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Aus PKW Anhänger nur 1 Wochenende im Jahr einen Wohnwagen machen

Themenstarteram 21. Januar 2014 um 10:03

Hallo,

Ich habe einen 750kg Anhänger und einen Käfer. Nun möchte ich einen Aufsatz für den Anhänger bauen, um mit ihm ein mal im Jahr Campen zu fahren. Natürlich würde ich diesen Aufsatz passend zu der Zeit des Käfers gestalten. Nun die Frage...

Wie ist die rechtliche Grundlage? Wird der Aufsatz als Ladung gerechnet oder muss ich den Anhänger als Wohnwagen umschreiben lassen? Ist das in der Form überhaupt möglich? Wie viel kostet die Abnahme einer solchen Sache?

Hat jemand Erfahrungen?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von happymax

wenn der Anhänger theoretisch (und auch praktisch) bis zu 750 kg wiegen kann, darfst Du den nicht an den Käfer anhängen, wenn der nur 500 kg ziehen kann. Entweder anderer Anhänger, oder ablasten lassen.

Hallo happymax,

das ist nicht korrekt. Relevant ist das Gewicht des Anhängers im Gespanbetrieb, welches auf über die Achse(n) auf die Fahrbahn übertragen wird. Hier kommt somit noch die Stützlast hinzu.

Wenn z.B. die maximale Stützlast 50kg beträgt, darf die Achslast des Anhänger 500kg betragen. Natürlich darf die zulässige Gesamtmasse des Gespanns nicht überschritten werden.

Quelle:

Somit kann ein 750kg Anhänger an den Käfer angehängt werden, solange die Stützlast eingehalten wird und die Achslast nicht 500kg überschreitet.

Freundliche Grüße,

/Lausi.99

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Wenn du den wie ein "Aufsatzcontainer" gestaltest und nicht Dauerhaft mit dem Anhänger verbindest (was du ja eh nicht vor hast) würde ich sagen, das ist Ladung Wohncontainer und fertig.

am 21. Januar 2014 um 10:31

Solange der Aufstz nicht fest mit dem Anhänger verbunden ist (Verschraubung) sondern lediglich mit Spanngurten oder anderen Ladungssicherungsmitteln verzurrt wird, ist es Ladung.

Sowas hatte ich mir auch schon mal überlegt, bin dann aber an eine 88er Eribelle gekommen.

Themenstarteram 21. Januar 2014 um 10:31

Muss ich das Schauspiel dann auch vom Tüv ab nehmen lassen?

Wie ist das eigentlich wenn ich einen 750kg Anhänger an den Käfer Hänge der nur 500kg ziehen darf. Solange ich nicht über 500 komme bei einer Kontrolle kann mir ja nichts passieren oder?

Themenstarteram 21. Januar 2014 um 10:33

Also ich würde an den Anhänger Kastenrohre schweißen und an den Aufbau auch. Setzt man die Teile zusammen kommen Schrauben durch und gut ist es. Nunja so hab ich mir das gedacht. Scheinbar liegt aber genau da das Problem

Hallo Retro-Camper,

solche Lösungen gibt es übrigens schon auf dem Markt:

Hier kannst Du Dir einen Überblicke über Nach- und Neubaurüstlösungen machen.

 

Freundliche Grüße,

/Lausi.99

Zitat:

Original geschrieben von Retro-Camper

Muss ich das Schauspiel dann auch vom Tüv ab nehmen lassen?

Wie ist das eigentlich wenn ich einen 750kg Anhänger an den Käfer Hänge der nur 500kg ziehen darf. Solange ich nicht über 500 komme bei einer Kontrolle kann mir ja nichts passieren oder?

wenn der Anhänger theoretisch (und auch praktisch) bis zu 750 kg wiegen kann, darfst Du den nicht an den Käfer anhängen, wenn der nur 500 kg ziehen kann. Entweder anderer Anhänger, oder ablasten lassen.

Andererseits bin ich (persönlich) der Meinung, wenn der Aufbau so gestaltet ist, dass er nur auf dem Anhänger aufliegt und mit Spanngurten gesichert ist, ist da Ladung, also dem TÜV egal. Mit den Rohren und dem Stecksystem sieht das (wieder meine persönliche Meinung) anders aus.

Themenstarteram 21. Januar 2014 um 11:49

Am Freitag geh ich mal kuz zum Tüv und klär das ab. Ärgerlich wäre aber, wenn ich echt keinen 750kg Anhänger an das Auto hängen dürfte. Ablasten kommt für mich nicht in Frage und einen neuen Hänger kaufen schon gar nicht. Es reicht einer den ich regelmäsig vergesse zum Tüv zu fahren.

Ich möchte eben doch gelegentlich mal mit dem Auto weg fahren. Ob mit eigenbau Wohnanhänger oder einfach nur mit Ladefläche und von einem Bekannten das Kanu drauf. Wiegt ja beides nichts - fast nichts

Zitat:

Original geschrieben von happymax

Zitat:

Original geschrieben von Retro-Camper

Muss ich das Schauspiel dann auch vom Tüv ab nehmen lassen?

