KFZ Steuer nach privatem Autoverkauf abgebucht
Hallo Motortalkler!
Ich habe letztes Jahr ein Auto nach Polen verkauft. Um den Verkauf zu bewerkstelligen hatte ich für 2 Monate ein Kurzzeitkennzeichen genommen, um Käufern eine Probefahrt zu ermöglichen. Der Zeitraum war: 01.06-31.08.2013
Ein Pole interessierte sich für den Wagen und nahm ihn mit zur Zulassungsstelle um ein Ausfuhrkennzeichen zu erlangen. Das war alles letztes Jahr.
Nun hat das Zollamt Trier für den Zeitraum 01.06-31.08. erneut Kfz Steuer abgebucht, obwohl ich das Auto vor einem Jahr verkauft habe. Als ich nachfragte warum dies so sei, sagte man mir nur, dass das Fahrzeug bei meiner Zulassungsstelle nicht abgemeldet wurde.
Nun verstehe ich nicht wie das gehen soll, wenn er das Auto mit bei der Zulassungsstelle ausgestellten Ausfuhrkennzeichen bei mir abgeholt hat.
Nun befürchte ich, dass die das Geld nächstes Jahr für den Zeitraum 01.06-31.08 wieder abbuchen. Wie kann man dies unterbinden?
Vielen Dank!
Beste Antwort im Thema
Der TE hat auch ein Leben außerhalb der virtuellen 4 Wände, bestehend aus Familie, Schlaf, Nahrungsaufnahme, usw. (einfach mal die ersten 3 Stufen der Maslowpyramide anschauen).
Vielen Dank für die zahlreichen Beiträge.
Die Versicherung hat sich bei mir auch gemeldet und die Abmeldung am 12.08. bestätigt. Ich habe mich in der Tat verschrieben, ich meine natürlich ein Saisonkennzeichen. Jedenfalls habe ich heute ein Schreiben vom Zoll erhalten, in dem steht, dass nach Rücksprache mit der Zulassungsstelle das Fahrzeug nicht abgemeldet wurde (wieso schreibt dann meine Versicherung, dass dies doch geschehen ist?)
Es steht auch geschrieben, dass ich mich mit der Zulassungsstelle in Verbindung setzen soll.
Bevor ich dies jedoch mache, wollte ich mich hier einfach erkundigen.
@wkienzl: Was soll dieser arrogante Beitrag? Typisch Opelfahrer. Wozu gibt es denn überhaupt das Forum? Die Beiträge bestehen hier bestimmt zu 97% aus Fragen und Anliegen, die man auch direkt auch mit der zuständigen Werkstatt / Versicherungsmenschen / Polizeiinspektion / Hersteller / Fachzeitschriften, usw. lösen kann, die Menschen aber gerne unabhängige Meinungen von unbefangenen Personen hören wollen und auf diese Art und Weise anderen helfen wollen, die ähnliche Probleme haben.
25 Antworten
Die Polen sind hier mit roten Nummernschildern weggefahren, dass weiß ich zu 100%. Aber wer das Auto abgemeldet hat, weiß ich nicht mehr, da müsste ich nachschauen.
Zitat:
@Malefecient schrieb am 8. November 2014 um 13:30:43 Uhr:
Die Polen sind hier mit roten Nummernschildern weggefahren, dass weiß ich zu 100%. Aber wer das Auto abgemeldet hat, weiß ich nicht mehr, da müsste ich nachschauen.
DU musst den Verkauf deiner Versicherung und deiner Zulassungstelle melden. Erst dann bist aus dem Schneider.
