Kfz-Kaufvertrag Rücktritt nach Anzahlung - Gericht -

hallo
vor ca 1 jahr habe ich mein auto verkauft.
der käufer gab mir eine anzahlung und wollte das auto wenig später abholen.
nun wollte er vom kaufvertrag zurücktreten und das ging auch schon übers Gericht etc.
letzte woche hat das Landgericht entschieden das ich ihn die Anzahlung zurückzahlen soll und ich das Auto behalte.

nun meine frage.
ich bin eine privatperson und er auch ..
das geld habe ich nicht mehr, und kann es auch nicht auf ein schlag zürück zahlen (700 Euro)
kann man das auch in Raten zahlen?
wer bestimmt das, oder wer muss es bestätigen?

Gruss danke

Beste Antwort im Thema

Das ist aber jetzt nicht den Ernst?
du hast ein Urteil von einem Landgericht (also bereits zweite Insatanz!)
und meinst du kannst dich jetzt mit ner Ratenzahlung (was hältst du von 1,27 bei 0,3% Verzinsung)
rausstehlen?
BUTTER BEI DE FISCHE- BITTE!
Was ist geschen?
Warum wurde erfolgreich vom Kaufvertrag zurückgetretten!
Wenn du dir die Prozesskosten leisten konntest hält sichmein Mitleid bei dir in Grenzen!
Überraschend war das ganze auch nciht!
Bei 700 Euro wirst du einen Kredit bekommen-
Was deine Kinder zum beissen haben?=
Ein Auto verklopp es!

Alex*koppschüttel wech

PS Ganz vergessen- versuch es über die Menschenrechtskomission! DU schaffst es!

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Kein Richter in Deutschland wird wegen 700€ eine Privatinsolvenz eröffnen!

700€ kann man selbst mit Hartz4 mit 10€ im Monat über 70 Monate abstottern.

Zitat:

Original geschrieben von twindance


  • C) Privatinsolvenz anmelden

Aber nur wenn die 700€ nicht in einem zusammenhang mit einer strafbaren Handlung stehen. Wir wissen ja nicht weswegen der Käufer vom Vertrag zurückgetreten ist. Keine Kohle oder ein etwas zu hoher Preis waren sicher keine Gründe die ein Richter akzeptiert.

Aber wie auch immer, wer wegen 700€ in die Insolvenz geht gehört mit einem feuchten Handtuch verprügelt. 😁 Da sind dann vermutlich die Verfahrenskosten höher als die Schulden.

Aber vielleicht könnte der TE mal beiläufig erwähnen weswegen der Käufer das Auto nicht mehr wollte.

Davon abgesehen das ein Bekannter die Sache mit der Anzahlung und der Abholung grundsätzlich im Kaufvertrag regelt und auf diese Weise schon mal den einen oder anderen Euro nebenbei verdient hat.
Er verkauft öfters Möhren im Bereich um die 1000€ und hat nichts gegen Anzahlungen...

Weil es immer wieder wegen Rücktritt erwähnt wird:

Wir wissen nicht _was_ für ein Vertrag mit was für einem Inhalt geschlossen wurde!

Mal davon ab dass man auch von einem Kaufvertrag wirksam wegen Irrtums zurück treten kann. Allerdings ist man dann zu Schadenersatz verpflichtet, sofern Schaden nachweisbar ist.

Eigentlich wissen wir fast nix, weil hier nur hin und wieder mal n Tropfen hinfällt.

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Zitat:

Original geschrieben von Qnkel


Mal davon ab dass man auch von einem Kaufvertrag wirksam wegen Irrtums zurück treten kann. Allerdings ist man dann zu Schadenersatz verpflichtet, sofern Schaden nachweisbar ist.

Da verstehe ich eben die Verhaltensweise des TE nicht. Der Käufer will vom Kaufvertrag zurücktreten und der fuckelt 8 Monate lang rum. In der Zeit verkaufe ich doch das Auto anderweitig und gebe dem ersten Käufer seine Kohle zurück - Thema durch.

Außer das war so eine üble Möhre, dass er schon froh sein konnte in dem einen Käufer den "D....." gefunden zu haben, der einmal am Tag durch das Isartor geht und die Kiste ist anderweitig nicht zu verkaufen. Dann ist aber der Rücktritt durch den Käufer vor der vollständigen Abwicklung des Kaufvertrags auch wieder verständlich. Und dann muss dem TE aber klar gewesen sein, dass er nach dem Verkauf Ärger bekommen könnte.

wenn wir alle mal so - 12-24 Stunden nix sagen gibt es die nächste info.. - denk ich mal ... also... bitte nix posten bis wir wissen warum der Rücktritt berechtigt war....
ein Auto dass 7 monate steht und dann gestohlen wird?- ich sag jetzt nicht was ich denke...

Alex- gute nacht!

Zitat:

Original geschrieben von trouble01



Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm



ja ist möglich, ein anrecht hast du aber nicht!
hier kommt es - wie bereits geschrieben wurde - darauf an, auf was sich der verkäufer einlässt, er kann auch auf driekte rückzahlung der kompletten summe bestehen....
Das kann derjenige, der vor Gericht obsiegt hat, denn das Urteil ist ja ein vollstreckbarer Titel. Und schon kommt der Vogelhändler (Gerichtsvollzieher)

und der nimmt auch kleinstraten um sie dem Gläubiger zu überbringen(bei Frau und Kind sind wir doch ganz schnell bei 1500 unpfändbaren Einkommen)-daher ist es für den Gläubiger immer besser mit dem Schuldner eine größere auszuhandeln...

Zitat:

Original geschrieben von Flykai


(bei Frau und Kind sind wir doch ganz schnell bei 1500 unpfändbaren Einkommen)

Im Moment sind es 1.660 Euro.

Ich möchte mal alle Beteiligten darauf aufmerksam machen, dass wir die geneuen Umstände nicht kennen und es dem TE ganz sicher nicht hilft, wenn hier die virtuelle Keule ausgepackt wird. Er hat sicher genug Ärger und Sorgen, da muss nicht aus der sichen Deckung des eigenen "home sweet home" noch genüßlich nachgezündelt werden. Für viele Menschen sind die 700 Ocken eine ganze Menge Moos, wie und warum der Verkauf nicht zustande kam, wissen wir nicht.

Dem TE gebe ich auf den Weg, die Beiträge insgesamt nochmal ohne Ärger und Wut zu lesen, einige hilfreiche Tipps sind durchaus gegeben worden. Auch ist es insgesamt wesentlich angenehmer und zielführender, wenn alle relevanten Informationen gleich im Eingangsbeitrag stehen würden.

Kompetente Antworrten erfordern eine kompetente Fragestellung.

Diiesen Thread schließe ich hier, sollte noch jemand relevante Beiträge einstellen wollen, so kurze PN an mich.

twindance/MT-Moderation

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