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"Dienstwagen" im Pflichtpraktikum - Steuer?

Themenstarteram 9. Januar 2013 um 20:16

Hallo zusammen.

Ich weiß zwar, dass MT kein Forum für Steuerrecht ist, aber habe bisher immer gute Erfahrungen hier gemacht.

Deshalb hoffe ich, dass ihr mir jetzt auch helfen könnt.

 

Folgendes Problem:

Ich bin Student und absolviere im Moment ein Pflichtpraktikum, Einkommen: ~690€/Monat, Praktikumsende: 25.1.13

Es besteht die Möglichkeit, dass ich mir in meinem Unternehmen für einen Festbetrag von 90€ ein Fahrzeug über das Wochenende zur privaten Nutzung ausleihen kann.

Nun habe ich allerdings schon von anderen Praktikanten, welche kein Pflichtpraktikum absolvieren, gehört, dass diese einen gewissen Anteil des Listenpreises als (ich hoffe das ist der richtige Begriff) geldwerter Vorteil zusätzlich vom Gehalt abgezogen bekommen haben.

Wie sieht das Ganze bei mir aus? Von welchen Faktoren hängt das ab?

Muss ich diesen Vorteil bezahlen? Wenn ja, wie ist das mit der Steuererklärung?

 

Ich hoffe, ihr könnt mir helfen, ich habe nämlich leider keinen blassen Schimmer von Steuern :confused: :confused:

Beste Grüße & schonmal vielen Dank!

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18 Antworten

Man kann sich auch bei SIXT nen Golf übers WE inkl. 900 KM für ca. 80 € mieten. ;)

Aber zu der eigentlichen Frage hab ich leider keine Antwort, frag doch mal bei der Buchhaltung nach ;)

Naja, wenn dem Finanzamt langweilig ist...

Tatsächlich musst Du den geldwerten Vorteil mit 1 % des Listenpreises des Fahrzeugs versteuern, natürlich nur für die 2 Tage, in denen Du das Fahrzeug auch genutzt hast. Angenommen dies wäre ein Golf mit 30000 € Listenpreis, dann wären im Monat 300 € zu versteuern. Bei zwei Tagen blieben noch ca. 2/30 davon übrig: satte 20 €. Demgegenüber kannst Du dann aber die 90 € von der zu versteuernden Summe abziehen. Soll heißen: Das Finanzamt bekäme erst dann etwas, wenn das Fahrzeug einen Listenpreis von mehr als 135000 € hätte...

So etwas gibt es aber tatsächlich:

In meiner alten Firma wurde es einem tatsächlich als geldwerter Vorteil angerechnet, wenn man ein Poolfahrzeug über Nacht mit nach Hause nahm, weil man entweder am nächsten Morgen sehr früh zu einem Termin musste oder spät heimkam. Diese Regelung wurde eingeführt, nachdem die Firma hierfür bei einer Steuerprüfung einen auf den Sack bekommen hatte...

Firmenwagenrechner

Da kannst Du es genau ausrechnen lassen.

Zitat:

Original geschrieben von Gilg

Firmenwagenrechner

Da kannst Du es genau ausrechnen lassen.

Gilt aber nur, wenn man das Fahrzeug immer zur Verfügung hat, nicht nur für einige Tage im Monat.

Themenstarteram 10. Januar 2013 um 16:08

Zuerst: Danke!

So einen Rechner habe ich bereits genutzt, kam aber nicht wirklich zu einem Ergebnis. Liegt einfach daran, dass es ja nicht wirklich ein ganzjähriger Dienstwagen ist.

Habe mich heute selbst nochmal informiert und habe folgendes erfahren:

Ich bezahle die 90€ Beteiligung am Fahrzeug + einen geldwerten Vorteil

Der GWV brechnet sich so: UPE d. Fzg * 0,00001 * gefahrene KM

In meinem Fall 510€, mit UPE 60T€ und 850km.

Nun stellt sich mir noch die Frage bezüglich Steuern:

Ich habe ein Praktikanten-Gehalt von ca. 690€/Mon. und aufgrund des Pflichpraktikums einen Freibetrag von 1080€/Mon.

Das macht in der Summe: 510€ + 690€ = 1200€, also 120€ über dem Freibetrag.

Welche steuerlichen Abgaben habe ich jetzt?

Was davon kann ich via Steuererklärung absetzen, wenn ich außer dem Januar-Gehalt keine weiteren Einnahmen im Jahr habe?

 

Sorry für die dummen Fragen :confused::D

Grüße

 

P.S.:

@Sapphire.B5: Das mag sein, aber da muss ich selbst tanken ;-)

am 10. Januar 2013 um 16:29

Zitat:

Original geschrieben von g5_bastler

Ich habe ein Praktikanten-Gehalt von ca. 690€/Mon. und aufgrund des Pflichpraktikums einen Freibetrag von 1080€/Mon.

Das macht in der Summe: 510€ + 690€ = 1200€, also 120€ über dem Freibetrag.

