KFZ-Stelle: Ummelden [siehe Text]
Hallo,
folgende Situation:
Kumpel hat sich gestern einen PKW gekauft.
AU / HU neu
geringe Mängel:
leichte Korrosion - Bremsleitung vorne und hinten
leichte Korrosion - Endtopf
War heute Auto anmelden und die KFZ-Stelle hat ihm den Fahrzeugschein nicht ausgehändigt (nur einen Vorläufigen (Kopie)) weil er die Mängel binne 20 Tagen beheben muss und dem TÜV diesen Wagen ohne Mängel vorzuführen hat.
Er wollte sich nicht drauf einlassen und hat mich mal gefragt ob das rechtens ist,
da der Wagen ja vor einer Woche erst frisch getüvt sei und es nur geringe Mängel wären.
Die KFZ- Stelle beruft sich darauf das das Auto nicht Verkehrssicher sei,
neue Nummernschilder + neuen Fahrzeugbrief u.s.w. hat er bekommen.
Ist es nun rechtens oder hat die Behörde diesmal einen Fehler gemacht?
Danke
Ich weiß - falsches Forum - aber ich wusste nicht wo ich es sonst abspeichern soll, und da ich hier sowieso aktiv bin ...
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von go-4-golf
Dieser Kommentar zeigt, dass der Verfasser keine Ahnung über den Organisationsablauf in einer Behörde hat.
Der Leiter der Diensstelle besichtigt kein Fahrzeug und wird auch keine Stellungnahme zu dem Ergebnis der HU nehmen. Sie hat keine technische Kompetenz und beansprucht auch keine. Die Zulassungsstelle ist eine Verwaltungsbehörde. Wird der Leiter der Diensstelle eingschaltet, dann überprüft er die Entscheidungen seiner Mitarbeiter daraufhin, ob sie im Einklang mit den bestehenden Verwaltungsvorschriften stehen.
Er überprüft also Fragen wie: Durfte der Fahrzeugschein aufgrund der vorliegenden Mängelrügen des TÜV zurückbehalten werden? Hat die Zulassungsstelle das Recht, die Beseitigung der gerügten Mängel zu überprüfen?
Werden die im HU-Bericht gerügten Mängel angegegriffen, ist man also der Auffassung, die vom TÜV festgestellten Mängel seien keine technischen Mängel, dann muss man den Feststellungen im HU - Bericht widersprechen und die Aufhebung des bestehenden Berichtes sowie die Erstellung eines neuen Berichtes ohne die Mängel beantragen.
Im übrigen ist der Begriff "leichte Korrosion" ein sehr unscharfer Begriff, sodass die Feststellung von leichter Korrosion in das Ermessen des Prüfers fällt. Also entzieht sich dies auch einer Nachprüfung.O.
Der Verfasser dieses Textes, hat den "bemängelten" Text anscheinend nur überflogen! Hier wurde nie behauptet, das der "Dienststellenleiter" den HU Bericht in frage stellen soll! Er soll nur die Zewckmäßigkeit der Maßnahme des Sachbearbeiters prüfen. Nix von wegen Tüv-Bericht in Frage stellen.
In der Verordnung steht auch nichts von Fahrzeugschein einbehalten. Denn das kommt einer Ausserbetriebssetzung bzw. Nutzungsuntersagung gleich! Denn ohne Schein, darf man nicht fahren! Entsprechend kann das Fahrzeug nicht zugelassen worden sein. Denn dann hätten sie die Papiere herrausgeben müssen. Schließlich zahlst du ab Tag der Zulassung die Steuer! Sprich: Du kannst ohne Papiere, dein Fahrzeugn nicht nutzen, musst aber Steuern zahlen.
Daher hätte ich ganz sicher den Leiter dazu geholt. Entweder die Zulassung wird erteilt oder eben verweigert. Als eine Beschrängung nach §5 FZV, gilt diese Maßnahme nicht! Denn ohne Orginaldokumente darf man nicht fahren.
Daher kann die Maßnahme nicht genau lt. Vorschrift gewesen sein. Denn es entstand finanzielle Schaden zu lasten des Halters. (Steuerpflicht, ohne Möglichkeit das Fahrzeug in Betrieb zu nehmen.)
