ForumVersicherung
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. KFZ Nachtrag, Hilfe

KFZ Nachtrag, Hilfe

Themenstarteram 24. November 2019 um 13:39

Guten Tag,

lange ist es her das ich mich in einem Forum gemeldet habe aber öfters mal habe ich hier schon mal hilfreiche Antworten gefunden, deswegen schreibe ich.

Geschichte ist etwas länger.

Mache gerade mein Führerschein, bin bald fertig.

Habe ein einmaliges Angebot für ein KFZ bekommen und zugeschlagen, mich darum gekümmert und es ist nun allzeit bereit zum Fahren. Zugelassen, TÜV und vom Fachmann überprüft (Freund hat es gefahren, zur Werkstatt).

Ob das jetzt so gut ist, spalten sich die Geister, jedenfalls habe ich ein fahrbaren Untersatz, sobald ich meinen Führerschein habe.

Aufgrund eines Umzuges und natürlich wegen der Zulassung musste ich mein KFZ versichern lassen, damit es auch irgendwo stehen darf. (Jemand mit Führerschein eingetragen)

Soweit, aushaltbar.

Bin nun aufjedenfall schlauer und nach dem 01. 01. 2020 das auch so angehen.

Auto versichert, zugelassen und Umgezogen.

Auto wurde gefahren und sicher untergebracht.

Während ich am überlegen bin Aufgrund von privaten aus dem Umzug resultierenden Probleme den Wagen vielleicht kurzfristig abzumelden oder still zu legendamit ich meine Finanzen organisieren kann, war der Wagen noch in den nicht allzu entfernten alten Bezirk angemeldet.

Wegen Umzugsstress und weil ich unentschlossen war wegen den Finanzen.

Um wenigstens etwas in der Todo Liste vorran zu kommen, habe ich schonmal meine Adresse/persönliche Anschrift bei meiner KFZ-Versicherung geändert.

Die Benotung liegt auf persönliche Adresse.

KFZ meldet sich mit saftigen Nachtrag, weil daraus die logische Konsequenzen gezogen wird, kfz nun auch im neuen Bezirk, somit andere Regionalkasse zuständig ist,somit Nachtrag.

Offenbar wurde hier persönliche Anschrift mit KFZ Bezirk verwechselt, von den Umelden das ich aus diversen Gründen vor mir her geschoben habe.

Habe der Kfz-Versicherung eine Mitteilung über das Missverständnis geschickt, das der gleiche Bezirk bestehen bleibt und das der vereinbarte Konditionen greifen und das nur der vereinbarte monatliche Betrag abgezogen werden soll.

An freitag Rücklastschrift von der Kfz-Versicherung, diese haben versucht den Nachtrag abzubuchen.

Habe ich vermutet und vorzeitig alles abgehoben, sehe ich nicht ein.

Nun zum jetzigen Zeitpunkt habe ich mich entschieden zu wechseln, noch immer unentschlossen, vielleicht verkaufen und abmelden um weiter unnötigen Kosten zu entgehen.

Versicherung sitzt mir im Nacken,

was soll ich tun?

Sie werden nochmal Versuchen was abzuheben,

wenn sie es getan haben hole ich es mir wieder.

Wegen dem ganzen und weil ich mir unsicher bin habe ich gedacht das durch Abmeldung dem ganzen zu entgehen?

Außerdem werden mir zum Vertragsende die sogut wie gar nicht gefahren Kilometer zurück bezahlt?

Außerdem, ich habe die Abbuchung untersagt und sie machen es trotzdem?

Wie gehe ich mit dem Nachtrag um?

 

 

 

Beste Antwort im Thema

Abmelden kann man doch jederzeit. Verkaufen auch.

39 weitere Antworten
Ähnliche Themen
39 Antworten

Ein Fall für den Versicherungsberater! :)

Mir scheint daß es so geht wie es oben angedacht war.

Am besten man liest noch die Bestimmungen zum Thema Kündigung in den betreffenden AKB nach.

Zitat:

@Oetteken schrieb am 25. November 2019 um 21:21:40 Uhr:

Kannst du das bitte so übersetzen, damit auch ich das verstehe ;)

Wieso übersetzen? Ist doch schon auf Deutsch geschrieben :)

Schon sehr lustig hier.

