ForumVersicherung
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. KFZ Haftpflichtschaden mit Fahrerflucht - SV möchte Rechnung bezahlt haben!

KFZ Haftpflichtschaden mit Fahrerflucht - SV möchte Rechnung bezahlt haben!

Themenstarteram 8. November 2010 um 4:07

Hallo zusammen!

 

Ich schlage mich schon seit fast einem Jahr mit einer "Verkehrsangelegenheit" herum, bei der ich langsam die Geduld verliere und nun auf den Rat von euch baue.

Ich versuche die Ausgangslage kurz und übersichtlich zu halten.

Im Januar 2010 ist ein PKW in mein parkendes Auto gefahren und hat eine Beule am hinteren Kotflügel hinterlassen. Ich war nicht anwesend. Als ich nach einer halben Stunde wieder zu meinem Auto kam, stand dort ein Herr, der den Vorfall gesehen hat und sich als Zeuge anbot.

Bei dem Unfall handelte es sich um Fahrerflucht, da der Unfallverursacher einfach weitergefahren ist und sich ca. 100 Meter weiter einen Parkplatz gesucht hat und wegging. Zu dem Zeitpunkt fuhr zufällig eine Polizeistreife vorbei, die ich anhielt und die den Fall dann aufnahm.

Daraufhin habe ich eine Zeugenanhörung von der Polizei zugeschickt bekommen, welche dann der Staatsanwaltschaft übermittelt wurde. Um die Zeugenanhörung zu komplettieren, habe ich bei meinem Autohaus einen Gutachter beauftragt, der den Schaden anschaute und schätzte.

Im Februar habe ich dann Post von der gegnerischen Versicherung bekommen. Hier sollte ich einen allgemeinen Fragebogen (persönliche Daten, Unfallhergang, usw.) ausfüllen und zurückschicken. Als Antwort kam, dass die Versicherung noch nicht sagen kann, wer für den Schaden verantwortlich ist und die polizeiliche Ermittlungsakte angefordert wird.

Laut Aussage der Polizei sollte ich mit ca. einem viertel Jahr rechnen, bis es in dem Fall zu einem Ergebnis kommt. Ende Juli wurde ich etwas stutzig. Anfang August rief mich dann der Sachverständige, der den Schaden im Januar aufgenommen hat, an und informierte mich über die noch offene Zahlung für das Gutachten. Daraufhin habe ich mich bei der gegnerischen Versicherung gemeldet und nachgefragt, ob es irgendwelche Fortschritte gibt. Dort sagte man mir, dass die Akte noch bei der Staatsanwaltschaft ist und sie für September angefordert sei und dann erst die Versicherung Einsicht nehmen kann. Als Bestätigung dieses Telefonats forderte ich eine schriftliche Notiz an, die ich dem Gutachter zugeschickt habe. In diesem Schreiben stand, dass die polizeilichen Ermittlungen noch laufen würden.

Jetzt ist Anfang November und der Einzige, der sich gelmeldet hat, ist der Sachverständige, mit einer Zahlungserinnerung für das Gutachten.

Jetzt stellt sich natürlich die Frage, ob ich dieser Zahlungsaufforderung nachkommen muss, da bei einem Haftpflichtschaden die Kosten für das Gutachten ja eigentlich die gegnerische Versicherung tragen muss. Der Fall ist ja noch nicht abgeschlossen und die Ermittlungen laufen noch, deshalb verstehe ich nicht, wieso der Sachverständige sich mit einer Zahlungsaufforderung meldet.

 

Danke für die Geduld und eventuelle Antworten!

Hoffe ihr könnt ein bisschen Licht in die ganze Sache bringen.

 

MfG!

Beste Antwort im Thema

Ich hatte meinen ersten fremdverschuldeten Unfall mit 18, kurz nach dem Führerschein.

Da hatte ich noch keinen Hörsaal von innen gesehen und habe trotzdem die Abtretungserklärung des SV, die ich unterschreiben sollte, ganz gelesen.

 

Und als ich über den Satz gestolpert bin, dass der Zedent für den Fall, dass der Zessionar nicht zahlt, selbst das Honorar schuldet, hab ich gefragt, was das für mich bedeutet. Und nach den zu erwartenden Kosten hab ich auch gefragt. Genau wie beim Metzger oder Bäcker.

Die Einstellung: "Kosten sind egal, zahlt jemand anders." hat mir nämlich schon immer gestunken.

Das ist doch ganz normales Verhalten eines durchschnittlich begabten Verbrauchers.

 

Allerdings ist das schon viele Jahre her.

