KFZ-Schein war im Auto uneinsehbar und Auto wurde geklaut.

Hallo @ alle,

am letzten Donnerstag wurde unser Auto 9 Monate alt geklaut. Wir haben dies sofort der Polizei gemeldet.
Auch der Versicherung habe ich gleich Meldung gemacht. Gestern kamen dann die Unterlagen zum ausfüllen. Ich hatte dann noch Rückfragen. Zu den Fragen nach Fahrzeugschein und Brief, sagte ich, dass der Schein uneinsehbar im Auto war, worauf der Herr am Telefon unfreundlich meinte, was soll der Schein im Auto, ich bin sei dem sehr verunsichert, konnte fast die ganze Nacht nicht schlafen, kann auch im Internet fast nur widersprüchliche Meinungen finden. Auch gibt es unterschiedliche Urteile darüber. Einmal heißt es, dies hat keinen Einfluss auf die Übernahme der Kosten dann gibt es wieder ein Urteil wo ein bestohlener die auf den Kosten sitzen gelassen wurde, was nun. Wir haben eine komfort Versicherung die eigentlich bis 18 Monate einen Neuwagen bezahlt wenn der geklaute nicht mehr auftaucht.
Vielleicht kann mir hier einer weiterhelfen.

Gruß
delfine

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von zille1976
Das ganze ist nur wieder ein schönes Beispiel wie Versicherungen versuchen sich vor ihrer Zahlungspflicht zu drücken. Da wird einfach mal was behauptet ohne Beweise zu haben und dies als Argument genommen die Zahlung zu verweigern. Oder haben die Versicherer Studien darüber anfertigen lassen, um wieviel höher die Wahrscheinlichkeit eines Autodiebstahls ist, wenn die ZLB im Fahrzeug liegt?
 
Mfg Zille

wo steht das hier bitte, dass die Versicherung im Fall des TE das behauptet hat.....😕

"worauf der Herr am Telefon unfreundlich meinte, was soll der Schein im Auto...."

Ich kan nicht erkennen, das dies bereits eine Ablehnung ist.

Gruß

Delle

95 weitere Antworten
95 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von sukkubus


wie man in den wald hineinruft...

Zitat:

Original geschrieben von sukkubus



Zitat:

Nur weil du diesen Satz über Google gefunden hast....

anstatt zu schmollen wäre eine belegung der behauptung des nichtzahlenmüssens der versicherung hilfreicher gewesen🙄

btw: grundsätzlich hat der BGh ähnlich entschieden..vor jahren

Solange eine Vielzahl von Gerichten das Zurücklassen eines Fahrzeugscheines im Fahrzeug noch als Gefahrerhöhung mit der damit verbundenen Leistungsfreiheit begründen, wird jeder TE von mir darauf hingewiesen.

Und wenn der BGH einmal grundsätzlich entscheiden sollte, dass jedes Zurücklassen des Fahrzeugscheines im Fahrzeug keine Gefahrerhöhung darstellt (das hat er noch nicht), werde ich es unterlassen.

Dich und deine Mitstreiter davon zu überzeugen, halt ich nicht für notwendig.

Glaub ich dir sofort.

Aber was ich nicht glaube ist, dass diese Zusatzqualifikation ein Jura-Studium beinhaltet.

Der durchschnittliche Kaufmann für Versicherung und Finanzen FR Versicherungen wird, selbst wenn er regelmäßig Seminare zum Thema Autodiebstahl besucht hat, nicht eigenständig Gerichtsurteile auswerten.

Dieses wird ein voll qualifizierter Anwalt tun. Auf dessen Empfehlung hin wird die Versicherung dann Anweisungen verfassen, welche beinhaltet wie die Sachbearbeiter bei bestimmten Vorraussetzungen zu verfahren haben.

Mfg Zille

Zitat:

Original geschrieben von xAKBx


Dich und deine Mitstreiter davon zu überzeugen, halt ich nicht für notwendig.

Dann hättest du es doch nach deinem ersten Post gutsein lassen können, oder nicht?

Alle folgenden Posts waren doch nur dazu gedacht dich selber zu profilieren und Leute die eine andere Meinung haben von oben herab zu behandeln.

Wenn du uns Unwissenden nicht von deinem Standpunkt überzeugen möchtest, dann unterlasse es doch in Zukunft auch andere Meinungen mit deiner überheblichen Art abzuwürgen.

Mfg Zille

Zitat:

Original geschrieben von zille1976


Glaub ich dir sofort.

Schon mal ein Lichtblick....😁

Aber was ich nicht glaube ist, dass diese Zusatzqualifikation ein Jura-Studium beinhaltet.
 
Der durchschnittliche Kaufmann für Versicherung und Finanzen FR Versicherungen wird, selbst wenn er regelmäßig Seminare zum Thema Autodiebstahl besucht hat, nicht eigenständig Gerichtsurteile auswerten.

Dieses wird ein voll* qualifizierter Anwalt tun. Auf dessen Empfehlung hin wird die Versicherung dann Anweisungen verfassen, welche beinhaltet wie die Sachbearbeiter bei bestimmten Vorraussetzungen zu verfahren haben.
 
Auch richtig. Und diese Arbeitsanweisungen erfolgen unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung. Und hier in diesem Forum sind bisher genau 2, 03 User in der Lage das zu beurteilen 

Gruß

Delle

Legende:

User 1 xAKBx

User 2 Hafi

User 3 zu 03 % Delle

und sonst O User zu 0%

So ist das hier.............

