KFZ - Stilllegung droht - Doppelversicherung - Was tun?
Guten Morgen,
ich habe im Oktober 2020 eine KFZ Versicherung trotz bereits bestehender Versicherung abgeschlossen.
Gelockt hat mich der günstige Preis der neuen Versicherung und der Makler, der sehr freundlich war. Der neue Vertrag der KFZ Versicherung ("Junge Leute Paket"😉 wurde somit wirksam und
begann, zu laufen.
Jedoch bekam ich so schnell meine bereits bestehende Versicherung (also die ältere bzw. erste) nicht gekündigt. Deshalb bat ich den Makler um eine Verschiebung des Beginn und einen Rückruf, um das weitere Vorgehen zu besprechen und Hilfestellungen zu erhalten.
Der verschobene Zeitpunkt wurde genehmigt und ein umgehender Rückruf am nächsten Tag zugesichert. Jedoch kam der Rückruf nicht.
Anrufe meinerseits wurden durch den Makler ignoriert, genauso wie WhatsApp Nachrichten gelesen, aber nicht beantwortet wurden.
Nun, während dieser Zeit kündigte ich meine erste oder alte KFZ Versicherung nicht, da mir dies als zu unsicher erschien.
Ich bat den Makler auf WhatsApp, als auch per Email schriftlich, den Vertrag (Widerspruchsmöglickeit war leider abgelaufen) zu stornieren oder aufzuheben.
Dieser Bitte kam er trotz Hinweis meinerseits darauf, dass ich ansonsten doppelt versichert wäre und dies nicht geht, nicht nach. Leider hatte ich auch keine Frist gesetzt, worüber ich mich heute sehr ärgere.
Die Versicherungsagentur des neuen Maklers schickte mir immer wieder Rechnungen und versuchte, den Erstbeitrag (die Erstprämie) abzubuchen, was ich aufgrund der oben stehenden Umstände nicht ermöglichte.
Die alte oder erste Versicherung zahlte und zahle ich weiterhin, diese zeigt mir mit heutigem Stand den Status "Aktiv" und Zahlungsstand "ausgeglichen". Desweiteren erhielt ich von dieser bereits die Jahresrechnung für dieses Jahr zum Ende 2020.
Im November 2020 telefonierte ich mit dem Makler der neuen Versicherung, ich erreichte ihn sogar direkt persönlich am Telefon seiner Agentur. Ich beschrieb ihm mein Problem und das ich nicht doppelt versichert sein möchte.
Er meinte daraufhin "habe viel zu tun, hatte das noch nicht gesehen, irgendwie kriegen wir das schon hin" und bat mich, später nochmal anzurufen.
Dieser Bitte kam ich nach und rief später erneut an, wo er wie durch einen Zufall plötzlich in einem Kundengespräch gewesen sein will. Ein Rückruf seinerseits kam nicht.
Sorry für die Länge des Textes, es geht leider nicht anders. Das Ergebnis von seinem "kriegen wir schon irgendwie hin und meinem Glauben an das Gute im Menschen" ist nun folgendes:
Ich erhielt gestern einen Brief von der Zulassungsstelle, welche mir mit einer Stilllegung in 5 Tagen droht, sollte ich keine neue EVB übermitteln lassen.
Begründung:
Die Agentur der neuen Versicherung zeigte das "Erlöschen der Versicherung" der Zulassungsbehörde an.
Leider ist in dem Brief meine noch immer bestehende erste oder alte Versicherung nicht berücksichtigt worden.
Was sollte ich tun, um eine Stilllegung zu verhindern?
Ich möchte gerne eine Stilllegung verhindern den Vertrag der neuen Versicherung aufheben lassen.
Die alte Versicherung jedoch hat Bestand und soll auch bestehen bleiben.
Ich habe bereits der Frau von der Zulassungsstelle per Email geantwortet und die EVB der alten Versicherung mitgeteilt.
Vielen Dank für allen Antworten, bitte sachlich.
33 Antworten
Zitat:
@blue-muc schrieb am 10. Januar 2021 um 18:22:31 Uhr:
Aber es stimmt natürlich, wäre nicht als erster Schritt leichtfertig ein Vertrag abgeschlossen worden - wäre es zu dieser Situation nie gekommen.
