Versicherungsjahr 21.11, Kündigungsstichtag: 21.10 bei meiner zum Beispiel.

Jaja, die lieben Versicherungen....hinterhältig sind die schon:D:mad::mad: Da ich eh fast jedes Jahr wechsel, geht eine Proformakündigung schon immer im ca. April,Mai raus, dann können die mich mal mit ihren Stichtagen, so!:p

am 5. Oktober 2015 um 15:33

Ich hab noch nie erlebt, dass die Versicherung für den Versicherungsnehmer kündigt; mithin noch nie ein Kündigungsschreiben von einer Versicherung bearbeitet. Das würde auch rechtlich mangels Vollmacht schwierig werden.

Richtig ist, dass wenn man zum Außendienstler / Makler geht, dass der im Auftrag die Kündigung ausspricht. Das sind aber zwei paar Schuhe, zumal ja es gerade dies im Bereich des Onlinevertriebes (sofern anvisiert) nicht gibt.

Gruß

am 5. Oktober 2015 um 15:36

Mir gehts genau so.

War nach der ersten Antwort verwundert.

Ich kenne auch keine Versicherung, die eine Kündigung der alten Versicherung mit übernimmt.

am 5. Oktober 2015 um 15:50

Zitat:

@romanusko schrieb am 5. Oktober 2015 um 13:49:25 Uhr:

Kündigungsfrist 1 Monat vor Vertragsende. Da sie immer jährlich sind, 30.11.

Das war einmal und ist nicht unbedingt mehr so. Hängt vom Versicherungsunternehmen ab.

Gruß Frank,

bei dessen Versicherung es "noch" so ist

am 5. Oktober 2015 um 15:53

Hallo Frank,

das würd mich mal interessieren.

Welche Versicherung hat eine längere / kürze Kündigungsfrist als 1 Monat?

Oder bezog sich der Einwand nur auf das konkrete Datum, weil es mitlerweile ein paar Versicherer gibt, die unterjährige Hauptfälligkeiten machen?

Gruß

Phaeti,

der Nachsätze überflüssig findet :-)

am 5. Oktober 2015 um 16:05

Der Einwand bezog sich auf unterjährige Hauptfälligkeiten "nicht" auf die Kündigungsfrist.

Sorry für die etwas schlampige Beantwortung.

Gruß Frank,

der seine Nachsätze beibehält. :-)

Themenstarteram 5. Oktober 2015 um 17:40

Danke für eure Antworten.

 

Habe einfach ein Muster Kündigung ausgedruckt, unterschrieben und per Post verschickt.

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