KFZ über die Firma leasen für Privatnutzung
Hi,
folgendes Anliegen:
Ich habe einen Passat CC und spiele mit dem Gedanken Ihn jetzt zu verkaufen und in Leasing zu gehen.
Der Hintergrund warum ich das möchte ist, das ich mittlerweile sehr auf ein Auto angewiesen bin und der CC nun doch schon wieder 9 Jahre alt ist und ein neuerer Wagen natürlich auch mal wieder toll wäre.
Nun ahbe ich diverse Wagen durchgerechnet auf dem Niveau des CC aber maximal 3 Jahre alt und bin über die Leasingraten ziemlich erstaunt was die AUtohäuser da verlangen..teilweise Wucher.
Allerdings sind die gewerblichen Preise dagegen um 2 ecken besser bzw. günstiger, daher stelle ich mir die Frage ob ich meinen Arbeitgeber fragen kann ein Wagen zu leasen über die Firma.
Gefragt habe ich noch nicht, da ich jetzt erstmal wissen wollte ob dies überhaupt möglich ist?
Also leasen über die Firma, aber komplette private Nutzung.
Darf ich dann diesen Wagen auf mich versichern damit auch wieterhin meine SF Klasse weiter runter geht ?
Darf ich dann auch die VErsicherung aussuchen ?
Ich würde alle Kosten übernehmen, ich möchte nur eine Möglichkeit haben das gewerbliche Angebot zu nutzen!
Ich habe noch nie einen Wagen geleast sondenr immer Bar oder finanziert gekauft.
41 Antworten
Zitat:
@Saschaaudia4 schrieb am 10. Januar 2021 um 15:23:37 Uhr:
Also leasen über die Firma, aber komplette private Nutzung.Darf ich dann diesen Wagen auf mich versichern damit auch wieterhin meine SF Klasse weiter runter geht ?
Darf ich dann auch die VErsicherung aussuchen ?Ich würde alle Kosten übernehmen, ich möchte nur eine Möglichkeit haben das gewerbliche Angebot zu nutzen!
Du beschreibst hier grob das Prinzip des Firmenwagens: der Arbeitgeber least ein Fahrzeug, und überlässt es dem Arbeitnehmer zur Nutzung.
Nur auf den ersten Blick widersprüchlich sieht es bei den Kosten aus. Die trägt beim Firmenwagen zwar der Arbeitgeber - das macht der aber auch nicht aus reiner Nächstenliebe, sondern weil ihn der Firmenwagen günstiger kommt als ein höheres Gehalt des Arbeitnehmers. In einigen Firmen hat man daher die Wahl zwischen Gehaltserhöhung oder Firmenwagen.
Am Ende des Tages trägt der Arbeitnehmer also mindestens in großen Teilen ohnehin die Kosten für das Fahrzeug - wenn auch in der Regel zu deutlich günstigeren Konditionen als beim Privatleasing.
Was Du wahrscheinlich nicht bedacht hast, ist der sogenannte geldwerte Vorteil. Falls der Begriff Dir nichts sagt, hilft Dir Wikipedia oder Google.
Durch die private Nutzung des Firmenwagens hast Du einen Vorteil, den Du versteuern musst. Da Du das Fahrzeug ausschließlich privat nutzt, kommt in Deinem Fall nur die 1-Prozent-Regelung infrage.
Bedeutet, dass Du monatlich (jeden Monat über die gesamte Laufzeit) 1% des Bruttolistenpreises des Fahrzeugs zusätzlich versteuern musst. Gewährte Rabatte werden nicht berücksichtigt, und auch bei Gebrauchtwagen gilt der ursprüngliche Listenpreis des Neuwagens.
Bei einem BLP von z.B. 40.000€ also 400€/Monat. Hinzu kommen noch 0,03% des BLP pro Kilometer einfachem Arbeitsweg. Beträgt Dein Arbeitsweg beispielsweise 20km, kommen weitere 240€ im Monat hinzu. In Summe also 640€/Monat, die mit Deinem persönlichen Steuersatz besteuert werden. Bei höherem Listenpreis entsprechend mehr.
