KFZ Gutachter möchte Gutachten nicht nachbearbeiten

Guten Morgen zusammen,

ich hatte vor 4 monaten einen kleinen Autounfall mit meinem Hlnda Civic Fn1. Hinten Rechts am Hinterrad, der Fahrer ist mir von einer Ausfahrt aus direkt auf die Felge gefahren.

Er hat sich auch sofort bei seiner Versicherung gemeldet, nach einem Tag kam auch schon die Bestätigung das die gegnerische Versicherung den Schaden bezahlt. Schön und gut habe ich mir sofort einen KFZ-Gutachten erstellen lassen und einen Anwalt geholt, auch noch einen der leider keine Ahnung von Verkehrsrecht hat...

Der Gutachter hat ein Gutachten erstellt ohne vorher eine Achsvermessung zu machen. Ich habe Sicherheitshalber einen machen lassen. Es hat sich herausgestellt das die Achse hinten verzogen ist. Die nachbearbeitung des Gutachtens hat
der Gutachter aber veranlasst.

Jetzt habe ich das Gutachten in der Hand wo drauf steht, dass die hintere rechte Seite lackiert werden muss (durch abkleben). Honda möchte laut Herstellerangaben kein abkleben sondern ein Ausbau der Türe für das korrekte lackieren, da durch das abkleben das Fenster ggf. herausgeschnitten werden müsste und somit die Gummiabdichtung und ein erneutes anbringen der Fenster nicht optimal funktionieren kann.

Die Heckstossstange soll instand gesetzt werden, jedoch möchte keine Werkstatt den Schaden instand setzen, da Wetterbedingungen bsp. durch Sonneneinstrahlung usw. die Instandsetzung wieder verformen könnte und die Werkstatt nicht unnötig auf Ihren kosten sitzen bleiben möchte (Gewährleistung). Bei Honda gibt es nämlich fertig lackierte Heckstossstangen die sogar günstiger als die Instandsetzung ist.

Mein Anwalt hat die Info dem Gutachter gegeben sein Gutachten anzupassen, jedoch bleibt dieser Stur und möchte das Gutachten nicht nachbessern, sodass eine ordentliche reperatur nicht durchgeführt werden kann. Ich habe doch ein Anspruch darauf, dass ich als Auftraggeber ein vernünftiges Gutachten nach Verstellerangaben erhalte, womit ich dann meine reparatur durchführen lassen kann.

Wie gehe ich da als nächstes vor? Mein Anwalt weiß leider auch nicht weiter.

Selber zum Gutachter und mit Ihm sprechen?
Gutachten nicht gültig, da nicht fachgerecht erstellt?

vielen dank für eure Hilfe

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@ruessel79 schrieb am 18. September 2019 um 15:46:26 Uhr:


das gutachten ist erstellt und von dir in auftrag gegeben worden. da kommst du so nicht raus. also bezgl. 2.gutachter nur auf deine kosten!

Diese Aussage ist nicht richtig, ebenso wie die Aussagen in Deinem vorherigen Beitrag.
Bei einem Gutachtenauftrag befinden wir uns im Werksvertragsrecht. Geschuldet wird vom Sachverständigen ein mängelfreies und abnahmefähiges Gutachten. Und wenn dieser z. B. beim Reparaturweg die Herstellervorgaben nicht berücksichtigt, ist das GA mangelhaft. Es braucht nicht abgenommen und es muss nicht bezahlt werden!
Wenn Der SV sich also, wie hier, weigert, kann ein korrektes GA in Auftrag gegeben werden, dessen Kosten als Schadensersatz zu leisten sind.

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Wäre es dann nicht besser gewesen das Auto gleich zur Honda Vertragswerke zu bringen und dort gleich die Reparatur zu beauftragen?
Viele Werkstätten bieten doch bei klarer Schuldfrage und Vorhandensein einer Schadensnummer die Direkt Abwicklung der Kosten mit der Gegnerischen Vers.an.

