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KFZ Haftpflichtschaden mit Fahrerflucht - SV möchte Rechnung bezahlt haben!

Themenstarteram 8. November 2010 um 4:07

Hallo zusammen!

 

Ich schlage mich schon seit fast einem Jahr mit einer "Verkehrsangelegenheit" herum, bei der ich langsam die Geduld verliere und nun auf den Rat von euch baue.

Ich versuche die Ausgangslage kurz und übersichtlich zu halten.

Im Januar 2010 ist ein PKW in mein parkendes Auto gefahren und hat eine Beule am hinteren Kotflügel hinterlassen. Ich war nicht anwesend. Als ich nach einer halben Stunde wieder zu meinem Auto kam, stand dort ein Herr, der den Vorfall gesehen hat und sich als Zeuge anbot.

Bei dem Unfall handelte es sich um Fahrerflucht, da der Unfallverursacher einfach weitergefahren ist und sich ca. 100 Meter weiter einen Parkplatz gesucht hat und wegging. Zu dem Zeitpunkt fuhr zufällig eine Polizeistreife vorbei, die ich anhielt und die den Fall dann aufnahm.

Daraufhin habe ich eine Zeugenanhörung von der Polizei zugeschickt bekommen, welche dann der Staatsanwaltschaft übermittelt wurde. Um die Zeugenanhörung zu komplettieren, habe ich bei meinem Autohaus einen Gutachter beauftragt, der den Schaden anschaute und schätzte.

Im Februar habe ich dann Post von der gegnerischen Versicherung bekommen. Hier sollte ich einen allgemeinen Fragebogen (persönliche Daten, Unfallhergang, usw.) ausfüllen und zurückschicken. Als Antwort kam, dass die Versicherung noch nicht sagen kann, wer für den Schaden verantwortlich ist und die polizeiliche Ermittlungsakte angefordert wird.

Laut Aussage der Polizei sollte ich mit ca. einem viertel Jahr rechnen, bis es in dem Fall zu einem Ergebnis kommt. Ende Juli wurde ich etwas stutzig. Anfang August rief mich dann der Sachverständige, der den Schaden im Januar aufgenommen hat, an und informierte mich über die noch offene Zahlung für das Gutachten. Daraufhin habe ich mich bei der gegnerischen Versicherung gemeldet und nachgefragt, ob es irgendwelche Fortschritte gibt. Dort sagte man mir, dass die Akte noch bei der Staatsanwaltschaft ist und sie für September angefordert sei und dann erst die Versicherung Einsicht nehmen kann. Als Bestätigung dieses Telefonats forderte ich eine schriftliche Notiz an, die ich dem Gutachter zugeschickt habe. In diesem Schreiben stand, dass die polizeilichen Ermittlungen noch laufen würden.

Jetzt ist Anfang November und der Einzige, der sich gelmeldet hat, ist der Sachverständige, mit einer Zahlungserinnerung für das Gutachten.

Jetzt stellt sich natürlich die Frage, ob ich dieser Zahlungsaufforderung nachkommen muss, da bei einem Haftpflichtschaden die Kosten für das Gutachten ja eigentlich die gegnerische Versicherung tragen muss. Der Fall ist ja noch nicht abgeschlossen und die Ermittlungen laufen noch, deshalb verstehe ich nicht, wieso der Sachverständige sich mit einer Zahlungsaufforderung meldet.

 

Danke für die Geduld und eventuelle Antworten!

Hoffe ihr könnt ein bisschen Licht in die ganze Sache bringen.

 

MfG!

Beste Antwort im Thema

Ich hatte meinen ersten fremdverschuldeten Unfall mit 18, kurz nach dem Führerschein.

Da hatte ich noch keinen Hörsaal von innen gesehen und habe trotzdem die Abtretungserklärung des SV, die ich unterschreiben sollte, ganz gelesen.

 

Und als ich über den Satz gestolpert bin, dass der Zedent für den Fall, dass der Zessionar nicht zahlt, selbst das Honorar schuldet, hab ich gefragt, was das für mich bedeutet. Und nach den zu erwartenden Kosten hab ich auch gefragt. Genau wie beim Metzger oder Bäcker.

Die Einstellung: "Kosten sind egal, zahlt jemand anders." hat mir nämlich schon immer gestunken.

Das ist doch ganz normales Verhalten eines durchschnittlich begabten Verbrauchers.

 

Allerdings ist das schon viele Jahre her.

Heute scheint es ja eher so zu sein, dass man sich am Stammtisch oder bestenfalls im I-Net irgendwelche Halbwahrheiten erzählen lässt und wenn das wirkliche Leben damit nicht übereinstimmt, rennt man zum Anwalt und sucht einen Bösen, der einen nicht richtig aufgeklärt, gewarnt oder die Hand beim Unterschreiben geführt hat.