Eine Besichtigung durch des Fahrzeuges durch die Zulassungsstelle ist zudem möglich! Auch wenn ihnen der Sachverstand dazu fehlt. Aber dazu können sie eine Vorführung bei einer Prüfstelle anordnen.
Da ja "leichte Korrosion" als unscharfer Begriff gewertet wird, wieso soll dann die Zulassungsstelle so anmaßend sein, bewerten zu können, das die Verkehrssicherheit nicht gegeben ist? Daher kann keine "Beseitigung" der Mängel gefordert werden, sondern eine "Bewertung" durch einen Sachverständigen (Prüfer, KfZ-Ing.) verlangt werden. Danach kann eine neue Beurteilung erfolgen. Also ggf. eine Nachbesserung verlangt werden. Die Bewertung der Verkehrssicherheit liegt nicht im ermessen des Sachbearbeiters der Zulassungsstelle.
Das kannst du drehen wie du möchtest, einer genauen Prüfung hält diese Vorgehensweise nicht stand. Behördenmitarbeiter sind keine Götter! Auch ihnen kann man was, zwischen die Hörner geben.
MfG
32 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von znaps
Es ging nicht darum das er sich mit der Behörde streiten will, Schyschka.Bremsleitungen wurden gestern Abend noch in der Garage gemacht.
Und der neue Endtopf ist mehr oder minder schon bestellt.Es ging darum die neuen Prüfgebühren nicht bezahlen zu müssen,
so habe ich das zumindest verstanden =)
Eine erneute Vorführung beim TÜV ist nicht erforderlich, wenn es auf der Bescheinigung nicht vemerkt ist.
Die Überprüfung der Abstellung der geringen Mängel ist nicht erforderlich, aber kann überprüft werden wie hier z.B. durch Zulassungsstelle. Möglich ist auch Überprüfung durch Polizei, die sich jederzeit die TÜV Bescheinigung vorlegen lassen kann, was aber nicht bedeutet, dass TÜV Bescheinigung immer mitgeführt werden muss. Vorlage der TÜV Bescheinigung kann nach Aufforderung durch Polizei auch auf einer Diensstelle erfolgen.
Ob nochmals Gebühren auf Zulassungsstelle anfallen, vermag ich nicht zu sagen.
O.
Zitat:
Original geschrieben von znaps
AU / HU neu
geringe Mängel:
leichte Korrosion - Bremsleitung vorne und hinten
leichte Korrosion - Endtopf
Der Prüfer der mir dies aufschreibt, wird von mir in Frage gestellt! Nicht jede Korrosion ist ein Mangel! Er kann alles als
Hinweisaufschreiben, aber nicht als Mangel!
Was bedeutet "leichte Korrosion - Endtopf"? Ist das Ding hin oder nicht? Denn jedes blanke Metallteil bildet "Korrosion". Der neuer Endtopf wird in einem Monat auch an den Nähten braun sein! Die Nachprüfung ist also auch schon fehlgeschlagen??? (Bei mir wäre das nicht als Mangel, auf dem Bogen gelandet!)
Auch das Handeln der Zulassungsstelle kann als übertrieben gewertet werden, wenn die Mängel geringfügig sind. Hier kann der Leiter der Dienststelle als "Schlichter" hinzugezogen werden. Notfalls Fahzeug besichtigen.
Beim Endtopf hätte die Drahtbürste sicher gelangt. Notfalls noch nen Spritzer Zinkspray. Die Abgasanlage an meinem Focus ist komplett braun! Von vorn bis hinten! TÜV-Prüfer hat nur nen Kommentar gesagt, und dann mit Hammer die Anlage vor der AU abgeklopft und auf Dichtheit geprüft. AU/HU ohne erkennbare Mängel erteilt.
Fazit: Wenn im Endtopf keine Löcher sind, er sicher hängt und nur "leicht" angerostet ist, lass ihn dran, leg den Neuen, wenn schon bestellt, in den Keller!
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Bei den Bremsleitung kann auch Oberflächenkorrosion entstehen! Allerdings würde ich diese dennoch tauschen, wenn du diese nicht bewerten kannst. (Wie du bereits vorbildlich gemacht hast.)
