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Einstufung Zweitwagen

Hallo,

habe mir einen Zweitwagen einen gebr. VW UP zugelegt und wollte den wie mein Erstfahrzeug über VW Versicherung versichern.
Meine Verkäufer hat ausgerechnet, dass er Vollkasko 280 Euro im Jahr kostet.
Wie sich 2 Wochen später rausstellt, hat er bei der Eingabe einen Fehler gemacht, denn plötzlich soll es 610 Euro kosten.
Mein Tiguan kostet bsw. nur 380 Euro VK/Jahr. Ich storniere jetzt das bei VW wieder und suche mir eine günstigere Versicherung.

Frage: ich wurde bei VW Versicherung für den UP bei SF 2 eingestuft, Verkäufer hat vermutlich SF30 eingegeben. (Erstfahrzeug hat SF30)
Gilt SF2 jetzt für alle Versicherungen?
Weil ich mir ja bsw. bei HUK ein Angebot erstellen möchte und das ja eingeben muss.
Oder wird man individuell eingestuft?
Habe gelesen, dass Vers. für den Zweitwagen unter bestimmten Bedingungen den SF Rabatt vom Erstwagen übernehmen.
Kennt sich da einer aus?

24 Antworten

Schau mal bei Verti. VHV oder Admiral. Die stufen den Zweitwagen wie den Ersten ein. Selbst wenn der Erstwagen woanders versichert ist

OK, Danke. Habe über check24 die Admiral ausgewählt. Kostet 298 Euro Vollkasko. Passt 🙂
Huk24 wollte über 400 Euro. OK gegenüber 610 von VW auch noch gut. 😉

Was meinst du mit Hauptfälligkeit? Habe angegeben, ab 7.01.2020
Ist teuer immer besser? Nö, oder?

Es stellt sich die Frage, ob du zum 31.12. eines Jahres wechseln kannst und auch dann in die bessere SF-Klasse kommst, oder bis wann der Vertrag ggf. läuft, z. B. vielleicht bis zum 06.01.2021, und wann dann die SF-Neueinstufung erfolgt.
Erkundige dich genau und sei vorsichtig, damit du das nicht später bereust.

Hätte der Typ von VW nicht den Fehler gemacht, wäre ich gleich zu einer günstigeren Versicherung gegangen.
Jetzt bin ich halt 2 Wochen bei VW Vers. und kündige innerhalb der 14 Tage Rücktrittsrecht.

Was meinst du mit wechseln zum 31.12.?
Könnte man den Rückwirkend versichern oder wie meinst du das?
Ich kann da aber online auch nicht ändern im Vertrag. Habe schon mal nachgeschaut.

Obacht: mache Versicherer gestatten die identische Einstufung (wie Erstwagen) des Zweitwagen nur dann, wenn Du auf beiden Fahrzeugen alleiniger Fahrer bist. Denn nur so kann nur eines der beiden Fahrzeuge "unterwegs" sein und für die Versicherung ein Risiko darstellen.

Du musst einfach bei der neuen Versicherung den Ablauf 01.01. wählen bzw beantragen

OK. Danke. Dann schaue ich mal, ob ich das später noch ändern kann.

Ja, ich bin Alleinfahrer. Sollte also kein Problem sein.
Wird ja bei der Berechnung auch abgefragt, weil wenn ich kein Alleinfahrer wäre, wäre es bestimmt teurer geworden.

Bist du auch beim Erstwagen "Alleinfahrer? Dann solltest du Mal diese Versicherung fragen, ob du da mit SF 30 beginnen kannst

Ich habe in den letzten 1-2 Jahren die Erfahrung gemacht, dass man sogar etwas weniger zahlt, wenn man die Ehefrau/den Ehemann mit als Fahrer angibt...
Keine Ahnung, warum das so ist, aber da ich alle Autos in der Familie "betreue" (rel. gr. Familie/ca. 10 PKW), waren das auch keine Einzelfälle, sondern traf bei allen zu.

Zitat:

@keksemann schrieb am 4. Januar 2020 um 16:02:39 Uhr:


Obacht: mache Versicherer gestatten die identische Einstufung (wie Erstwagen) des Zweitwagen nur dann, wenn Du auf beiden Fahrzeugen alleiniger Fahrer bist. Denn nur so kann nur eines der beiden Fahrzeuge "unterwegs" sein und für die Versicherung ein Risiko darstellen.

Guter Hinweis...
Das ist z.B. bei der VHV so

Aber bei den meisten geht das nur, wenn da der Erst- und Zweitwagen versichert ist, oder nicht?

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