Zu Leasingrate, Kfz-Steuer, Versicherung und Spritkosten, die Du in jedem Fall tragen musst, kommt also noch der Steuernachteil ("geldwerte Vorteil"😉 hinzu. Dass sich das nicht durch eine günstigere Leasingrate für gewerbliches Leasing ausgleicht, dürfte auf der Hand liegen.
Die Rechnung kann aufgehen, wenn das Fahrzeug zu einem nicht unerheblichen Teil dienstlich genutzt wird (der Weg zur Arbeit ist aber privat!), oder eben bei Unternehmern, die durch die Kfz-Kosten ihre Betriebsausgaben erhöhen, und dadurch ihre Steuerlast senken.
Privatleasing zu ausschließlich privater Nutzung dürfte zu 99% teurer als andere Finanzierungsarten sein.
Ausnahmen gibt es in der Regel, wenn man weder auf eine bestimmte Marke, ein bestimmtes Modell, eine bestimmte Motorisierung und Ausstattung festgelegt ist, auf den einschlägigen Leasingseiten im Internet zu finden.
Zitat:
@Rennschnecke123 schrieb am 10. Januar 2021 um 23:01:07 Uhr:
Zitat:
@Jan0579 schrieb am 10. Januar 2021 um 21:15:14 Uhr:
Es steht auf dem Gewerbeschein, ob Haupt- oder NebengewerbeDie Info ist falsch. Es steht zwar Haupt- oder Nebengewerbe drauf, jedoch entspricht ein Nebengewerbe kein Kleingewerbe.
Ich habe auch ein Nebengewerbe welches kein Kleingewerbe ist.
Dementsprechend erkennt man es daran nicht.
Die Info ist richtig, genau so wie sie da steht. Es steht drauf, ob es ein Haupt- oder Nebengewerbe ist. Dies genügt den Banken in der Regel. Die Differenzierung nach Kleingewerbe hast Du vorgenommen, nicht ich.
Für die Bank wesentlich sind die Einkommensverhältnisse, d.h. ob es gfs. noch einen Hauptjob gibt.
Zitat:
@Jan0579 schrieb am 11. Januar 2021 um 06:22:25 Uhr:
Zitat:
@Rennschnecke123 schrieb am 10. Januar 2021 um 23:01:07 Uhr:
Die Info ist falsch. Es steht zwar Haupt- oder Nebengewerbe drauf, jedoch entspricht ein Nebengewerbe kein Kleingewerbe.
Ich habe auch ein Nebengewerbe welches kein Kleingewerbe ist.
Dementsprechend erkennt man es daran nicht.Die Info ist richtig, genau so wie sie da steht. Es steht drauf, ob es ein Haupt- oder Nebengewerbe ist. Dies genügt den Banken in der Regel. Die Differenzierung nach Kleingewerbe hast Du vorgenommen, nicht ich.
Für die Bank wesentlich sind die Einkommensverhältnisse, d.h. ob es gfs. noch einen Hauptjob gibt.
Ein vorheriger Kommentar hat suggeriert, dass man leicht ein Kleingewerbe anmelden könnte.
Daraufhin fragte ich, wie man den Unterschied zwischen einem normalen Gewerbe und Kleingewerbe erkennt. Du hast daraufhin geschrieben, dass es auf dem Gewerbeschein steht, ob Haupt- oder Nebengewerbe. Dementsprechend musste man davon ausgehen, dass Du auf meine Frage eingegangen bist.
Und ein Nebengewerbe ist eben nicht gleich ein Kleingewerbe, dass wollte ich lediglich darstellen.
Und ob lediglich der Nachweis, dass auf dem Formular „Nebengewerbe“ steht, zur Ablehnung führt, bezweifle ich start. Schließlich gibt es auch Gewerbe in Nebentätigkeit, deren Einkommen höher ist als das Haupteinkommen.
