KFZ-Brief nicht vorhanden
Guten Tag zusammen,
folgendes: habe heute eine MZ 250 mit beiwagen gekauft, wie üblich (Bj. 85) ohne Papiere, diese sind bei dem Umzug verloren gegangen. Allerdings hat der Verkäufer einen Kaufvertrag von 1986 gefunden, dort ist die KFZ-Brief Nr.(stillgelegt) aufgelistet.
Jetzt ist die Frage, kann ich das irgendwie für die Zulassung nutzen?
Bedanke mich im Voraus
Andreas
Beste Antwort im Thema
Hallo TE,
setze Dich mit Deiner zuständigen Zulassungsstelle in Verbindung. Die sagen Dir genau, was sie haben wollen, damit eine neue ZB II von Ihnen ausgestellt werden kann.
Es gibt einfach zuviele Zulassungsstellen, die das unterschiedlich behandeln. Alle Aussagen hier wären ggf. Mutmaßungen und letztendlich macht es Deine Zulassungsstelle doch anders
73 Antworten
Danke für die Rückmeldung. In welchem Bundesland warst Du zur Zulassungsstelle? Gerne per PN
Eine andere Verfahrensweise hätte mich jetzt auch gewundert. Dass einige Zulassungsstellen die Eigentumsverhältnisse/ Verfügungsberechtigung bis aufs letzte nachprüfen mag vorkommen, ist aber eher wohl eher die Ausnahme denk ich.
Gruß M
Und Du brauchst auch keine Unbedenklichkeitsbescheinigung?
Dass nicht gestohlen oder Betrieb wegen technischer Mängel untersagt?
Merkwürdig, denn so könnte man gestohlene Kfz nach 30 Jahren einfach mit Tüv Gutachten auf sich neu zulassen, wenn das quasi verjährt nach gewisser Zeit. .?
Rein theoretisch könnte Dein Verkäufer auch ein Hehler sein. Dann würde dir der Kaufvertrag nix nutzen, denn an gestohlenen Sachen kann man kein Eigentum erwerben.
Na die Fahndung zu einer Fin wird nicht gelöscht. Hab ich schon mehrmals gehabt,dass die Rennleitung das Fahrzeug und den Antragsteller dann einkassiert haben.
Einer durfte seinen Anhänger nach grundlegender Restauration und Gutachtenerstellung dann abgeben.
Gruß M
nein, er hat doch die volle Summe bekommen, die 300 wollte er noch zusätzlich, 2 Wochen nach dem Verkauf haben!
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Ich sollte an meiner Ironie arbeiten ;-)
Hat die Zul.stelle irgendwas gesagt in Bezug auf Fahndung/gestohlen?
Prüft das das KBA oder die Zul.Stelle oder der TÜV? Oder nur die Polizei?
Die werden sich damit doch nicht etwa erst dann beschaftigen wenn du mit TÜV Gutachten die neuen Papiere beantragst?!
Zitat: windelexpress.
"Einer durfte seinen Anhänger nach grundlegender Restauration und Gutachtenerstellung dann abgeben. "
Kann Dir das dann nicht auch blühen. (Theoretisch)
In der Zulassungsstelle wird beim eingeben der Fin diese übers Kba auf Einträge abgeprüft. Sollte ein Treffer vorhanden sein, wird der Vorgang abgebrochen und die Rennleitung übernimmt.
Der TÜV kann keine Einträge zur FIN erkennen.
Gruß M
Aha. Danke!
Bloss: Warum heisst es dann in anderen Moped Foren oder Threads oft: man solle in solch einem Fall zunàchst eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der Polizei vorlegen?
Gilt dies nur für Zul.freie Fahrzeuge wie Mofas, Kleinkrafträder usw. ,deren Betriebserlaubnis verlorenging?
Moin,
Unbedenklichkeitsbescheinigung gibts ja nicht mehr, die Zulassungsstelle fragt online bei KBA ab, das war auch gestern der Fall. Bei JAWA-Gespann wurde die FIN abgefragt und es gab sogar ein Treffer, die FIN war "vergeben" für ein anderes Motorrad, allerdings war das eine BMW-Maschine, bei den älteren Fahrzeugen mit 6-Stelligen FIN kommt es oft vor sagte der Bearbeiter.
Für Zul.freie Fahrzeuge musst du soweit ich weiß bei KBA neue Papiere beeintragen, kostet um die 30 Euro+Wartezeit ca 2,5 Monate
So läuft das ab, zumindest in NRW
Moin Zusammen,
das Moped ist fertig, 21 Abnahme durch, zum Amt mit dem Kaufvertrag und 21 Wisch und nach 30 Min zugelassen und grinsend unterwegs nach Hause, keine Erklärung an Eidesstatt oder sowas, nicht mal danach gefragt.
MfG
Gratuliere!
Zufall, daß das jetzt fast auf den Tag genau 1 Jahr her ist?
Zitat:
@Mopedmongo schrieb am 9. Oktober 2018 um 17:35:14 Uhr:
Und Du brauchst auch keine Unbedenklichkeitsbescheinigung?
Dass nicht gestohlen oder Betrieb wegen technischer Mängel untersagt?
Merkwürdig, denn so könnte man gestohlene Kfz nach 30 Jahren einfach mit Tüv Gutachten auf sich neu zulassen, wenn das quasi verjährt nach gewisser Zeit. .?
Rein theoretisch könnte Dein Verkäufer auch ein Hehler sein. Dann würde dir der Kaufvertrag nix nutzen, denn an gestohlenen Sachen kann man kein Eigentum erwerben.
Wer sollte die Unbedenklichkeitsbescheinigung erstellen ?
@ TE
Wenn ich die Seiten noch mal so überfliege, stellt man fest, dass ich dir die Lösung Deines Problems bereits schon auf der 1. Seite geschildert hatte.
Hallo Leute,
das es ein Jahr her ist , ist wirklich der Zufall gewesen, das Moped habe ich Ende September zugelassen bekommen, nun vor kurzem ist mir aufgefallen, dass ich mal nachgefragt habe, deswegen die Rückmeldung.
MfG