Kfz Kennzeichen

Hey Leute evt kann mir jemand helfen
Möchte mir n Fahrzeug zulegen nur das
Kennzeichen macht mich etwas stutzig.
Es besteht aus Buchstaben, Zahlen und wieder
Buchstaben ..... normal ist ja Buchstaben,
Buchstaben und dann Zahlen .....
hab’s selber noch nie so gesehen ....
Danke im voraus

Beste Antwort im Thema

Zum Beispiel bei der zollamtlichen Überwachung von Umzugsgut gibt es eine zwölfmonatige Sperrfrist.

22 weitere Antworten
22 Antworten

Zitat:

@Jaden2000 schrieb am 17. März 2019 um 10:28:38 Uhr:


I know..
Wenn das Auto aus der Schweiz kommt, muss es ein Schweizer Ausfuhrkennzeichen haben, aber kein Deutsches!
Das ist bestimmt eine Schweizer Nummer, aber eine Deutsche kann es nicht sein.

Es ist ein deutsches Ausfuhrkennzeichen, aus Freiburg um genau zu sein. Damit wurde das Fahrzeug in die Schweiz gebracht. Jetzt kommt es aus der Schweiz zurück, ohne schweizerische Ausfuhrkennzeichen. Was ist daran so schwer zu verstehen? Es kam bisher nicht zum Ausdruck, ob das Fahrzeug in der Schweiz zugelassen war und deshalb auch schweizerische Papiere existieren und zufällig zusätzlich die deutsche ZB I vorhanden ist oder ob gar keine Zulassung in der Schweiz erfolgte...

Ist doch eindeutig zu sehen,dass es ein deutsches Ausfuhr Kennzeichen von 2017 ist.
Bleibt nur zu klären ob die dazugehörige ZB 2 noch vorhanden ist oder der Wagen in der Schweiz zugelassen wurde und diese dann eingezogen wurde.
Dann müssen noch die Schweizer Dokumente beigebracht werden. Nur mit der ZB 1 wird das nämlich nix.

Gruß M

Hallo,
wenn das Fahrzeug wirklich nach CH exportiert wurde, müsste es erst wieder nach DE importiert werden (inkl. ev. erforderliche Abgaben). Ohne das (bzw. Abklärungen dazu) könnte es bei der Zulassung bzw. danach Probleme geben.

Gruss

Warum sollte es da Probleme geben? Zölle oder Abgaben fallen bei der erstmaligen Verbringung an. Das Fahrzeug war schon mal in D, da fällt also gar nichts mehr an...

Ähnliche Themen

Zum Beispiel bei der zollamtlichen Überwachung von Umzugsgut gibt es eine zwölfmonatige Sperrfrist.

Was genau hat das mit dem Fall hier zu tun? Nichts oder gar nichts?

Was könnte der DE Zollstatus bei einem Fahrzeug aus der Schweiz (kein Mitglied der EU) mit dem möglichen Erwerb in DE durch den TE zu tun haben? Wurde es korrekt nach DE Importiert?
Warum ist an dem Fahrzeug ein vor zwei Jahren abgelaufenes Exportkennzeichen aus DE montiert?
Warum hat es "D. TÜV bis 06.19"? Warum wurde es bisher in DE nicht regulär zugelassen (Neue ZLB I + II)?

Es bedarf aus meiner Sicht relevanter Informationen, wie das Fahrzeug wieder nach DE gelangt ist. Dazu würde ich zumindest folgende Punkte vor einem Erwerb abklären wollen:
- Eigentums- und Zollstatus des Fahrzeugs (DE Zollbescheinigung / Import-Papiere)?
- Ehemalige Zulassung in der Schweiz?
- COC bzw. andere technische Papiere vorhanden?
- Zusätzliche Aufwände zur Zulassung in DE erforderlich (z.B. wegen erfolgter Umbauten in CH)?

Es gibt vom ADAC ein Merkblatt für den "Import aus der Schweiz", dessen Lektüre im Zusammenhang mit dem Erwerb und der Zulassung anzuraten wäre.

Zitat:

@Tecci6N schrieb am 17. März 2019 um 11:49:53 Uhr:


...Zölle oder Abgaben fallen bei der erstmaligen Verbringung an. Das Fahrzeug war schon mal in D, da fällt also gar nichts mehr an...

Bei einem DE-Exportfahrzeug nach CH

könnte

(je nach Status) die deutsche MwSt erstattet worden sein. Ob es dann beim "Re-Import" Abgabenfrei bliebe, hinge von Details ab und wäre zu erfragen.

Zitat:

@Tecci6N schrieb am 17. März 2019 um 11:49:53 Uhr:


Warum sollte es da Probleme geben? Zölle oder Abgaben fallen bei der erstmaligen Verbringung an. Das Fahrzeug war schon mal in D, da fällt also gar nichts mehr an...

Das stimmt nicht. Rückware gem. Zollkodex wird nur bis 3 Jahre gewährt, danach muss gezahlt werden.
Bei der Einfuhrumsatzsteuer ist das bisschen anders. In dem Fall sind wir aber noch in den 3 Jahren.

Deine Antwort
Ähnliche Themen