Den neuen Vertrag abzuschließen, war durchaus in Ordnung. Das Problem entstand, weil der alte Vertrag nicht gekündigt worden ist! Und dafür kann ausschließlich der TE.
Kann es vielleicht sein, dass mit Unterschrift unter dem Junge-Leute-Paket auch eine Vollmacht zur Kündigung der alten Versicherung dabei war?
Das würde das Fehlen von aktuellem Versicherungsschutz erklären....
Der Zulassungsstelle habe ich bereits schriftlich per Email mitgeteilt, dass der alte Vertrag noch besteht. In Zukunft werde ich Deinen Ratschlag sehr wohl befolgen, um solche Missverständnisse oder Unannehmlichkeiten zu verhindern.
Danke Dir, das Ergebnis ich natürlich mit, bis dahin wünsche ich Dir eine angenehme Woche. 🙂
Zitat:
@Pfuschwerk schrieb am 10. Januar 2021 um 08:50:02 Uhr:
Teile der Zulassungstelle mit dass dein alter Vertrag weiter besteht und belege dies entsprechend. Die Stillegung ist damit vom Tisch. Vielleicht braucht die Zulassungsstelle eine neue EVB deiner alten Versicherung.Teile der neuen Versicherung dies ebenfalls mit und weise sie darauf hin, dass sie als die jüngere Versicherung zuzrückzutreten hat.
Mache künftig einen großen Bogen um Versicherungsmakler und kümmere dich um deine Angelegenheiten selbst. Für diese Berufsgruppe bist du sonst nichts als ein LEO. (Leicht erreichbares Opfer)
Guten Abend und vielen Dank für Ihre Antwort.
Leider ist die RV24 eine reine Online Versicherung, was es mir schwer macht, eine neue EVB in nur dieser kurzen Frist (5 Tage) von der Zulassungsstelle zu erhalten.
Weiterhin Danke ich Ihnen aber für Ihre sehr plausible Antwort und wünsche Ihnen eine angenehme Woche.
Zitat:
@Klaus1085 schrieb am 10. Januar 2021 um 09:54:57 Uhr:
Sie müssen auf jeden Fall eine neue EVB -ausgestellt durch die RV 24- an die Zulassungsstelle senden. Denn durch die Abgabe der EVB durch die neu abgeschlossenen Versicherung wurde die alte hinfällig. Die RV24 muss rückwirkend zum 1.1. eine entsprechende ausstellen.
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Guten Abend und vielen Dank für Deine Antwort.
Meine alte Versicherung ist die RV24, eine reine Online Versicherung (Direktversicherung), die nur eine Online Kontakt (Website, Facebook) ermöglicht. Im Schadensfall kann man deren Hotline kontaktieren.
Jedoch verfügt sie leider nicht über eine weitere Hotline, was es mir enorm erschwert. Trotz dessen vielen lieben Dank für Ihre Antwort.
Zitat:
@celica1992 schrieb am 10. Januar 2021 um 10:22:30 Uhr:
Ruf deine alte Versicherung an, die sollen eine eVB an die Zulassungsstelle übermitteln und den Vertrag weiterführen
Guten Abend und vielen Dank für Deine Antwort.
Deinen Ratschlag werde ich versuchen zu beherzigen. Dir eine schöne Woche und bleibe gesund.
Zitat:
@Timbow7777 schrieb am 10. Januar 2021 um 11:22:26 Uhr:
Um sich derartigen Stress in Zukunft zu ersparen, empfehle ich, einem unabhängigen Versicherungsmakler einen Verwaltungsauftrag für alle deine Versicherungen zu erteilen. Damit hast du dann in Zukunft nur noch einen Ansprechpartner, der für dich auch noch das optimale Versicherungspaket zusammenstellt (was ja nicht zwangsläufig ausschließlich bei einer einzigen Versicherungsgesellschaft eingedeckt sein muß) und dessen Aktualität auch noch jährlich überprüft.
Guten Abend und vielen Dank für Deine Antwort.
Tatsächlich bin ich leicht naiv gewesen, woraus ich nun gelernt habe. Rückgängig machen kann es jedoch nicht mehr. Und Fehler macht jeder mal. Niemand ist perfekt, sonst wäre es ja auch langweilig.
