KFZ Privatverkauf - Gewährleistungsausschluss

Hi,

ich habe einen alten Clio (EZ 2006 / > 282.000km gelaufen), den ich los werden will, da wir ein neues großes Auto gekauft haben. Mein erster möglicher PKW Verkauf.

Irgendwie machen mich diese ganzen Gewährleistungsausschluss Themen etwas bekloppt.
- das Auto hat rundum diverse Kratzer sowie auch ein paar Dellen/Beulen, die nach Einkäufen da waren
- die Lüftung geht nicht mehr auf allen Stufen
- der Softlack löst sich an einigen Kanten in der Mittelkonsole ab
- der Motor scheint Öl zu verbrauchen - seit dem letzten Ölwechsel (vor 12.000km) habe ich ca. 3l Öl nachgekippt

Sollte jeder solcher Punkte in dem Kaufvertrag aufgenommen werden?
Welche Punkte sollte ich noch in dem Kaufvertrag aufnehmen?

Auf Grund des Alters und der Laufleistung wäre es mir natürlich am liebsten, eine Gewährleistung komplett auszuschließen.
Wäre es eine Möglichkeit so ein Blödsinn aufzunehmen: Motor/Getriebeschaden?

36 Antworten

Zitat:

@hjluecke schrieb am 8. Oktober 2021 um 01:03:06 Uhr:


Du musst die gesetzliche Gewährleistung bzw. Sachmängelhaftung auschließen.
Erst der Zusatz "Der Ausschluss gilt nicht für Schadenersatzansprüche aus grob fahrlässiger bzw. vorsätzlicher Verletzung von Pflichten des Verkäufers sowie für jede Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit." macht den Auschluss der Sachmängelhaftung hieb- und stichfest.

Aber doch nur in Formular-Verträgen - oder?
Gerade dieser "Ausschluss des Ausschlusses", besonders der letzte Satzteil, hat mich beim Verkauf meines letzten Altfahrzeugs <1000 EUR mit diversen im Vertrag erwähnten Mängeln vor ein paar Jahren davon abgehalten, diese zu verwenden; ich habe "freivertraglich" ausdrücklich die Verkehrssicherheit mit ausgeschlossen (neben der gewöhnlichen Ausschlussklausel) und den zitierten Nachsatz weggelassen.

Ist das aktuell zulässig/gültig oder nicht? Bitte nur antworten, wenn man es genau weiss ;-) .

Dann frag lieber einen Anwalt, als hier, wo sich etliche Hobbyjuristen tummeln ...😁

Dir bekannte Mängel reinschreiben, ansonsten "Verkauf unter Ausschluss der Sachmängelhaftung/Gewährleistung".

versteckte Mängel verschweigen wie das mit der Lüftung darfst du auf keinen Fall, damit machst du dich angreifbar.

Zitat:

@tartra schrieb am 16. Oktober 2021 um 09:16:01 Uhr:


Dann frag lieber einen Anwalt, als hier, wo sich etliche Hobbyjuristen tummeln ...😁

Hast wahrscheinlich recht... 😁

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Es ist doch ganz einfach:

Individualvertraglich, also wenn der Sermon selber geschrieben und mit dem Käufer besprochen ist, kannst du fast alles ausschließen. Nur solche Mängel nicht, die du kennst oder von denen man annehmen kann, dass du sie kennst (denn wenn man das annehmen kann, dann rät jeder Käuferanwalt zur Klage - ob die gewonnen wird oder nicht, ist die eine Sache, aber die Klage hast du eben schon mal am Hals und musst darauf reagieren).
Formularmäßig ausschließen (per AGB oder auch per "Kreuzchen-machen"😉 ist da schon schwieriger.
Als Privatmann bist du auch eher privilegiert denn als Händler, auch wenn der nur Zwischenhändler ist, wie ja im Streitfall immer behauptet wird. Denn von einem Händler kann man Sachkunde erwarten und auch, dass er ein Auto zumindest zur Findung seines eigenen Einkaufspreises recht genau angesehen hat. Der tut sich immer schwer mit "habe ich nicht gewusst".

Ist alles richtig, jedoch sollte man die Ausgangslage vom Te hier nicht vergessen ... " alten Clio (EZ 2006 / > 282.000km gelaufen)"

Solche Autos wechseln gerne mal per Handschlag den Besitzer für den obligatorischen 1 EUR oder Kasten Bier....

Das wenn man da nicht alle bekannten Mängel aufgezählt hat ein Käufer vor Gericht bei privat2privat auch nur irgendwas zugesprochen bekommt ist schon unwahrscheinlich ...

Es ist fast ausgeschlossen das es überhaupt so weit kommt, Schlitzohren versuchen evtl. noch mal ein paar Eur rauszuschlagen in dem sie eine Drohkullise aufbauen (fake Werkstatt Angebot, Anwaltsschreiben ...), aber eine echte Anfechtung lohnt überhaupt nicht und das wissen die auch .....

Ich bleibe dabei ... KV aus dem Netz nutzen, die richtigen Punkte ankreuzen (Ausschluss ....) und bei solchen alten Karren nicht anfangen irgendwelche bekannten Mängel aufzuzählen .... damit macht man sich nur wieder extra angreifbar, wenn Fehler macht ... da gilt der alte Spruch ... abgewandelt😁 ... schreiben ist Silber, schweigen ist Gold...😉 wer sich sowas kauft, weiß ganz genau auf was er sich einlässt, oder auch nicht, das ist dann aber nicht mein Problem ...

Naja, wenn der Hocker fünftausend bekannte Mängel hat, dann wirds tatsächlich langsam länglich.

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