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KFZ-Schein war im Auto uneinsehbar und Auto wurde geklaut.

Hallo @ alle,
am letzten Donnerstag wurde unser Auto 9 Monate alt geklaut. Wir haben dies sofort der Polizei gemeldet.
Auch der Versicherung habe ich gleich Meldung gemacht. Gestern kamen dann die Unterlagen zum ausfüllen. Ich hatte dann noch Rückfragen. Zu den Fragen nach Fahrzeugschein und Brief, sagte ich, dass der Schein uneinsehbar im Auto war, worauf der Herr am Telefon unfreundlich meinte, was soll der Schein im Auto, ich bin sei dem sehr verunsichert, konnte fast die ganze Nacht nicht schlafen, kann auch im Internet fast nur widersprüchliche Meinungen finden. Auch gibt es unterschiedliche Urteile darüber. Einmal heißt es, dies hat keinen Einfluss auf die Übernahme der Kosten dann gibt es wieder ein Urteil wo ein bestohlener die auf den Kosten sitzen gelassen wurde, was nun. Wir haben eine komfort Versicherung die eigentlich bis 18 Monate einen Neuwagen bezahlt wenn der geklaute nicht mehr auftaucht.
Vielleicht kann mir hier einer weiterhelfen.
Gruß
delfine

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von zille1976
Das ganze ist nur wieder ein schönes Beispiel wie Versicherungen versuchen sich vor ihrer Zahlungspflicht zu drücken. Da wird einfach mal was behauptet ohne Beweise zu haben und dies als Argument genommen die Zahlung zu verweigern. Oder haben die Versicherer Studien darüber anfertigen lassen, um wieviel höher die Wahrscheinlichkeit eines Autodiebstahls ist, wenn die ZLB im Fahrzeug liegt?
 
Mfg Zille

wo steht das hier bitte, dass die Versicherung im Fall des TE das behauptet hat.....:confused:

"worauf der Herr am Telefon unfreundlich meinte, was soll der Schein im Auto...."

Ich kan nicht erkennen, das dies bereits eine Ablehnung ist.

Gruß

Delle

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Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler



Zitat:

Original geschrieben von Pepperduster



Das hab ich nun nicht verstanden kannste mir das ma erklären? 
http://www.smilies.4-user.de/include/Denken/smilie_denk_14.gif

Ich will ehrlich zu dir sein:

Nö..........:p

Nichtmal einfachste Sachen kannste einem erklären :D

Zitat:

Original geschrieben von xAKBx


...sie würden es eh nicht verstehen (wollen).

Doch schon.

Also ich würde gerne verstehen, wie man sich als Versicherung auf etwas berufen möchte (ZLB im Fahrzeug = Gefahrenerhöhung) wenn doch anscheinend feststeht, dass die ZLB im Handschuhfach keine Gefahrenerhöhung darstellt.

Zitat:

Zudem sei der Vorteil eines gestohlenen Fahrzeugscheins in kriminellen Händen eher gering. Denn sobald das Fahrzeug zur Fahndung ausgeschrieben ist, ist der Schein als Legitimationspapier für die Diebe nutzlos. Auch der Grenzübertritt in Nicht-Schengen-Staaten ist mit seiner Hilfe nicht möglich.

Wenn jemand den Wisch hinter die Windschutzscheibe legt, okay. Da sag ich auch das man damit rechnen muss, dass einen Dieb sowas anlocken bzw. in seiner Tat bestärken könnte. Dumm gelaufen, da kann ich dann nichts erwarten.

Mfg Zille

Zitat:

Original geschrieben von Pepperduster
Nichtmal einfachste Sachen kannste einem erklären :D

musst immer das letzte Wort haben Gelle ? :D

Gruß

Delle ;)

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler



Zitat:

Original geschrieben von Pepperduster



Nichtmal einfachste Sachen kannste einem erklären :D

musst immer das letzte Wort haben Gelle ? :D

Gruß

Delle ;)

Jupp :p

na, dann mal für die koniferen, die wohl für versicherungen tätig sind, mal ein brandneues OLG-urteil
Urteil

Das Urteil ist dasselbe welches schon seit längerem hier zitiert wird. Allerdings ging es dabei um den Vorwurf der groben Fahrläsigkeit.
Spannend dabei ist aber nicht, dass der Vorwurf der groben Fahrläsigkeit verneint wurde, sondern die Feststellung zum Thema ZLB, welche das Gericht gemacht hat, und die hier schon 3x von mir zitiert wurde, auf die aber hier bisher niemand eingehen möchte.
Könnte daran liegen, dass das Gericht eben nicht der Meinung ist, dass mit einer ZLB im Fahrzeug die Ausfuhr in ein nicht EU-Land vereinfacht wird. Aber genau das ist ja eines der Hauptargumente der Versicherungen um eine Gefährdungserhöhung zu begründen.
Mfg Zille

@zille1976
Nur weil du diesen Satz

Zitat:

Zudem sei der Vorteil eines gestohlenen Fahrzeugscheins in kriminellen Händen eher gering. Denn sobald das Fahrzeug zur Fahndung ausgeschrieben ist, ist der Schein als Legitimationspapier für die Diebe nutzlos. Auch der Grenzübertritt in Nicht-Schengen-Staaten ist mit seiner Hilfe nicht möglich.

