KFZ Prozente Übertragbar?!

Aloha

Ich weiß, dass Versicherungsprozente innerhalb von Verwandten 1. Greades übertragbar sind, aber auch in meinem Fall?

Wir haben einen Zweitwagen gekauft und dafür eine Zweitwagenversicherung bei AllSecur abgeschloseen. Dieser Versicherung läuft seit dem 09. Juni 2011 auf Vater (namentlich) in Landkreis A. Ich der Sohn wohne im Landkreis B und fahre mit dem Kennzeichen von Landkreis A durch die Gegend (sonst fährt niemand mit dem Auto).
Im Versicherungsvertrag ist nur das Geburtsjahr der jüngsten Fahrers angeben (also von mir) und das des ältesten (also von meinem Vater). Außerdem steht drin, dass das Auto von dem Versicherungsnehmer (also meinem Vater) sowie "in häuslicher Gemeinschaft lebenden Angehörigen" gefahren wird. Nun lebe ich nicht in häuslicher Gemeinschaft mit ihm. Wohne ganz woanders.

Kann man die Prozente dann trotzdem auf meinen Namen übertragen wenns dann in 1-2 Jahren soweit ist und ich die Versicherung bezahlen kann?
Den Führerschein habe ich 2007 gemacht, fahre seitdem Unfallfrei.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von rollerfreaknrg


vor drei Jahren habe ich mein Auto über meinen vater angemeldet ich bin nur fahrzeughalter gewesen und habe mit 85 Prozent angefangen nun habe ich 55 und die Prozente gehören mir damals ging es so leicht noch mit den Prozente zu übertragen aber heutzutage ist das schwer.ich habe lange gebraucht um die Prozent zu bekommen

Vielleicht hat eure Kfz-Versicherung einfach aufgrund fehlender Interpunktion nicht die leiseste Ahnung gehabt, was du eigentlich möchtest. 🙁

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Moin,

dann wird es schwierig.

Richtig wäre der Eintrag im Antrag, dass das KFZ von anderen Personen benutzt wird (hierbei ist es egal, wo Du wohnst).

Vermutlich wurde bei der Antragsaufnahme der Fehler gemacht, dass der Sohn ihn mitbenutzt, immer davon ausgehend, dass der Sohn im Haus wohnt.

Das müsste die Versicherung ja aber erstmal herausbekommen?
Und zur Not stelle ich den Vertrag eben auf Beliebige Fahrer um. Kostet dann aber laut Hotline ca 80 Euro zusätzlich.

Richtig.

Wenn Du in ein paar Jahren den SFR haben möchtest, muß Du ja auch das KFZ auf Deinen Wohnort ummelden, spätestens dann kommt raus, dass Du einen anderen Wohnort hast.

Weiterhin ist nötig das Formular TB28 und eine FS Kopie (hierbei spielt es eine Rolle, ob Du im 1. oder 2. Halbjahr Dein FS gemacht hast).
Rolle deswegen, wieviel SF Du angerechnet bekommst.

Hmm dumm. Also kann ich bei der momentanen Konstelation die SFR nicht übertragen? Demnach wäre es besser, "beliebige Fahrer" anzugeben statt häusliche Gemeinschaft?

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Ja, sonst wäre die SF Übernahme später nicht möglich.

Es sei denn, Dein 1. Wohnsitz ist bei Deinem Vater, der 2. Wohnsitz woanders, je nach dem, was in Deinem Perso steht, bzw, wo Du gemeldet bist.

Schau in Deine Bedingungen welche Vorraussetzung für die Übertragung/Einstufung SFR gelten, mach die Angaben zum laufenden Vertrag wahrheitsgemäß.

zu beachten ist auch das du nur einen SF ohne Umstufung übernehmen kannst den du hättest selber erfahren können

Die Versicherung gibt nur den SF weiter der normal erreicht wäre,nicht den von einer günstigeren Zweitwageneinstufung.Bei vielen Versicherungen fängt der Zweitwagen ja mit 85% oder niedriger an

Ja, ist schon klar, deshalb sollte man auch einen Fachmann zurate ziehen, der einen sagt, wann der günstigste Zeitpunkt ist.