Heute scheint es ja eher so zu sein, dass man sich am Stammtisch oder bestenfalls im I-Net irgendwelche Halbwahrheiten erzählen lässt und wenn das wirkliche Leben damit nicht übereinstimmt, rennt man zum Anwalt und sucht einen Bösen, der einen nicht richtig aufgeklärt, gewarnt oder die Hand beim Unterschreiben geführt hat.

 

Manchmal krieg ich wirklich meine Zweifel am Land der Dichter und Denker.:rolleyes:

 

Achtung: das gilt nicht dem TE, sondern ist Ausdruck eines allgemeinen Empfindens nach 5 Jahren MT.

Hafi

 

 

 

41 weitere Antworten
Ähnliche Themen
41 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler

Zitat:

Original geschrieben von Siggi1803

 

 

Lege es in die nächste Steuererklärung, mal sehen was die Jungs vom FA antworten. :confused:

Du musst Nr 17 ankreuzen, dass ist wichtig, dann klappt das.

 

Nr. 18 und 19 sind Fangfragen...:cool:

Schade, denn gerade auf die 19 hätte ich mich berufen können, da ich mehr als drei FA-Mitarbeiter kenne, und einen Freund des Finanzministers so wie so.

Mist aber auch. :eek:

Zitat:

Original geschrieben von wrft2009

Hallo,

 

nicht böse gemeint, nur ne Verständnisfrage:

 

Als Laie (so ein Trottel wie ich z.B, mit dem Hirn einer Stubenfliege) kann man doch überhaupts nicht einschätzen, ob der Rechnungsbetrag des SV korrekt ist oder nicht.

 

Durch eine Zahlung unter Vorbehalt akzeptiere ich sozusagen die Rechnungshöhe vorläufig.

 

Sollte ich von der Versicherung den Rechnungsbetrag nicht komplett erstattet bekommen, dann würde ich die Differenz vom SV zurückfordern und meinen evtl. bestehenden Anspruch auf die Differenz gegen die Versicherung an ihn abtreten.

 

Grundlage? Der SV wird dem Kunden idR erzählt haben, dass die Kosten seiner Beauftragung von der gegnerischen Versicherung zu tragen sind.

 

Man kann doch vom Kunden nicht erwarten, dass er sich mit der Versicherung über SV-Honorare zankt.

Das sollte schon Service vom SV sein...

Wenn es ein seriöser SV ist, wird er seinen Kunden vor der Unterschrift sicherlich aufklären. Da hast du natürlich Recht.

 

Er wird ihm erklären, dass der der Auftraggeber des Gutachtens ist und auch bleibt. Weiter wird er ihm erklären, was passiert, wenn die Versicherung nicht bezahlt. 

 

Natrürlich wird der SV dem Kunden auch erklären, was das Gutachten kostet.

 

Es gibt auch Sachverständige, die haben eigene AGB´s die kann man einsehen und nachlesen. 

 

Ich stelle dir mal so eine Abtretung hier rein, da kannst du das nachlesen, wenn du möchtest.

 

Gruß

 

Delle

Zitat:

Original geschrieben von Siggi1803

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler

 

 

Du musst Nr 17 ankreuzen, dass ist wichtig, dann klappt das.

 

Nr. 18 und 19 sind Fangfragen...:cool:

Schade, denn gerade auf die 19 hätte ich mich berufen können, da ich mehr als drei FA-Mitarbeiter kenne, und einen Freund des Finanzministers so wie so.

Mist aber auch. :eek:

:D

Themenstarteram 8. November 2010 um 19:23

Danke für die Antworten!

MfG!

Gern geschehen.......:)

 

Gruß

 

Delle

am 8. November 2010 um 19:46

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler

 

Natrürlich wird der SV dem Kunden auch erklären, was das Gutachten kostet.

Der ist aber auch nicht schlecht :D  :cool:

Zitat:

Original geschrieben von xAKBx

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler

 

Natrürlich wird der SV dem Kunden auch erklären, was das Gutachten kostet.

Der ist aber auch nicht schlecht :D  :cool:

wie..........:confused:

 

Glaubst du das nicht ?

am 8. November 2010 um 20:06

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler

Zitat:

Original geschrieben von xAKBx

 

 

Der ist aber auch nicht schlecht :D  :cool:

wie..........:confused:

 

Glaubst du das nicht ?

