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KFZ - Gesetzbeschluss verabschiedet

Themenstarteram 25. November 2006 um 9:00

KFZ Steuer - Gesetzbeschluss verabschiedet

 

Moin,

der Bundesrat hat dem vom Bundestag beschlossenen Maßnahmen zugestimmt. Somit ist das Gesetz in Kraft.

Wer nachlesen möchte: Gesetzbeschluss

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19 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von Flucent

Habt Ihr die WoMos das ganze Jahr angemeldtet?

Noch ja, aber ich denke mal, wenn ich die konkrete Mitteilung om FA über die neue Steuer bekomme werde ich wohl auf Saisonkennzeichen gehen...

Dann bleibt das Womo eben von Dezember bis Ende März stehen....

Gruß, Jens

Saisonkennzeichen ist ja schön wenn man nen privaten Stellplatz hat....

am 5. Dezember 2006 um 11:03

Das wäre eine Möglichkeit, die mir aber extwas zu unflexibel ist. Bisher hab ich das WoMo vor den Ferien an- und danach wieder abgemeldet. So kann ich es bei Bedarf auch zwischendurch wieder anmelden.

Mir ist es nämlich im Januar passiert, daß das WoMo aus der Scheune raus mußte, weil die verkauft wurde. Da konnte ich dann schnell anmelden und das WoMo an die Straße stellen.

Dezember bis März, hm, das sind nur 4 Monate. Wenn Du's nicht brauchst, zieh das doch vor auf Oktober, und dann vll. bis April. Darf man eigentlich in der "Sperrzeit" mit Saisonkennzeichen auf öffentlichen Straßen stehen?

Zitat:

Original geschrieben von Flucent

Darf man eigentlich in der "Sperrzeit" mit Saisonkennzeichen auf öffentlichen Straßen stehen?

Nein!

Zitat:

Original geschrieben von Flucent

Das wäre eine Möglichkeit, die mir aber extwas zu unflexibel ist. Bisher hab ich das WoMo vor den Ferien an- und danach wieder abgemeldet. So kann ich es bei Bedarf auch zwischendurch wieder anmelden.

Da wird das Womo eigentlich jeden Monat mind. 1 Mal nutzen, im Sommer auch öfter, bringt das ständige An- und Abmelden auch nichts, denn die Steuer wird immer für einen vollen Monat fällig! Mal abgesehen von den ständigen Kosten bei der Zulassungsstelle....

Wir haben das Glück, daß das Womo bei uns am Haus auf unserem Privatgrundstück steht und dann ja auhc da stehenbleiben kann, wenn es die Wintermonate mit Saisonkennzeichen nicht gewegt werden darf.

Gruß, Jens

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