Kfz Diebstahl, HDI will Geld zurück!
Hallo,
bin neu hier und hab in der Suche nichts passendes gefunden. Also geschehen ist folgendes:
Mein 94`ger Fiesta wurde geklaut, unglaublich aber war. Nach Diebstahlsanzeige erfolgte die Regulierung über die HDI Versicherung, weil Teilkasko mit Selbstbeteiligung von 150€ bestand. Geld ist da, Auto war weg. 10 Wochen später wurde der Fiesta wiedergefunden, scheinbar unbeschädigt - hab ihn nicht wieder gesehen. Weitere 2 Wochen später -gestern- kam ein netter Brief: Laut Gutachter keine Einbruchspuren vorhanden, also unter Vorbehalt gezahlte Leistung sind innerhalb von zwei Wochen zurück zuzahlen plus Abschleppkosten und Standgebühr. Ist das korrekt? Also darf die Versicherung mir all das aufdrücken? Weiß hier jemand was man in diesem Fall machen sollte und was nicht?
Habe bereits ein anderes Auto gekauft und natürlich ist von dem Geld nichts mehr übrig.
Beste Antwort im Thema
Ohne eine Anleitung zum Diebstahl geben zu wollen, hier noch ein paar Informationen für den Interessierten Leser.
Der Ford Fiesta ist mit dem so genannten Tibbe- Schließsystem ausgestattet. Das Fahrzeug lässt sich vorn außen über die Fensterschachtleiste mit einem einfachen Stück Blech öffnen, ohne hier von außen (!) sichtbare Spuren zu hinterlassen. Eben so einfach ist das überwinden der Sicherungseinrichtung Zündschloss, aber dass möchte ich hier lieber nicht näher beschreiben.
Im Weiteren ist dieses Schließsystem von Ford dafür bekannt, dass es im Laufe der Jahre und im Betrieb zu mechanischen Abnutzungserscheinungen innerhalb der Mechanik in den Schließzylindern kommt. Die Schließzylinder „Leiern“ quasi aus.
In den Schließzylindern sind Sicherungsstifte positioniert, die zum einen sehr leicht zu entfernen sind und zum anderem auch im Laufe der Zeit Ihre Funktion verlieren können.
Sind diese Sicherungstifte nicht mehr vorhanden oder defekt, können sämtliche Schießzylinder (auch der vom Zündschloss) mit jedem x- beliebigen Tibbe- Schlüssel benutzt werden. Selbst ein Schlüssel Rohling kann hierfür verwendet werden.
Eine qualifizierte Befundung setzt daher voraus, dass die Zylinder demontiert und zerlegt werden. Eine solche Begutachtung hat ein verantwortungsvoll arbeitender Sachverständiger Schritt für Schritt vorzunehmen und vor allen Dingen Beweissichernd ausführlich mit Lichtbildern zu dokumentieren. (hier geht es schließlich um Strafrechtliche Aspekte für den Betroffenen). Sollten irgendwelche Zweifel aufkommen, muss der SV in seinem Gutachten auch darauf hinweisen.
Aus den vorstehend genannten Gründen halte ich eine Überprüfung des von der Versicherung eingeholten Gutachtens für erforderlich. Eine Aussage über evtl. Manipulationen zu treffen, ohne die hier dargestellten Maßnahmen durchgeführt zu haben, wäre fahrlässig. Deswegen sollte hier auch zunächst das Ergebnis der Gutachtenprüfung abzuwarten.
Hoffentlich wird mein Beitrag nicht wieder als Schulmeisterei aufgefasst. Fände ich wirklich Schade, denn das ist definitiv hier nicht meine Absicht
75 Antworten
Nee... alle sind nicht doof.
Du sicherlich auch nicht.
Hab ich auch nie behauptet.
Es wäre nur sinnvoll, wenn du mal hilfreiches für den TE zum Thema anführen würdest.
Und hör bitte auf hier zu stänkern. Wenn du das nicht verstehen kannst oder willst, was ich hier ausführe, kann ich das auch nicht ändern. Und jetzt such dir bitte einen anderen zum streiten.
Ohne eine Anleitung zum Diebstahl geben zu wollen, hier noch ein paar Informationen für den Interessierten Leser.
