KFZ Steuer wann fällig?

Ich lass mir zum 17.8 ein gebrauchtwagen anmelden vom Autohaus und da ich gehört habe das die KFZ Steuer umgehend vom Konto eingezogen wird und ich im moment nichts auf dem Konto habe bereitet mir das ein wenig Kopfzerbrechen oder wird das es so 14 Tage später abgebucht?

33 Antworten

Meine Bankverbindung habe ich denen vor 4 Tagen gegeben wegen Steuern halt.

Ma sehn danke schonmal für die Antworten

Re: KFZ Steuer wann fällig?

Zitat:

Original geschrieben von Narutokun


Ich lass mir zum 17.8 ein gebrauchtwagen anmelden vom Autohaus und da ich gehört habe das die KFZ Steuer umgehend vom Konto eingezogen wird und ich im moment nichts auf dem Konto habe bereitet mir das ein wenig Kopfzerbrechen oder wird das es so 14 Tage später abgebucht?

Naja also wer noch nichtmal das Geld für die Steuer in einem Monat hat, der sollte überlegen ob er sich überhaupt nen Auto finanziell leisten kann???

Abbuchung hat bei mir ca. 7 Wochen gedauert...

Ich habe das Geld um es mir zu leisten ich habs evtl. etwas unglücklich formuliert ich fange ab dem 1.8 an zu arbeiten und am 18.7 hab ich Geburtstag da bekomm ich ja sowieso Geld es ging mir halt darum "WANN" der Betrag eingezogen wird. Weil im moment halt nichts aufm Konto ist. Dann würde ich nämlich die tage nachm Geburtstag das Geld einzahlen.

Ich hoffe jetzt ist es klarer

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Dann zahle das Geld doch vorab aufs Konto ein und so hat sich deine Frage oben schon erledigt und das Finanzamt kann abbuchen Fertig.

Ich würde ja nicht fragen wenn das gehen würde im moment ist es halt schlecht vorher was einzuzahlen möglich wäre es irgendwie sicherlich schon.

Aber es hat mich halt interessiert wie schnell die sich das Geld nun holen. Ob ich nun Zahlungsfähig bin stand ja nicht zur Debatte ^^

Re: KFZ Steuer wann fällig?

Zitat:

Original geschrieben von Narutokun


...ich im moment nichts auf dem Konto habe...

Auch keinen Dispo, denn du für ein paar Tage/Wochen nutzen kannst?

Das einfachste wird wohl sein Dienstag oder Mittwoch ne Einzahlung zu machen

Also hier in München erhalte ich ca. 3-4 Wochen nach der Zulassung einen Schrieb vom FA und dem Betrag X den ich innerhalb von 14 Tagen überweisen soll. Solltest du nicht zahlen wird ca. 4 Wochen später eine Mahung mit einem Zuschlag von 1 EUR ins Haus flattern.

Ist der Betrag höher wie 300 EUR (glaub ich, weiß nicht genau wo die Grenze ist) kann man auch auf 2 mal bezahlen. Sprich 50% jetzt und 50% 6 Monate später! Allerdings erfolgt hier keinerlei Brief mehr, sie erwarten dass Du es selbst überweist.

Automatisch abgebucht wird bei mir nur wenn ich für das Finanzamt (Abteilung Kfz. Steuer) dies erlaubt habe. Hat aber nichts mit der norm. Steuer zu tuen bzw. mit den Bankdaten. Die unterscheiden hier wohl.

Norm. Steuer hat Abbuchungserlaubnis bei mir und Kfz. hat noch nie automatisch abgebucht!

Gruß

Re: KFZ Steuer wann fällig?

Zitat:

Original geschrieben von Narutokun


Ich lass mir zum 17.8 ein gebrauchtwagen anmelden vom Autohaus und da ich gehört habe das die KFZ Steuer umgehend vom Konto eingezogen wird und ich im moment nichts auf dem Konto habe bereitet mir das ein wenig Kopfzerbrechen oder wird das es so 14 Tage später abgebucht?

Hallo,

wenn dir jemand an dein Konto will, dann müsstest du eine Einzugsermächtigung unterschrieben haben.
Hast du das getan?
Ansonsten kenne ich es auch in NRW nur so, dass du eine Rechnung bekommst, die du innerhalb von 14 Tagen (?)begleichen musst.
Falls du noch Steuern aus deinem Einkommenssteuerbescheid zurück bekommst, dann kann die Rückzahlung mit der Forderung verrechnet werden.

Michael

In Ba-Wü ist letztens der Beschluss ergangen, das bei Anmeldung eines Kfz eine Einzugsermächtigung erteilt werden MUSS, damit niemand in Verzug bei der Zahlung der Kfz-Steuer gerät. Ohne Einzugsermächtigung auch keine Anmeldung, fertig.

Ob es eine Rechtsgrundlage hiefür gibt weiß ich nicht, aber als ich mein neues Auto Anfang Juli umgemeldet habe, musste ich auch eine Einzugsermächtigung unterschreiben (abgebucht wurde bis heute noch nicht).

Außerdem ist eine Verrechnung mit zuviel gezahlter Steuer von Vorgängerfahrzeug wohl nicht möglich. Ich habe einen Verrechnungsscheck bekommen.

Seit 2005 ist es in NRW so,das bei Zulassung die Einzugsermächtigung unterschrieben werden muss,andernfalls erfolgt KEINE Zulassung mehr.

Auch bei bereits rückständigen Steuerschulden erfolgt keine neue Zulassung auf die jeweilige Person mehr.

Martin

Hi,

Zitat:

Original geschrieben von Der 7. Sinn


(...)Außerdem ist eine Verrechnung mit zuviel gezahlter Steuer von Vorgängerfahrzeug wohl nicht möglich. Ich habe einen Verrechnungsscheck bekommen.

mit entsprechenden Formularen ist auch das möglich wenn der Steuerschuldner der gleiche ist.

Ich habe umgehend nach der Zulasung eine Verrechnung mit dem vorherigen Beitrag verlangt (sogar formlos) - kein Problem.

Dazu vielleicht einfach beim zuständigen Finanzamt in der Abteilung anfragen.

Achso: Stand vom November 2006 🙂

Zum Zulassen:
Auch hier bei uns ist es nur möglich, dass mit erteilter Einzugsermächtigung zugelassen wird...
Das fiel mir fast auf die Füße, als ich mit Vollmacht das Auto meines Bruders auf meine Mutter zulassen musste.

Der Kontoinhaber auf der Einzugsermächtigung musste dabei partout der Halter sein (also Mutter, Bruder war nicht erlaubt...) - so verlangte es die Zulassung.
Da man aber schließlich jede Ermächtigung wiederrufen kann, habe ich dies am nächsten Tag getan - tags darauf schließlich die Einzugsermächtigung beim FA auf Bruder beantragt. Das war kein Problem.

Verdammt kompliziert irgendwie 😉 Aber nunja...

Grüße
Schreddi

Ja die Einzugsermächtigung habe ich unterschrieben evtl. hätte ich das von anfang an hier schreiben sollen.

Hat das jetzt ne auswikrung wann abgebucht wird?

Wollte heute 85€ aufs Konto packen habe für den VW Lupo ne Steuer von 67€ errechnet kann das sein?

1000ccm
Otto-Motor
Bj.vor 2001 glaube mitte 1999

ich kenne nurnicht die schlüsselnummer daher habe ich bei 6x irgendwas geschaut habe kein plan was der Lupo an Steuern kostet

da ergab sich bei pkw-steuer.de 67€

was meint ihr dazu?

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