Kfz-Kaufvertrag Rücktritt nach Anzahlung - Gericht -

hallo
vor ca 1 jahr habe ich mein auto verkauft.
der käufer gab mir eine anzahlung und wollte das auto wenig später abholen.
nun wollte er vom kaufvertrag zurücktreten und das ging auch schon übers Gericht etc.
letzte woche hat das Landgericht entschieden das ich ihn die Anzahlung zurückzahlen soll und ich das Auto behalte.

nun meine frage.
ich bin eine privatperson und er auch ..
das geld habe ich nicht mehr, und kann es auch nicht auf ein schlag zürück zahlen (700 Euro)
kann man das auch in Raten zahlen?
wer bestimmt das, oder wer muss es bestätigen?

Gruss danke

Beste Antwort im Thema

Das ist aber jetzt nicht den Ernst?
du hast ein Urteil von einem Landgericht (also bereits zweite Insatanz!)
und meinst du kannst dich jetzt mit ner Ratenzahlung (was hältst du von 1,27 bei 0,3% Verzinsung)
rausstehlen?
BUTTER BEI DE FISCHE- BITTE!
Was ist geschen?
Warum wurde erfolgreich vom Kaufvertrag zurückgetretten!
Wenn du dir die Prozesskosten leisten konntest hält sichmein Mitleid bei dir in Grenzen!
Überraschend war das ganze auch nciht!
Bei 700 Euro wirst du einen Kredit bekommen-
Was deine Kinder zum beissen haben?=
Ein Auto verklopp es!

Alex*koppschüttel wech

PS Ganz vergessen- versuch es über die Menschenrechtskomission! DU schaffst es!

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Manchmal wäre es hilfreich für das Leben, Familien und diversen Bettaktivitäten einen Führerscheinpflicht zu erstellen- aber was hilft es?
Die Jugend weiß Bescheid - ihnen wird ja "geholfen"... - ob sie wollen oder nicht...
Unsereins hat halt "gelernt"...

die Heutigen - werden gelehrt dass man immer irgendwo Hilfe erwarten kann!

Junge, junge... Ich hab jetzt echt Nackenschmerzen vor lauter Kopfschütteln! 🙄

Alles ander wurde ja schon gesagt...

Zitat:

Original geschrieben von brazzident



Es gibt auch ne Pkh für sozial schwächere Mitbürger. (Prozesskostenhilfe).

Aber nur, wenn die Rechtsverfolgung Aussicht auf Erfolg hat.

O.

Das größte Problem ist ja das das Auto gestohlen wurde vor 2 Monaten und in diesem Datum sollte er es schon lange abgeholt haben und deswegen sehe ich es nicht ein ihn die Mäuse zurück zugeben und ich steh da ohne Auto.

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Zitat:

Original geschrieben von BMW K100RS16V


du hast ein Urteil von einem Landgericht (also bereits zweite Insatanz!)

Je nach Streitwert kann es auch die erste Instanz sein. Ab 5000,- € Streitwert geht es direkt zum Landgericht.

Zitat:

Original geschrieben von brazzident


Es gibt auch ne Pkh für sozial schwächere Mitbürger. (Prozesskostenhilfe).

Die PKH (eigentlich VKH!) zahlt aber nur die Gerichtskosten und deine Anwaltskosten. Hatte der Gegner auch einen Anwalt und wurde Dir (also dem TE) die Kosten des Verfahrens auferlegt, muss er die gegnerischen Anwaltskosten selber zahlen.

@TE kann man nur sagen: Selten dämmlich, selber Schuld, blute! Dann musst Du die 700,- € halt leihen. Von Freunden/Familien, Banken oder halt ein Kredithai.

Zitat:

Original geschrieben von Mercedes-benz190E


Das größte Problem ist ja das das Auto gestohlen wurde vor 2 Monaten und in diesem Datum sollte er es schon lange abgeholt haben und deswegen sehe ich es nicht ein ihn die Mäuse zurück zugeben und ich steh da ohne Auto.

Moment mal, Du gibst den ehemaligen Vorkäufer jetzt die Schuld dass dir die Karre geklaut wurde? Merkst Du noch irgendwas in deinem Oberstübchen???

Betrachte den Fall mal umgekehrt und überleg, ob Du bereit wärst 700€ verbrennen zu lassen, weil dem Verkäufer das Auto geklaut wurde!

wann kommt das nächste Puzzle-Teil?