Zitat:
@ohforfuxake schrieb am 11. Januar 2021 um 01:51:32 Uhr:
Privatleasing zu ausschließlich privater Nutzung dürfte zu 99% teurer als andere Finanzierungsarten sein.
Ausnahmen gibt es in der Regel, wenn man weder auf eine bestimmte Marke, ein bestimmtes Modell, eine bestimmte Motorisierung und Ausstattung festgelegt ist, auf den einschlägigen Leasingseiten im Internet zu finden.
Lange das Vorurteil nicht mehr gehört, dass sich Privatleasing in 99% der Fälle nicht lohnt.
Die Aussage ist falsch und wird auch immer falsch bleiben, egal wie oft man diese wiederholt.
Es ist schlicht vom Einzellfall abhängig. Privatleasing lohnt sich, wenn ein identisches Neufahrzeug in z.B. drei Jahren einen höheren Wertverlust hat als die monatliche Leasingrate und ich regelmäßig ein neues Auto fahren möchte. Ganz einfach, aber hört doch bitte mit den Märchen auf, es würde sich in 99% der Fälle nicht lohnen.
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Mich würde ja wirklich brennend interessieren, welche Leasingraten der Threadersteller gesehen hat und als Wucher bezeichnet. Ein Auto (noch recht neues dazu) ist und bleibt ein teurer Gegenstand mit recht hohem Wertverlust, der irgendwie bezahlt werden muss.
Ich betreibe selbst ein Unternehmen und hätte folgenden Einwand:
Nehmen wir an, der AG least auf seinen Namen, anders ist es ja kein Gewerbeleasing. Was passiert mit dem Fahrzeug, wenn du (TE) dort kündigst oder dir gekündigt wird?
Was passiert, wenn Ansprüche gegen den Leasingnehmer im Nachhinein gestellt werden, also Beschädigung o.ä.?
Ich würde einem engagierten und zuverlässigen Mitarbeiter ein Fahrzeug stellen, um diesen zu binden. Alles andere ist nicht tragbar.
Zitat:
@Saschaaudia4 [url=https://www.motor-talk.de/.../...e-frima-leasen-fuer-privatnutzung-t70
Gefragt habe ich noch nicht, da ich jetzt erstmal wissen wollte ob dies überhaupt möglich ist?Also leasen über die Firma, aber komplette private Nutzung.
Darf ich dann diesen Wagen auf mich versichern damit auch wieterhin meine SF Klasse weiter runter geht ?
Darf ich dann auch die VErsicherung aussuchen ?Ich würde alle Kosten übernehmen, ich möchte nur eine Möglichkeit haben das gewerbliche Angebot zu nutzen!
Ich habe noch nie einen Wagen geleast sondenr immer Bar oder finanziert gekauft.
Mögliche Folgen bei Kündigung durch den Arbeitgeber oder Arbeitnehmer sowie Zahlungen im Zusammenhang mit dem Leasing müssen und werden vorher entsprechend vertraglich geregelt.
Im schlechtesten Fall muss er den privat übernehmen und wird für die Restlaufzeit auf eine andere Rate umgestellt. Bei Kündigung durch die Firma gäbe es auch die Möglichkeit dass diese den Vertag fortführen.
Nein der Mitarbeiter muss den Vertag privat weiterführen, dass wird vorher in einem Vertrag fest gelegt, genauso das ihm alle Kosten weiter belastet werden und diese von seinem Nettolohn abgezogen werden
Allerdings ändert sich dann die Rate, da die Gewerbe Konditionen dann nicht mehr gelten und der neue Leasingnehmer (dann ggf. Arbeitslos) als Privatmann berechnet wird.
Ja das ist korrekt habe ich auch 2 Beiträge vorher geschrieben, das Risiko geht er ja bewusst ein. Wie bei allem im Leben gibt es immer auch Nachteile
Zitat:
@Rennschnecke123 schrieb am 11. Januar 2021 um 09:25:01 Uhr:
Lange das Vorurteil nicht mehr gehört, dass sich Privatleasing in 99% der Fälle nicht lohnt.
