KFZ mitnahme der Zweitwagen Prozente

Hallo,

ich habe mir vor ein paar Tagen ein neues Auto gekauft und würde dies gerne auf mich selbst versichern. Mein voriges Auto war als Zweitwagen (sowie auch das Auto meiner Schwester) auf meine Mutter versichert. Halter dementsprechend auch meine Mutter. Ist es möglich die SF Klasse/Prozente zu übernehmen und das Auto auf mich selbst zu versichern? Im Internet habe ich gelesen, dass dies möglich wäre. Das aktuelle Versicherungsunternehmen sagt allerdings dies sei nicht möglich.

Fakten voriges Auto:
- Nur von mir gefahren
- Versicherungssrechnung von mir bezahlt
- Zugelassen auf Mutter
- Versicherungsnehmer Mutter

Möchte ungern wieder bei "Null" mit den Prozenten starten 🙁

Grüße
Shiiindy

17 Antworten

Natürlich kannst Du den Rabatt von Deiner Mutter übernehmen. Ob Du den Rabatt komplett übernehmen kannst, hängt von Deiner Führerschein-Besitzdauer ab. Bsp. Führerschein seit 5 Jahren - Übernahme max. SF 5

Um welche Rabatthöhe und welche Nutzungsdauer handelt es sich.
Seit wann hast du den Führerschein.
Wie ist der Schadenverlauf?
Was ist aus dem Vorfahrzeug geworden?

Den Führerschein besitze ich seit 05/2007.
Versichter seit 2009.
SF Klasse 2016 ist 4.
Letzter Schaden 02/2013 bei meinem Fahrzeug.

Kannst du nachvollziehen und auflisten, in welchen SF-Stufen der Vertrag seit 2009 eingestuft war.
Ich nehme an, dass das Vorfahrzeug nicht mehr auf dem Vertrag versichert ist, oder?

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Da kannst sicher Rabatt übernehmen. Zumindest SF 3 sollte möglich sein. Ist eine Rechensache. Welche Gesellschaft lehnt die Übernahme ab ?

Es kommt auch darauf an, wo der Wagen versichert ist. Es kann sein, dass es Sondervereinbarungen gab, wie z.B. Den Zweiten mit der selben SF-Klasse wie den ersten zu versichern... Das führt teilweise dazu, dass dies beim Versicherungswechsel nicht anerkannt wird. Möglicherweise fällt auch die Übertragung auf einen Dritten darunter. Da hilft nur Versicherungsbedingungen lesen!

Zitat:

@Oetteken schrieb am 9. Januar 2016 um 16:20:10 Uhr:


Kannst du nachvollziehen und auflisten, in welchen SF-Stufen der Vertrag seit 2009 eingestuft war.
Ich nehme an, dass das Vorfahrzeug nicht mehr auf dem Vertrag versichert ist, oder?

Also angefangen habe ich mit 138% SF Klasse war glaube ich 1/2. Für den genauen Verlauf müsste ich erst die Unterlagen sichten. Das Vorfahrzeug ist bereits verkauft, dementsprechend ist dieser Vertrag nicht mehr beständig.

Zitat:

@GerGue schrieb am 9. Januar 2016 um 16:24:19 Uhr:


Da kannst sicher Rabatt übernehmen. Zumindest SF 3 sollte möglich sein. Ist eine Rechensache. Welche Gesellschaft lehnt die Übernahme ab ?

Die BGV AG (Badische Versicherung AG).

schon mal was von GDV-SFR gehört?

zuerst muss Oettekens Frage beantwortet werden, bevor annähernd was sagen kann.

Dann stellt sich die Frage wie der Verlauf gestuft wurde. Das geht aus dem SFR-Verkauf nicht hervor. Hierfür ist entsprechende Bedingungswerk von nöten.
Ggf. ist noch zu prüfen, wie lange zurück das anrechnende VU Schäden berücksichtigt. "Normal sind aktuelles + letzten beiden Vorjahre". Das ist wichtig für die Obergrenze des zu übernehmenden SFR unabhängig davon was vorhanden ist.

Letztlich sollte einem klar sein, dass jede GEsellschaft es anders handhabt.

So ganz so leicht und pauschal zu beantworten ist das Thema nicht.

Du solltest dir die AKB diesbezüglich durchlesen und versuchen die Einstufung incl. der Rückstufung wegen des Schadens nachzuvollziehen.
Wenn dann nicht alles klar sein sollte, dann sollte deine Mutter, denn sie ist Vertragspartnerin, die Versicherung anrufen und sich das erklären lassen.
Wenn eine SF-Übertragung nicht generell ausgeschlossen ist, dann sollte zumindest eine bessere Stufe als "Null" möglich sein.

AKB der BVG

Übernahme des Schadenverlaufs einer anderen Person

I.6.1.3

Das Fahrzeug einer anderen Person wurde überwiegend von Ihnen gefahren und Sie beantragen die Übernahme des Schadenverlaufs.

Sollte also gehen. Warum die das ablehnen: Keine Idee.

Unter Berücksichtigt der Vertragsbestimmungen 2010 ergibt sich dann.
SFR Verlauf:
2009: SF 1/2
2010: SF 1
2011: SF 2
2012: SF 3
2013: SF 4
2014: SF 2
2015: SF 3
2016: SF 4

GDV-SFR
2009: SF 0
2010: SF 1/2
2011: SF 1
2012: SF 2
2013: SF 3
2014: SF 1
2015: SF 2
2016: SF 3

Maximal ist also SF 3 vorhanden.

Was ist übernehmbar:

FS besitzt seit 05/2007, aber Nutzung seit 1.HJ 2009
2009: SF 0
2010: SF 1/2
2011: SF 1
2012: SF 2
2013: SF 3
2014: SF 1
2015: SF 2
2016: SF 3

Maximal sind SF 3 nach Nutzung und Vorhandensein übernehmbar. Weitere Kritierien unberücksichtigt.

Ich würde mir in jedem Fall unter Angabe der Daten ein verbindliches Angebot bzgl SFR geben lassen.

Gruß

Vielen Dank für die vielen Antworten. Ich werde am Montag direkt bei der Versicherung anrufen und versuchen das zu klären.

Achtung!
Kläre mit dem Versicherer, der den SFR abgeben soll, was er abgeben würde.
Kläre mit dem Versicherer, den SFR anrechnen soll, was er anrechnen würde.

Wenn der SF 4 keine Sondereinstufung zu Grunde liegt, kannst du bei einem Wechsel der Versicherung SF 4 bekommen, wenn 4 Jahre dem neuen Versicherer bestätigt werden

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