KFZ-Haftpflichtschaden, Abrechnung ok?
Moin,
hat hier jemand etwas Ahnung von Versicherungsrecht?
Habe heute Post von der KFZ-Haftpflicht bekommen.
Vorgeschichte:
April 2006 habe ich einen Unfall selbstverschuldet, bin in die Leitplanke der A40.
Alles gemeldet,aber nie etwas gehört.Die Leitplanke wurde April 2007 ausgetauscht.
Jetzt kommt ein Brief: gemeldeter Schaden, bitte Zahlen Sie für 2007 noch folgenden Betrag nach.
Kein Angebot zum Rückkauf, kein Verweis welcher Schaden.
Ist es richtig mich schon für 2007 rückwirkend höher zustufen? Nicht erst ab Schadensregulierung?
Verjährung wäre auch bei 3 Jahren gewesen?
MfG
Joe
19 Antworten
Hallo!
Bin grad zufällig dazu gestoßen und nachdem ich sozusagen vom "Fach" bin, möchte ich mich kurz einbringen.
Ein Schaden ist immer im darauffolgendem Jahr "belastend". D.h 2006 Schaden verursacht, Höherstufung erfolgt in 2007.
Auch wenn noch keine Zahlung zu dem Schaden erfolgt ist!
Ausschlaggebend ist immer der Zeitpunkt der Meldung.
Sollte es sich im nachhinein rausstellen, das der gemeldete Schaden ohne Zahlung geschlossen wurde, so erfolgt eine Schadenfreiheitsrabatt Berichtigung!
Die einzigsten Ausnahmen gelten für Schäden die ca. ab Anfang - Mitte November gemeldet werden.
Sobald die neuen Rechnungen für das laufende Jahr schon geschrieben wurden und danach erfolgt eine Schadenmeldung, kann es sein das der Versicherer den Schaden erst im nächsten darauffolgendem Jahr anrechnet.
Das handhabt aber jede Gesellschaft anders. Die eine Gesellschaft erstellt eine neue Rechnung mit dem Schaden, die andere wartet erst einmal ab und schaut was weiter passiert u. setzt die Höherstufung dann erst sozusagen im darauffolgendem Jahr!
Generell hat man nach Abschluß, also nach der Mitteilung das ein Betrag x€ bezahlt wurde und der Schaden somit geschlossen wurde, 6 Monate Zeit den Schaden zurück zu kaufen.
D.h. den Betrag den die Gesellschaft XY an den Geschädigten bezahlt hat, kann man an die Gesellschaft zurück zahlen damit man seinen Schadenfreiheitsrabatt nicht verliert.
Ob es rentabel ist den Schaden zurück zu zahlen, kann einem auch die entsprechende Gesellschaft sagen. Oder man informiert sich im Internet, da gibt es einen Schadenrückstufungsrechner von der Stiftung Warentest.
Der am Ende ausgeworfene Betrag zeigt, bis zu welcher Höhe sich die Rückzahlung lohnt. Was darüber hinaus geht (zb. Schadenhöhe 1500€ und lohnende Selbstregulierung 1000€) ist nicht zu raten! Denn es würde in keinem Verhältnis zu der sog. Mehrprämie stehen!
Ich hoffe etwas Licht in den dunklen Versicherungsdschungel gebracht zu haben und wünsche allen ein lustiges Faschingstreiben!
Betty-Boo
ach ja, zu spät gelesen den letzten Eintrag vom 6.Dezember:
Kurz dazu:
wenn der Schaden der im März 2006 war in der "Rückzahlungszeit" (also Mai 2008) zurück bezahlt wird, dann wird der Vertrag so gestellt als wäre der Schaden im März gar nicht passiert.
D.h. die Rückstufung in 2007 und die sog. "falsche weiterstufung" in 2008 sind hinfällig.
Der Vertrag wird rückwirkend zum 01.01.2007 auf die eigentliche Schadenfreiheitsklasse gestuft, die gelten würde, wenn der Schaden im März 2006 nicht war!.