Die Aussage ist falsch und wird auch immer falsch bleiben, egal wie oft man diese wiederholt.
Es ist schlicht vom Einzellfall abhängig. Privatleasing lohnt sich, wenn ein identisches Neufahrzeug in z.B. drei Jahren einen höheren Wertverlust hat als die monatliche Leasingrate und ich regelmäßig ein neues Auto fahren möchte. Ganz einfach, aber hört doch bitte mit den Märchen auf, es würde sich in 99% der Fälle nicht lohnen.
Ich habe nicht gesagt, dass sich Privatleasing nicht lohnt, sondern das PL selten die günstigste Finanzierungsart ist. Die gängigen Ausnahmen habe ich angeführt.
"Lohnen" kann sich Leasing in vielen Fällen auch, selbst wenn es nicht die günstigste Finanzierungsart ist.
Ob der Wertverlust höher oder niedriger als die Summe der Leasingzahlungen sein wird, ist halt relativ schwer vorherzusagen, da die Vorhersage die Zukunft betrifft - und da ist das immer so eine Sache...
Im konkreten Fall aus diesem Thread - und darauf habe ich mich in erster Linie bezogen - scheint ja auch der TE der Ansicht zu sein, dass Privatleasing (in diesem konkreten Fall) alles andere als günstig ist.
Zitat:
@GTDennis schrieb am 11. Januar 2021 um 17:14:13 Uhr:
Nein der Mitarbeiter muss den Vertag privat weiterführen, dass wird vorher in einem Vertrag fest gelegt, genauso das ihm alle Kosten weiter belastet werden und diese von seinem Nettolohn abgezogen werden
Gibt mehrere Berufszweige, die u.a. (oft sehr gut) von nicht eingehaltenen Verträgen leben. Inkassounternehmen, Rechtsanwälte und Gerichtsvollzieher fallen mir da auf Anhieb ein.
@PeterBH: Mag ja sein aber was hat das mit dem Thema zu tun? Es ging hier um die grundsätzliche Frage ob das möglich ist und die oben genannten Berufsgruppen leben genauso gut von Privatleasing Verträgen von Leuten die sich übernommen haben!
Zitat:
@GTDennis schrieb am 11. Januar 2021 um 17:07:00 Uhr:
Mögliche Folgen bei Kündigung durch den Arbeitgeber oder Arbeitnehmer sowie Zahlungen im Zusammenhang mit dem Leasing müssen und werden vorher entsprechend vertraglich geregelt.Im schlechtesten Fall muss er den privat übernehmen und wird für die Restlaufzeit auf eine andere Rate umgestellt. Bei Kündigung durch die Firma gäbe es auch die Möglichkeit dass diese den Vertag fortführen.
Das ist wirklich ein äußerst unrealistisches Szenario. Wie stellst du dir das denn vor?
- Firma least gewerblich zu "besonderen Konditionen" bei der Bank XY.
- Firma ist somit Leasingnehmer und überlässt den PKW dem Mitarbeiter und regelt in diesem Rahmen ein mögliches ausscheiden des Mitarbeiter!?
- Mitarbeiter verlässt das Unternehmen.
Jetzt der Punkt!: Firma legt der Bank XY die Vereinbarung mit dem Mitarbeiter auf den Tisch und möchte die Kosten nun weiterreichen und den Leasingvertrag loswerden!?
- Die Bank fragt sich nun natürlich zu Recht: Was haben wir mit der Vereinbarung zwischen Firma und Mitarbeiter zu tun?
Zudem sind plötzlich keine Gewerbekonditionen mehr zu berücksichtigen. Die Bonitäten sind völlig unterschiedlich. Ein Verwaltungsaufwand entsteht.
Deine Vorstellung ist völlig unrealistisch.