@ruessel79:

ja richtig, ich habe mich ja auch nicht beschwert das ich diesen Anwalt ausgewählt habe. 🙂

Leider bin ich da nur Laie und höre vom Sachverständigen TüV Nord einige dinge die mein KFZ-Gutachter beachten soll und für mich hören sich diese dinge halt logisch an.

Ich werde mich gleich mit meiner Werkstatt zusammensetzen und ggf. die nächsten Tage selbst mit meinem Gutachter sprechen, da mein Anwalt selbst nicht in der Lage ist schlüsse zu ziehen.

Aber Ihr alle habt mir viel weitergeholfen. Das ist der erste Fall der so verläuft.

Beachte aber, das die gegn. Versicherung kein zweites von dir beauftragtes Gutachten bezahlt! (wie glaub ich schon mal erwähnt wurde)

Deine Werkstatt könnte dir aber nach deren Meinung Belege zur Schadenhöhe mit eindeutigen Fotos erstellen und sie der gegn. Versicherung zur Prüfung weiterleiten. Der Sachbearbeiter wird die Belege wie auch das Gutachten zuvor intern zur Prüfstelle (eigener Gutachter) weiterleiten. Nach deren Meinung wird der Sachbearbeiter regulieren bzw. Repfr. geben

ich habe gerade nochmal mit meiner Werkstatt und meinem Anwalt gesprochen. Da mein Anwalt die kosten meines Gutachters bezahlt ist es möglich sein Gutachten anzufechten auf "Mangelrüge mit Fristsetzung" sollte er nicht auf die änderungen eingehen ist eine Stornierung des Auftrags möglich. Somit wäre ein Gutachten nie Zustande gekommen und ich könnte ein neues Gutachten erstellen lassen.

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dein Anwalt "bezahlt" den Gutachter ganz bestimmt nicht. Er leitet bestenfalls das Geld von der Versicherung an diesen weiter. Eventuell hast du ja auch eine Abtetung für das SV Honorar unterschrieben.

das gutachten wird ja bereits auf dem weg zur versicherung und dort in der prüfung sein!
das gutachten ist erstellt und von dir in auftrag gegeben worden. da kommst du so nicht raus. also bezgl. 2.gutachter nur auf deine kosten!

Zitat:

@ruessel79 schrieb am 18. September 2019 um 15:46:26 Uhr:


das gutachten ist erstellt und von dir in auftrag gegeben worden. da kommst du so nicht raus. also bezgl. 2.gutachter nur auf deine kosten!

Diese Aussage ist nicht richtig, ebenso wie die Aussagen in Deinem vorherigen Beitrag.
Bei einem Gutachtenauftrag befinden wir uns im Werksvertragsrecht. Geschuldet wird vom Sachverständigen ein mängelfreies und abnahmefähiges Gutachten. Und wenn dieser z. B. beim Reparaturweg die Herstellervorgaben nicht berücksichtigt, ist das GA mangelhaft. Es braucht nicht abgenommen und es muss nicht bezahlt werden!
Wenn Der SV sich also, wie hier, weigert, kann ein korrektes GA in Auftrag gegeben werden, dessen Kosten als Schadensersatz zu leisten sind.

Zitat:

@rrwraith schrieb am 18. September 2019 um 19:13:32 Uhr:



Zitat:

@ruessel79 schrieb am 18. September 2019 um 15:46:26 Uhr:


das gutachten ist erstellt und von dir in auftrag gegeben worden. da kommst du so nicht raus. also bezgl. 2.gutachter nur auf deine kosten!

Diese Aussage ist nicht richtig, ebenso wie die Aussagen in Deinem vorherigen Beitrag.
Bei einem Gutachtenauftrag befinden wir uns im Werksvertragsrecht. Geschuldet wird vom Sachverständigen ein mängelfreies und abnahmefähiges Gutachten. Und wenn dieser z. B. beim Reparaturweg die Herstellervorgaben nicht berücksichtigt, ist das GA mangelhaft. Es braucht nicht abgenommen und es muss nicht bezahlt werden!
Wenn Der SV sich also, wie hier, weigert, kann ein korrektes GA in Auftrag gegeben werden, dessen Kosten als Schadensersatz zu leisten sind.

ich habe aus sicht der versicherungsgesellschaft gesprochen. die zahlen keine zwei gutachten!!