Wie ist das eigentlich wenn ich einen 750kg Anhänger an den Käfer Hänge der nur 500kg ziehen darf. Solange ich nicht über 500 komme bei einer Kontrolle kann mir ja nichts passieren oder?

wenn der Anhänger theoretisch (und auch praktisch) bis zu 750 kg wiegen kann, darfst Du den nicht an den Käfer anhängen, wenn der nur 500 kg ziehen kann. Entweder anderer Anhänger, oder ablasten lassen.

Andererseits bin ich (persönlich) der Meinung, wenn der Aufbau so gestaltet ist, dass er nur auf dem Anhänger aufliegt und mit Spanngurten gesichert ist, ist da Ladung, also dem TÜV egal. Mit den Rohren und dem Stecksystem sieht das (wieder meine persönliche Meinung) anders aus.

da ist etwas nicht richtig, bei der Anhängelast gilt das tatsächliche Gewicht des Anhängers incl. Ladung, der TE könnte durchaus einen 3,5t Anhänger legal ziehen, solange dessen Gewicht mit Ladung unter 500kg bleibt. Bei den Führerscheinklassen mag es sich anders verhalten.

Wenn der TE einen 750kg Anhänger umbauen will, sollte er bedenken, das der Anhänger vermutlich 150kg leer wiegt, also darf Aufbau und Ladung nicht mehr wie 350kg werden, das wird schwer. Man kann allerdings aus dem Anhänger einen Kofferanhänger machen und Schaumstoffmatratze reinlegen, zum Pennen, Küche und Waschsalon werden dann eben auf dem Campingplatz genutzt, aber man kann trocken schlafen.

Zitat:

Original geschrieben von happymax

wenn der Anhänger theoretisch (und auch praktisch) bis zu 750 kg wiegen kann, darfst Du den nicht an den Käfer anhängen, wenn der nur 500 kg ziehen kann. Entweder anderer Anhänger, oder ablasten lassen.

Hallo happymax,

das ist nicht korrekt. Relevant ist das Gewicht des Anhängers im Gespanbetrieb, welches auf über die Achse(n) auf die Fahrbahn übertragen wird. Hier kommt somit noch die Stützlast hinzu.

Wenn z.B. die maximale Stützlast 50kg beträgt, darf die Achslast des Anhänger 500kg betragen. Natürlich darf die zulässige Gesamtmasse des Gespanns nicht überschritten werden.

Quelle:

Somit kann ein 750kg Anhänger an den Käfer angehängt werden, solange die Stützlast eingehalten wird und die Achslast nicht 500kg überschreitet.

Freundliche Grüße,

/Lausi.99

am 21. Januar 2014 um 12:01

Bitte unterscheiden zwischen zulässigem Gesamtgewicht und tatsächlicher Anhängelast.

Solange die zulässige Anhängelast des Fahrzeugs sowie das Gesamtgewicht des Zuges nicht nicht überschritten werden, ist alles im grünen Bereich.

Käfer hat, soweit ich weiß, je nach Ausführung zwischen 300 /600 und 400 / 800 ungebremst / gebremst.

 

Themenstarteram 21. Januar 2014 um 12:03

Also ich sag es wie es ist. Ich will einen echt kleinen Anhänger bauen. Platz zum Schlafen und kleine Fächer in die man das nötigste rein tun kann. Also kein Luxusprodukt

Viel Gewicht verträgt so ein 34ps Auto ohnehin nicht

Themenstarteram 21. Januar 2014 um 12:05

Ich dachte da steht 500 drin. Ok muss ich noch mal gucken

http://www.manager-magazin.de/images/image-168558-galleryV9-lxtx.jpg

Das wäre schon zu Groß

Zitat:

Original geschrieben von Retro-Camper

Muss ich das Schauspiel dann auch vom Tüv ab nehmen lassen?

Wie ist das eigentlich wenn ich einen 750kg Anhänger an den Käfer Hänge der nur 500kg ziehen darf. Solange ich nicht über 500 komme bei einer Kontrolle kann mir ja nichts passieren oder?

Du kannst die Anhängelast voll ausnutzen, ob nur einen schweren Hänger ohne Ladung

oder einen Leichten mit viel Ladung.

Das zulässige Gesammtgewicht des Hängers spielt keine Rolle.

Du kannst sogar einen Hänger mit 550 kg Gewicht anhängen wenn die Stützlast 50 kg beträgt.

Hier noch ein Bericht von einem ähnlichen Projekt , sieht super aus :D

Hier findest Du auch noch viele Projekte.

Die Frage ist bloss, was man mit einem Nettogewicht von ca. 350 kg bauen kann?

Freundliche Grüße,

/Lausi.99

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