ForumVersicherung
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. KFZ Nachtrag, Hilfe

KFZ Nachtrag, Hilfe

Themenstarteram 24. November 2019 um 13:39

Guten Tag,

lange ist es her das ich mich in einem Forum gemeldet habe aber öfters mal habe ich hier schon mal hilfreiche Antworten gefunden, deswegen schreibe ich.

Geschichte ist etwas länger.

Mache gerade mein Führerschein, bin bald fertig.

Habe ein einmaliges Angebot für ein KFZ bekommen und zugeschlagen, mich darum gekümmert und es ist nun allzeit bereit zum Fahren. Zugelassen, TÜV und vom Fachmann überprüft (Freund hat es gefahren, zur Werkstatt).

Ob das jetzt so gut ist, spalten sich die Geister, jedenfalls habe ich ein fahrbaren Untersatz, sobald ich meinen Führerschein habe.

Aufgrund eines Umzuges und natürlich wegen der Zulassung musste ich mein KFZ versichern lassen, damit es auch irgendwo stehen darf. (Jemand mit Führerschein eingetragen)

Soweit, aushaltbar.

Bin nun aufjedenfall schlauer und nach dem 01. 01. 2020 das auch so angehen.

Auto versichert, zugelassen und Umgezogen.

Auto wurde gefahren und sicher untergebracht.

Während ich am überlegen bin Aufgrund von privaten aus dem Umzug resultierenden Probleme den Wagen vielleicht kurzfristig abzumelden oder still zu legendamit ich meine Finanzen organisieren kann, war der Wagen noch in den nicht allzu entfernten alten Bezirk angemeldet.

Wegen Umzugsstress und weil ich unentschlossen war wegen den Finanzen.

Um wenigstens etwas in der Todo Liste vorran zu kommen, habe ich schonmal meine Adresse/persönliche Anschrift bei meiner KFZ-Versicherung geändert.

Die Benotung liegt auf persönliche Adresse.

KFZ meldet sich mit saftigen Nachtrag, weil daraus die logische Konsequenzen gezogen wird, kfz nun auch im neuen Bezirk, somit andere Regionalkasse zuständig ist,somit Nachtrag.

Offenbar wurde hier persönliche Anschrift mit KFZ Bezirk verwechselt, von den Umelden das ich aus diversen Gründen vor mir her geschoben habe.

Habe der Kfz-Versicherung eine Mitteilung über das Missverständnis geschickt, das der gleiche Bezirk bestehen bleibt und das der vereinbarte Konditionen greifen und das nur der vereinbarte monatliche Betrag abgezogen werden soll.

An freitag Rücklastschrift von der Kfz-Versicherung, diese haben versucht den Nachtrag abzubuchen.

Habe ich vermutet und vorzeitig alles abgehoben, sehe ich nicht ein.

Nun zum jetzigen Zeitpunkt habe ich mich entschieden zu wechseln, noch immer unentschlossen, vielleicht verkaufen und abmelden um weiter unnötigen Kosten zu entgehen.

Versicherung sitzt mir im Nacken,

was soll ich tun?

Sie werden nochmal Versuchen was abzuheben,

wenn sie es getan haben hole ich es mir wieder.

Wegen dem ganzen und weil ich mir unsicher bin habe ich gedacht das durch Abmeldung dem ganzen zu entgehen?

Außerdem werden mir zum Vertragsende die sogut wie gar nicht gefahren Kilometer zurück bezahlt?

Außerdem, ich habe die Abbuchung untersagt und sie machen es trotzdem?

Wie gehe ich mit dem Nachtrag um?

 

 

 

Beste Antwort im Thema

Abmelden kann man doch jederzeit. Verkaufen auch.

39 weitere Antworten
Ähnliche Themen
39 Antworten
Themenstarteram 24. November 2019 um 15:58

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 24. November 2019 um 16:49:34 Uhr:

Melde das Auto ab und stelle es privat unter oder verkaufe es. Das führt zur Erstattung von Kfz-Steuer und die Versicherung wird taggenau abgerechnet.

Hört sich Super an!

Vielen Dank!

Damit nichts weiters schlimmers passiert habe ich mich für das Missverständnis meinerseits schon entschuldigt.

Die Versicherung meinte die Buchen nächste Woche ab.

Ist das dennoch möglich?

Weil erst mache ich einen auf Besserwisser, dann mache ich den Verständnis vollen Rückzieher und entschuldige mich und am Ende melde ich das KFZ doch ab?

Echt interessant, bin halt jung und unerfahren, deswegen die Verwirrung.

Abmelden kann man doch jederzeit. Verkaufen auch.

Ja.Abmelden und unterstellen ist das beste. Zumindest solange bis Du wirklich den FS hast.

Im ungünstigsten Fall, musst Du wohl zunächst den geforderten Betrag bis Jahresende zahlen bzw.vorstrecken.

Nach Abmeldung rechnet dann die Versicherung taggenau ab und überweist Dir den zuviel bezahlten Betrag wieder zurück.

Und die überzahlte Steuer kriegst Du unaufgefordert von Zollamt wieder zurück überwiesen .

Wenn das Fahrzeug abgemeldet wird, mußt du bei Wiederzulassung bei der alten Versicherung bleiben, denn durch die Abmeldung erlischt der Versicherungsvertrag nicht, er ruht nur.