Der Ford Fiesta ist mit dem so genannten Tibbe- Schließsystem ausgestattet. Das Fahrzeug lässt sich vorn außen über die Fensterschachtleiste mit einem einfachen Stück Blech öffnen, ohne hier von außen (!) sichtbare Spuren zu hinterlassen. Eben so einfach ist das überwinden der Sicherungseinrichtung Zündschloss, aber dass möchte ich hier lieber nicht näher beschreiben.
Im Weiteren ist dieses Schließsystem von Ford dafür bekannt, dass es im Laufe der Jahre und im Betrieb zu mechanischen Abnutzungserscheinungen innerhalb der Mechanik in den Schließzylindern kommt. Die Schließzylinder „Leiern“ quasi aus.
In den Schließzylindern sind Sicherungsstifte positioniert, die zum einen sehr leicht zu entfernen sind und zum anderem auch im Laufe der Zeit Ihre Funktion verlieren können.
Sind diese Sicherungstifte nicht mehr vorhanden oder defekt, können sämtliche Schießzylinder (auch der vom Zündschloss) mit jedem x- beliebigen Tibbe- Schlüssel benutzt werden. Selbst ein Schlüssel Rohling kann hierfür verwendet werden.
Eine qualifizierte Befundung setzt daher voraus, dass die Zylinder demontiert und zerlegt werden. Eine solche Begutachtung hat ein verantwortungsvoll arbeitender Sachverständiger Schritt für Schritt vorzunehmen und vor allen Dingen Beweissichernd ausführlich mit Lichtbildern zu dokumentieren. (hier geht es schließlich um Strafrechtliche Aspekte für den Betroffenen). Sollten irgendwelche Zweifel aufkommen, muss der SV in seinem Gutachten auch darauf hinweisen.
Aus den vorstehend genannten Gründen halte ich eine Überprüfung des von der Versicherung eingeholten Gutachtens für erforderlich. Eine Aussage über evtl. Manipulationen zu treffen, ohne die hier dargestellten Maßnahmen durchgeführt zu haben, wäre fahrlässig. Deswegen sollte hier auch zunächst das Ergebnis der Gutachtenprüfung abzuwarten.
Hoffentlich wird mein Beitrag nicht wieder als Schulmeisterei aufgefasst. Fände ich wirklich Schade, denn das ist definitiv hier nicht meine Absicht
Zitat:
Original geschrieben von Dellenzaehler
Hoffentlich wird mein Beitrag nicht wieder als Schulmeisterei aufgefasst. Fände ich wirklich Schade, denn das ist definitiv hier nicht meine Absicht
Du einer der Jenigen, die Ahnung von dem haben was sie hier posten und dennoch weder überheblich noch schlaumeierhaft wirken. Das musste auch mal gesagt werden 😉
Also ich weiß selbst das man nen BMW ohne weiteres aufbekommt mit dem Schließkoffer von Wendt (ich glaube die waren das).
Haben die Vorgestern noch im Fernsehen gezeigt. Das Köfferchen kostet nur 900€ und schon kann man jede Kombination von Schlüsseln von BMWs zusammensetzen und den BMW aufmachen.
Und wenn man schon nen BMW aufmachen kann, dann kann man nen Ford aufhusten.
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genau so ist es 😉
Du hast Recht. Die Firma Wendt Sicherheits- und Aufsperrtechnik aus Bergheim-Erft befasst sich seit Jahren mit der zerstörungsfreien Öffnungstechnik an Kraftfahrzeugen. Man kann dort auch Seminare belegen und ordentlich was lernen. Ich persönlich habe dort schon "Leergänge" besucht und gelernt.
Sehr zu empfehlen 😉
Aber du machst hoffentlich nix illegales damit :-)
Solch ein Wissen kann man immer auch zu unguten Sachen verwenden hihi. :-)
Natürlich nicht !! 😰
Aber wenn so ein paar Schlimmlinge versuchen wollen zu Behumsen, ist das Wissen ganz hilfreich 😉
Danke für vielen Posts in diesem Threat. Hätte nicht gedacht, dass das solche Wellen schlägt.
Nun noch einmal zu dem Vorbehalt:
Den gab es, weil die Polizei/Staatsanwaltschaft die Ermittlungen noch nicht abgeschlossen haben zum Zeitpunkt der Auszahlung. Wogegen ermittelt wurden ist weis ich nicht.