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@alex_astragt: Denke, wir würden uns gut verstehen! Zusammen zwingen wir den TüV in die Knie! Habe auch oft Diskussionen mit Prüfern... 😁
MfG
Solange der Tüver die Plakete erteilt muss ich da nicht mehr hin. Wenn er Geringe Mängel aufschreibt habe ich die bis zum nächsten tüv zu beseitigen. Nicht schon in einem Monat.
Und die Zulassungsstelle hat nicht zu bestimmen ob ein auto verkerssicher ist oder nicht. Dafür ist die HU/AU da. Wenn die olle im büro sagen kann das das auto verkerssicher ist Fahr ich nur noch da hin um mir ne Plakette zu geben
Zitat:
Original geschrieben von Johnes
Auch das Handeln der Zulassungsstelle kann als übertrieben gewertet werden, wenn die Mängel geringfügig sind. Hier kann der Leiter der Dienststelle als "Schlichter" hinzugezogen werden. Notfalls Fahzeug besichtigen.
Dieser Kommentar zeigt, dass der Verfasser keine Ahnung über den Organisationsablauf in einer Behörde hat.
Der Leiter der Diensstelle besichtigt kein Fahrzeug und wird auch keine Stellungnahme zu dem Ergebnis der HU nehmen. Sie hat keine technische Kompetenz und beansprucht auch keine. Die Zulassungsstelle ist eine Verwaltungsbehörde. Wird der Leiter der Diensstelle eingschaltet, dann überprüft er die Entscheidungen seiner Mitarbeiter daraufhin, ob sie im Einklang mit den bestehenden Verwaltungsvorschriften stehen.
Er überprüft also Fragen wie: Durfte der Fahrzeugschein aufgrund der vorliegenden Mängelrügen des TÜV zurückbehalten werden? Hat die Zulassungsstelle das Recht, die Beseitigung der gerügten Mängel zu überprüfen?
Werden die im HU-Bericht gerügten Mängel angegegriffen, ist man also der Auffassung, die vom TÜV festgestellten Mängel seien keine technischen Mängel, dann muss man den Feststellungen im HU - Bericht widersprechen und die Aufhebung des bestehenden Berichtes sowie die Erstellung eines neuen Berichtes ohne die Mängel beantragen.
Im übrigen ist der Begriff "leichte Korrosion" ein sehr unscharfer Begriff, sodass die Feststellung von leichter Korrosion in das Ermessen des Prüfers fällt. Also entzieht sich dies auch einer Nachprüfung.
O.
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Zitat:
Original geschrieben von sidt328
Solange der Tüver die Plakete erteilt muss ich da nicht mehr hin. Wenn er Geringe Mängel aufschreibt habe ich die bis zum nächsten tüv zu beseitigen. Nicht schon in einem Monat.
Und die Zulassungsstelle hat nicht zu bestimmen ob ein auto verkerssicher ist oder nicht. Dafür ist die HU/AU da. Wenn die olle im büro sagen kann das das auto verkerssicher ist Fahr ich nur noch da hin um mir ne Plakette zu geben
Hier liegt gleich zweifach ein Irrtum vor:
1. Geringe Mängel sind unverzüglich zu beseitigen, s. Anlage VIII, 3.1.4.2 der STVZO
2. Zulassungsstelle, inclusive der Ollen, stellt nicht die Verkehrssicherheit fest. Sie überwacht, dass die Verkehrssicherheit gegeben ist.
O.
Falsch
wenn dui ZULASSUNGSBEHÖRDE. Kontrolliert ob ein Auto Verkerssicher ist. Braucht man den Tüv nicht.
Ob ja jetzt die geringen mängel im gleichen monat fertig machen muss oder nicht sei jetzt mal egal.
Das Auto hat aber seine HU / AU bestanden und somit darf es ohne einschränkungen angemeldet werden
Zitat:
Original geschrieben von sidt328
Falschwenn dui ZULASSUNGSBEHÖRDE. Kontrolliert ob ein Auto Verkerssicher ist. Braucht man den Tüv nicht.
Ob ja jetzt die geringen mängel im gleichen monat fertig machen muss oder nicht sei jetzt mal egal.