über Google gefunden hast und möglicherweise sogar von einem Richter verfasst wurde, muss die aufgestellte Behauptung nicht stimmen. Jeder, der sich beruflich mit entwendeten Fahrzeugen intensiver befasst, wird bestätigen können, dass ein Grenzübertritt auch in Nicht-Schengen-Staaten mit einem Fahrzeugschein sehr wohl vereinfacht wird (warum der Grenzübertritt mit einem Fahrzeugschein nicht möglich sein sollte, ist mir in diesem Zusammenhang ein völliges Rätsel).

Befreit euch bitte auch von der Vorstellung, dass bei einer Diebstahlmeldung jeder Polizeibeamte loszieht, um das entwendet gemeldete Fahrzeug zu suchen. Ebensowenig landet zwangsläufig jedes entwendete Fahrzeug jenseits unserer Grenzen im Osten. Ebenso viele Fahrzeug landen im Container und werden beispielsweise über die Seehäfen Rotterdam oder Antwerpen "verschifft". Selbst dazu reicht die Vorlage eines Fahrzeugscheines aus.

@sukkubus
Nicht alle Urteile in Deutschland lassen sich ergooglen. Auch dein "brandneues" Urteil des OLG-Oldenburg hatte einem Geschädigten im Mai 2010 nichts genützt und seine Klage auf Schadenersatz aufgrund des ihm entwendeten Luxusschlitten wurde dennoch abgewiesen, da dass Zurücklassen des Fahrzeugscheins im Fahrzeug in dem zur Entscheidung anstehenden Rechtsstreit vom Gericht als Gefahrerhöhung gewertet wurde.

Wie ich auch schon in meinem ersten Beitrag geschrieben hatte, wird das Zurücklassen des Fahrzeugscheines im Kfz immer eine Einzelfallentscheidung bleiben. Und wer nun denkt, in einem Forum werden die Voraussetzungen dafür auf dem Silbertablett serviert, der irrt. Lesen der (zumindest veröffentlichen) Urteile wird wohl jeder können. Verstehen werden sie wohl nur die, die damit auch beruflich zu tun haben.

Zitat:

Die dauernde und von außen nicht sichtbare Aufbewahrung des Kfz-Scheins im Handschuhfach des Fahrzeugs stellt keine erhebliche Gefahrerhöhung dar und führt daher nicht zur Leistungsfreiheit des Kfz-Versicherers bei Diebstahl des Fahrzeugs. Für das Oberlandesgericht Oldenburg handelt es sich lediglich um eine unerhebliche Gefahrerhöhung, die die Wahrscheinlichkeit des Eintritts des Versicherungsfalls - wenn überhaupt - nur unwesentlich steigert (Az: 5 U 153/09). Der Entschluss, ein Fahrzeug zu entwenden, wird in aller Regel vorab gefasst. Ob sich vielleicht ein von außen nicht sichtbarer Fahrzeugschein irgendwo im Wagen befindet, spielt dabei keine Rolle, so die Richter.

jetzt erklär bitte, warum deiner meinung nach 'seine Klage auf Schadenersatz aufgrund des ihm entwendeten Luxusschlitten wurde dennoch abgewiesen' wurde
oder sind das doch nur feuchte träume eines versicherungsfuzzis?:D

Zitat:

Original geschrieben von sukkubus



Zitat:

Die dauernde und von außen nicht sichtbare Aufbewahrung des Kfz-Scheins im Handschuhfach des Fahrzeugs stellt keine erhebliche Gefahrerhöhung dar und führt daher nicht zur Leistungsfreiheit des Kfz-Versicherers bei Diebstahl des Fahrzeugs. Für das Oberlandesgericht Oldenburg handelt es sich lediglich um eine unerhebliche Gefahrerhöhung, die die Wahrscheinlichkeit des Eintritts des Versicherungsfalls - wenn überhaupt - nur unwesentlich steigert (Az: 5 U 153/09). Der Entschluss, ein Fahrzeug zu entwenden, wird in aller Regel vorab gefasst. Ob sich vielleicht ein von außen nicht sichtbarer Fahrzeugschein irgendwo im Wagen befindet, spielt dabei keine Rolle, so die Richter.

jetzt erklär bitte, warum deiner meinung nach 'seine Klage auf Schadenersatz aufgrund des ihm entwendeten Luxusschlitten wurde dennoch abgewiesen' wurde

Weil der Vortrag gegenüber dem erkennenden Gericht vermutlich einleuchtender war und Oldenburg nicht der Nabel der Republik ist

Zitat:

Original geschrieben von sukkubus
oder sind das doch nur feuchte träume eines versicherungsfuzzis?