Beispiel:
Schadenfreiheitsklasse (kurz SFR (der Einfachheithalber!) 😉
2006 SF 5 Schaden
2007 SF 2 kein Schaden
2008 SF 3
bei Rückkauf Schaden vom März 2006
2006 SF 5
2007 SF 6
2008 SF 7
und alle zuviel entrichteten Beiträge werden zurück bezahlt!!!
Noch ein Tipp für evtl. größere Schäden, die nicht auf einmal zurück gekauft werden können, die sich aber zum Rückkauf lohnen:
Einfach mal mit der Gesellschaft reden, erstensmal ist jede Gesellschaft froh wenn ein Kunde seinen Schaden zurück zahlt, d.h. selbst wenns nach 1 Jahr sein sollte. Einfach mal die guten Leute anreden 😉
2tens: manche Gesellschaften gewähren auch "Ratenzahlung". Allerdings ist erst nach Zahlung der letzten Rate, der Schaden zurück gekauft. Auch dann erst erfolgt eine Berichtigung des SFR!!
So nun aber endgültig Feierabend!! 😉
Dennoch danke für die Antwort.
Ob es sich lohnt in zurückzukaufen, kann ich leider nicht erkennen, da der Schaden ja schon in 2006 war und alles dementsprechend neu berechnet wurde. Somit steht dort jetzt eine Summe, die sich lohnen würde, wenn ich JETZT einen weiteren Schaden verursache.
}
Eine Schadenmeldung im Jahr 2008 führt zu Mehraufwendungen in Höhe von ca.:
Kraftfahrt-Haftpflicht-Schaden: 1.050 EUR
Es lohnt sich also für Sie, einen Schaden bis zu dieser Höhe selbst zu tragen bzw. zurückzukaufen.
Durch den Schaden bin ich nun in SF4 eingestuft
hallo
ich bin zwar schon im feierabend (wohlverdient möchte ich erwähnen! 😉 ) aber wenn es dir nichts ausmacht mir diverse daten durch zu geben, dann errechne ich es dir ob es rentabel ist den schaden aus 2006 zu bezahlen.
dazu bräuchte ich
SF-Klasse in 2006 mit dazu gehörigem Beitragssatz, die damalige Prämie die du je nach zahlweise bezahlt hast.
die rückstufung die in 2007 erfolgte, also welche SF-Klasse du in 2007 hattest, ich nehme mal an SF 3!? und auch den dazu gehörigen Beitragssatz, sowie Prämie.
Da jeder Versicherer seine Beitragssätze individuell zugrunde legen kann, werden die Angaben benötigt.
Evtl. hast Du ja bei Deinen Unterlagen die zugrunde liegenden Bedingungen bzw. vielmehr die sogenannten "Tarifbestimmungen zur Kraftfahrtversicherung"?
Dort sind unter Punkt ? 11 (Schlag mich nicht wenns falsch ist!) aber so um den dreh, die Schadenfreiheitsklassen aufgeführt.
Also welche SF-Klasse welchen Beitragssatz hat.
Um es Dir ganz korrekt auszurechnen benötige ich die ganze Staffel, angefangen bei SF 3 bis SF 25. Wenn Du eine möglichkeit hast das ganze zu scannen, kannst Du es mir auch auf ***EDITIERT - bitte keine Kontaktdaten veröffentlichen - zum Eigenschutz hab ich das mal entfernt, für so etwas bitte die PN Funktion nutzen, danke. (Schreddi)*** schicken, dann sparst Du Dir es hier einzutippen.
Liebe Grüße
Betty
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Danke für das Angebot.
habe mir schon selber einen Break-Even errechnet.
Den Betrag in 2007 musste ich ja sowieso schon nachbezahlen, in 2008 macht es ca 160€ aus, also es lohn sich fast gar nicht das selber zu bezahlen.
Ich zögere sowieso noch, da ein Jobwechsel inkl. Firmenwagen hoffentlich bald ansteht, und bei den niedrigen Beiträgen für unseren 2. Wagen es sich nicht lohnen würde den Schaden zu bezahlen.