Welche steuerlichen Abgaben habe ich jetzt?

Was davon kann ich via Steuererklärung absetzen, wenn ich außer dem Januar-Gehalt keine weiteren Einnahmen im Jahr habe?

Verstehe ich dies richtig, dass Du somit nur 690 € im ganzen Jahr verdienst? Dann müsstest Du Dich wegen der Besteuerung keine Sorgen machen, da Du dann keine Steuern vom Einkommen bezahlst. Bis zu einem Jahresbetrag von 8.124 € (nach Abzug von Freibeträgen) bleiben in 2013 steuerfrei. Natürlich kannst Du somit auch nichts absetzen - wer keine Steuern bezahlt, der erhält auch keine zurück ...

Allerdings verstehe ich das mit dem monatlichen Freibetrag i. H. von 1.080 € nicht - ich habe noch nie von einem solch hohen Freibetrag - immerhin 12.960 € p. a. - gehört.

Gruß

Der Chaosmanager

 

Themenstarteram 10. Januar 2013 um 16:58

Zitat:

Verstehe ich dies richtig, dass Du somit nur 690 € im ganzen Jahr verdienst?

...

Bis zu einem Jahresbetrag von 8.124 € bleiben in 2013 steuerfrei.

So "lustig" das klingt, aber viel mehr wird es nicht werden, bin ja noch Student. :p Selbst wenn sich das Einkommen noch ändert und ich trotzdem unterhalb der 8.124€ bleibe, zahle ich keine Steuer. Richtig?

Was bedeutet das in Hinsicht auf die Lohnsteuer, welche ich jetzt im Januar zahlen muss?

Bekomme ich diese wieder, oder was genau passiert damit?

Wieviel muss ich dann jetzt gesamt zahlen?

Zitat:

Allerdings verstehe ich das mit dem monatlichen Freibetrag i. H. von 1.080 € nicht - ich habe noch nie von einem solch hohen Freibetrag - immerhin 12.960 € p. a. - gehört.

Das muss ich auch zurücknehmen, da habe ich mich vorhin verlesen. Sorry für die Verwirrung :confused: :D

 

Danke & Grüße

am 10. Januar 2013 um 17:19

Zitat:

Original geschrieben von g5_bastler

So "lustig" das klingt, aber viel mehr wird es nicht werden, bin ja noch Student. :p Selbst wenn sich das Einkommen noch ändert und ich trotzdem unterhalb der 8.124€ bleibe, zahle ich keine Steuer. Richtig?

Richtig!

Zitat:

Was bedeutet das in Hinsicht auf die Lohnsteuer, welche ich jetzt im Januar zahlen muss?

Bekomme ich diese wieder, oder was genau passiert damit?

Wieviel muss ich dann jetzt gesamt zahlen?

Gemäß Lohnsteuertabelle zahlst Du für den Monat, in dem Du o. g. Betrag verdienst, einschl. des GWV ca. 40 € Lohnsteuer, die Du im Rahmen des Lohnsteuerausgleichs wieder zurück erhältst, wenn Du unter dem o. g. steuerfreien Existenzminimum bleibst.

Gruß

Der Chaosmanager

Themenstarteram 10. Januar 2013 um 17:28

Vielen vielen Dank, genau diese Antwort wollte ich hören ;-)

Zitat:

Gemäß Lohnsteuertabelle zahlst Du für den Monat, in dem Du o. g. Betrag verdienst, einschl. des GWV ca. 40 € Lohnsteuer

Noch eine Frage: Wie berechnen sich diese 40€?

Grüße

am 10. Januar 2013 um 17:54

Zitat:

Original geschrieben von g5_bastler

Noch eine Frage: Wie berechnen sich diese 40€?

Dies kannst Du aus der Lohnsteuertabelle bei 1.200 € Einkommen ablesen bzw. selbst über einen Brutto-Netto-Rechner (z. B. diesen hier: http://www.brutto-netto-rechner.info/) ermitteln.

Gruß

Der Chaosmanager

Themenstarteram 10. Januar 2013 um 18:07

Besten Dank!

Was wäre die Welt ohne hilfreiche Menschen wie dich? :D:D:D

Grüße

am 10. Januar 2013 um 18:09

Zitat:

Original geschrieben von g5_bastler

Besten Dank!

Was wäre die Welt ohne hilfreiche Menschen wie dich? :D:D:D

Grüße

Gerne - kein Problem. Aber wenn ich nicht wäre, gäbe es andere ...

Gruß

Der Chaosmanager

Zitat:

Original geschrieben von Hannes1971

Zitat:

Original geschrieben von Gilg

Firmenwagenrechner

Da kannst Du es genau ausrechnen lassen.

Gilt aber nur, wenn man das Fahrzeug immer zur Verfügung hat, nicht nur für einige Tage im Monat.

Sagt wer?

Man kann doch nur Monat oder Jahr als Abrechnungszeitraum auswählen.

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