Und wer sich dann nicht mehr weiter zu helfen weiss, greift dann mal schnell unter die Gürtellinie und wird beleidigend.

wie man in den wald hineinruft...

Zitat:

Nur weil du diesen Satz über Google gefunden hast....

anstatt zu schmollen wäre eine belegung der behauptung des nichtzahlenmüssens der versicherung hilfreicher gewesen

:rolleyes:

btw: grundsätzlich hat der BGh ähnlich entschieden..vor jahren

Ach ich bin da nicht so sensibel

:D

Schlimmer finde ich eher diese von oben herablassende Art, die hier unterschwellig (aber trotzdem sehr bewusst) an den Tag gelegt wird:

Zitat:

sie würden es eh nicht verstehen (wollen).

Zitat:

Verstehen werden sie wohl nur die, die damit auch beruflich zu tun haben.

Alle dumm ausser Anwälte

:confused:

Genau diese Art von Überheblichkeit legen auch unsere Politiker an den Tag. Ganz nach dem Motto "Glaub mir alles was ich sag, du verstehst da eh nichts von."

Mfg Zille

Zitat:

Original geschrieben von sukkubus
jetzt erklär bitte, warum deiner meinung nach 'seine Klage auf Schadenersatz aufgrund des ihm entwendeten Luxusschlitten wurde dennoch abgewiesen' wurde
 
oder sind das doch nur feuchte träume eines versicherungsfuzzis?:D

vielleicht, weil er und andere Profis den Fall evtl. kennen und verfolgt haben.......:rolleyes:

Weist du, sukkubus und alle anderen Hobby- Spezialisten. Ihr solltet euch mal etwas in das Stammbuch schreiben.

Hier im Versicherungsforum gibt es Profis.

Und die schreiben hier in Ihrer Freizeit und wollen wirklich helfen und den Usern Tipps und Ratschläge geben.

Leute, die sich Tag ein und Tag aus mit der Schadenregulierung beschäftigen.

Und gern kann man auch über das eine oder andere diskutieren.

Aber wenn dann irgendwelche Oberschlaue User meinen, blos weil sie mal irgendwo irgendwann irgendwo etwas gehöhrt und gelesen haben auf Augenhöhe diskutieren zu können, dann ist das eigentlich nur noch peinlich.

Du und einige andere sollten mal berücksichtigen, das die Kommentare von z.b. xAKBx und Hafi aus reinem und eigenenen  Fachwissen verfasst wurden. 

Andere hier hingegen, zitieren irgend etwas, welches Sie im www irgendwo auf die schnelle Erhascht haben und meinen sie besitzen die nötige Fachkompetenz.

Nur ganz so einfach ist das dann aber doch nicht.......

Gruß

Delle

Zitat:

Original geschrieben von sukkubus  
btw: grundsätzlich hat der BGh ähnlich entschieden..vor jahren

Janee........ist schon klar...

als ob gerade du die BGH Rechtsprechung hierzu kennst und auch vollumfänglich interpretieren, geschweige denn verstehen  kannst.........:rolleyes:

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler


Leute, die sich Tag ein und Tag aus mit der Schadenregulierung beschäftigen.

Also z.B. auch ein Sachbearbeiter einer Versicherung, der fast täglich mit solchen Dingen zu tun hat? Ist dieser dann auch ein Profi in diesem Gebiet?

Mfg Zille

Zitat:

Original geschrieben von zille1976



Also z.B. auch ein Sachbearbeiter einer Versicherung, der fast täglich mit solchen Dingen zu tun hat? Ist dieser dann auch ein Profi in diesem Gebiet?
 
Mfg Zille

könntest du dir (vielleicht) vorstellen, dass es für die Sachbearbeitung bei einem TK Diebstahlschaden speziell ausgebildete Sachbearbeiter gibt?

Wenn nicht, dann sag ich dir jetzt :

Ja, die gibt es.

TK- Diebstahlschäden werden nicht im Call- Center bearbeitet.

Kannst du mir einfach mal so glauben....;)

Gruß

Delle

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