KFZ-Brief nicht vorhanden
Guten Tag zusammen,
folgendes: habe heute eine MZ 250 mit beiwagen gekauft, wie üblich (Bj. 85) ohne Papiere, diese sind bei dem Umzug verloren gegangen. Allerdings hat der Verkäufer einen Kaufvertrag von 1986 gefunden, dort ist die KFZ-Brief Nr.(stillgelegt) aufgelistet.
Jetzt ist die Frage, kann ich das irgendwie für die Zulassung nutzen?
Bedanke mich im Voraus
Andreas
Beste Antwort im Thema
Hallo TE,
setze Dich mit Deiner zuständigen Zulassungsstelle in Verbindung. Die sagen Dir genau, was sie haben wollen, damit eine neue ZB II von Ihnen ausgestellt werden kann.
Es gibt einfach zuviele Zulassungsstellen, die das unterschiedlich behandeln. Alle Aussagen hier wären ggf. Mutmaßungen und letztendlich macht es Deine Zulassungsstelle doch anders
73 Antworten
Nu hau nich so aufn Putz!
Du wirst auch kein (Schein)heiliger sein wenn man sich deinen Wortschatz betrachtet.
Nirgends steht daß er eine falsche EV leisten will.
Daß hast Du da rein interpretiert.
Dreist ist das Verhalten des Verkäufers.
Dass du eine 2Rad Phobie hast weiss man nun. Kommt da auf einmal mit durchschlàngeln daher...völlig andere Baustelle.
Thema verfehlt,
Natürlich kriegt er ein Kennzeichnen für seine MZ.
Kommt 1000x im Jahr vor auf Deutschlands Zul.stelle. daß ein KFZ ohne Brief wieder angemeldet werden soll.
Einfach den vorgeschrieben Weg gehen dann klappt das auch.
Dauert halt a bisserl.
Locker bleiben und auf dem Amt nachfragen wie es weitergeht wenn der Verkäufer sich quer stellt.
PS: Schonmal überlegt ob der vielleicht den Brief nie hatte?
Vielleicht selbst ohne Papiere die Karre gekauft oder geschenkte gekriegt?
Von geklaut ganz zu schweigen.
Wie lange ist das Moped denn schon abgemeldet? Gibt's die ZB 1 oder Abmeldebescheinigung noch ?
Gruß M
Zitat:
@Koi-Karpfen schrieb am 3. Oktober 2018 um 18:15:29 Uhr:
Zitat:
@Glebpm schrieb am 3. Oktober 2018 um 17:27:46 Uhr:
ich frag ma in der Zulassungsstelle nach, oder wie oben vorgeschlagen wurde "dreiste" Abwicklung.Du hast also ernsthaft vor, auf dem Amt zu fragen, ob die es unterstützen, wenn du eine Straftat begehst? Die Abgabe einer falschen eidesstattlichen Versicherung (= Meineid, wenn dir das mehr sagen sollte) ist kein Kindergeburtstag. Das ist es, wenn du da hingehst und 'einfach' behauptest, du hättest die Papiere verklüngelt, obwohl du weißt, dass es nicht so war.
Wahrscheinlich werden die auf dem Amt sagen: mach mal und gleich danach den Staatsanwalt benachrichtigen. Du bist echt nicht ganz knusper und deine Kumpels aus dem Motorradforum gleich mit. Diese Typen meinen ja sowieso, Gesetze sind für Dosenfahrer, von wegen Durchschlängeln. Mit deinem MZ Dingens geht das wenigstens nicht, schon alleine, weil du dafür wohl nie ein Kennzeichen bekommst 😁😁😁:
Du bist echt selten d...ch: erst lässt du dir wertlosen Schrott andrehen und dann wirst du noch kriminell.
Tut mir leid, bei mir ist hier Schluss. Kriminelle sollen alleine sehen wie weit sie kommen.
Tolle Rede, ich hab nicht gesagt WAS ich beim Amt fragen werde, vielleicht wollte ich nur die Uhrzeit wissen danke für dein Vertrauen.
Dass du mich deswegen kriminell nennst....wach mal auf wo wir uns momentan befinden, dadurch geht bestimmt die ganze EU drauf
Zitat:
@windelexpress schrieb am 3. Oktober 2018 um 18:47:26 Uhr:
Wie lange ist das Moped denn schon abgemeldet? Gibt's die ZB 1 oder Abmeldebescheinigung noch ?Gruß M
Der Typ hat behauptet, dass das Moped schon mal angemeldet war, hat aber gleichzeitig den Kaufvertrag von damals mitgegeben, der Unterschied von Tacho und KM-Stand im Vertrag ist nur 300 KM, genau das ist was ich bei der Zulassungsstelle fragen möchte, ob's oder wann das Ding angemeldet bzw. stillgelegt wurde
Wieviele Jahre Knast drohen mir jetzt?