Zitat:

@rrwraith schrieb am 18. September 2019 um 19:13:32 Uhr:



Zitat:

@ruessel79 schrieb am 18. September 2019 um 15:46:26 Uhr:


das gutachten ist erstellt und von dir in auftrag gegeben worden. da kommst du so nicht raus. also bezgl. 2.gutachter nur auf deine kosten!

Diese Aussage ist nicht richtig, ebenso wie die Aussagen in Deinem vorherigen Beitrag.
Bei einem Gutachtenauftrag befinden wir uns im Werksvertragsrecht. Geschuldet wird vom Sachverständigen ein mängelfreies und abnahmefähiges Gutachten. Und wenn dieser z. B. beim Reparaturweg die Herstellervorgaben nicht berücksichtigt, ist das GA mangelhaft. Es braucht nicht abgenommen und es muss nicht bezahlt werden!
Wenn Der SV sich also, wie hier, weigert, kann ein korrektes GA in Auftrag gegeben werden, dessen Kosten als Schadensersatz zu leisten sind.

Genauso habe ich es auch verstanden und wurde mir auch erklärt. Du hast das ganze auf den Punkt gebracht.

Jetzt muss ich nur hoffen, dass das ganze erstmal glatt läuft und ich die Freigabe von der gegnerischen Versicherung erhalte einen neuen Gutachter zu beauftragen, nachdem das erste Gutachten storniert worden ist.

Vielen Dank nochmal für deinen Beitrag, dieser hat für mich nochmal alle relevanten Punkte zusammengefasst! 🙂

Zitat:

@ruessel79 [url=https://www.motor-talk.de/.../...icht-nachbearbeiten-t6703432.html?...]schrieb am 19. September 2019 um 08:53:42

ich habe aus sicht der versicherungsgesellschaft gesprochen. die zahlen keine zwei gutachten!!

Ja, das ist mir schon klar. Ich werde erst einen zweiten Gutachter anfordern, sobald der erste Auftrag komplett storniert worden ist und ich die Freigabe von meinem Anwalt und von der gegnerischen Versicherung erhalte.

Nochmal, warum reitest du so auf dem Gutachten herum? Lass doch einfach reparieren und gut. So verschwendest du nur Zeit, in der das Auto schon längst repariert wäre. Ist denn das Auto überhaupt fahrbereit und verkehrssicher?

Zitat:

@hydrou schrieb am 19. September 2019 um 10:40:24 Uhr:


Nochmal, warum reitest du so auf dem Gutachten herum? Lass doch einfach reparieren und gut. So verschwendest du nur Zeit, in der das Auto schon längst repariert wäre. Ist denn das Auto überhaupt fahrbereit und verkehrssicher?

Kann sich der TE dann an Dich wenden wenn die Versicherung rumzickt wenn die Werkstatt laut Herstellervorgaben repariert und damit vom Gutachten abweicht?

Das R%

Zitat:

@onzlaught schrieb am 19. September 2019 um 11:39:51 Uhr:



Zitat:

@hydrou schrieb am 19. September 2019 um 10:40:24 Uhr:


Nochmal, warum reitest du so auf dem Gutachten herum? Lass doch einfach reparieren und gut. So verschwendest du nur Zeit, in der das Auto schon längst repariert wäre. Ist denn das Auto überhaupt fahrbereit und verkehrssicher?

Kann sich der TE dann an Dich wenden wenn die Versicherung rumzickt wenn die Werkstatt laut Herstellervorgaben repariert und damit vom Gutachten abweicht?

Das Risiko hast du aber immer, gerade bei verdeckten Schäden. Und selbst wenn es ein neues Gutachten geben sollte, der Versicherung liegt das erste Gutachten bereits vor. Warum sollte die Versicherung das zweite Gutachten höher gewichten? Die Versicherung könnte genauso gut das erste Gutachten als Grundlage heran ziehen, um zu regulieren und das zweite Gutachten anzweifeln. Dann muss man so oder so vor Gericht, wo dann im Zweifelsfall ein weiteres Gerichtshutachten erstellt wird.