Das Auto hat aber seine HU / AU bestanden und somit darf es ohne einschränkungen angemeldet werden
Nochmals: Zulassungsstelle überprüft hier nicht auf technische Mängel. Sie überprüft z.B., ob HU durchgeführt wurde und auch ob ggfs. festgestellte geringe Mängel beseitigt wurden. Ob bei jeder Zulassungsstelle die Mängelbeseitigung überwacht wird, weiss ich nicht. Liegt offensichtlich im Ermessen der Behörde.
Das Fahrzeug ist offensichtlich ohne Einschränkung angemeldet worden. Lediglich der Schein wurde zurückbehalten, bis die gemäß STVZO geforderte Mängelbeseitigung erfolgt ist.
Frage bleibt, welchen Nachweis die Zulassungsstele für die Mängelbeseitigung verlangt. Quittung über Kauf der Ersatzteile? Persönliche Erklärung?
O.
ahh solangsam merkst du was ich will.
Selbst wenn du eine Quittung da hin legst heißt es nicht das du die teile eingebaut hast.
Und eine Beamte darf garantiert nicht runter zum auto gehen und einschätzen ob das den gemacht wurde. Dafür fehlt ihr der Sachverstand
Und beim tüv muss das auto erst in 2 jahren wieder vorgeführt werden. Weil es hat ja die HU bestanden.
Zur Aufklärung:
Der TÜV - Meister sagte eben das er das von dieser Zulassungstelle kenne das die sich wegen so etwas Aufregen, jede andere Stelle die er kennt würde da Nichts beanstanden.
Da die Leitungen gemacht wurden und nur noch der Auspuff neu gemacht werden muss wird -und das morgen von statten geht- wird er bestätigen das das Auto in weinwandfreiem Zustand sei.
Im Schreiben von der Zulassungstelle steht fogendes für die die sich noch dafür interessieren:
Zur Ausräumung von Bedenklen an der Verkehrssicherheit Ihres Fahrzeuges ordnen wir hiermit eine Nachprüfung der Mängelbeseitungung lt. beigeheftetem Prüfbericht durch eine technische Prüfstelle an. Die Bestätigung einer Werkstatt reicht als Nachweiß der Mängelbeseitigung nicht aus. (§ 5 FZV)
Monatag wird er dann wieder zur KFZ-Zulassungstelle gehen und seinen Schein abholen.
Ärgerlich für Ihn sind jetzt nur die Stunden die für diesen "Blödsinn" draufgehen die er nacharbeiten muss.
für mich hat die Behörde richtig gehandelt, ob es nun sinnvoll ist sei dahingestellt!
könnte ich mal erfahren welches Amt das gewesen ist, also welche Stadt oder welcher Kreis? In unseren anliegenden Ämtern, ist sowas noch nie vorgekommen, ab und an sind telefonische Rückfragen zu Prüfberichten da, können aber schnell geklärt werden.
zu den HU Mängeln, naja ab und an schreibe ich auch was zu den Bremsleitungen, manchmal auch gering, zu dem Auspuff:
leichte Korrosion - Endtopf
mhh wenn als Hinweis wenn überhaupt, eher nicht der Rede wert, entweder Dicht, fest angebracht oder undicht, lose was weiß ich auch immer.
eine vernüftige Firma, stellt eh die geringen Mängel vor Auslieferung des Autos ab...
echt komische Geschichte, vielleicht hat dein Kumpel ja auch bei der Anmeldung gesagt, ach der blöde Prüfer, den Auspuff mache ich erst neu wenn er abfällt und die Bremsleitung, da mache ich garnichts dran^^
Prüfstelle ist im Nachbarkreis DAU.
Nee - der ist eig. ein ganz ruhiger ^^
erledigt seine Arbeit schweigend und in guter Qualität und wenn ihn jemand ärgert ignoriert er es und vergisst die Sache.
Ich denke nicht das er was in der Richtung gesagt hat.
Auspuff war dicht und fest, nur eben leichter Rost, nicht durch gerostet.
Nungut - morgen wird sich alles regeln, hoffe ich.
Bremsleitungen wurden ja gemacht und sogar gefettet,
der Auspuff wird auch neu gemacht und dann ist die Sache vom Tisch.
Zitat:
Original geschrieben von znaps
Nein - nicht das ich wüsste.
Tüv aba schon.Wieso fragst du?
ach der TÜV Typ stellt dir doch eh den Wisch aus, dachte er will morgen auch direkt sich den Fz.-Schein abholen beim Amt.