Zu der Schlüsselproblematik:
Dessen bin ich mir bewusst, sogar die Leute von der Schadensabteilung erklärten mir dies. Allerdings mit einem eben so grossen Schraubenzieher wie die Öffnung des Türschlosses, dabei wird das komplette Schloss mit Schliesszylindern herumgedreht.
Zum Gutachten:
Genauers weiss ich noch nicht. Aber nach Rücksprache mit einen Sachverständigen einer anderen Versicherung -Wettbewerb ist was feines- meinte dieser, dass Aufgrund des geringen Fahrzeugwertes es wahrscheinlich ist, dass die Schlösser eben nicht demontiert wurden sind, weil zu teuer. Der Brief der Versicherung ist daher nichts weiter als ein Schreibtischvorgang ohne Stichhaltige Beweise. Der Dumme bin nun ich, weil ohne Rechtsanwalt siehts schlecht aus.
Ich hoffe, dass ich über den Anwalt ein anständiges Gutachen erwirken kann.
@Dellenzaehler: Danke für deine objektiven Beiträge.
Ansonsten, bitte keine Streitereien, mir hilft hier jeder Beitrag. Viele Informationen verhelfen zur Objektivität.
Danke, und wenn es Neuigkeiten gibt werde ich sie natürlich posten.
Also, wenn die Versicherung wirklich nur ein solches "Billig"-Gutachten in Auftrag gegeben hat, sieht Sie aber nicht gut aus.
Es wäre hier zu prüfen, wie sich das dann mit den Kosten für deinen Rechtsanwalt aussieht.
Aber das sollten hier vielleicht macht die Juristen kommentieren.
Da bin offen gesagt ein bisschen überfragt und will dir nix falsches erzählen.
Grüßle
Hallo Dellenzaehler,
habe diese Diskussion mit großem Interesse verfolgt, weil in meiner TG-Anlage vor kurzem der BMW eines Nachbarn entwendet wurde.
Ich möchte Dir, Dellenzaehler, für Deine informativen
Kommentare recht herzlich danken. Endlich jemand,
der hier nicht nur aus purer Langeweile sein Senf
dazugibt, sondern jemand, der sich mit Fachkenntnis und
guten Ratschlägen positiv von der Masse hier abhebt.
Laß Dich bitte nicht von irgendwelchen Neidern und Kritikern abhalten, anderen Forumteilnehmern hier zu helfen,
wenn Du Dich auskennst.
Viele Grüße und immer gute Fahrt
Gerd
P.S.: Bei meinem Nachbarn war es so, dass er alle
Autoschlüssel bei seiner Versicherung abliefern mußte,
die Versicherung hat dann herausgefunden, dass an
einem Schlüssel manipuliert worden ist.
Der Nachbar war eine Woche vor dem Diebstahl mit
seinem BMW zur Inspektion in der Werkstatt ...
Jetzt machst du mich aber ein bisschen Verlegen 😉
Danke, freut mich, wenn man helfen kann.
Hoffentlich hat dein Nachbar die richtige Kilometerlaufleistung bei der Versicherung angegeben. Die ist genauso wie die Anzahl der vorgenommenen Schließungen im Schlüssel hinterlegt und kann ausgelesen werden. 🙂
Liebe Grüße
Zitat:
Original geschrieben von Dellenzaehler
Hoffentlich hat dein Nachbar die richtige Kilometerlaufleistung bei der Versicherung angegeben. Die ist genauso wie die Anzahl der vorgenommenen Schließungen im Schlüssel hinterlegt und kann ausgelesen werden.
Jetzt bin ich aber platt.
Im November 2006 war ich auf einer Tagung, bei der es u. a. um die Problematik der Fahrzeug-Laufleistungmanipulation ging.
Die Referenten von den großen deutschen Automobilherstellern berichteten einhellig, dass es derzeit keinen unauffindbaren Speicherort für die Fahrzeuglaufleistung in einem Fahrzeug gibt, der nicht von den "Tachoprogrammierern" entdeckt werden könnte. Man bedauerte geradezu, dass die Entwicklungskosten für die elektronische Dokumentation der Fahrzeugdaten wirtschaftlich nicht mehr vertretbar sind, weil der Entwicklungsvorsprung der Hersteller in diesem Bereich in immer kürzeren Zeiträumen von der "Gegenseite" wieder eingeholt werden würde.
