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KFZ Anmeldung wegen Steuer Schulden nicht möglich.seit 2011 jetzt im archiv

Themenstarteram 15. Mai 2018 um 9:42

hallo an alle,

bin neu hier und habe ein Anliegen. ich hatte damals 2011 ein PKW auf mich zugelassen wegen diversen Umständen hab ich die KFZ Steuer nicht bezahtl ( Jugendlicher Blödsinn ) nun ist es so das ich ca 2014 einen PKW zulassen wollte mir dies aber verweigert wurde. ich hatte eine Ratenzahlung mit dem Finanzamt ausgemacht. es ist aber nicht alles bezahlt bis heute. Nun wollte ich mich erkundigen wieviel noch offen ist weil ich ein PKW auf mich zulassen will und man sagte mir das jetzt das Hauptzollamt dafür zuständig wäre. diesen hab ich kontaktiert und man sagte mit diese Akten sind archiviert es gibt da kein Zugriff drauf ich könnte einen PKW auf mich anmelden. Bin etwas irritiert weiss da jemand etwas?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@ryszard83 schrieb am 15. Mai 2018 um 11:42:22 Uhr:

Bin etwas irritiert weiss da jemand etwas?

Na klar, das Zollamt:

Zitat:

diesen hab ich kontaktiert und man sagte mit diese Akten sind archiviert es gibt da kein Zugriff drauf ich könnte einen PKW auf mich anmelden.

Aber hier weiß es bestimmt einer besser. :D

Gruß Metalhead

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Zitat:

@ryszard83 schrieb am 15. Mai 2018 um 11:42:22 Uhr:

Bin etwas irritiert weiss da jemand etwas?

Na klar, das Zollamt:

Zitat:

diesen hab ich kontaktiert und man sagte mit diese Akten sind archiviert es gibt da kein Zugriff drauf ich könnte einen PKW auf mich anmelden.

Aber hier weiß es bestimmt einer besser. :D

Gruß Metalhead

Themenstarteram 15. Mai 2018 um 9:50

kann ja sein das jemand Erfahrung hat obwohl es eine nicht allzu gängige Situation ist!

am 15. Mai 2018 um 9:57

Zollamt kann gut sein, da etliche Aufgaben von der Finanzverwaltung umstrukturiert worden sind.

Ich glaub mein KFZ Steuerbescheid kam das letzte Mal auch vom Zollamt.

Aber du musst doch Schriftverkehr haben wg. der Ratenzahlung und da steht drin wann die Steuerschuld getilgt hast.

Sonst hast Du 3 Möglichkeiten.

A) schriftlich deinen Schuldenstand abfragen. Dann muss eben jemand ins Archiv.

( ins Archiv gelangen aber im Allgemeinen nur schon erledigte/bezahlte Fälle )

B) keine Raten mehr zahlen - dann melden die sich schon und nennen Dir den Betrag :-) :-) :-)

C) einfach versuchen das Fahrzeug anzumelden - wenn die Dir schon gesagt haben das es geht.

am 15. Mai 2018 um 10:09

Wenn noch nicht alles gezahlt wurde, wundert es mich eh, dass hier offenbar keine weiteren Schritte durch die zuständigen Stellen eingeleitet wurden. Der Staat verschenkt idR kein Geld und ist bei sowas sehr genau ...

Kontenklärung abfordern oder Restschuld beim Hauptzollamt erfragen. Selbstverständlich alles schriftlich.

Zitat:

@metalhead79 schrieb am 15. Mai 2018 um 11:45:01 Uhr:

 

Na klar, das Zollamt:

 

Aber hier weiß es bestimmt einer besser. :D

Auch wenn es für dich lächerlich erscheint, solltest du dich auf den neueren Stand bringen, bevor du wieder in die Tasten haust.

Quelle Wiki

Die deutsche Kraftfahrzeugsteuer (Abkürzung: KraftSt) ist seit dem 1. Juli 2009 eine Bundessteuer (Art. 106 Abs. 1 Nr. 3 GG). Seit dem 1. Juli 2014 ist die Bundesfinanzverwaltung (die Zollverwaltung) für die Erhebung der Kraftfahrzeugsteuer zuständig.

Wie hoch war den die Steuerschuld ursprünglich, das man sowas nicht binnen 4 Jahren ab bezahlt bekommt?

Zitat:

@Siggi1803 schrieb am 15. Mai 2018 um 13:12:06 Uhr:

Zitat:

@metalhead79 schrieb am 15. Mai 2018 um 11:45:01 Uhr:

 

Na klar, das Zollamt:

 

Aber hier weiß es bestimmt einer besser. :D

Auch wenn es für dich lächerlich erscheint, solltest du dich auf den neueren Stand bringen, bevor du wieder in die Tasten haust.

Quelle Wiki

Die deutsche Kraftfahrzeugsteuer (Abkürzung: KraftSt) ist seit dem 1. Juli 2009 eine Bundessteuer (Art. 106 Abs. 1 Nr. 3 GG). Seit dem 1. Juli 2014 ist die Bundesfinanzverwaltung (die Zollverwaltung) für die Erhebung der Kraftfahrzeugsteuer zuständig.

Was überlese ich? Das stimmt doch mit dem Zitat überein. Ihr seit einer Meinung.

am 15. Mai 2018 um 12:33

Wo liegt denn nun das Problem? Die Auskunft vom Zoll besagt, dass keine Kfz-Steuerschuld mehr besteht, also kannst du auch wieder ein Auto auf dich zulassen.

Zitat:

@Siggi1803 schrieb am 15. Mai 2018 um 13:12:06 Uhr:

Auch wenn es für dich lächerlich erscheint, solltest du dich auf den neueren Stand bringen, bevor du wieder in die Tasten haust.

:confused: Hää?

Gruß Metalhead

Zitat:

@cementario2 schrieb am 15. Mai 2018 um 14:21:51 Uhr:

Was überlese ich? Das stimmt doch mit dem Zitat überein. Ihr seit einer Meinung.

Denke ich eigentlich auch.

Gruß Metalhead

am 15. Mai 2018 um 14:54

Von 2011 bis heute hast du die damals ausstehende Steuer nicht gezahlt? Äh, wie hoch kann eine Kraftfahrzeugsteuer sein, dass man die in Raten bis heute nicht abgestottert hat?

Bist du sicher, dass du dir ein Auto leisten kannst? Ich mein, es fallen ja neben Steuern und Versicherung noch andere Kosten an, wie Betriebsstoffe, event. Reperaturen, Verschleißteilte etc.

Unabhängig von der damaligen Höhe der Summe würde ich wirklich erst abklären, ob die Schuld bezahlt oder verjährt ist. Nicht das dir dann kurz nach der Anmeldung ein neuer lustiger Brief über die alte Restschuld ins Haus flattert ....

am 15. Mai 2018 um 15:23

Er bekommt mit einer Restschuld kein Auto angemeldet, so einfach ist das. Und dass ihm das Zollamt darüber keine Auskünfte erteilen darf/kann, ist ja hirnrissig. Und ne, kein Amt der Welt lässt eine Restschuld einfach so unter den Tisch fallen.

Ich glaub wir sind wieder beim Thema "Briefkastenangst". Längere Zeit das Teil nimmer angerührt und keine Ahnung, was da an Zahlungsaufforderungen alles lauert?

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