* Alkohol ist verboten, während der Arbeit....😁

Gruß

Delle

Ähnliche Themen

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler


Auch richtig. Und diese Arbeitsanweisungen erfolgen unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung.

Aber wie werden die Analysen der

nüchtern

(😁) qualifizierten Anwälte wohl aussehen, wenn diese auf der Gehaltsliste der Versicherung stehen?

Nehmen wir mal die beiden OLG Urteile: Eins von 2004 das sagt "grob Fahrlässig" und eins von 2009 das sagt "nicht grob Fahrlässig". Welches Urteil wird der Anwalt wohl seinem Arbeitgeber an die Hand geben? Wird er es nicht eher so machen, wie es hier heute schon demonstriert wurde: "Da gibt es ein Urteil, was uns von der Zahlungspflicht befreit. Ach ja, es gibt auch noch ein Anderes, aber dass ähh egal."

Und selbst wenn der Anwalt sagt "50:50 lieber Arbeitgeber. Die Einen sagen so, die Anderen so."

Wird es dann nicht eher so sein, dass die Versicherung ihren Angestellten sagt "Wir haben ne 50% Chance. Also erstmal ablehnen."

Wenn nur 10% der Klienten den Gang zum Anwalt scheuen und es so akzeptieren, sind wieder viele Aktionäre glücklich gemacht.

Und genau dieses möchte ich zu bedenken geben, bevor hier in blinden Gehorsam verfallen wird. Und das die o.g. Vorgehensweise genau die ist, die gerne in großen Unternehmen angewandt wird (Profit um jeden Preis) kann sich jeder gerne selber wöchentlich in diversen Magazinen im öffentlich-rechtlichen Fernsehn anschauen.

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler


Alkohol ist verboten, während der Arbeit....😁

Na zum Glück ist Samstag Abend und ich muss nicht arbeiten. 😁 Auch Richter haben mal Wochende 😁😁😁

Mfg Zille

Ein guter Anwalt wird, auch um seinem AG Kosten zu sparen, beide Urteile genau prüfen, um zu sehen, welches dem zu bearbeitenden Fall eher entspricht und dieses dann heranziehen.
Er geht nämlich zu Recht davon aus, daß die Gegenseite auch beide Urteile auf Relevanz prüfen wird.

Ich habe jetzt vier Seiten gelesen, und mein Fazit ist das, was ich seit Jahren mache: eine Kopie (@Zille: selbstgemacht) im Auto, und was passiert: Nix. Ich sage den kontrollierenden Beamten , vorab gesagt, dass ich eine Kopie = Fälschung habe... und was ist? Nix ist. Akzeptiert und gute Fahrt. Und eine "Schüsselübergabe + Papiere" gibt es nicht. Der Schlüssel hängt am Board und wer ihn braucht  nimmt ihn plus Auto. Und niemals Ärger mit der Rennleitung. Das ist meine / unsere Erfahrung. Nice WE...

Zitat:

Original geschrieben von cube01


Und eine "Schüsselübergabe + Papiere" gibt es nicht. Der Schlüssel hängt am Board und wer ihn braucht  nimmt ihn plus Auto.

musste grade lachen, genau so gehen ja auch die "jungs" heute vor.

einbrechen-> schluessel klauen -> ab

keine wertung! aber halt so schoen passend 🙂

wo bitte hast du denn deine Autoschlüssel? Am Hintern im Schlübber`Oder da, wo man/frau ihn auch findet, wenn man/frau ihn braucht? Oder im Tresor? *kopfschüttel*

ueberlesen?

Zitat:

Original geschrieben von Harry999


keine wertung! aber halt so schoen passend 🙂

natuerlich ist das eben ueblich und genau das ist ja der grund fuer deren vorgehen!

nichts anderes amuesierte mich, da es wie eine einladung/vorgehensweise klang.

...ich habe mal gelernt, dass man gewisse Papiere bzw. Dokumente bei sich trägt und nicht irgendwo liegen lässt, auch nicht im Fahrzeug.

Für mein Dafürhalten gehören Zulassungsbescheinigung etc. in die Brieftasche, wichtigere Papieren evtl. sogar in einen Safe, aber niemals griffbereit in das dazugehörige Objekt. Es soll aber auch Leute geben, die sich ihre Geheimnummer auf die Scheckkarte schreiben........

Zitat:

Original geschrieben von cube01
wo bitte hast du denn deine Autoschlüssel? Am Hintern im Schlübber`Oder da, wo man/frau ihn auch findet, wenn man/frau ihn braucht? Oder im Tresor? *kopfschüttel*

😁😁

Zitat:

Original geschrieben von cube01
Ich habe jetzt vier Seiten gelesen, und mein Fazit ist das, was ich seit Jahren mache: eine Kopie

Geht natürlich auch 🙂

Zitat:

Original geschrieben von zille1976



Na zum Glück ist Samstag Abend und ich muss nicht arbeiten. 😁 Auch Richter haben mal Wochende 😁😁😁
 
Mfg Zille

Prost .......😁

Was biste denn für ein Richter 😕

etwa ein Scharfrichter? 😁

oder ein Linienrichter ? 😛

Gruß

Delle

Seit wann haben InneneinRichter am Samstag frei?

Deine Antwort
Ähnliche Themen