Noch dazu glaubt der TE als Laie der Werkstatt mehr, die damit erstmal Geld verdienen möchte und nicht dem Gutachter. Bisher gibt es nicht mal eine unabhängige neutrale Meinung, ob das erste Gutachten überhaupt falsch ist bzw. ob das zweite Gutachten vielleicht zum gleichen Ergebnis wie das erste Gutachten kommt und die Werkstatt nur aus finanziellen Gründen einen anderen Reparaturverlauf möchte.

Zitat:

@hydrou schrieb am 19. September 2019 um 11:51:47 Uhr:


...

Das Risiko hast du aber immer, gerade bei verdeckten Schäden.
...

...wir hatten in der letzten Zeit in der Firma einige Unfallschäden mit Firmenwägen... sowohl Kasko als auch Haftpflichtschäden.

Da stand eigentlich in jedem Gutachten sinngemäß drin, dass dies der vorläufige Stand ist und sollten bei der Demontage / den Reparaturarbeiten weitere Schäden zu Tage treten der Gutachter für eine weitere Begutachtung und entsprechende Ergänzung des Gutachtens zu informieren ist.

Waren meist Gutachter / Gutachten der DEKRA.

Zitat:

@hydrou schrieb am 19. September 2019 um 11:51:47 Uhr:


Das R%

Zitat:

@hydrou schrieb am 19. September 2019 um 11:51:47 Uhr:



Zitat:

@onzlaught schrieb am 19. September 2019 um 11:39:51 Uhr:


Kann sich der TE dann an Dich wenden wenn die Versicherung rumzickt wenn die Werkstatt laut Herstellervorgaben repariert und damit vom Gutachten abweicht?

Das Risiko hast du aber immer, gerade bei verdeckten Schäden. Und selbst wenn es ein neues Gutachten geben sollte, der Versicherung liegt das erste Gutachten bereits vor. Warum sollte die Versicherung das zweite Gutachten höher gewichten? Die Versicherung könnte genauso gut das erste Gutachten als Grundlage heran ziehen, um zu regulieren und das zweite Gutachten anzweifeln. Dann muss man so oder so vor Gericht, wo dann im Zweifelsfall ein weiteres Gerichtshutachten erstellt wird.

Noch dazu glaubt der TE als Laie der Werkstatt mehr, die damit erstmal Geld verdienen möchte und nicht dem Gutachter. Bisher gibt es nicht mal eine unabhängige neutrale Meinung, ob das erste Gutachten überhaupt falsch ist bzw. ob das zweite Gutachten vielleicht zum gleichen Ergebnis wie das erste Gutachten kommt und die Werkstatt nur aus finanziellen Gründen einen anderen Reparaturverlauf möchte.

leider ist das bist jetzt nicht der Fall. Das Gutachten von meinem Gutachter wurde bereits von einem Gutachter vom TüV angeschaut. Er hat daraufhin ein Schreiben erstellt welche mängel das erste Gutachten hat. Wobei das erste Gutachten nicht mal nach reperatur an die Herstellervorgaben gerichtet ist , sondern irgendwo aus der Luft gezogen wurde.

Würde er wenigstens auf das schreiben eingehen bzw. ein kommentar hinterlassen, weshalb das Gutachten zur regulierung geeignet ist, wäre es einfacher zu handeln.

Das jetzige Gutachten würde nicht dazu führen, dass mein Fahrzeug ordentlich repariert werden kann, weil die Schadensersatzkosten dempentsprechend zu gering ausfallen.

Ich könnte das ganze ja auch fiktiv abrechnen und in einer freien Werkstatt meinen Schaden reparieren. Aber lieber möchte ist das in einer Vertragswerkstatt vernünftig haben wie vor dem Unfall, als hinterher nicht das Budget zu haben mein Fahrzeug fachgerecht zu reparieren.

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