Es gibt gute Verkaufsverträge als Vordruck, da sind die richtigen Formulare dafür schon auf der letzten Seite dabei, auf Seite 1 steht was zu tun ist.
http://www.adac.de/_mmm/pdf/2013_Kaufvertrag_privat_33300.pdf
Zitat:
@Malefecient schrieb am 8. November 2014 um 12:25:13 Uhr:
@wkienzl: Was soll dieser arrogante Beitrag? Typisch Opelfahrer. Wozu gibt es denn überhaupt das Forum? Die Beiträge bestehen hier bestimmt zu 97% aus Fragen und Anliegen, die man auch direkt auch mit der zuständigen Werkstatt / Versicherungsmenschen / Polizeiinspektion / Hersteller / Fachzeitschriften, usw. lösen kann, die Menschen aber gerne unabhängige Meinungen von unbefangenen Personen hören wollen und auf diese Art und Weise anderen helfen wollen, die ähnliche Probleme haben.
Was sind die Fakten.
Das FA hat dir KFZ-Steuer abgebucht.
Somit kann es auch durchaus auch sein, dass in der Datenübertragung zwischen Zulassungsstelle und FA etwas nicht geklappt hat.
Das kann dir aber nur die Zulassungstelle beantworten.
In diesem Fall geht es ja um eine - ich bezeiche es mal als "abgabenrechtliche" Frage und keine technische.
Da mach ich sehr wohl einen Unterschied.
Obwohl du mich nicht kennst bezeichnest du mich als arogant.
Alles was ich im Netz schreibe kann ich getrost (ohne schlechtem Gewissen) in der nächsten Ausgabe der Regionalzeitung lesen.
Der Verischerung habe ich den Verkauf seinerzeit gemeldet, das entsprechende Schreiben kam ja.
Und auf der Zulassung machen die das doch automatisch, dachte ich? Die sehen doch, dass das Fahrzeug außer Landes gebracht wird, daher kann doch nur ein Verkauf die Grundlage sein? Oder sehe ich das falsch? Denn dann liegt da der Hase begraben.
wkienzl: Du hast schon Recht, nur kenne ich mich auf diesem Gebiet kaum aus. Meine Zulassung beantwortet am Telefon nur kaum bis gar nicht solche Fragen, also muss ich persönlich vorsprechen. Aufgrund einer 60h-Woche ist dies aber kaum bis gar nicht möglich in deren Öffnungszeiten zu erscheinen.
Um mir also den Aufwand mit Diensttauschen zu reduzieren, wollte ich mich vorher einfach hier im Forum erkundigen, wo der Fehler liegen könnte oder was ich zu beachten habe.
Ähnliche Themen
Bis Mitte 2010 waren Fahrzeuge mit Ausfuhrkennzeichen drei Monate steuerfrei.
Ab diesem Zeitpunkt ist die Steuerfreiheit entfallen.
Also Ausfuhrkennzeichen entbindet nicht von der Steuerpflicht.
O.
Das ist schon richtig, aber wird ein Auto nicht automatisch bei der Zulassungsstelle abgemeldet, wenn es umgemeldet wird?
Es kann ja nicht gleichzeitig auf mich und ihn laufen.
Zitat:
@Malefecient schrieb am 8. November 2014 um 14:26:02 Uhr:
Der Verischerung habe ich den Verkauf seinerzeit gemeldet, das entsprechende Schreiben kam ja.
Und auf der Zulassung machen die das doch automatisch, dachte ich? Die sehen doch, dass das Fahrzeug außer Landes gebracht wird, daher kann doch nur ein Verkauf die Grundlage sein? Oder sehe ich das falsch? Denn dann liegt da der Hase begraben.
Nein, der Hase liegt dort begraben, dass DU deinen gesetzlichen Pflichten nicht nachgekommen bist und was überlegt hast, was halt falsch ist. Das ist aber nicht die Schuld der Zulassungsstelle. Sollte das damals mit Saisonkennzeichen zugelassene Fahrzeug tatsächlich mit Ausfuhrkennzeichen zugelassen worden sein, dann kann es nur an einem technischen Fehler an der Übermittlung zu Finanzamt/Zoll liegen, so wie schon von wkienzl angedeutet. Und erzähle nicht, dass so etwas nicht am Telefon zu klären wäre, das ist Unsinn und für so eine Geschichte muss sich keiner nen Tag frei nehmen...