 

Manchmal krieg ich wirklich meine Zweifel am Land der Dichter und Denker.:rolleyes:

 

Achtung: das gilt nicht dem TE, sondern ist Ausdruck eines allgemeinen Empfindens nach 5 Jahren MT.

Hafi

 

 

 

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Zitat:

Original geschrieben von ydobon

An Dellenzähler:

http://srbg.de/was-bedeuted-eine-zahlung-unter-vorbehalt.html

 

Ich sag doch, ohne Jura und BWL geht kein Beruf mehr.

 

Gruß

Na, dann erkläre doch mal was hier "ungeregelt" ist.....

 

Der TE hat einen Auftrag zur GA- Erstellung erteilt. Und das Gutachten respektive die Rechnung hat er zu bezahlen. das ist doch eingentlich ganz einfach oder?

 

Die Frage der Haftung hat hier überhaupt nichts verloren.

 

Anders wäre es, wenn der TE das Gutachten selbst anzweifeln würde. Aber das ist hier nicht das Thema.

 

Gruß

 

Delle

am 8. November 2010 um 13:11

In diesem Fall ist doch ganz klar, wer den SV bezahlen muß, das leuchtet sogar mir als absoluten Laien ein… da gibt's doch gar keinen Anhaltspunkt, um irgendwelche Vorbehalte vorbringen zu können.

Mein Reden.

 

Dafür muss man nun wirklich kein Jura Studiert

haben....:)

 

Gruß

 

Delle

und was passiert, wenn die Versicherung die Höhe des SV-Honorars kürzt? Dann steht der TE blöd da, wenn er schon ohne Vorbehalt den vollen Betrag bezahlt hat.

Dann steht er genauso da, als wenn er mit dem Hinweis des Vorbehalts gezahlt hätte.

Der SV hat nichts damit zu tun, den interessiert es nicht die Bohne ob der Auftraggeber später den vollen Betrag von der Versicherung oder nichts erstattet bekommt, die Rechnungshöhe des Gutachtens bleibt trotzdem genauso hoch, soll der SV dann den Restbetrag dem Auftraggeber des Gutachtens erlassen oder was ?

Der SV hat mit der Erstattung zwischen Auftraggeber und der gegnerischen Versicherung absolut nichts zu tun.

Der SV will zu Recht sein Geld für sein erstelltes Gutachten haben.

Und das Gutachten wurde doch vom Fragesteller in Auftrag gegeben, wo ist denn eigentlich das Problem ?

Wenn ich eine Pizza bestelle, bezahle ich die doch auch und halte den Pizzalieferer nicht solange hin bis Mutti die Rechnung bezahlt.

Nocheinmal,

ich habe vor kurzem erlebt, dass die Versicherung das Geld nur dem SV direkt (auch bei Auftrag durch uns) zahlen wollte, ein Zession an mich wurde nicht akzeptiert.

Das dürfte für die SV nicht unüblich sein, dass der Auftrag vom Geschädigten kommt, die Zahlung aber direkt von der Versicherung.

Eine Zahlung unter Vorbehalt heißt nur soviel wie, dass solange ich nichts anderes bzw. besseres erfahre die Zahlung gültig ist.

Mehr und nicht weniger.

Ich versteh den Aufstand nicht, der SV bekommt das Geld, der TE ist auf der sicheren Seite.

Also ganz ruhig!

Mit Beauftragung des Gutachtens wird mit SV ein Werkvertrag geschlossen.

 

Beim Werkvertrag gilt der Grundsatz, dass die Vergütung nach der Abnahme des Werkes fällig wird (§ 64o BGB).

Die Abnahme ist dabei

1. die Entgegennahme des Werkes (Gutachtens) und

2. die Billigung des Ergebnisse durch den Besteller.

 

d.h. wenn der SV seine Gutachten dem TE übergeben hat und der TE hat keine Mängel geltend gemacht, hat er in der gesetzlichen Frist zu zahlen, es sei denn es wurde ein anderer Zahlungstermin vereinbart.

 

O.

Go,

genau das sage ich ja, und für den Fall der Fälle unter vorbehalt. Das ist doch dem SV wurscht, ob er nochmals das Geld von der SV bekommt und dem TE zurückzahlen muss (solange er zuverlässig ist). Und der TE ist rechtlich auch auf der sicheren Seite.

Das Geld ist beim SV ja nicht irgendwie gebunden! Der kann damit wirtschaften wie mit einer Zahlung ohne vorbehalt!

Gruß

Zitat:

Original geschrieben von ydobon

Go,

genau das sage ich ja, und für den Fall der Fälle unter vorbehalt. Das ist doch dem SV wurscht, ob er nochmals das Geld von der SV bekommt und dem TE zurückzahlen muss (solange er zuverlässig ist). Und der TE ist rechtlich auch auf der sicheren Seite.

Das Geld ist beim SV ja nicht irgendwie gebunden! Der kann damit wirtschaften wie mit einer Zahlung ohne vorbehalt!