Aber natürlich glaube ich das - aber noch wird zwischen Glauben und Wissen unterschieden  - aber Ausnahmen bestätigen die Regel - und ein Dellenzaehler dürfte sicherlich zu den Ausnahmen gehören - aber ein Dellenzaehler weiss auch, was er will :D 

Zitat:

Original geschrieben von xAKBx

Aber natürlich glaube ich das - aber noch wird zwischen Glauben und Wissen unterschieden  - aber Ausnahmen bestätigen die Regel - und ein Dellenzaehler dürfte sicherlich zu den Ausnahmen gehören - aber ein Dellenzaehler weiss auch, was er will :D 

Du hast gerade mein Weltbild vom Berufstand des KFZ- Sachverständigen erschüttert....:(

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

:D:D:D

Ich hatte meinen ersten fremdverschuldeten Unfall mit 18, kurz nach dem Führerschein.

Da hatte ich noch keinen Hörsaal von innen gesehen und habe trotzdem die Abtretungserklärung des SV, die ich unterschreiben sollte, ganz gelesen.

 

Und als ich über den Satz gestolpert bin, dass der Zedent für den Fall, dass der Zessionar nicht zahlt, selbst das Honorar schuldet, hab ich gefragt, was das für mich bedeutet. Und nach den zu erwartenden Kosten hab ich auch gefragt. Genau wie beim Metzger oder Bäcker.

Die Einstellung: "Kosten sind egal, zahlt jemand anders." hat mir nämlich schon immer gestunken.

Das ist doch ganz normales Verhalten eines durchschnittlich begabten Verbrauchers.

 

Allerdings ist das schon viele Jahre her.

Heute scheint es ja eher so zu sein, dass man sich am Stammtisch oder bestenfalls im I-Net irgendwelche Halbwahrheiten erzählen lässt und wenn das wirkliche Leben damit nicht übereinstimmt, rennt man zum Anwalt und sucht einen Bösen, der einen nicht richtig aufgeklärt, gewarnt oder die Hand beim Unterschreiben geführt hat.

 

Manchmal krieg ich wirklich meine Zweifel am Land der Dichter und Denker.:rolleyes:

 

Achtung: das gilt nicht dem TE, sondern ist Ausdruck eines allgemeinen Empfindens nach 5 Jahren MT.

Hafi

 

 

 

Zitat:

Original geschrieben von Hafi545

Heute scheint es ja eher so zu sein, dass man sich am Stammtisch oder bestenfalls im I-Net irgendwelche Halbwahrheiten erzählen lässt und wenn das wirkliche Leben damit nicht übereinstimmt, rennt man zum Anwalt und sucht einen Bösen, der einen nicht richtig aufgeklärt, gewarnt oder die Hand beim Unterschreiben geführt hat.

 

Manchmal krieg ich wirklich meine Zweifel am Land der Dichter und Denker.:rolleyes:

 

Achtung: das gilt nicht dem TE, sondern ist Ausdruck eines allgemeinen Empfindens nach 5 Jahren MT.

Hafi

Und das gehört mal herausgehoben und für sich allein dargestellt.

 

Vielen Dank dafür Hafi :)

 

Gruß

 

Delle

Zitat:

Original geschrieben von wrft2009

es wäre besser gewesen, wenn du den Gutachter der gegnerischen Versicherung genommen hättest, der rechnet direkt mit seinem Auftraggeber = Versicherung ab.

Aber klar, man muss ja immer zum unabhängigen SV, weil der ja "mehr aufschreibt" ... mag ja sein, aber das streicht die Versicherung dann schon wieder raus.

Also Tip: beim nächsten mal von der gegnerischen Versicherung nen Gutachter beauftragen lassen.

Aber bezogen auf den aktuellen Fall haben die SV Kollegen recht, du musst ihn bezahlen und kannst dann das Geld von der Versicherung eintreiben.

Die Mehrwertsteuer, die du aufs Gutachten zahlst, muss der SV ans Finanzamt abführen ;-)

Mit Verlaub: Du hast sie ja nicht mehr alle!

Das ist die absolut perfekte Argumentation: Weil die Sachbearbeiter der Versicherungen die berechtigten Ansprüche unzulässig kürzen, wenn die eigenen Gutachter der Versicherung das nicht zuvor schon erledigt haben, soll man sich als Geschädigter freiwillig zur Schlachtbank begeben?

Der korrekte Weg in einem solchen Fall: UNABHÄNGIGEN Sachverständigen beauftragen und die Kosten zunächst auslegen - die Versicherung des Unfallverursachers muß und wird das später erstatten.

Gruß Michael

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. KFZ Haftpflichtschaden mit Fahrerflucht - SV möchte Rechnung bezahlt haben!