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KFZ über die Firma leasen für Privatnutzung

Themenstarteram 10. Januar 2021 um 14:23

Hi,

folgendes Anliegen:

Ich habe einen Passat CC und spiele mit dem Gedanken Ihn jetzt zu verkaufen und in Leasing zu gehen.

Der Hintergrund warum ich das möchte ist, das ich mittlerweile sehr auf ein Auto angewiesen bin und der CC nun doch schon wieder 9 Jahre alt ist und ein neuerer Wagen natürlich auch mal wieder toll wäre.

Nun ahbe ich diverse Wagen durchgerechnet auf dem Niveau des CC aber maximal 3 Jahre alt und bin über die Leasingraten ziemlich erstaunt was die AUtohäuser da verlangen..teilweise Wucher.

Allerdings sind die gewerblichen Preise dagegen um 2 ecken besser bzw. günstiger, daher stelle ich mir die Frage ob ich meinen Arbeitgeber fragen kann ein Wagen zu leasen über die Firma.

Gefragt habe ich noch nicht, da ich jetzt erstmal wissen wollte ob dies überhaupt möglich ist?

Also leasen über die Firma, aber komplette private Nutzung.

Darf ich dann diesen Wagen auf mich versichern damit auch wieterhin meine SF Klasse weiter runter geht ?

Darf ich dann auch die VErsicherung aussuchen ?

Ich würde alle Kosten übernehmen, ich möchte nur eine Möglichkeit haben das gewerbliche Angebot zu nutzen!

Ich habe noch nie einen Wagen geleast sondenr immer Bar oder finanziert gekauft.

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41 Antworten

Fragen kannst du den Arbeitgeber, aber warum sollte der ja sagen? Er wäre Leasingnehmer und für die Zahlung der Raten verantwortlich, er wäre der Halter und als solcher auch für manch einen Verkehrsverstoß (z.B. Winterreifen) verantwortlich, er wäre für die Zahlung der Kfz.-Steuer verantwortlich. Nach Beendigung des Leasingvertrages wäre er auch noch für Wertminderungen verantwortlich.

Könntest ja selbst ein Gewerbe anmelden, aber ob die sofort Leasing würdig wärest...

Themenstarteram 10. Januar 2021 um 14:33

Zitat:

@PeterBH schrieb am 10. Januar 2021 um 15:32:10 Uhr:

Fragen kannst du den Arbeitgeber, aber warum sollte der ja sagen? Er wäre Leasingnehmer und für die Zahlung der Raten verantwortlich, er wäre der Halter und als solcher auch für manch einen Verkehrsverstoß (z.B. Winterreifen) verantwortlich, er wäre für die Zahlung der Kfz.-Steuer verantwortlich. Nach Beendigung des Leasingvertrages wäre er auch noch für Wertminderungen verantwortlich.

Könntest ja selbst ein Gewerbe anmelden, aber ob die sofort Leasing würdig wärest...

Ich sagte doch das ich alle Kosten übernehme!

Er würde das wahrscheinlich schon tun, da sehe ich nciht das Problem. Die Frage ist ob es geht ?

Das kommt sicherlich auf den Arbeitgeber an. Wenn es ein großes Unternehmen ist - wohl nein, wenn es der „Bäcker nebenan“ ist, dann vielleicht. Der Arbeitgeber wird aber definitiv Aufwand mit der Sache haben - allein um sicher zu sein, dass er am Ende nicht selbst zahlen muss.

Einfacher dürfte es sein, selbst ein Gewerbe anzumelden. Bei einigen Herstellern reicht der Gewerbeschein (z.B. Solaranlage oder anderes Nebengewerbe) schon aus, um an die Konditionen zu kommen, bei anderen Herstellern muss es tatsächlich der Hauptverdienst sein.

Wenn der Arbeitgeber selber Rahmenkonditionen hat, kann es sein, dass eine Weitergabe der Konditionen nicht möglich ist oder der Wagen auf den AG zugelassen werden muss.

Themenstarteram 10. Januar 2021 um 15:13

Zitat:

@Canaan1 schrieb am 10. Januar 2021 um 15:46:37 Uhr:

Das kommt sicherlich auf den Arbeitgeber an. Wenn es ein großes Unternehmen ist - wohl nein, wenn es der „Bäcker nebenan“ ist, dann vielleicht. Der Arbeitgeber wird aber definitiv Aufwand mit der Sache haben - allein um sicher zu sein, dass er am Ende nicht selbst zahlen muss.