Auch zwei Referenten von TÜV und DEKRA äußerten sich dahingehend, dass es derzeit kein unmanipulierbares elektronisches Fahrzeugdatensystem gäbe.
naja, ob die Speicherplätze nicht auffindbar sind weis ich nicht so recht. Aber die Laufleistungen sind an verschiednen Orten hinterlegt. Auch in diversen Steuergeräten. Und das kann von dem einen oder anderen Langfinger mal "etwas "übersehen" werden.
Mehr in einer PN an dich.
Zitat:
Original geschrieben von MaxDonner
Genauers weiss ich noch nicht. Aber nach Rücksprache mit einen Sachverständigen einer anderen Versicherung -Wettbewerb ist was feines- meinte dieser, dass Aufgrund des geringen Fahrzeugwertes es wahrscheinlich ist, dass die Schlösser eben nicht demontiert wurden sind, weil zu teuer. Der Brief der Versicherung ist daher nichts weiter als ein Schreibtischvorgang ohne Stichhaltige Beweise.
So werden aus Spekulationen Tatsachen ... 🙄
Zitat:
Original geschrieben von MaxDonner
Ich hoffe, dass ich über den Anwalt ein anständiges Gutachen erwirken kann.
Vielleicht sollte man erst mal abwarten, ob das eingeholte Gutachten nicht höchst anständig war?
Zitat:
Original geschrieben von MaxDonner
2 Wochen später -gestern- kam ein netter Brief: Laut Gutachter keine Einbruchspuren vorhanden
Laut Dellenzähler
Zitat:
Original geschrieben von Dellenzaehler
Ich habe hier schon einmal ausgeführt, dass das Schließsystem des Herstellers Ford auch ohne markante Einbruchspuren überwunden werden kann. Das bedeutet, man könnte dieses Auto sogar mit einem Schlüssel eines anderen Ford -es muss nicht einmal ein Fiesta sein- öffnen und auch starten (!)
sei gerade das ja möglich.
Hatte der Fiesta schon eine el. Wegfahrsperre?
😕
Mit welcher Begründung hat die Vers. 2 der 4 Schlüssel wieder ausgehändigt?
😕
Update
Hallo Leute,
ich will mal ein kleines Update zum Thema machen.
Also erstens, hat sich die Versicherung überhaupt nicht geäußert weshalb sie was wie macht. Das Vorweg, um weiteren Fragen vorzugreifen.
Geschehen ist folgendes:
Da die HDI zu keinem Gespräch bereit war, hat ein Anwalt ein Schreiben aufgesetzt, um zum einen Einsicht in das Gutachten zu bekommen und den Vorwurf des "Selbst"-Diebstahls zu wiedersprechen.
Das Gutachten wollte man zunächst nicht aushändigen, nach einem anwaltlichen Telefonat ging es aber doch. Das Gutachten sagt nichts aus, außer dass kein ordentliches Gutachten erstellt wurde, wo z.B. eben auch die Schlösser demontiert werden.
Ein weiteres anwaltliches Schreiben mit der Bitte, um ein weiteres Gutachten eines Unabhängigen wurde lediglich mit einem Fax von HDI-Anwälten beantwortet, welches sagt: Ersuchen abgelehnt. Forderung der Rückzahlung der erstatteten Leistungen.
Mehr nicht!
Wie es aussieht wird es wohl zu einem Gerichtsverfahren kommen müssen - was für eine Geld- und Zeitverschwendung. Nur weiss ich nun noch nicht ob eine Klage vor einem öffentlichen Gericht möglich ist, oder ob ich nur eine Zivilklage erheben kann, was bedeuten würde ich müsste sämtliche Gerichtskosten vorstrecken... Da könnte ich das Geld auch der Versicherung geben und hätte dafür den Fiesta wieder. Allerdings mit dem faden Beigeschmack der Unterstellung: ich hätte ihn selbst geklaut um die Versicherung zu betrügen...
HDI: Hier Derda Issesgewesen!