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KFZ-Unfall - Einsicht in die Akten möglich - Fristen?

Themenstarteram 27. Februar 2010 um 8:17

Hallo an alle!

Vor mittlerweile 4-5 Monaten ist mir jemand in die Seite gefahren. Schaden auf meiner Seite fast nicht erwähnenswert, ist auch ein älterer Wagen. Unfall habe ich direkt meiner Versicherung gemeldet.

Da ich keinen Grund habe das der gegnerischen Versicherung zu melden (Kostenvoranschlag 600 Euro <- Austausch, hoch gegriffen, zahlt mir eh niemand bei meinem Auto mehr, mit Lackstift oder so SmartRepair sind es < 100 Euro).

Ich selbst war nur der Beifahrer zu diesem Zeitpunkt. Das Bußgeldverfahren wurde eingestellt von der Bußgeldstelle.

Nun meldet sich der Unfallgegner, denn er hatte nie nach meiner Versicherung gefragt. Kann er den Schaden jetzt noch melden oder gibt es da Fristen, die einzuhalten sind?

Und wie geht man nun am Besten vor? Melde ich jetzt auch meinen Schaden bei der Versicherung des Gegners?

Und, wie kann ich denn Akteneinsicht nehmen von der Bußgeldstelle? Mich würde interessieren was er von der Bußgeldstelle erhalten hat, zudem die eingereichten Unfallberichte von seiner Seite.

Weiß das jemand von Euch?

Danke + einen schönen Tag.

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4 Antworten
am 27. Februar 2010 um 9:09

Zitat:

Original geschrieben von PHANTO

Hallo an alle!

Vor mittlerweile 4-5 Monaten ist mir jemand in die Seite gefahren. Schaden auf meiner Seite fast nicht erwähnenswert, ist auch ein älterer Wagen. Unfall habe ich direkt meiner Versicherung gemeldet.

Wieso meldest du das deiner Versicherung?

Wenn dir jemand in dein Auto fährt wird es seiner Versicherung gemeldet!

Zitat:

Nun meldet sich der Unfallgegner, denn er hatte nie nach meiner Versicherung gefragt. Kann er den Schaden jetzt noch melden oder gibt es da Fristen, die einzuhalten sind?

Und wieso soll nun auch noch der andere sich bei deiner Ves. melden?

Er muss/ musste es seiner Vers. melden, da diese für deinen Schaden aufkommen muss (soltest du in geltend machen).

Zitat:

Und wie geht man nun am Besten vor? Melde ich jetzt auch meinen Schaden bei der Versicherung des Gegners?

JA!!! Am besten sofort! Kannst den Zentralruf der Versicherer nutzen.

Zitat:

Und, wie kann ich denn Akteneinsicht nehmen von der Bußgeldstelle? Mich würde interessieren was er von der Bußgeldstelle erhalten hat, zudem die eingereichten Unfallberichte von seiner Seite.

Weiß das jemand von Euch?

Du erhälst keine Einsicht in die Akten der Bußgeldstelle!

Wenn du wissen willst was er bekommen hat musst du ihn höflich fragen, hat aber an sich nichts mit der Klärung des Schadens durch die Versicherung zu tun (wenn Sache wirklich eindeutig und geklärt!).

Auch den Unfallbericht von ihm erhälst du nicht vorgelegt. Kann nur zu Nachfragen kommen, wenn eure beiden Versionen vom Unfallgeschehen auseinandergehen und Widersprüche zu klären sind.

Zitat:

Danke + einen schönen Tag.

BITTE! Dir auch nen schönen Tag

Themenstarteram 27. Februar 2010 um 11:01

Zitat:

Original geschrieben von Hugaar

Wieso meldest du das deiner Versicherung?

Wenn dir jemand in dein Auto fährt wird es seiner Versicherung gemeldet!

Ich meine, ich habe meiner Versicherung gemeldet, dass ein Unfall passiert ist, dass die darüber bescheid wissen wenn sich der Unfallgegner melden sollte.

