KFZ-Steuer nicht bezahlt, jetzt Ankündigung der Vollstreckung!
Hallo,
Anfang September konnte die Steuer für mein Auto mangels Kontodeckung nicht abgebucht werden (finanziell sieht es bei mir gerade nicht sehr gut aus, aber auf das Auto bin ich angewiesen). Am 8. Oktober bekam ich ein Schreiben vom Finanzamt, eine Ankündigung der Vollstreckung (vorher kam aber weder eine Mahnung, noch eine Zahlungserinnerung). Hier wird mit Kontopfändung, Zwangsstilllegung usw. gedroht. Der fällige Betrag soll sofort überwiesen werden, also es wurde keine bestimmt Frist gesetzt.
Anfang der Woche habe ich den Betrag über das Onlinebanking überwiesen. Aber da dies nur per SEPA-Überweisung ging, wurde der Betrag erst mal nur vorgemerkt. Einen Tag später wurde meine Telefonrechnung vom Konto abgebucht. Und erst gestern, also am 17. die KFZ-Steuer. Aber da zwischenzeitlich ja die Telefonrechnung ab ging, wurde die Steuer mangels Deckung wieder zurück gebucht.
Leider habe ich erst wieder gegen Ende Oktober mit Geld zu rechnen. Weis jemand, wie lange es ungefähr dauert, bis das Finanzamt jetzt den nächsten Schritt einleitet? Also Pfändung oder Stilllegung, oder kommt da vorher nochmal irgend ein Schrieb vom Amt?
Danke schon mal für eure Antworten!
Beste Antwort im Thema
Das geht ganz schnell. Da kommt nichts schriftliches mehr. Die Vollstreckungsankündigung hast Du ja schon erhalten.
Entsprechend Deiner geschilderten finanziellen Lage würde ich mir mal ganz andere Gedanken machen.
26 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Bayernlover
Ja, die wollen ja im Prinzip nur das Geld. Wird es dann eigentlich teurer? Gebühren, Auslagen, Mahnung whatever?
der Besuch eines Vollstreckungsbeamten kostet 20 Euronen-also eigentlich günstig der Mann😁
Zitat:
Original geschrieben von Chaosmanager
In Bezug auf Steuerschulden trifft die o. g. Aussage nicht zu. Das Finanzamt darf direkt selbst vollstrecken - es bedarf weder eines Gerichts noch eines Inkassobüros dazu.Zitat:
Original geschrieben von jschie66
... ruckzuck kann das in Überschuldung enden, da die Kosten von Inkassobüros, Rechtsanwälten, Gerichtskosten etc schneller wachsen als man das Geld verdienen kann.Gruß
Der Chaosmanager
Richtig-zudem kommen beim Finanzamt keine Horrendenkosten dazu-das FA nimmt 1% der Schuldsumme als Zins-im Falle der KfZ Steuer also ein Lächerlicher Betrag..
Zitat:
Original geschrieben von Chaosmanager
In Bezug auf Steuerschulden trifft die o. g. Aussage nicht zu. Das Finanzamt darf direkt selbst vollstrecken - es bedarf weder eines Gerichts noch eines Inkassobüros dazu.Zitat:
Original geschrieben von jschie66
... ruckzuck kann das in Überschuldung enden, da die Kosten von Inkassobüros, Rechtsanwälten, Gerichtskosten etc schneller wachsen als man das Geld verdienen kann.
Bingo, und da ist das Konto deutlich schneller gesperrt als üblich da der normale zweitaufwendige Weg wegfällt.
Und eine Kontensperrung ist eine sehr unangenehme Konsequenz da man dann selbst auch kein Geld mehr bekommt, geschweige denn das noch was Überwiesen oder abgebucht werden kann.
😁 Aber ein gutes Mittel zahlungsunwillige aber eigendlich zahlungsfähige Kunden zur Zahlung zu bewegen.
Man kann das Konto als P-Konto führen, dann ist man bis zum Grundfreibetrag (~ 1000 EUR) vor Pfändung geschützt. Ist halt die Frage, wie das bei der Bank ankommt (Thema Dispo). 😉
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1%Zitat:
Original geschrieben von Flykai
Richtig-zudem kommen beim Finanzamt keine Horrendenkosten dazu-das FA nimmt 1% der Schuldsumme als Zins-im Falle der KfZ Steuer also ein Lächerlicher Betrag..Zitat:
Original geschrieben von Chaosmanager
In Bezug auf Steuerschulden trifft die o. g. Aussage nicht zu. Das Finanzamt darf direkt selbst vollstrecken - es bedarf weder eines Gerichts noch eines Inkassobüros dazu.
Gruß
Der Chaosmanager
Säumniszuschlag
proangefangenem
Monat. Macht 12% p.A.
Ein richtiges Schnäppchen 😁 😁 😁
Zitat:
Original geschrieben von börna
Man kann das Konto als P-Konto führen, dann ist man bis zum Grundfreibetrag (~ 1000 EUR) vor Pfändung geschützt. Ist halt die Frage, wie das bei der Bank ankommt (Thema Dispo). 😉
P-Konto hat niemals einen Dispo. Das wird nur auf Guthabenbasis geführt. Wäre ja auch irgendwie widersinnig, wenn man dem Kontoinhaber noch die Möglichkeit der Dispobeanspruchung geben würde, wenn er schon so auf dem letzten Loch pfeift, daß er ein P-Konto braucht.
Weiterhin sind Banken nicht wirklich glücklich, wenn man ein P-Konto bei Ihnen eröffnen möchte. Selbst ein bereits bestehendes Konto in ein P-Konto umschreiben wird nicht gern gemacht. Das P-Konto bedeutet für die Bank immer Mehraufwand.
