KFZ Stilllegung mit TÜV Gutachten Kurzzeitkennzeichen

Hallo, mir wurde mein Auto Stillgelegt aber nur das Wappen vom Kennzeichen abgemacht.

Nun habe ich noch das Tüv Gutachten kann ich damit ein Kurzzeitkennzeichen besorgen womit ich dann in eine Wekrstatt komme die ein wenig weiter weg ist?

Mfg

Beste Antwort im Thema

sofern das Auto auch verkehrssicher ist. Wenn mangelnde Verkehrssicherheit also der Grund für die Stilllegung war, dann geht es ebenfalls nicht.

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Tja, Weihnachstbaum und Lichterkette auf einem Polo macht sich nicht so gut bei der Polizei. 😁 😁 😁

Und eben das ist der grund ! Weder Mängelzettel noch sonstwas ... aber das ist egal ein Anwalt hat es geklärt die Polizei hat falsch gehandelt und nun wird alles eingetragen... Es war weder in Benutzung noch sonstwas Missbraucht. Aber darum geht es nicht sondern um meine Frage.

Schein so das du gern den Dorf***, ähh -sheriff spielst, oder? 😁

Jedem seins oder? Ich sammel eben sowas und Interessiere mich dafür.

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kein Verständnis hier für "BluesBrothers"??? naja, egal..... trotzdem coole Kiste sowas 🙂

Zitat:

@MarkusxX25 schrieb am 1. Oktober 2015 um 18:40:19 Uhr:


US Police car ford crown hatte eben keine eintragung von lightbar etc..

Das liest sich hier aber anders,

http://www.motor-talk.de/.../...und-bereifung-felgen-t5096347.html?...

da war angeblich die Beleuchtung oK und "nur" das Fahrwerk betroffen.

Und mit dem "lach" im Eingangspost, zum Schluß haben wohl doch andere gelacht.

Du bringst da etwas durcheinander ! Das war ein Polo 6n das hier ein ford crown aber wenn man keine ahnung hat solte man sein senf für sich behalten.

Also : Alles geklappt ! Habe ein Kurzzeitkennzeichen bekommen.

Was passiert eigentlich wenn man das Auto Verkauft und in einem Anderen Bezirk zulässt mit neuen Besitzer ?! Hat er auch die selben auflagen?

Zitat:

@MarkusxX25 schrieb am 2. Oktober 2015 um 21:01:06 Uhr:


Also : Alles geklappt ! Habe ein Kurzzeitkennzeichen bekommen.

Was passiert eigentlich wenn man das Auto Verkauft und in einem Anderen Bezirk zulässt mit neuen Besitzer ?! Hat er auch die selben auflagen?

JA, wieso nicht?

In ganz Deutschland gelten die StVZO und die FZV.
Du kannst also zwecks neuer Auflagen / Bestimmungen ins Ausland verkaufen!

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