Warum gibt es immer mehr Threads, in denen sich erst nach mehreren Seiten ein halbwegs erkennbares Bild ergibt?

Zitat:

Original geschrieben von Mercedes-benz190E


....und deswegen sehe ich es nicht ein ihn die Mäuse zurück zugeben...

dir ist aber schon bewusst, das verzugszinsen deutlich über denen eines kredites liegen?

So nochmal für alle.
Das Auto sollte 1.2 abgeholt werden laut Vertrag das heißt alles was nach dem 1.2 geschieht kommt auf Käufers kappe weil das Auto ab dem Datum ihm gehört.
7.2 Rücktritt vom Kaufvertrag.
1.10 Auto weg!
1.12 Gericht entscheidet gegen mich.
So jetzt fühle ich mich natürlich etwas verarscht weil ich jetzt weder kohle noch Auto habe.
Hätte ich das Auto noch hätte ich ihn die 700 Kröten gleich im Landgericht auf den Tisch gelegt.

Deswegen kann ich jetzt nicht einfach so aus der Luft 700€ ziehen und es ihm geben wenn ich weiß das ich das Geld nicht zum Teil reinbekomme, weil das Auto weg ist.

Also nochmal meine Frage:
Ratenzahlung möglich?

An die anderen Schlaumeier hier wie " er hat 2 Autos aber kein Geld oder kann seine Familie nicht ernähren oder was weiß ich "
Dran denken das man für Leute fragen möchte die Probleme mit ihr Auto haben und dann einfach mal Forum so tun als ob es das eigene Auto wär damit
Leute nicht dämlich rumfragen oder mir empfehlen das die
Person es selber regeln soll etc.

Mit welcher Begründung hat den das Gericht gegen dich entschieden?

Zitat:

Original geschrieben von Mercedes-benz190E


Also nochmal meine Frage:
Ratenzahlung möglich?

ja ist möglich, ein anrecht hast du aber nicht!

hier kommt es

- wie bereits geschrieben wurde -

darauf an, auf was sich der verkäufer einlässt, er kann auch auf driekte rückzahlung der kompletten summe bestehen....

Zitat:

Original geschrieben von Mercedes-benz190E


So jetzt fühle ich mich natürlich etwas verarscht weil ich jetzt weder kohle noch Auto habe.
Hätte ich das Auto noch hätte ich ihn die 700 Kröten gleich im Landgericht auf den Tisch gelegt.

DU fühlst dich verarscht?? Wieso hast Du die Kohle nicht?????

Du hast die 700€ verprasst ohne auf den Ausgang des Gerichtsverfahrens zu warten! Deine Schuld! Ganz allein deine Schuld!

Das Auto ist erst seins wenn er alles bezahlt hat. Zurueckgetreten ist er vorm Diebstahl. Also alles Rechtens. Ob Ratenzahlung geht entscheidet der der das Geld bekommt.

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm



Zitat:

Original geschrieben von Mercedes-benz190E


Also nochmal meine Frage:
Ratenzahlung möglich?
ja ist möglich, ein anrecht hast du aber nicht!
hier kommt es - wie bereits geschrieben wurde - darauf an, auf was sich der verkäufer einlässt, er kann auch auf driekte rückzahlung der kompletten summe bestehen....

Das kann derjenige, der vor Gericht obsiegt hat, denn das Urteil ist ja ein vollstreckbarer Titel. Und schon kommt der Vogelhändler (Gerichtsvollzieher)

Zitat:

Original geschrieben von Mercedes-benz190E


Das größte Problem ist ja das das Auto gestohlen wurde vor 2 Monaten und in diesem Datum sollte er es schon lange abgeholt haben und deswegen sehe ich es nicht ein ihn die Mäuse zurück zugeben und ich steh da ohne Auto.

Wieso stehst Du ohne Auto da? Was ist mit dem Golf?

Und wer klaut so einen alten Benz, der so viel schluckt?

War der nicht teilkaskoversichert?

Und ob Du das einsiehst oder nicht, spielt keine Rolle. Das Gericht hat in zweiter Instanz gegen Dich entschieden.

Dein Kunde hat einen Titel gegen Dich in die Hand und er ist gut beraten, wenn er ihn vollstrecken lässt.

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