Ich hätte eine Frage an die Versicherungsvertreter im Forum:

Einer meiner Nachbarn hat mir erzählt, es wäre unter seinen Bekannten im Versicherungswesen ganz üblich, Altverträge mit hohen SF-Klassen zu verkaufen, teilweise für Preise im niedrigen vierstelligen Bereich.

Ich kann mir das ganze eigentlich nur als Betrug zu Lasten der Versicherung erklären. Kann mich jemand erleuchten?

Zitat:

Original geschrieben von Torian


Ich hätte eine Frage an die Versicherungsvertreter im Forum:

Einer meiner Nachbarn hat mir erzählt, es wäre unter seinen Bekannten im Versicherungswesen ganz üblich, Altverträge mit hohen SF-Klassen zu verkaufen, teilweise für Preise im niedrigen vierstelligen Bereich.

Ich kann mir das ganze eigentlich nur als Betrug zu Lasten der Versicherung erklären. Kann mich jemand erleuchten?

Moin,

ja früher (vor 1995) war das so die Praxis, heute ist es nach meiner Kenntnis nicht mehr möglich, weil die meisten Versicherer nur noch die Rabatte an Verwandte 1. Grades, bei einigen Tarifen auch 2. Grades, überschreiben.

Da muß dann aber in den Risikomerkmalen auch derjenige, an dem der Rabatt übertragen werden soll, als Nutzer vor der Übertragung im Vertrag enthalten sein.

Also es geht nicht, wenn bei einem KFZ Vertrag der Versicherungsnehmer als alleiniger Nutzer eingetragen ist.
Das Formular, mit dem man den SFR übertragen kann, heißt TB28.

Zitat:

Original geschrieben von Torian


Einer meiner Nachbarn hat mir erzählt, es wäre unter seinen Bekannten im Versicherungswesen ganz üblich, Altverträge mit hohen SF-Klassen zu verkaufen, teilweise für Preise im niedrigen vierstelligen Bereich.

.....war früher wohl gängige Praxis (wobei ich das dank meiner späten Geburt nur vom Hörensagen kenne), allerdings kann ich mir nicht vorstellen, dass vierstellige (DM-)Beträge bezahlt wurden..... Ich denke eher, dass diese SFRs zur Kundenbindung benutzt wurden!

@Corsadiesel
Es gibt durchaus Versicherer, bei denen keine Voraussetzungen erfüllt werden müssen, um mittels TB28 einen SFR zu übertragen...., ich könnte also hier durchaus einen entsprechenden Handel eröffnen, nur ist leider immer eine Falschangabe vom SFR-Empfänger notwendig, da dieser ja bestätigen muss, mit dem Vorfahrzeug zu fahren!

Hallo Mischa,
Danke wußte nicht, dass es heute noch Versicherer gibt, die das zulassen.

Gruß Georg

Zitat:

Original geschrieben von Mimro



Es gibt durchaus Versicherer, bei denen keine Voraussetzungen erfüllt werden müssen, um mittels TB28 einen SFR zu übertragen...., ich könnte also hier durchaus einen entsprechenden Handel eröffnen, nur ist leider immer eine Falschangabe vom SFR-Empfänger notwendig, da dieser ja bestätigen muss, mit dem Vorfahrzeug zu fahren!

Und genau das ist der Punkt. Mit dem Vorfahrzeug und evtl. weiteren Vorfahrzeugen wäre der SFR-Übernehmende gefahren - was explizit mit Unterschrift bestätigt werden muss, was wohl eher im Ausnahmefall so sein kann.

Schwebend rechtsunwirksam nennt man das. Im Aufdeckungsfall, der Versicherer ist gewappnet, die nachträgliche Mehrbeitragsberechnung ist dank EDV ein Kinderspiel für ihn.

lange hats gedauert, aber ich habe gestern bei meiner Versicherung angerufen.

Grundsätzlich sind bei der AllSecur die Prozente übertragbar zwischen Eltern und deren Kindern. Das Kind muss nicht die selbe Adresse habe wie die Eltern.

Demnach passt mein aktueller Vertrag wie er ist. 🙂

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