Einfacher dürfte es sein, selbst ein Gewerbe anzumelden. Bei einigen Herstellern reicht der Gewerbeschein (z.B. Solaranlage oder anderes Nebengewerbe) schon aus, um an die Konditionen zu kommen, bei anderen Herstellern muss es tatsächlich der Hauptverdienst sein.

Wenn der Arbeitgeber selber Rahmenkonditionen hat, kann es sein, dass eine Weitergabe der Konditionen nicht möglich ist oder der Wagen auf den AG zugelassen werden muss.

Ist es denn wirklich einfach mal so ein Gewerbe anzumelden ?

Zitat:

@PeterBH schrieb am 10. Januar 2021 um 15:32:10 Uhr:

Fragen kannst du den Arbeitgeber, aber warum sollte der ja sagen?

Das einzige Argument, welches hier dafür sprechen würde, wäre die Mitarbeiterbindung.

Zitat:

@Saschaaudia4 schrieb am 10. Januar 2021 um 16:13:44 Uhr:

Ist es denn wirklich einfach mal so ein Gewerbe anzumelden ?

Ja, das ist wirklich einfach. Im Internet findest du dazu jede Menge Infos.

Themenstarteram 10. Januar 2021 um 15:33

Zitat:

@Timbow7777 schrieb am 10. Januar 2021 um 16:19:49 Uhr:

Zitat:

@Saschaaudia4 schrieb am 10. Januar 2021 um 16:13:44 Uhr:

Ist es denn wirklich einfach mal so ein Gewerbe anzumelden ?

Ja, das ist wirklich einfach. Im Internet findest du dazu jede Menge Infos.

Das habe ich gefunden und demnach ist das Ganze nicht so einfach:

Https://www.vehiculum.de/magazin/leasing

Ja das geht grundsätzlich, nennt sich Eigenfinanziertes Leasing. Hab dir PN geschrieben

Zitat:

@Timbow7777 schrieb am 10. Januar 2021 um 16:14:10 Uhr:

Zitat:

@PeterBH schrieb am 10. Januar 2021 um 15:32:10 Uhr:

Fragen kannst du den Arbeitgeber, aber warum sollte der ja sagen?

Das einzige Argument, welches hier dafür sprechen würde, wäre die Mitarbeiterbindung.

Bei nur einem Mitarbeiter denkbar, aber bei einer etwas größeren Anzahl - wehret den Anfängen. Dann kommt jeder Arbeitnehmer auf diese Idee.

@Saschaaudia4 : Was nutzt es dem Arbeitgeber, wenn du dich zur Kostenübernahme verpflichtest? Wenn du freiwillig nicht zahlst oder zahlen kannst, hat er den Spaß.

Ein Kleingewerbe kann man in der Tat relativ einfach anmelden.

Bei VW-Leasing, welches m.E. die attraktivsten Gewerbeangebote hat, wird es (Kleingewerbe) aber in der Regel nicht für das Gewerbeleasing anerkannt. Bei BMW oder Volvo wird ein Kleingewerbe anerkannt, da sind die Konditionen aber auch nicht so toll.

Wie erkennt denn die Leasingbank ob es sich um ein Kleingewerbe handelt?

Auf der Gewerbeanmeldung ist es nicht vermerkt.

Es reicht nicht der Gewerbeschein, ein paar zusätzliche Auskünfte (und Einkommensnachweise) dürften schon erforderlich sein.

Es steht auf dem Gewerbeschein, ob Haupt- oder Nebengewerbe

Zitat:

@Jan0579 schrieb am 10. Januar 2021 um 21:15:14 Uhr:

Es steht auf dem Gewerbeschein, ob Haupt- oder Nebengewerbe

Die Info ist falsch. Es steht zwar Haupt- oder Nebengewerbe drauf, jedoch entspricht ein Nebengewerbe kein Kleingewerbe.

Ich habe auch ein Nebengewerbe welches kein Kleingewerbe ist.

Dementsprechend erkennt man es daran nicht.

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