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Also hast Du keine Fahrzeugpapiere nur den KV von damals? Von wann war der KV?
Gruß m
Zitat:
§ 156 StGB
Falsche Versicherung an Eides StattWer vor einer zur Abnahme einer Versicherung an Eides Statt zuständigen Behörde eine solche Versicherung falsch abgibt oder unter Berufung auf eine solche Versicherung falsch aussagt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Wenn der alte Kaufvertrag vom Vorvorbesitzer an deinen jetzigen Verkäufer (dem GIERHALS oder Idiot)
die Überlassung des damaligen KFZ Briefes , Nr. Sowieso , bescheinigt;
Ist ja praktisch bewiesen daß die Verschluderung des Briefes von Deinem Verkäufer zu verantworten ist.
Frag beim Amt nach und lass uns wissen was rausgekommen ist.
(Knastfrage wurde schon beantwortet!🙂)
Zitat:
@windelexpress schrieb am 3. Oktober 2018 um 19:48:39 Uhr:
Also hast Du keine Fahrzeugpapiere nur den KV von damals? Von wann war der KV?Gruß m
Zitat:
@windelexpress schrieb am 3. Oktober 2018 um 19:48:39 Uhr:
Zitat:
§ 156 StGB
Falsche Versicherung an Eides StattWer vor einer zur Abnahme einer Versicherung an Eides Statt zuständigen Behörde eine solche Versicherung falsch abgibt oder unter Berufung auf eine solche Versicherung falsch aussagt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
ist von 1990, da wurde der KFZ-Brief (stillgelegt) mit dem Moped übergeben, die Nummer des Briefes ist auch dabei, interessant ist ob der Schrotthaufen danach angemeldet oder direckt in der Scheune abgestellt wurde
Dann ist wohl von auszugehen,dass in den letzten 10 Jahren das Fzg nicht zugelassen war. Dann benötigst eh ein Vollgutachten wenn keine Papiere mehr vorhanden sind.
Gruß M
Davon hab ich auch nirgends von geschrieben, oder wo liest Du heraus, dass ich schrieb, ein Vollgutachten hätte was mit dem Eigentum am Moped was zu tun.
Grundsätzlich geht's dem TE ja darum,dass Fzg in Verkehr zu bringen oder?
Gruß M
genau. Und dafür braucht er erst einmal den Eigentumsnachweis in Form des Briefes. Das Vollgutachten ist eine technische Frage, das ist nachgelagert und wird die geringeren Probleme mit sich bringen.
Der Kfz Brief, oder aktuell die Zulassungsbescheinigung ist kein EigentumsNachweis! Steht auf der ZulassungsBescheinigung und sogar auf den Alten Kfz Briefen drauf. Die Zulassungsbescheinigung weißt lediglich die VerfügungsBerechtigung nach. Wer die VerfügungsBerechtigung nachweisen kann, durch Vorlage der Zulassungsbescheinigung kann das Fahrzeug auf sich anmelden, Eigentümer wird er dadurch aber noch lange nicht.
Als EigentumsNachweis genügt der KV.
Gruß M
für eine Zulassung ist aber der Brief erforderlich. Nur wenn kein Brief mehr vorhanden ist, reicht es, den Eigentumsnachweis auf anderem Weg zu erbringen. In der Regel über die EV des letzten nachgewiesenen Eigentümers, ersatzweise über Hilfskonstrukte, aber da wird es speziell.
Er soll mit der Zulassungsstelle reden. Die Aussage, dass der Kaufvertrag auf jeden Fall genügt, ist falsch.
Zitat:
@Kai R. schrieb am 4. Oktober 2018 um 13:53:20 Uhr:
Und dafür braucht er erst einmal den Eigentumsnachweis in Form des Briefes.
Unten der Zusatz auf der ZB 2. Die Zulassungsbescheinigung weißt nicht den Eigentümer aus,
Für eine Zulassung ist nicht immer eine ZB 2/Brief erforderlich. Schon was von Scheunenpfund gehört? Neuzulassungen von Fahrzeugen mit EinzelGenehmigung usw
Gruß M