Aber halten wir mal fest. Der TE überlegt scheinbar, die Karre abzumelden:

https://www.motor-talk.de/.../kfz-nachtrag-hilfe-t6747296.html?...

Dann sind doch sämtliche Überlegungen zur ordentlichen Kündigung hinfällig. Der Vertrag endet mit Abmeldung und es beginnt die Ruheversicherung (wenn man die Voraussetzungen erfüllt) und das ganze kostenfrei. Wenn der TE dann doch mal die Kiste anmeldet, endet die kostenfreie Ruheversicherung eh.

Hat er ordentlich gekündigt und meldet vor dem Ablauf ab, ist der Vertrag (Ruheversicherung) zum Ablauf beendet. Die Ruheversicherung läuft dann bis zum 01.01.2020 und er kann im neuen Jahr versichern wo er will

Dann versuch es noch auf deutsch.

Normalerweise enden Verträge die mit einer Laufzeit von weniger als 1 Jahr vereinbart wurden automatisch ohne das es einer Kündigung bedarf. Dies gilt nicht, wenn der Ablauf auf den 01.01. gesetzt wurde um im folgendem Kalenderjahr zu einem bestimmten Termin beginnen zu lassen.

Hier Bedarf es dann trotzdem einer Kündigung

Hier wurde aber ein zunächst unbefristeter Vertrag geschlossen.

Ich hatte folgendes gefragt:

„Den Vertrag kann man zum Ablauf des Versicherungsjahres kündigen.

Ich möchte gerne wissen, ob ein Versicherungsjahr bereits nach mal angenommen zwei Monaten beendet sein kann.

Wenn z. B. ein Vertrag am 01.11. abgeschlossen wurde, bei dem die SF-Stufung jeweils am 01.01. erfolgt, kann der dann fristgerecht zum 31.12. gekündigt werden, obwohl erst zwei Monate und kein ganzes Jahr vergangen sind.“

Habe ich recht wenn ich annehme, dass in vorgenanntem Fall, erst zum 31.12. des Folgejahres gekündigt werden kann, der TE also nach einer Abmeldung für einige Monate, weiterhin an die Versicherung gebunden ist, oder gibt es gar eine zusätzliche Kündigungsmöglichkeit, die bei zwölf Monaten ab Vertragsbeginn liegt, was ich nicht glaube.

Aus Erfahrung und Bauchgefühl sage ich daß ein am 01.11. geschlossener Vertrag mit Ablauf 01.01. ganz genauso mit 1 Monat Kündigungsfrist bis 30.11. gekündigt werden kann, wie ansonsten auch üblich.

Aber Belege hab ich keine, dazu müsste man das Kleingedruckte lesen oder den Vers.agenten fragen.

Zitat:

@Oetteken schrieb am 26. November 2019 um 10:19:41 Uhr:

Hier wurde aber ein zunächst unbefristeter Vertrag geschlossen.

KFZ-Versicherungsverträge sind nie unbefristet.

Zitat:

Ich hatte folgendes gefragt:

„Den Vertrag kann man zum Ablauf des Versicherungsjahres kündigen.

Ich möchte gerne wissen, ob ein Versicherungsjahr bereits nach mal angenommen zwei Monaten beendet sein kann.

Ein Versicherungsjahr nicht, der Vertrag schon.

Zitat:

Wenn z. B. ein Vertrag am 01.11. abgeschlossen wurde, bei dem die SF-Stufung jeweils am 01.01. erfolgt, kann der dann fristgerecht zum 31.12. gekündigt werden, obwohl erst zwei Monate und kein ganzes Jahr vergangen sind.“

 

Ja.

Zitat:

Habe ich recht wenn ich annehme, dass in vorgenanntem Fall, erst zum 31.12. des Folgejahres gekündigt werden kann, der TE also nach einer Abmeldung für einige Monate, weiterhin an die Versicherung gebunden ist, oder gibt es gar eine zusätzliche Kündigungsmöglichkeit, die bei zwölf Monaten ab Vertragsbeginn liegt, was ich nicht glaube.

 

Nein.

OK, danke.

Dann wird der Vertrag aber nach Kurzzeittarif abgerechnet, oder?

Nein, ganz normal.

Kurztarif wird nur angewandt wenn unter 14 Tage und kein Folgefahrzeug versichert wird.

Gibt es einen Kurztarif überhaupt noch,

Die HUK hat keinen

Deine Antwort
Ähnliche Themen