Zitat:

Original geschrieben von Hugaar

Zitat:

Nun meldet sich der Unfallgegner, denn er hatte nie nach meiner Versicherung gefragt. Kann er den Schaden jetzt noch melden oder gibt es da Fristen, die einzuhalten sind?

Und wieso soll nun auch noch der andere sich bei deiner Ves. melden?

Er muss/ musste es seiner Vers. melden, da diese für deinen Schaden aufkommen muss (soltest du in geltend machen).

Oh, ich glaube wir reden aneinander vorbei. Unfall passiert: Ich melde, dass dieser passiert ist meiner Versicherung, dass die darüber bescheid wissen, sollten irgendwelche Forderungen der Gegenseite herangetragen werden. Zusätzlich melde ich meinen Schaden bei der Versicherung des Unfallgegners um den Schaden ersetzt zu bekommen.

Zitat:

Original geschrieben von Hugaar

Zitat:

Und wie geht man nun am Besten vor? Melde ich jetzt auch meinen Schaden bei der Versicherung des Gegners?

JA!!! Am besten sofort! Kannst den Zentralruf der Versicherer nutzen.

Aber ich kann auch mich direkt an die gegnerische Versicherung wenden? Was sollte man dort alles beilegen? Schreibt da nur der Halter des Fahrzeugs hin und/oder der Fahrer und wie sieht es mit Zeugenaussagen aus?

Zitat:

Original geschrieben von Hugaar

Zitat:

Und, wie kann ich denn Akteneinsicht nehmen von der Bußgeldstelle? Mich würde interessieren was er von der Bußgeldstelle erhalten hat, zudem die eingereichten Unfallberichte von seiner Seite.

Weiß das jemand von Euch?

Du erhälst keine Einsicht in die Akten der Bußgeldstelle!

Wenn du wissen willst was er bekommen hat musst du ihn höflich fragen, hat aber an sich nichts mit der Klärung des Schadens durch die Versicherung zu tun (wenn Sache wirklich eindeutig und geklärt!).

Auch den Unfallbericht von ihm erhälst du nicht vorgelegt. Kann nur zu Nachfragen kommen, wenn eure beiden Versionen vom Unfallgeschehen auseinandergehen und Widersprüche zu klären sind.

Eindeutig ist immer schwierig. Ich bin Realist und nur Beifahrer gewesen und schätze sachlich auf Schuld 80:20, also den Hauptteil auf den Unfallgegner. Bringt mir es denn etwas die Höhe seines Schadens zu erfahren und was die Bußgeldstelle ihm zugeschickt hat? Ein Rechtsanwalt kann doch aber auch Akteneinsicht verlangen... Und verteidigt man sich selbst stehen doch die gleichen Rechte zu?!

Und frägt mich meine Versicherung zu dem Schaden oder zahlt sie einfach? Also sollte man da vllt. vorab die eigene Sicht nochmals deutlich machen?

Schönen Tag!

am 27. Februar 2010 um 17:05

Zitat:

Original geschrieben von PHANTO

Oh, ich glaube wir reden aneinander vorbei. Unfall passiert: Ich melde, dass dieser passiert ist meiner Versicherung, dass die darüber bescheid wissen, sollten irgendwelche Forderungen der Gegenseite herangetragen werden. Zusätzlich melde ich meinen Schaden bei der Versicherung des Unfallgegners um den Schaden ersetzt zu bekommen.

Bei deiner (jetzt beschriebenen mögl. 80:20 "Schuld") ist die Meldung an deine Vers. schon mal gut!

Hast du oder hast du nun noch nicht den Schaden der gegn. Vers. gemeldet?

Wenn nicht umgehend nachholen, du willst ja Geld von dennen!

Zitat:

Bringt mir es denn etwas die Höhe seines Schadens zu erfahren...

Ist eventuell nur wichtig, wenn du den Fremdschaden ohne deine Vers. zahlen willst (Rückkauf?).