Durchaus habe ich trotzdem einen gesunden Menschenverstand und wie mit mir umgegangen worden ist, durch den Versicherungsvertreter, war bestimmt auch nicht die feine englische Art.
Zitat:
@GerhHue schrieb am 10. Januar 2021 um 12:40:41 Uhr:
Das Beispiel erfüllt alle Klischees vom gierigen Versicherungsvertreter trifft auf
(sorry) naiven Kunden!
Man erkundigt sich doch zuerst nach den Kündigungsmöglichkeiten und Fristen
des ersten Vertrages bevor man einen anderen hierfür abschließt.
Muss das heute in Schulen auch noch explizit gelehrt und gelernt werden,
frage ich mich,
oder genügt da nicht der sog. gesunde Menschenverstand?
Guten Abend und vielen Dank für Deine Antwort.
Meine alte Versicherung ist die RV24 (reine Online Versicherung) und meine neue Versicherung ist (wäre) die DEVK, die das "Junge Leute Paket" anbietet.
Die neue Versicherung habe ich über einen Versicherungsvertreter in Mitteldeutschland per WhatsApp abgeschlossen, selbst wohne ich im Norden von Deutschland.
Ich werde mich morgen zusätzlich zum Kontakt zur Zulassungsstelle auch noch an die DEVK in meinem Wohnort wenden, persönlich telefonisch.
Zitat:
@KapitaenLueck schrieb am 10. Januar 2021 um 15:02:46 Uhr:
Das ist mal wieder einer der Vertreter der miesen Kategorie.Sowas kenne ich bei meiner nicht.
Wäre das so, wäre ich dort nicht versichert.
Darf man fragen um welche Versicherung es sich hier handelt.
Auch kann man über den Kopf hinweg mit der Versicherung auch mal direkt reden, da sollte es auch einen direkten Ansprechpartner geben und man muss nicht zwingend über die Agentur gehen.
So zumindest wenn es ein gescheiter Versicherer ist.
Guten Abend,
Natürlich, der feine Versicherungsvertreter hat nicht provisonsbasiert gearbeitet, den abgeschlossen Vertrag hat er auch im Nachhinein sehr kundenfreundlich betreut und Sie haben selbst noch nie einen Fehler gemacht.
Mein Fehler ist unmenschlich und sollte hart bestraft werden, so naiv wie ich war. Ironie OFF.
Merken Sie sich? Jeder macht mal Fehler und ich habe nicht behauptet, keinen gemacht zu haben. Ich habe meinen Fehler erkannt, wenn auch sehr (vielleicht zu) spät und versucht, das Beste daraus zu machen.
Ich wünsche Ihnen ebenfalls mal eine teure Rechnung, zum Beispiel, wenn Sie mal geblitzt werden sollten, weil Sie auf eine Radarfalle reingefallen sind oder irgendetwas ähnliches.
Zitat:
@rrwraith schrieb am 10. Januar 2021 um 17:25:24 Uhr:
Zitat:
@KapitaenLueck schrieb am 10. Januar 2021 um 15:02:46 Uhr:
Das ist mal wieder einer der Vertreter der miesen Kategorie.Hier wird, wie leider so oft, auf dem Falschen rumgehackt.
Für die Situation ist einzig und allein der TE verantwortlich.
Der ist offensichtlich der Meinung, er könne beliebig Verträge abschließen, brauche sich aber nicht an sie zu halten!
Er hat damit den Beteiligten, Versicherungen, deren Vertreter und der Zulassungsbehörde eine Menge völlig sinnloser Arbeit aufgehalst.
Ich hoffe, er wird dafür in geeigneter Form zur Kasse gebeten.
Guten Abend und vielen Dank für Ihre Antwort.
Es freut mich sehr, dass Sie meine Problematik so gut erkannt haben und mich verteidigen. Dafür Danke ich Ihnen sehr.
Außerdem haben Sie definitiv Recht, indem Sie behaupten, dass ich erst den Vertrag hätte kündigen und danach den neuen abschließen sollen.
Bitte bleiben Sie gesund, eine angenehme Woche Ihnen.