Abgesehen davon ist das P-Konto für den TE nicht die Lösung, da er ja lt. eigener Aussage nur vorübergehend finanziell ein wenig knapp ist. Das zeigt aber auch wieder, daß es mit einem finanziellen Puffer vorher nicht so weit her war.
Zitat:
Original geschrieben von Nr.5 lebt
1% Säumniszuschlag pro angefangenem Monat. Macht 12% p.A.Zitat:
Original geschrieben von Flykai
Richtig-zudem kommen beim Finanzamt keine Horrendenkosten dazu-das FA nimmt 1% der Schuldsumme als Zins-im Falle der KfZ Steuer also ein Lächerlicher Betrag..
Ein richtiges Schnäppchen 😁 😁 😁
bei durchschnittlich 130 Euro KFZ Steuer jährlich hören sich die gut 15 Euronen doch noch nach einem wirklichen Schnäppchen an(wenn ich allerdings meine 3k Umsatzsteuer nicht rechtzeitig abführe,dann werden die Zuschläge natürlich schnell dramatisch😛-da machen dann die 20 Euronen für den Vollstreckungsbeamten den Bock auch nicht mehr fett*gg*)-zudem kein FA ein jahr lang auf sein Geld wartet
Zitat:
Original geschrieben von Chaosmanager
In Bezug auf Steuerschulden trifft die o. g. Aussage nicht zu. Das Finanzamt darf direkt selbst vollstrecken - es bedarf weder eines Gerichts noch eines Inkassobüros dazu.Zitat:
Original geschrieben von jschie66
... ruckzuck kann das in Überschuldung enden, da die Kosten von Inkassobüros, Rechtsanwälten, Gerichtskosten etc schneller wachsen als man das Geld verdienen kann.Gruß
Der Chaosmanager
Kontopfändung durch einen Vollstreckungsbeamten des FA kostet 9,50 Euro, kommt damit kein Geld kommt vor-Ort Besuch des Herrn (kostet dann angeblich 20,-- Euro).
Legt der Herr vor Ort das KFZ still, so kommen Stilllegungsgebühren hinzu (später dann wieder Gebühren für Neuzulassung).
Das Fahrzeug ist sofort von der Straße zu entfernen, ansonsten kommen hier Strafzettel und wenn gar nicht entfernt wird wird es vom Abschleppdienst entfernt.
Kann der Vollstreckungsbeamte das Fahrzeug nicht stilllegen (weil er es nicht findet), so wird der Betrieb des Fahrzeuges per Einschreiben untersagt.
Fährt man dennoch mit dem Fahrzeug weiter und kommt in Polizeikontrolle, so kostet das 600 Euronen Strafe (Höhe kann heute evtl anders sein, den Fall den ich kenne ist schon etwa 5 Jahre her).
Wenn man also alles ignoriert, so können aus 20 Euro nicht bezahlter KFZ-Steuer nachher gut und gerne 800 Euronen werden, und das FA zögert nicht, sobald ein Vollstreckungsbeamter des FA sich auf den Weg macht.
Zitat:
Original geschrieben von Sir Donald
Bingo, und da ist das Konto deutlich schneller gesperrt als üblich da der normale zweitaufwendige Weg wegfällt.Zitat:
Original geschrieben von Chaosmanager
In Bezug auf Steuerschulden trifft die o. g. Aussage nicht zu. Das Finanzamt darf direkt selbst vollstrecken - es bedarf weder eines Gerichts noch eines Inkassobüros dazu.
Und eine Kontensperrung ist eine sehr unangenehme Konsequenz da man dann selbst auch kein Geld mehr bekommt, geschweige denn das noch was Überwiesen oder abgebucht werden kann.
😁 Aber ein gutes Mittel zahlungsunwillige aber eigendlich zahlungsfähige Kunden zur Zahlung zu bewegen.
Hierbei kommt es auf das Geldinstitut drauf an.
Handelt es sich um einen geringeren Betrag, so sperren manche Banken nur die Geldkarten und den gepfändeten Betrag, das Restguthaben ist für Abbuchungen/Überweisungen weiterhin verfügbar. Die Bank überweist dann nach 30 Tagen den gepfändeten Betrag an das FA.*
Andere Banken sperren alles, da geht dann gar nichts mehr.
* diese Handlungsweise ist meines Erachtens nach nicht wirklich Rechtskonform, aber wird dennoch von manchen Banken so gehandhabt. Weiß ich, da ich Insolvente in Finanzsachen berate und dort dann Einsicht in Unterlagen bekomme. Dabei muss es sich nicht mal um ein sogenanntes Pfändungsfreikonto handeln.
Also ein Anruf beim Finanzamt und die Sache war erledigt. Hat vllt. eine Minute gedauert und ich hab einen Aufschub bis zum 1.11. bekommen. 🙂
Hallo ins Forum,
freut mich, dass es so einfach geklappt hat. Mit dem Finanzamt kann man nämlich bei kurzfristigen Sachen (außer es ist chronisch) gut reden. Du solltest aber unbedingt die verlängerte Frist einhalten, sonst wird's a) unangenehm und b) gibt's im eventuellen Wiederholungsfall nix mehr.
Viele Grüße
Peter
Zitat:
Original geschrieben von Hillerche
Also ein Anruf beim Finanzamt und die Sache war erledigt. Hat vllt. eine Minute gedauert und ich hab einen Aufschub bis zum 1.11. bekommen. 🙂
Na also- ging ja schneller als hier zu posten 🙂
Ich würde die Frist dann auch einhalten, Unzuverlässigkeit möget se net...