Zitat:

... und was die Bußgeldstelle ihm zugeschickt hat?

Das Problem ist nur, dass es dir nicht zusteht zu erfahren, ob und wieviel er wegen seinem Vergehen zahlen musste!

 

Zitat:

Ein Rechtsanwalt kann doch aber auch Akteneinsicht verlangen... Und verteidigt man sich selbst stehen doch die gleichen Rechte zu?!

Richtig: ein Rechtsanwalt erfährt mehr als du als Beteiligter!

Und du verteidigst dich ja nicht, sondern willst deine zivilrechtl. Ansprüche geltend machen. Dafür brauchst du aber nicht seine Strafe wissen od. seine Aussage kennen. Es ist für dich erstmal nur deine Aussage massgebend.

Zitat:

Und frägt mich meine Versicherung zu dem Schaden oder zahlt sie einfach? Also sollte man da vllt. vorab die eigene Sicht nochmals deutlich machen?

Schönen Tag!

Die Vers. zahlt natürlich nicht einfach so! Du musst deinen Schaden nachweisen!

Und natürlich wollen die auch von dir wissen, wie der Schaden entstanden ist und wieso ihr Vers.-nehmer dafür haftbar sein soll!

 

PS: Was ist denn überhaupt genau passiert???

Themenstarteram 27. Februar 2010 um 18:27

Zitat:

Original geschrieben von Hugaar

Bei deiner (jetzt beschriebenen mögl. 80:20 "Schuld") ist die Meldung an deine Vers. schon mal gut!

Hast du oder hast du nun noch nicht den Schaden der gegn. Vers. gemeldet?

Wenn nicht umgehend nachholen, du willst ja Geld von dennen!

Ja, tu ich jetzt auch, denen schreiben. Nur was sollte da alles mit? Kostenvoranschlag, meine Schilderung und die des Fahrers? Oder kann ich auch noch weitere Zeugenaussagen dazupacken. Man merkt, das ist mein erster Schaden :-)

Zitat:

Original geschrieben von Hugaar

Zitat:

Bringt mir es denn etwas die Höhe seines Schadens zu erfahren...

Ist eventuell nur wichtig, wenn du den Fremdschaden ohne deine Vers. zahlen willst (Rückkauf?).

Die Versicherung kann ja abwickeln und dann seh ich immer noch wie ich es handhaben werde.

Zitat:

Original geschrieben von Hugaar

Zitat:

... und was die Bußgeldstelle ihm zugeschickt hat?

Das Problem ist nur, dass es dir nicht zusteht zu erfahren, ob und wieviel er wegen seinem Vergehen zahlen musste!

Schade, das hätte mich schon mal interessiert.

Zitat:

Original geschrieben von Hugaar

Zitat:

Ein Rechtsanwalt kann doch aber auch Akteneinsicht verlangen... Und verteidigt man sich selbst stehen doch die gleichen Rechte zu?!

Richtig: ein Rechtsanwalt erfährt mehr als du als Beteiligter!

Und du verteidigst dich ja nicht, sondern willst deine zivilrechtl. Ansprüche geltend machen. Dafür brauchst du aber nicht seine Strafe wissen od. seine Aussage kennen. Es ist für dich erstmal nur deine Aussage massgebend.

Das stimmt wohl. Nur tischt er das sicherlich denen anders auf. Aber gut, jeder ist egoistisch.

Zitat:

Original geschrieben von Hugaar

Die Vers. zahlt natürlich nicht einfach so! Du musst deinen Schaden nachweisen!

Und natürlich wollen die auch von dir wissen, wie der Schaden entstanden ist und wieso ihr Vers.-nehmer dafür haftbar sein soll!

PS: Was ist denn überhaupt genau passiert???

Sehr gut, ich sehe nicht ein dafür vollständig gerade zu stehen.

Danke vielmals für deine Zeit und Mühe!

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