Zitat:
@blue-muc schrieb am 10. Januar 2021 um 18:22:31 Uhr:
Naja, einzig und allein verantwortlich stimmt m.E. nicht - zumindest wenn man den Originalbeitrag liest hat der TE versucht seinen Fehler (für den er natürlich verantwortlich ist) frühzeitig zu beheben und ihm wurde auch eine Behebung zugesagt, nur leider scheint der "Service Versicherer" (?) doch nicht so viel Service zu bieten wenn es über den Abschluss von Verträgen hinausgeht. Fragt sich dann wo hier noch der Unterschied ist zwischen einem Versicherer mit persönlichem Ansprechpartner - der aber nur bis zum Abschluss von Vertrag hilfreich zu sein scheint - und einem anonymen Onlineversicherer. Nachhaltig kann es für den Versicherer ja auch nicht sein, der TE wird vermutlich nie wieder dort etwas abschließen.Aber es stimmt natürlich, wäre nicht als erster Schritt leichtfertig ein Vertrag abgeschlossen worden - wäre es zu dieser Situation nie gekommen.
Das stimmt, dass ich daran Schuld bin, den alten Vertrag nicht vorher gekündigt zu haben. Dies ändert aber trotzdem nichts daran, dass es auch von Seiten der Versicherungsagentur nicht in Ordnung ist, nur den Vertrag abzuschließen und dann nicht mehr nachzubetreuen.
Haben Sie noch nie Fehler gemacht?
Zitat:
@rrwraith schrieb am 10. Januar 2021 um 18:49:50 Uhr:
Zitat:
@blue-muc schrieb am 10. Januar 2021 um 18:22:31 Uhr:
Aber es stimmt natürlich, wäre nicht als erster Schritt leichtfertig ein Vertrag abgeschlossen worden - wäre es zu dieser Situation nie gekommen.Den neuen Vertrag abzuschließen, war durchaus in Ordnung. Das Problem entstand, weil der alte Vertrag nicht gekündigt worden ist! Und dafür kann ausschließlich der TE.
Guten Abend und vielen Dank für Ihre Antwort.
Ob dies so ist, dass weiß ich leider nicht, aber im schlimmsten Fall könnte es tatsächlich sein.
Dann würde es mich jedoch wundern, dass der Versicherungsbeitrag, der monatlich bei der RV24 fällig ist und per Lastschrift eingezogen wird, bis einschließlich Januar 2021 eingezogen wurde.
Denn dann hätte ich ja mehrere hunderte Euro zu Unrecht an die RV24 per Lastschrift gezahlt, außerdem steht dort "Vertrag Aktiv" und unter den Zahlungsinformationen "ausgeglichen".
Blieben Sie gesund.
Zitat:
@JumpingJack schrieb am 10. Januar 2021 um 19:14:38 Uhr:
Kann es vielleicht sein, dass mit Unterschrift unter dem Junge-Leute-Paket auch eine Vollmacht zur Kündigung der alten Versicherung dabei war?
Das würde das Fehlen von aktuellem Versicherungsschutz erklären....
Da die neue Versicherung der Zulassungsstelle eine eVB übermittelt hat, wird die bisherige ungültig.
Wenn nun die neue Versicherung ihre eVB zurückzieht, übernimmt die alte nicht wieder die Deckung, sondern es muss eine neue eVB übermittelt werden. Am besten von der R+V, sonst beginnt das Spiel von vorne oder die R+V verzichtet auf die Weiterführung des Vertrages
Kostet mich dann die neue EVB etwas oder ist wie funktioniert das dann?
Zitat:
@celica1992 schrieb am 10. Januar 2021 um 20:00:09 Uhr:
Da die neue Versicherung der Zulassungsstelle eine eVB übermittelt hat, wird die bisherige ungültig.
Wenn nun die neue Versicherung ihre eVB zurückzieht, übernimmt die alte nicht wieder die Deckung, sondern es muss eine neue eVB übermittelt werden. Am besten von der R+V, sonst beginnt das Spiel von vorne oder die R+V verzichtet auf die Weiterführung des Vertrages
Jetzt regt euch mal wieder ab. Das Kind ist in den Brunnen gefallen und jeder sollte mithelfen es wieder herauszuholen.
Wie geschrieben ist die bisherige Versicherung ungültig da eine neue eVB übermittelt wurde. Die neue wurde gekündigt und ist daher auch nicht mehr gültig. Also steht der TE im Moment ohne Versicherung da. Also wieder in die alte Versicherung eintreten und nach Ablauf (Kündigung) sich um eine neue bemühen.