KFZ-Brief nicht vorhanden
Guten Tag zusammen,
folgendes: habe heute eine MZ 250 mit beiwagen gekauft, wie üblich (Bj. 85) ohne Papiere, diese sind bei dem Umzug verloren gegangen. Allerdings hat der Verkäufer einen Kaufvertrag von 1986 gefunden, dort ist die KFZ-Brief Nr.(stillgelegt) aufgelistet.
Jetzt ist die Frage, kann ich das irgendwie für die Zulassung nutzen?
Bedanke mich im Voraus
Andreas
Beste Antwort im Thema
Hallo TE,
setze Dich mit Deiner zuständigen Zulassungsstelle in Verbindung. Die sagen Dir genau, was sie haben wollen, damit eine neue ZB II von Ihnen ausgestellt werden kann.
Es gibt einfach zuviele Zulassungsstellen, die das unterschiedlich behandeln. Alle Aussagen hier wären ggf. Mutmaßungen und letztendlich macht es Deine Zulassungsstelle doch anders
73 Antworten
Zitat:
@derbeste44 schrieb am 19. September 2018 um 10:04:00 Uhr:
Noch einmal, eine Versicherung an Eides statt gibt der ab, der den Brief (ZB II) verloren hat, er ist der Einzige der weiß was damit geschehen ist. Wir reden nicht von einer Verlusterklärung oder um die Aufbietung.
Die eV gibt der letzte rechtmäßige Besitzer des Fahrzeugbriefs ab. Wenn Frau Schmitt versehentlich den Fz.-Brief ihres Ehegatten in der Waschmaschine gewaschen hat oder in den Müll getan hat, dann muss nicht Frau Schmitt die eV abgeben, sondern auch Herr Schmitt darf das. Er weiß nämlich auch, was passiert ist und kann diesen Sachverhalt an Eides statt erklären.
Und in diesem Fall ist es nun mal der Verkäufer, der laut Schilderung den Brief zuletzt hatte. Es ist nun nicht notwendig, dass der TE dem Verkäufer detailliert erklärt, dass seine Ehefrau oder sein Bruder die eV abgeben müssen. Das kann ja der Verkäufer ggf. selbst entscheiden, falls es da tatsächlich eine besondere Konstellation geben sollte. Für den TE ist jedenfalls der Verkäufer der richtige Ansprechpartner in Sachen eV.
Um Deinen Fall mal aufzugreifen.
Herr Schmitt hat durch hörensagen erfahren, dass seine Frau den Brief mitgewaschen hat. Er selbst hat es nicht getan.
Jetzt ist Frau Schmitt dran, bei der Versicherung an Eidesstatt zu erklären, dass Sie durch das waschen den Brief vernichtet hat.
Nicht Herr Schmitt !!!
§§ 153 - 163 StGB
Wie sollte denn auch der Text aussehen ?
" Ich Herr Schmitt erkläre, dass mir meine Frau gesagt hat, sie habe den Brief gewaschen. Da meine Frau nie lügt oder gelogen hat, muss das stimmen."
Völlig unsinnig, auf das StGB zu verweisen. Und dann gleich noch auf 10 Paragraphen. Der Verkäufer steht ja schon mit einem Bein im Gefängnis. Zum Glück muss das den TE nicht interessieren.
Zitat:
@Florian333 schrieb am 19. September 2018 um 11:18:54 Uhr:
Völlig unsinnig, auf das StGB zu verweisen. Und dann gleich noch auf 10 Paragraphen. Der Verkäufer steht ja schon mit einem Bein im Gefängnis. Zum Glück muss das den TE nicht interessieren.
Wenn Du den Ablauf einer Abgabe der Versicherung an Eidesstatt nicht kennst, dass schreibe doch bitte nichts dazu.
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Ich kenne mich damit sehr gut aus. Und ich weiß auch, wer die Pflicht hat und wer nicht, wer zu Abgabe berechtigt/verpflichtet ist und wer nicht. Es dürfte recht schwer sein, die Wäsche waschende Ehefrau unter § 5 StVG zu subsumieren.
Zitat:
@Florian333 schrieb am 19. September 2018 um 11:32:10 Uhr:
Ich kenne mich damit sehr gut aus. Und ich weiß auch, wer die Pflicht hat und wer nicht, wer zu Abgabe berechtigt/verpflichtet ist und wer nicht. Es dürfte recht schwer sein, die Wäsche waschende Ehefrau unter § 5 StVG zu subsumieren.
Ich gebe auf, verlore Zeit !
Du kennst Dich sehr gut aus, merke schon !
Zitat:
@Florian333 schrieb am 18. September 2018 um 20:09:24 Uhr:
Vermutlich wird die Zulassungsstelle eine eidesstattliche Versicherung über den Verlust des Fz.-Briefes haben wollen, allerdings nicht von dir, sondern vom Verkäufer.
Moin,
habe jetzt nächstes Problem, habe den Verkäufer nach der eidesstättischen Versicherung gefragt, sagte zu erst geht i.O. nach eine Woche aber will von mir zusätzlich 300 Euro dafür haben. Wenn ich ohne den Wisch das Moped nicht zulassen kann dann hat er je ein Druckmittel in der Hand.
Was würdet Ihr jetzt machen an meiner Stelle? Bzw. welche Optionen stehen mir jetzt zur Verfügung?