Zitat:
@go-4-golf schrieb am 8. November 2014 um 14:38:05 Uhr:
Bis Mitte 2010 waren Fahrzeuge mit Ausfuhrkennzeichen drei Monate steuerfrei.
Ab diesem Zeitpunkt ist die Steuerfreiheit entfallen.Also Ausfuhrkennzeichen entbindet nicht von der Steuerpflicht.
Und was genau hat das mit dem Problem des TE zu tun? Nix oder gar nix?
Zitat:
@Malefecient schrieb am 8. November 2014 um 14:51:53 Uhr:
Das ist schon richtig, aber wird ein Auto nicht automatisch bei der Zulassungsstelle abgemeldet, wenn es umgemeldet wird?
Es kann ja nicht gleichzeitig auf mich und ihn laufen.
Die Abmeldung automatisch, sofern das Fz. iwo innerhalb der BRD umgemeldet wird.
Ob aber bei der Ausstellung des Ausfuhrkennzeichens, geprüft wird, ob das Fz noch angemeldet ist, weiß ich nicht. Vermutlich ist jedoch der Fz. Brief, bzw. die Zulassungsbescheinigung T2 Voraussetzung für die Erteilung des Ausfuhrkennzeichens und somit sollte die Zulassungsbehörde doch gepennt haben. Beim Kurzzeitkennzeichen ist dies jedoch nicht unbedingt nötig.
Gruß
Zitat:
@Tecci6N schrieb am 8. November 2014 um 14:58:57 Uhr:
Und was genau hat das mit dem Problem des TE zu tun? Nix oder gar nix?
Gar nix, weil ich den Zeitraum, für den jetzt Steuern nachbezahlt werden mussten, unzutreffend zugeordnet hatte.
Warum so ein Aufstand, wenn ein am Thema vorbeigehender Beitrag geschrieben wird?
Beiträge, die mit "Thema verfehlt" einzuordnen sind, finden sich doch in großer Zahl in den verschiedenen Threads und fast niemand schert sich darum.
O.
Zitat:
@Golfschlosser schrieb am 8. November 2014 um 15:01:36 Uhr:
Die Abmeldung automatisch, sofern das Fz. iwo innerhalb der BRD umgemeldet wird.Zitat:
@Malefecient schrieb am 8. November 2014 um 14:51:53 Uhr:
Das ist schon richtig, aber wird ein Auto nicht automatisch bei der Zulassungsstelle abgemeldet, wenn es umgemeldet wird?
Es kann ja nicht gleichzeitig auf mich und ihn laufen.Ob aber bei der Ausstellung des Ausfuhrkennzeichens, geprüft wird, ob das Fz noch angemeldet ist, weiß ich nicht. Vermutlich ist jedoch der Fz. Brief, bzw. die Zulassungsbescheinigung T2 Voraussetzung für die Erteilung des Ausfuhrkennzeichens und somit sollte die Zulassungsbehörde doch gepennt haben. Beim Kurzzeitkennzeichen ist dies jedoch nicht unbedingt nötig.
Gruß
Ein Ausfuhrkennzeichen ist eine ganz normale Zulassung, bei der genau dieselben Unterlagen benötigt werden wie bei einer regulären Zulassung. Also ZB I+II, HU, Versicherung usw. und wenn es zugelassen ist auch die Kennzeichen. Es muss natürlich auch geprüft werden, ob das Fahrzeug zugelassen ist, weil dann ja ggf. die Kennzeichen zu entsiegeln sind. Die Meldungen an Versicherung und Zoll gehen automatisch raus, aber genau da kann hier der Fehler liegen...sollte aber ein Anruf klären...
Zitat:
@birscherl schrieb am 8. November 2014 um 12:19:34 Uhr:
Nicht jeder hängt ständig hier im Forum. Manche haben auch ein real life :-)
In der heutigen Zeit, in der
AlleIhr Smartphone im Gesicht kleben haben, wage ich das zu bezweifeln.