Du kannst den Vertrag aber fristgerecht zur Hauptfälligkeit kündigen, sofern das Sinn macht.

Themenstarteram 24. November 2019 um 19:50

Zitat:

@Mopedmongo schrieb am 24. November 2019 um 18:24:30 Uhr:

Ja.Abmelden und unterstellen ist das beste. Zumindest solange bis Du wirklich den FS hast.

Im ungünstigsten Fall, musst Du wohl zunächst den geforderten Betrag bis Jahresende zahlen bzw.vorstrecken.

Nach Abmeldung rechnet dann die Versicherung taggenau ab und überweist Dir den zuviel bezahlten Betrag wieder zurück.

Und die überzahlte Steuer kriegst Du unaufgefordert von Zollamt wieder zurück überwiesen .

Abend,

noch eine Frage.

Beim Abmelden tritt, soweit ich weiß, eine Ruheversicherung in Kraft bei der Versicherung von der ich eigentlich komplett weg möchte.

Hab zwar zum Jahres Ende gekündigt aber mache mir da Sorgen.

Ist das zu vermeiden das ich bei einer wieder Inbetriebnahme bei meiner vorherigen Versicherung wieder angebunden bin?

Den eigentlich möchte ich bei einer wieder Inbetriebnahme woanders versichert sein.

Themenstarteram 24. November 2019 um 19:58

Zitat:

@Oetteken schrieb am 24. November 2019 um 20:40:30 Uhr:

Wenn das Fahrzeug abgemeldet wird, mußt du bei Wiederzulassung bei der alten Versicherung bleiben, denn durch die Abmeldung erlischt der Versicherungsvertrag nicht, er ruht nur.

Du kannst den Vertrag aber fristgerecht zur Hauptfälligkeit kündigen, sofern das Sinn macht.

Abend,

Danke für die Informationen.

Zufälligerweise habe ich mich das gerade eben gefragt.

Habe zum 01. 01 gekündigt.

Funktioniert das so?

Vermutlich nicht, du kannst nur zur Hauptfälligkeit kündigen.

Hat Deine Versicherung nicht auch den 01.01. jedes Jahres als Ablaufdatum im Vertrag aufgeführt?

Da musst Du mal nachsehen.

Wenn ja, geht das m.M.nach schon so wie Du das planst.

Zum 01.01. gekündigt hast Du also schonmal?

Das ist gut.

Themenstarteram 24. November 2019 um 22:20

Zitat:

@Mopedmongo schrieb am 24. November 2019 um 23:12:26 Uhr:

Hat Deine Versicherung nicht auch den 01.01. jedes Jahres als Ablaufdatum im Vertrag aufgeführt?

Da musst Du mal nachsehen.

Wenn ja, geht das m.M.nach schon so wie Du das planst.

Zum 01.01. gekündigt hast Du also schonmal?

Das ist gut.

Ja, diese hat mir den 01.01 auch bestätigt.

Habe ich gemacht.

Dann passt doch alles!

(Sofern sich Dein Ja auch auf die Hauptfälligkeit 01.01. bezieht.)

Du musst halt nur erstmal den nachgeforderten Beitrag zahlen und das Auto abmelden oder verkaufen.

Alternativ kannst Du natürlich auch wieder Deinen alten Wohnsitz wieder einnehmen, sofern Dir das möglich erscheint....

Wenn die Versicherung erst kürzlich abgeschlossen wurde auch?

Was auch?

Wenn ich was falsches geschrieben haben sollte, bitte mich einfach zu verbessern.

So wie ich die Schilderung verstanden habe, hat er 01.01. als Ablaufdatum und da müsste die Kündigung zum Jahresende, wenn diese bis 30.11. der V.vorliegt, doch kein Problem sein...?

Den Vertrag kann man zum Ablauf des Versicherungsjahres kündigen.

Ich möchte gerne wissen, ob ein Versicherungsjahr bereits nach mal angenommen zwei Monaten beendet sein kann.

Wenn z. B. ein Vertrag am 01.11. abgeschlossen wurde, bei dem die SF-Stufung jeweils am 01.01. erfolgt, kann der dann fristgerecht zum 31.12. gekündigt werden, obwohl erst zwei Monate und kein ganzes Jahr vergangen sind.

Ein Blick in die AKB:

G.1 Wie lange läuft der Versicherungsvertrag?

Vertragsdauer

Die Laufzeit Ihres Vertrags ergibt sich aus Ihrem Versicherungsschein.

Stillschweigende Vertragsverlängerung

Ist der Vertrag mit einer Laufzeit von einem Jahr abgeschlossen, verlängert

er sich zum Ablauf um jeweils ein weiteres Jahr, wenn nicht Sie

oder wir den Vertrag kündigen. Dies gilt auch, wenn für die erste Laufzeit

nach Abschluss des Vertrags deshalb weniger als ein Jahr vereinbart ist,

um die folgenden Versicherungsjahre zu einem bestimmten Kalendertag,

z. B. dem 1. Januar eines jeden Jahres, beginnen zu lassen.

Kannst du das bitte so übersetzen, damit auch ich das verstehe ;)

Deine Antwort
Ähnliche Themen