Zitat:
@Glebpm schrieb am 2. Oktober 2018 um 10:59:10 Uhr:
Zitat:
@Florian333 schrieb am 18. September 2018 um 20:09:24 Uhr:
Vermutlich wird die Zulassungsstelle eine eidesstattliche Versicherung über den Verlust des Fz.-Briefes haben wollen, allerdings nicht von dir, sondern vom Verkäufer.Moin,
habe jetzt nächstes Problem, habe den Verkäufer nach der eidesstättischen Versicherung gefragt, sagte zu erst geht i.O. nach eine Woche aber will von mir zusätzlich 300 Euro dafür haben. Wenn ich ohne den Wisch das Moped nicht zulassen kann dann hat er je ein Druckmittel in der Hand.
Was würdet Ihr jetzt machen an meiner Stelle? Bzw. welche Optionen stehen mir jetzt zur Verfügung?
Verkäufer mit Rückabwicklung des Kaufvertrags drohen zuzüglich aller dir bisher entstandenen Kosten. Er ist verpflichtet dir das uneingeschränkte Eigentum (wozu die Papiere gehören), also ein ordentlich nutzbares Fahrzeug, zu verschaffen:
§ 433 (BGB) Vertragstypische Pflichten beim Kaufvertrag. (1) Durch den Kaufvertrag wird der Verkäufer einer Sache verpflichtet, dem Käufer die Sache zu übergeben und das Eigentum an der Sache zu verschaffen. Der Verkäufer hat dem Käufer die Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln zu verschaffen.
Ein Rechtsmangel dürfte hier vorliegen. Im Moment bist du wahrscheinlich nur Besitzer, aber noch nicht Eigentümer. Dir fehlt die rechtliche Verfügungsgewalt. Wenn dir das alles zu hoch ist: schließe keine Verträge ab.
Hängt aber natürlich davon ab, was im Vertrag zwischen euch geregelt worden war. Wenn da was steht von 'ohne Papiere' oder 'nicht zulassungsfähig', dann wird es kritisch. Im Zweifel leider eine Sache für einen Rechtsanwalt und auf jeden Fall für die Lebenserfahrung: man übernimmt kein Fahrzeug ohne die kompletten Papiere und es ist auch überhaupt nicht "üblich" dass die Papiere verloren gegangen sind. Die Papiere sind im Zweifel mehr Wert als der rostige Haufen Metall.
Ob die Zulassungsstelle den Verkäufer auffordern könnte, eine Aussage über den Verbleib der Papiere zu machen, musst du dort erfragen. Ist zwar unwahrscheinlich, aber deine einzige kostengünstige Option.
Hast Du denn mit der Zulassungsstelle gesprochen?
In einem anderen Mopedforum hiess es zu so einem Fall mal:
"Sag doch einfach Du selbst hast die Papiere nach dem Kauf verloren."
Wàre das ne Möglichkeit?
Es wird sich niemand melden können der das widerlegen kann und wo kein Kläger, da kein Richter.
Ansonsten hiess es da noch, daß geht auch ohne die Eidesstattliche Erklärung des letzten Briefeigners.
Nur dauert es dann länger (6 Monate) weil der Brief dann beim KBA aufgeboten werden müsste.
Etwas dreist. Aber wenn ihr euch in der Mitte trefft? Er hätte 150 € und du die Erklärung. Wenn er auf den Deal nicht eingeht, ankündigen das gerichtlich klären zu lassen, was aber dauert... und kostet, zunächst auch mal beide Seiten (würde ich bedenken), am Ende womöglich nur ihn (?).
So würde ich das vielleicht regeln. Geld wolltest du doch mit der Kiste wohl nicht verdienen, dann ist das eben schon mal die erste (außerplanmäßige) Investition.
Ab wann ist der Tatbestand der Erpressung erfüllt?
Oder sind es die Kosten, die ihm dadurch entstehen?
Kosten wohl keine.
Nur Zeitverlust und Umstände halt.
Drum prüfe wer sich sowas ans Bein bindet.
Danke für die Rückmeldungen,
dem Idioten habe ich natürlich was angeboten, 50EURO, das ist mehr als er verdient nach so einer Aktion, der hat jetzt jedliche Kommunikation abgebrochen, ist auch egal, ich frag ma in der Zulassungsstelle nach, oder wie oben vorgeschlagen wurde "dreiste" Abwicklung. Zur Not gehe ich ins Gericht aus Prinzip. Der Anwallt ist bis Sonntag im Urlaub, mal sehen. Hier richt es meiner Meinung nach schon nach Erpressung bzw. Nötigung und das alleine kotzt mich an
Zitat:
@Glebpm schrieb am 3. Oktober 2018 um 17:27:46 Uhr:
ich frag ma in der Zulassungsstelle nach, oder wie oben vorgeschlagen wurde "dreiste" Abwicklung.
Du hast also ernsthaft vor, auf dem Amt zu fragen, ob die es unterstützen, wenn du eine Straftat begehst? Die Abgabe einer falschen eidesstattlichen Versicherung (= Meineid, wenn dir das mehr sagen sollte) ist kein Kindergeburtstag. Das ist es, wenn du da hingehst und 'einfach' behauptest, du hättest die Papiere verklüngelt, obwohl du weißt, dass es nicht so war.
Wahrscheinlich werden die auf dem Amt sagen: mach mal und gleich danach den Staatsanwalt benachrichtigen. Du bist echt nicht ganz knusper und deine Kumpels aus dem Motorradforum gleich mit. Diese Typen meinen ja sowieso, Gesetze sind für Dosenfahrer, von wegen Durchschlängeln. Mit deinem MZ Dingens geht das wenigstens nicht, schon alleine, weil du dafür wohl nie ein Kennzeichen bekommst 😁😁😁:
Du bist echt selten d...ch: erst lässt du dir wertlosen Schrott andrehen und dann wirst du noch kriminell.
Tut mir leid, bei mir ist hier Schluss. Kriminelle sollen alleine sehen wie weit sie kommen.