 

Gruß

Selbstverständlich kann er unter Vorbehalt zahlen. Der Vorbehalt hat hier aber überhaupt keine rechtliche Wirkung; d.h. der TE kann aus diesem Vorbehalt keine Ansprüche gegenüber dem SV ableiten. Also kann er auf den Vorbehalt auch verzichten.

 

O.

Zitat:

Original geschrieben von go-4-golf

Selbstverständlich kann er unter Vorbehalt zahlen. Der Vorbehalt hat hier aber überhaupt keine rechtliche Wirkung; d.h. der TE kann aus diesem Vorbehalt keine Ansprüche gegenüber dem SV ableiten. Also kann er auf den Vorbehalt auch verzichten.

 

O.

Genau so ist das.

Zitat:

Original geschrieben von wrft2009

und was passiert, wenn die Versicherung die Höhe des SV-Honorars kürzt? Dann steht der TE blöd da, wenn er schon ohne Vorbehalt den vollen Betrag bezahlt hat.

Wenn das der Fall sein sein sollte, dan hat die Versicherung die Schadenersatzansprüche des Geschädigten gekürzt.

 

Und wenn er hier den Anspruch des Sachverständigen bereits befriedigt hat, ist der Drops gelutscht.

 

Im übrigen ist dieses "wenn und aber" hier alles überhaupt keine Thema. Das SV Honorar ist längst fällig und daher vom Auftraggeber auszugleichen.

 

Also bitte aufhöhren hier dem TE mit juristischem Halbwissen Flöhe ins Ohr zu setzen.

Zitat:

Original geschrieben von ydobon

Nocheinmal,

ich habe vor kurzem erlebt, dass die Versicherung das Geld nur dem SV direkt (auch bei Auftrag durch uns) zahlen wollte, ein Zession an mich wurde nicht akzeptiert.

Das dürfte für die SV nicht unüblich sein, dass der Auftrag vom Geschädigten kommt, die Zahlung aber direkt von der Versicherung.

 

Eine Zahlung unter Vorbehalt heißt nur soviel wie, dass solange ich nichts anderes bzw. besseres erfahre die Zahlung gültig ist.

Mehr und nicht weniger.

Ich versteh den Aufstand nicht, der SV bekommt das Geld, der TE ist auf der sicheren Seite.

Also ganz ruhig!

Wenn die Versicherung hier falsch reguliert, ist das Ihr Problem.

 

Wenn du keine Abtretung unterschrieben hast und Sie zahlt an den SV, dann zahlt Sie an dich ein weiteres mal (wollen wir wetten?).

 

Sie muss sich das Geld dann vom SV wiederholen.

 

Und wenn die Versicherung an dich bezahlt hätte obwohl eine von dir unterschriebene Abtretung vorgelegen hätte, dann zahlt sie hier auch zweimal.

 

Sie kann sich dann das Geld von dir wiederholen. 

 

Das ist die zweite Wette die ich dir anbiete.

 

So einfach ist das mit der Ruhe :D

 

Gruß

 

Delle

 

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler

 

 

Ich bin schon seit langem von der Steuerzahlung befreit. Ich sage doch du hast keine Ahnung von nix.......:rolleyes:

Das Formular ist klasse, habe es gleich mal abgespeichert.

Lege es in die nächste Steuererklärung, mal sehen was die Jungs vom FA antworten. :confused:

Zitat:

Original geschrieben von Siggi1803

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler

 

 

Ich bin schon seit langem von der Steuerzahlung befreit. Ich sage doch du hast keine Ahnung von nix.......:rolleyes:

Das Formular ist klasse, habe es gleich mal abgespeichert.

Lege es in die nächste Steuererklärung, mal sehen was die Jungs vom FA antworten. :confused:

Du musst Nr 17 ankreuzen, dass ist wichtig, dann klappt das.

 

Nr. 18 und 19 sind Fangfragen...:cool:

 

Gruß

 

Delle

Hallo,

nicht böse gemeint, nur ne Verständnisfrage:

Als Laie (so ein Trottel wie ich z.B, mit dem Hirn einer Stubenfliege) kann man doch überhaupts nicht einschätzen, ob der Rechnungsbetrag des SV korrekt ist oder nicht.

Durch eine Zahlung unter Vorbehalt akzeptiere ich sozusagen die Rechnungshöhe vorläufig.

Sollte ich von der Versicherung den Rechnungsbetrag nicht komplett erstattet bekommen, dann würde ich die Differenz vom SV zurückfordern und meinen evtl. bestehenden Anspruch auf die Differenz gegen die Versicherung an ihn abtreten.

Grundlage? Der SV wird dem Kunden idR erzählt haben, dass die Kosten seiner Beauftragung von der gegnerischen Versicherung zu tragen sind.

Man kann doch vom Kunden nicht erwarten, dass er sich mit der Versicherung über SV-Honorare zankt.

Das sollte schon Service vom SV sein...

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